Also, ich habe jetzt meinen Tätigkeitsnachweis bekommen, aus dem ganz klar hervorgeht, dass ich 12Wochenstunden unterrichtet habe, und ich habe nochmal mit dem Faktor für 3. Fremdsprache nachgerechnet (43% von 40 Zeitstunden der Wochenarbeitszeit sind 17,2. Davon der Faktor 1,4 für 9. und 10. Klasse am Gymnasium ergeben nach meiner Rechnung 12,28 Unterrichtstunden).
Ich habe auch einen Gesetzestext gefunden, der sehr eindeutig ist, was die Stundenzahl betrifft, nämlich genau zwölf in der Woche ( http://bit.ly/2bgaB9A). Der Herr vom BiMi erzählte mir was von einer Beschäftigung, die mind. eine halbe Stelle betragen muss. Das geht aber aus dem Gesetzestext gar nicht hervor, sodass ich nicht einsehe(n will), warum mir diese Zeit nicht angerechnet wird. Es kann ja nicht sein, dass mir das verwehrt bleibt, nur weil Schleswig-Holstein ein anderes Modell fährt als Hamburg.
Ich habe jetzt nochmal mit Hinweis auf das Gesetz den Tätigkeitsnachweis hingeschickt.
Ich meine, eigentlich dürfte der Anrechnung doch jetzt nichts mehr im Wege stehen, oder?
Jetzt habe ich den guten Mann natürlich schon echt oft deswegen belangt... ich hoffe, der dreht mir da jetzt keinen Strick draus