Beiträge von Tobbse

    Hallo zusammen,


    im NRW-Portal „STELLA“ wird für Schulleitungsämter immer auf die Voraussetzungen §§ 7 und 34 LVO hingewiesen und ich wollte mich gerne mal erkundigen, oh ich die entsprechende Dienstzeitvoraussetzung richtig verstehe.


    In 34(1) 1. heißt es, dass eine stellvertretende Leitung (und weiterhin auch Abteilungsleitungen an Gesamtschulen) nach einer „hauptberuflichen Tätigkeit von 4 Jahren“ aufgenommen werden darf.


    In (4) heißt es weiter „ Die in Absatz 1 genannten Zeiten verringern sich in Laufbahnen der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, nach der Laufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. November 1995 (GV. NRW. 1996 S. 1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 381) geändert worden ist, jeweils um sechs Monate, sofern nach dem 18. Juli 2009 eine Probezeit gemäß § 9 Absatz 1 mit einer regelmäßigen Dauer von drei Jahren abgeleistet wurde.“


    In 34(3) heißt, dass die Dienstzeiten gem. §10 und §33 berechnet werden.


    In §10 (2) heißt es „Dienstzeiten, die nach dieser Verordnung Voraussetzung für eine Beförderung oder für den Aufstieg sind, rechnen von dem Zeitpunkt der Beendigung der Probezeit in der Laufbahngruppe.“


    Fasse ich also richtig zusammen?:


    34(1) 1.: 4 Jahre Voraussetzung

    34(4): -0,5 Jahre wegen 3-jähriger Probezeit

    10(2): +3 Jahre, da die Probezeit nicht mitzählt


    = Voraussetzung erfüllt 6,5 Jahre nach Ernennung auf Probe.


    (Keine Teilzeiten, keine Elternzeiten usw.)


    Ich danke schon einmal für den Input 😊


    Lieben Gruß

    Tobbse

    Bleibt nur zu hoffen, dass die Domains nicht so werden 🤷‍♂️

    P.S.: Bin für den Messenger immer noch nicht freigeschaltet. Aber heute hatte it.Nrw ja auch wichtigeres zu tun. :)

    Scheitert es an der Bereitstellung oder kommt bei dir auch schon der Registrierungscode nicht an? Der lässt nämlich seit Sonntag auf sich warten...

    Kann schon jemand den Messenger nutzen? Auf Twitter wird sich darüber ausgetauscht, dass das LMS und der Messenger nicht auf die gleichen Bestandsdaten zugreifen und man dort die Benutzer noch einmal anlegen muss.

    Man sieht es ja auch schon am Format des Benutzernamens in dem Vorführvideo: testnutzer@logineonrw-messenger.de - catchy 😁


    Wie will man diese tausend Subsysteme eigentlich jemals ordentlich integrieren, ohne wieder alles von vorne anlegen zu müssen? 🙄

    Ich spekuliere mal: Die Mail wird vermutlich über den Logineo-Mailserver versendet. Wir wissen alle, was das heißt.

    Japp - Server ist wieder down :D


    Zitat

    Service Unavailable

    The server is temporarily unable to service your request due to maintenance downtime or capacity problems. Please try again later.

    Danke für den Hilfeansatz, dennoch muss ich dazu sagen:


    Zitat

    Das mache ich zu Beginn eines jeden Schuljahres für alle Schüler. Dafür bekomme ich einen entsprechenden Auszug aus der Lhessischen Lehrer- und Schülerdatenbank in Form einer Excel-Datei. Die wird mit wenigen Handgriffen zurecht gemacht, als .csv gespeichert und hochgeladen. Die benötigten Globalen Gruppe werden dabei automatisch angelegt.


    Natürlich ist es kein Ding, einen Datenbankexport zu machen, aber LOGINEO NRW und LOGINEO NRW LMS sind zwei getrennte Systeme. Wenn dann der Messenger - wie es im Faktenblatt stand - auch noch als externes Tool hinzukommt, sind es schon drei. Beide Systeme verlangen unterschiedliche Anordnung/Daten für den CSV-Import.


    Zitat

    Falls das tatsächlich so ist, ist es Murks. Sollte aber nicht so sein.

    Wir einigen uns also auf Murks.


    Zitat

    Nun... etwas Einarbeitung gehört dazu, so wie bei jedem neuen System. Es ist aber tatsächlich nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick aussieht.

    Definitiv. Aber ich arbeite schon seit 12 Jahren mit Moodle in seinen unterschiedlichsten Ausprägungen und kann daher im vergleich sagen: dieses Moodle ist so kompliziert/umständlich.


    Zitat

    Das sollte möglich sein und wäre sehr umständlich, wenn man das "wegadministriert hätte".

    Wir haben da zu viert 2 Stunden daran herumexperimentiert - sie haben es wegadministriert.


