Beiträge von Bateman

    Vielen Dank für die zahlreichen Tipps.
    Jetzt sammle ich schon jeden Schnipsel für meine Steuererklärung am Ende des Jahres und bislang konnte ich immer gut was wiederbekommen.
    Nun mit der Kombination von beiden bin ich mal gespannt.


    Ich habe beim Finanzamt angerufen und nun muss ich ein Gewerbe anmelden.
    Man sagte mir, dass ich eine neue Steuernummer erhalte, in denen dann beide Tätigkeiten vermerkt sind.
    Ich habe einen Link bekommen, bei dem ich ein achtseitiges Formular ausfüllen muss (Unternehmensname und Gründungsdatum, voraussichtliche Gewinnermittlung, Angaben zu Angestellten etc.) (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)


    Und das alles wegen einer einfachen Meldung als freier Autor.
    Was ein Wahnsinn...


    Als ich während des Studiums auf Honorarbasis gearbeitet habe, hat einfach meine Steuer-Identifikationsnummer gereicht...

    Genehmigung ist durch.


    Wie ist das mit der Steuer zu regeln?
    Ich muss ja nun eine zweite Steuernummer haben, soweit ich weiß.
    Oder wird dies auf meine jetzige gerechnet?


    Ein Freibetrag,wie während des Studiums/Referendariats, wird es sicher nicht mehr geben.

    Warum sollten Grundschullehrer A13 bekommen und Sek-I-Kollegen A12?
    Der Arbeitsaufwand ist bei allen mehr geworden.
    Als ich eine 5. Klasse hatte, konnte ich fünf Kinder in Bezug auf einen Förderschwerpunkt nach testen bzw. bin heute noch damit beschäftigt, dass jeder einen Satz fehlerfrei schreiben kann.


    Warum man dann eine Unterscheidung machen muss, leuchtet mir nicht ein.

    Guten Abend,


    ich habe die Möglichkeit für einen Schulbuchverlag Arbeitsmaterial zu erstellen.
    Dies beschränkt sich auf 20 - 40 Stunden im Monat.


    Nun sind gewisse Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig, manche nicht.


    Zitat

    Grundlage hierfür sind § 49 Landesbeamtengesetz (LBG) NRW und die Nebentätigkeitsverordnung (NtV) NRW.


    Nicht genehmigungspflichtig sind gem. § 9 NtV schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische Tätigkeiten und Vortragstätigkeiten; diese sind gem. § 10 NtV anzuzeigen.


    Alle weiteren Nebentätigkeiten müssen vor Aufnahme der Nebentätigkeit genehmigt werden. Bitte reichen Sie dafür den Antrag auf dem Dienstweg rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit ein; für Lehrkräfte an Grundschulen ist das jeweilige Schulamt zuständig.
    Denken


    Die Nebentätigkeit wird nicht die Maximalgrenze von 6.000€ im Jahr überschreiten.


    Zählt die Arbeit beim Schulbuchverlag dann unter schriftstellerische Tätigkeiten? :)

    Ich glaube in einem Kollegium einer großen Schule ist dies durchaus möglich, leider nicht an einer Dorfschule mit 30 Lehrerinnen und Lehrern.
    Dort ist alles schnell ein Schulgespräch und die Leitung der "Chefredakteur der BUNTE" bzw. Frauke Ludwig in Person.
    Hat man z.B. einen Ring am Finger, ist das keine Stunde geheim zu halten.
    Daher kann man auf die Verschwiegenheit der Schulleitung nicht zählen. Es it zwar traurig, aber was soll man machen :)

    Vielen Dank für eure ehrlichen Rückmeldungen.


    Vielleicht sollte ich mich mal wirklich beim LBV / bei der Bezirksregierung schlauer machen, wo ich was einsenden muss.
    Wobei man sicherlich doch warten sollte, wenn man "auf Nummer sicher" gehen will :/

    Hallo,
    ich habe eine recht komplizierte Angelegenheit und hoffe daher, dass mir geholfen werden kann.


    Ich arbeite in einer ländlichen, eher konservativen Region und möchte nun heiraten (eingetragene Lebensgemeinschaft).
    Jedoch, so vermag ich mein Kollegium und meine Schülerschaft nach über 6 Jahren kennen, wird das meinen Standpunkt nicht unterstreichen (da sie nichts von meiner Lebenskonstellation wissen).
    Die Schule wird bald neu formiert und ich habe die Möglichkeit in ein Ballungsgebiet zu wechseln, wo - so denke ich - alles etwas offener ist.


    Nun haben wir, wie gesagt vor zu heiraten. Nur möchte ich dies natürlich auch tun, nur ohne mein jetziges Kollegium davon in Kenntnis zu setzen.
    Nur ich vermute, so einfach geht das nicht, da ich doch sicherlich die Bezirksregierung über den Schulweg darüber in Kenntnis setzen muss?
    Oder reicht ein Schreiben an das LBV?
    Was musstet ihr machen, als ihr geheiratet habt?


    Ich bin überfragt und etwas ratlos.
    Doch bevor ich mir die letzte Zeit schwermütig mache, müssen wir eben noch zwei Jahre warten.

Werbung