Alles anzeigenIch suche schon seit längerem nach einem belastbaren Erlass oder einem Gesetz, dass in NRW die Attestpflicht bei Klausuren grundsätzlich zulässt. Die oft gemachte Regelung, dass Schüler eine generelle Attestpflicht durch den Lehrer bekommen, scheint sowieso nicht gültig zu sein. Zu Prüfungen habe ich keinen expliziten Erlass gefunden. Ich verweise mal auf die Seite des Schulministeriums:
"Kann die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer meines Kindes verlangen, dass bei jeder Erkrankung des Kindes (Fernbleiben vom Unterricht) ein ärztliches Attest vorgelegt wird?
Nein. Ein ärztliches Attest ist in der Regel nur dann anzufordern, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der gesundheitlichen Gründe bestehen.
vgl.: Zf. 2.2 des Runderlasses des Kultusministeriums vom 29.05.2015 – BASS 12-52 Nr. 1"
Wenn es keine Sonderregelung bezüglich Prüfungen gibt (in dem Erlass steht was dadrüber, ich finde aber nix weiteres), so scheint es so, dass ein Attest nur angefordert werden kann, wenn Gründe am Zweifel der Erkrankung bestehen. Wenn mir einer ins Waschbecken kotzt, habe ich die eher nicht. Hat jemand eine passende Stelle dazu parat?
Bei den nicht rückwirkend geltenden Attesten wäre ich auch sehr vorsichtig mit der Ablehnung. Keiner von uns ist Mediziner. Auch wenn es natürlich Ärzte gibt, die als Doc Holiday bekannt sind, maße ich mir nicht an, gesundheitliche Probleme von Schülern zu beurteilen.
Bei uns am BK werden versäumte Klausuren grundsätzlich nur mit einem Attest entschuldigt. Wer keins hat, bekommt eine 6. So wird es den Schülern auch immer mitgeteilt.
Ich hatte allerdings neulich eine Rechtsfortbildung mit dem Rechtsdings-Beauftragten der Bezirksregierung, der uns erklärt hat, dass eine generelle Forderung nach einem Attest auch bei Klausuren völlig unzulässig ist. Kalle hat also Recht. Die Textstelle habe ich aber leider auch gerade nicht.