Beiträge von scarymarie

    Entschuldigt bitte, dass ich mich erst jetzt wieder melde. Die letzten Tage vor den Ferien waren turbulent und dann war ich krank (bin es immer noch ein wenig), Erholung bisher daher eher gering.


    Es gab ja nochmal eine Dienstbesprechung zum Thema, jeder konnte nochmal seine Sichtweise darlegen und dann sollte die Schulleitung entscheiden, wie es weiter geht. Der Unmut der Kollegen war sehr groß, das Verhältnis zwischen den Kollegen und der Schulleitung ist sicher nicht als gut zu beschreiben, es geht aber auch schlimmer (geht es ja immer).


    Der große Unmut ergab sich aus zwei Punkten, die man hier unterscheiden muss:


    - der Umgang mit den Kollegen; es wurde suggeriert, dass es eine Art Mitspracherecht gibt und die Kollegen ihre Meinung sagen können und diese mit in die Entscheidung einfließt, dies fand aber nur auf Drängen des PR statt


    - die Einführung des digitalen Klassenbuches (denn dies stand schon so gut wie fest); obwohl sich die Mehrheit der Kollegen, die an der Einführungsphase teilgenommen haben, dagegen waren


    Einige der Kollegen, die sich gegen die Einführung ausgesprochen hätten, haben konkrete Mängel als Grund angegeben. Sie waren also nicht per se dagegen, sondern hatten Bedenken bei bestimmten Punkten (zum Beispiel hat das Programm die Fehltage falsch angegeben und niemand konnte den Grund finden und eine manuelle Eingabe ist nicht möglich). Man konnte fehlende Einträge nicht über zwei Wochen hinaus nachtragen, aber dies ist eine Einstellungssache im Programm, also lösbar. Im Brandfall können zwar Listen ausgedruckt werde, die fehlenden Schüler stehen aber da allgemein drauf und nicht, in welcher Klasse usw. Es gibt einige Mängel, aber natürlich auch Vorteile. Eine Zeitersparnis ergab sich bisher nicht, dies liegt sicher auch an der technischen Ausstattung. Mir wurden die Vorteile vor allem anhand eines Tablets gezeigt... so etwas ist aber gar nicht vorgesehen, man hat diese Vorteile also nur, wenn man auch ein Tablet hat. Dies haben sicher viele, allerdings bin ich da sehr empfindlich und finde es generell nicht gut, wenn angenomen wird, dass Lehrer ihre privaten Medien nutzen sollen.


    MrsPace, wie ist es bei euch? Welches Programm nutzt ihr und wie ist eure technische Ausstattung?


    Die Schulleitung hat nun entschieden, dass zwei weitere Jahrgänge hinzukommen (als erweiterte Testphase) und dann neu befunden werden soll.


    Da die Frage aufkam: In unserer Schulordnung gibt es dazu keine Angaben. An die Paragraphen gewöhne ich mich zusehends.
    Unsere Datenschutzbeauftragte ist natürlich mit involviert und da ist alles abgesichert. In der Email vom Bezirkspersonalrat gab es auch keine genauen Angaben von Erlassen ö.ä.


    Vielen Dank für die Rege Rückmeldung!

    Diese ganzen Paragraphen verwirren mich...


    Es konnte uns kein Erlass genannt werden, in dem geschrieben steht, dass die Einführung eines digitalen Klassenbuches von der Schulleitung entschieden wird. Uns wurde einfach nur gesagt, dass dies im NSchG so steht und das kennt man als Lehrer schließlich (ja natürlich, in- und auswendig). Was der Bezirkspersonalrat geschrieben hat weiß ich nicht genau, da die Email nicht direkt an mich ging, ich frage aber nochmal nach und kann dann darauf antworten.


    In dem Klassenbuch wird alles eingetragen, was man auch in ein normales Klassenbuch einträgt: was wurde in der Stunde gemacht, welche Hausaufgaben gibt es, wer hat gefehlt, wer hat seine Entschuldigung abgegeben usw.

    Ein kleines update...


    Es ist der Tat so, dass die Schulleitung entscheidet, ob das digitale Klassenbuch eingeführt wird. Dies hat auch der Bezirkspersonalrat bestätigt. Die Vorgehensweise an sich ist trotzdem fragwürdig (wieso wurde dies nicht gleich so im Kollegium kommuniziert?), dazu wird die Schulleitung aber noch im Rahmen einer Dienstbesprechung etwas mitteilen.


    Auf weitere Einwände (technische Ausstattung ist grenzwertig, Zeitaufwand usw.) wurde bei einem Gespräch aus meiner Sicht zu verkürzt eingegangen bzw. wurden sie als nicht ausschlaggebende Punkte betrachtet.


