Beiträge von Suselche

    Mein Mann und ich sind beide im Schuldienst (verbeamtete Lehrer). Ich bin hochschwanger (Termin in 8 Wochen) und mit einem individuellen Beschäftigungsverbot (Stress, Immunsystem) seit 2 Wochen zu Hause.
    Mein Mann hat immer wieder Probleme mit seiner Schulleitung (Mobbing, Gerüchte, Kleinigkeiten....). Heute ist ein Gespräch seitens der Schulleitung eskaliert. Mein Mann sollte seine kompletten Noten offenlegen, da es Gerüchte gebe, dass er nicht genügend Noten machen würde. Er wollte nur darum bitten, einen Protokollanten dabei zu haben. Die Schulleiterin hat ihn massiv bedroht und will nun rechtliche Schritte einleiten.


    Meine Frage ist nun, ob die Schulleitung nicht nur meinem Mann gegenüber, sondern auch seiner hochschwangeren Frau gegenüber eine Fürsorgepflicht hat. Mir geht es wegen dem Stress gerade überhaupt nicht gut. Habe starke Bauchschmerzen. Sollte ich dies vielleicht von eine, Arzt attestieren lassen.
    Welche Möglichkeiten hat man sich gegen solche Anfeindungen seitens der SL zu schützen? Und muss mein Mann wirklich seine kompletten Noten offenlegen ( ist das rechtens? ). Sie drohte auch mit dem dienstvorgesetzen bei der ADD.

    Mein Mann und ich sind beide verbeamtete Lehrer in Rlp.
    Mein Mann möchte 4 Monate Elternzeit nehmen, vom 3.-6. Lebensmonat.
    Somit bleiben für mich noch 10 Monate Elternzeit übrig.


    Ich bekomme ja nach der Geburt noch 8 Wochen mein volles Gehalt. Bin also noch nicht auf Elterngeld angewiesen.


    Meine Frage ist, ob ich vom 3.-12. Lebensmonat Elterngeld beantragen kann ODER ich schon ab dem 1. Lebensmonat "gezwungen" bin Elterngeld zu beantragen, das mit meinem Gehalt verrechnet wird.

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