    Edit: So wie in der Cloud, die auf EduShare basiert, die Web-DAV-Funktion wegadministriert wurde. In Version 1.0 war zwar Web-DAV dennoch möglich, aber in den Sommerferien wurde diese Lücke weggepatcht.


    Edit 2: Ich möchte dazu noch erwähnen, dass wir als Admins in der Grundanwendung LOGINEO NRW nicht einmal selbst Konten/Benutzer/Gruppen löschen können. Wir können sie lediglich zum Löschen freigeben, was dann in der Übersichtsliste mit einem hübschen durchgestrichenen Account belohnt wird. Danach müssen wir eine Supportanfrage zur endgültigen Löschung stellen. Anfragen, die über Wochen(!) nicht beantwortet/bearbeitet werden.


    Wir haben uns in unserem 'Admin-Team' vergangene Woche hingesetzt, um angesichts steigender Infektionszahlen die Arbeitsplattform LOGINEO LMS (das missratene Moodle) zurechtzumachen. Tatsächlich haben wir nun gemeinsam die Entscheidung getroffen, diese Plattform 'fallen zu lassen'.


    LOGINEO LMS ist das umständlichste Moodle, das ich je gesehen habe und das schließt die ersten unbeholfenen Gehversuche meiner Universität mit ein. Abgesehen von der sehr benutzerunfreundlichen Bedienung, ist die Administration durch uns einfach nicht leistbar.


    • für LMS müssen für alle (Lehrer wie SuS) neue Konten angelegt werden. Ein Login mit dem bestehenden LOGINEO NRW-Account ist nicht möglich (mal davon abgesehen, dass es immer noch keine Schülerkonten gibt...)
    • das Anlegen der Kurse soll von Seiten des Systems komplett durch den Admin erfolgen - es ist kein Witz, auch die 'Schulung' auf der Homepage von QUA-LiS 'will das so'
    • Nach schier endlosem rumexperimentieren ist es mir dann trotzdem gelungen, den KollegInnen das Recht zum anlegen eigener Kurse zu verpassen, aber dabei können besagte KollegInnen noch so dermaßen viel falsch machen..
    • das anlegen von SuS ist zwar in sog. globalen Gruppen (wie "Klasse 10b") möglich, um das einschreiben zu erleichtern, jedoch können die Konten der SuS nicht mehreren globalen Gruppen zugewiesen werden, viel Spaß also beim Einschreiben der SuS "SoWi 10" oder so

    Im Fazit hat uns im Team die Bedienung so derartig abgeschreckt und bei dem Gedanken daran, die KuK darin zu schulen, ist uns das nackte Grauen gekommen. Daher leider keine Rose für LOGINEO NRW LMS...

    Fazit 2:
    Im Falle eines Lockdowns bzw. einer lokalen Schließung unserer Schule stehen wir vom Land NRW ausgestattet mit folgenden Werkzeugen da: Lehreremailadressen mit 800mb Speicher und einer 'Verwaltungscloud' mit 5gb Speicher. Muchas gracias.

    Also ich bin mal gespannt, ich bin auf jeden Fall bereits vor Start schon richtig entgeistert. Abgesehen von der Maskenpflicht, die diverse Diskussionen mit Eltern ausgelöst hat ("Unter diesen Umständen kann ich mein Kind nicht in die Schule schicken!") und der allgemein eher bedrückenden Lage, hat unsere Schule nun auch aus hygienegründen mein geliebtes Lehrerraumprinzip auf Eis gelegt.


    So long, vorbereitete Lernumgebung und ausreichend Zeit für SuS :tot:

    Zur Richtigstellung der Erwartungen: Zur Wartung abgeschaltet war Logineo. Logineo lms lief weiterhin ununterbrochen. Chat, Videochat etc. ist aber für Logineo lms versprochen worden. Kl.gr.Frosch

    Ah okay, gut zu wissen. Aber sollte nicht auch LMS in die Modulsteuerung von LOGINEO NRW integriert werden? Ich meine, da etwas gelesen zu haben. Ach, was nicht alles soll und geplant ist...


    Womit hat er das denn begründet? Liegt euch eine schriftliche Stellungsnahme dazu vor? Das interessiert mich nämlich tatsächlich. Nichtmal die Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragten haben ein "Verbot" ausgesprochen, sondern lediglich Empfehlungen. Und die haben eine zugeordnete Behörde mit Mitarbeitern und sind nicht, wie die meisten Datenschutzbeauftragten, einfach nur nicht schnell genug weggerannt, als gefragt wurde, wer das macht.