    Auch aus dem Link von Avantasia wird deutlich, dass leider keine Abstimmung darüber angedacht ist:


    Ob bei der Einführung einer Kooperationsplattform die Einverständniserklärung der Nutzer eingeholt werden muss, ist vom Grad der Verbindlichkeit abhängig:
    Wird die Plattform als verbindliches Instrument für die Durchführung oder die Organisation des Unterrichts eingeführt, so ist keine Einverständniserklärung erforderlich. Allerdings sind die Nutzer über die Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten zu informieren.


    Vielen Dank für die vielen Links und Kommentare, vieles davon kann ich sicher auch noch an anderer Stelle gut gebrauchen.

    Vielen Dank für die vielen Anregungen und Hinweise.


    Dass die Gesamtkonferenz nur noch wenige Entscheidungen treffen kann, ist mir jetzt auch erst so richtig klar geworden. Der Datenschutz ist sicher eine sehr komplizierte Angelegenheit, allerdings ja die Aufgabe der Datenschutzbeauftragten.


    Diese beiden Punkte


    (1) Der Personalrat bestimmt gleichberechtigt mit bei allen personellen,
    sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen,
    die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von ihnen
    oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken.


    (2) 1Eine Maßnahme ist eine Handlung oder Entscheidung,
    durch die die Dienststelle in eigener Zuständigkeit eine Regelung
    trifft, die die Beschäftigten nicht nur geringfügig berührt oder
    innerdienstliche Verhältnisse nicht nur unwesentlich und nicht nur
    kurzfristig verändert.


    würden für mein Verständnis zutreffen, allerdings ist ja vieles auch Auslegungssache...


    Unsere Schule ist mit Smartboards gut ausgestattet, ich kann mir daher nicht vorstellen, dass es für jeden Lehrer ein Tablet geben wird.


    Im Grunde ist mir die Einführung an sich auch egal, ich bin nur ein wenig enttäuscht und desillusioniert über die Vorgehensweise. Warum wurde uns nicht einfach gleich gesagt, dass das Klassenbuch kommt und fertig. Mal sehen, wie das Ganze ausgeht.

    Eine Frage hätte ich zunächst noch: Würdet ihr denn ein digitales Klassenbuch wirklich unter "Anschaffung von Schulbüchern" sehen? Trotz der Links (oder gerade deswegen) bin ich mir da nicht sicher. Für mich klingt das immer nach Sachen, die auch von Schülern benutzt werden müssen und daher die Fachkonferenz o. ä. die Einführung beschließen muss.

    Vielen vielen Dank für die tollen und sehr hilfreichen Antworten. Vor allem an Dich Meike. Dass Du schon die ganzen Paragraphen rausgesucht hast und gleich dazu geschrieben hast, welche wohl zutreffend sind, ist einfach klasse. Jetzt weiß ich genau, wo und nach was ich schauen muss.


    Der morgige Sonntag ist somit verplant ;) (zumindest ein Teil).

    Vielen Dank für Deine Antwort.


    Den ersten Link hatte ich auch gefunden, bin aber nur teilweise schlau daraus geworden (dieser Formulierungswust ist noch nicht so mein Ding). Wenn da steht "Die Mitbestimmungsrechte der Personalräte ... sind zu berücksichtigen", wie ist das genau gemeint? Da muss ich mir wohl mal die passenden Personalvertretungsgesetze durchlesen.


    Unsere Datenschutzbeauftragte werden ich mal fragen, ob sie darauf angesprochen wurde bzw. ihr ok gegeben hat.


    Ganz klar ist mir der Begriff "Verwaltungsakt" nicht bzw. ob dieser hier passend ist.

    Hallo!


    Ich bin ganz neu im Forum und würde mich sehr über Hilfe freuen.


    Ich bin nicht nur hier neu, sondern auch an meiner Schule als Personalrat (also an der Schule bin ich schon länger, als Personalrat seit kurzer Zeit). In diesem Schuljahr haben wir probeweise ein digitales Klassenbuch für eine Jahrgangsstufe eingeführt. Uns als Kollegium wurde zunächst nicht mitgeteilt, wie es nach der Testphase weitergehen soll - bisher hatten wir die Hoffnung, dass wir in die Entscheidung miteinbezogen werden.


    Nun kristallisiert sich langsam (aber deutlich) heraus, dass die Einführung von der Schulleitung beschlossen wird, unabhängig davon, wie der Großteil des Kollegiums dazu steht. Dies ist möglich, da es sich dabei (laut Aussage der Schulleitung) um einen Verwaltungakt handelt.


    Meine Frage ist nun, ob es bereits Erfahrungen mit der Einführung eines digitalen Klassenbuchs gibt und in welchem Rahmen eine Entscheidung getroffen wurde und mit welcher Begründung bzw. aufgrund welches Erlasses. Leider habe ich selber bisher keine Angaben finden können, ob es wirklich ein Verwaltungsakt ist oder ob die Einführung nicht doch in einer Gesamtkonferenz beschlossen werden kann.


    Viele Grüße

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