Du hast einen Rechtsanspruch darauf, dass dir der Gesprächsinhalt so detailliert wie möglich mitgeteilt wird. Dein SL hält die Aussage "Es geht um ihre Beziehung zur Schülerin XY im Unterricht" anscheinend für ausreichend detailliert, ich würde das bestreiten.
So wie TwoEdgedWorld das vorschlägt, wäre das natürlich am coolsten. Das erfordert aber auch den meisten Mut, denn dieses Vorgehen hat einen Gesichtsverlust der Schulleitung zur Folge, die augenscheinlich ihr Lehrpersonal nicht im Griff hat und sich vorführen lässt. Das kann böse nach hinten losgehen.
Das wäre für mich die absolut letzte Vorgehensweise, wenn der SL mich auch nach Kenntnisnahme meiner Bedenken zwingt, das Gespräch zu führen. Vorher würde ich dem SL sinngemäß unbedingt noch einmal mitteilen, dass seine Angaben für meine Vorbereitung des Gesprächs nicht ausreichend sind und wenn er mir nicht detailliert mitteilt, was die Mutter als Beschwerde vorgebracht hat, könne ich dieses Gespräch nicht professionell führen. Es wird ja auch kaum in seinem Interesse sein, dass sein Kollegium einen unprofessionellen Eindruck hinterlässt. Sollte ich die geforderten Informationen nicht erhalten, sehe ich mich weder in der Lage noch nach Schulgesetz verpflichtet, den Gesprächstermin wahrzunehmen.