Beiträge von frau dahling

    Hallo,
    wichtig ist zu beachten, dass eine Unterrichtsstunde = 90 Minuten Arbeitszeit sind! D.h. 45 Minuten Unterrichtszeit + Zeit für die Vor- und Nachbereitung. Aus diesem Grund wird auch bei uns die Mittagessenaufsicht als 45 Minuten (= 1/2 Unterrichtsstunde) gewertet, weil es hierfür ja nun keine Vor- und Nachbereitung von Unterricht gibt. (Bei uns machen die Kollegen deshalb in der Regel zweimal Mittagessenaufsicht, so dass sie dann im Gegenzug dafür eine Stunde Unterrichtsentlastung bekommen.)
    Wenn du also knapp 90 Minuten Aufsicht in der Woche machst, dann entspricht dies "nur" einer Unterrichtsstunde mit Vor- und Nachbereitung und nicht zwei Unterrichtsstunden!

    Hallo,
    meine Sekretärin hat dies auch einmal behauptet (nämlich, dass man eine Krankmeldung bräuchte, wenn man die zwei Tage vor oder nach dem Wochenende krank ist). Ich war damals auch sehr irritiert, weil ich das bis dahin noch nie so gehört habe. Habe mich dann aber direkt bei meinem SL erkundigt und der hat mir gesagt, dass für uns Lehrer die Regelung gilt, dass wir ab dem 4. Krankheitstag ein Attest brauchen, d.h. drei Tage kann man sich unattestiert krank melden. Ich arbeite in Hessen, weiß aber nicht, ob das jetzt die Regelung in meinem Schulamtsbezirk ist oder ob das so für ganz Hessen gilt. Am besten wirklich erst mal den PR fragen, wenn du deinen SL nicht direkt ansprechen willst.

    Ich habe sehr gute Erfahrungen mit den "Indianerheften" vom Klett-Verlag gemacht. Die Hefte gibt es in unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen und sind sehr übersichtlich und motivierend gestaltet. (Zu jedem Heft gibt es die Lösungen als Download, da kann du genau schauen, welches Niveau für deine Schüler passt.) Außerdem sind sie unschlagbar günstig!

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