    Das habe ich etwas zu vereinfacht ausgedrückt, sorry. Also es ist so, dass unser Kommunaler Datenschutzbeauftragter (Kurz: KoDsB[rocken]) "erhebliche Bedenken" geäußert hat und die Verwendung von Microsoft 365 / Teams für "Datenschutzrechtlich nicht zulässig" hält. Das hat er gegenüber unserer Schulleitung geäußert, die zwar digital engagiert und aufgeschlossen ist, aber gleichzeitig (gibt sie selbst zu) keine Ahnung hat und mMn sehr viel Angst davor hat, etwas falsch zu machen (sie nannte in dem Zuge auch die 'Abmahnungen' in Thüringen). Daher hat sie es mir untersagt, dieses Projekt fortzuführen.


    Leider bin ich nur ein Enthusiast, dem der formale Background in der IT fehlt, um sie ausreichend vom Gegenteil zu überzeugen. Jetzt darf ich mich mit LOGINEO NRW und LOGINEO LMS herumquälen (was beides meiner Meinung nach im Jahr 2020 eine Zumutung darstellt, da veraltet und umständlich hoch zehn). Die Spitze des Eisberges war da für mich einfach, dass man zwei Wochen lang den offiziellen E-Maildienst plättet, für wenige funktionale Verbesserungen. In einer Woche beginnt das liebevoll getaufte Corona-Schuljahr und unsere SuS haben immer noch keine sicher verwendbar (und vor allem durch uns erwartbare) E-Mailadresse...

    Tatsächlich sind die Module seit gerade eben „schon“ wieder verfügbar. Ich muss sagen, ich bin etwas unterwältigt, obwohl ich in Sachen Logineo zu den Optimisten gehöre.


    Nachdem unser kommunaler Datenschutzbeauftragter die Verwendung von Office 365 untersagt hat, sind wir in LOGINEO NRW eingestiegen. (Nachdem ich viel Zeit und Energie in die coronabedingte Einrichtung von Office 364 gesteckt habe, bin ich zu „inoffiziellen“ Systemen auch nicht mehr bereit....). Entsprechend habe ich auch gedacht, dass 2 Wochen abschalten keine „normale“ Wartungsarbeit sein kann und habe z.B. auf versprochene Chat-, Videokonferenz- oder überhaupt erweiterte Module gehofft. Aber abgesehen von der Bildungscloud (vermutlich der Dateibereich, auf den SuS zugreifen können sollen in Zukunft) sehe ich keinerlei Änderungen. Auch Schülerkonten existieren nach wie vor nicht.


    Es bleibt unspannend...

    Was ohne universitäre Ausbildung aber dann wohl hinfällig würde, wäre aber ja die Frage nach der höheren Bezahlung, oder?
    Werden bestimmte Stufen nicht an ein Studium gekoppelt?

    Na, wenn das so streng umgesetzt würde, müsste ich in NRW mit meinem 10-semestrigen Masterstudium gemäß der Vorgaben des öffentlichen Dienstes ja in den höheren Dienst, oder?

    Weil A12 ja auch soo viel weniger als A13 ist, hmm..


    Wir Lehrer verdienen sehr gut, vor allem netto. Egal, ob Grundschule oder Gymnasium.

    Es geht hier auch bis zu einem gewissen Grad um die Wertschätzung der Arbeit, das Signal, das man damit setzt.


    Aber betrachten wir mal die Seite der tarifbeschäftigten Lehrkräfte. Da heißt es nämlich E13 gegen E11 und da gehen die Unterschiede bereits in Richtung unverschämt.


    Ich verstehe es ehrlich gesagt nicht, mir läuft kaum eine Berufsgruppe wie die Lehrer über den weg, in der sich ein Teil für bessere Bedingungen einsetzen will und sofort der erstbeste Haufen aus den Löchern gekrochen kommt und um ihre Vorteile fürchtet. Der Lehrer scheint sich selbst ein Wolf

    Auch beachten (da Dortmund gerade im Gespräch war und weitere Informationen zum etwa gedachten Studienort vom TE nicht genannt sind), dass an der TU Dortmund das Fach Psychologie nur in den Profilen GyGe und BK studiert werden kann.

    Solange du Kindergeld bekommst, ist das entsprechende Kind Beihilfeberechtigt (idR. also bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres). Besteht ein 'eigener' Beihilfeanspruch über den Bezug von Waisengeld, dann solange.


    Die Uni möchte eine Bescheinigung, dass das Kind nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegt. Dazu einfach zum letzten gesetzlichen Versicherer gehen (oder falls es so einen nie gab, zur AOK) und dort Bescheid sagen (kann sein, dass die einen Versicherungsnachweis des Privatversicherers wollen, so genau erinnere ich mich nicht), die wissen dann schon, welches Formular sie für die Uni mitgeben müssen.

    Die Gesetzesänderung wurde bereits verabschiedet (hier findest du die Infos: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…=0&val=10732&ver=0&menu=1), dort heißt es





    D.h., du musst kein Eignungspraktikum machen, kannst ganz normal mit dem Studium anfangen, wo mit dem kommenden WiSe das neue OP eingerichtet sein wird.

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