Hallo,
ich stehe gerade vor folgendem Ärgernis: In meinem LK hatte ich die Schüler am Montag angehalten, sich ein ganz bestimmtes Buch zu kaufen (Sammlung verschiedener Kurzgeschichten zu einem bestimmten Thema; kostet 6€). Ich gab natürlich neben dem Titel auch die ISBN-Nummer usw. an. Heute meinte nun ein Schüler des Kurses, dass er den Titel bei Amazon eingegeben hat und der erste Treffer das Lehrerband war (welches ja überhaupt nicht im freien Handel verfügbar sein sollte). Ich hab nachgesehen: Es stimmt tatsächlich. Da das Lehrerheft aber knapp 50€ kostet, hat er es sich nicht bestellt. Daraufhin meinten andere Schüler, dass sie ja alle zusammenlegen und es gemeinsam kaufen könnten. Ich hab mich erstmal nicht dazu geäußert; toll finde ich die Idee natürlich nicht, aber verbieten kann ich es auch nicht, denn dann könnten sie es einfach nur heimlich tun.
Nun stehe ich vor mehreren Alternativen:
1) Ich ziehe meine Unterrichtsreihe zu dem Thema wie geplant durch, selbst wenn die Schüler die Ergebnisse schon kennen sollten, weil sie möglicherweise die Musterlösung haben. Dann würde sich nur die Frage nach der Klausur stellen.
2) Ich kürze die Reihe ab und behandle nur das Wichtigste. Nach den Osterferien bis zur Klausur Anfang Mai würde ich dann eine anderen Reihe (Gedichte) machen.
3) Ich verwerfe die ursprüngliche Unterrichtsreihe und behandle nur die andere. Dann allerdings müssten die Schüler, die sich das Buch bereits bestellt haben, es wieder zurückgeben. Meine Frage lautet hierbei, ob dies rechtlich erlaubt ist oder ob ich ggf. sogar zur Zahlung der Bücher oder der Rücksendekosten verpflichtet werden kann?
Schade ist dies alles deshalb umso mehr, da ich den Schülern die freie Wahl gelassen hatte, zwischen beiden Unterrichtsreihen zu entscheiden. Ich beginne erst Ende Februar mit dem Thema, sodass es zeitlich noch absolut möglich wäre umzuplanen.
Für Ratschläge, Meinungen und Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.
LG