Hallo,
ich habe am Anfang der Sommerferien auch einen "Schreddertag" durchgeführt und alle Probearbeiten meiner letzten 4. Klasse aus dem Schuljahr 2003/04 vernichtet. Wir heben also die Arbeiten zwei Jahre auf. Andererseits heißt es in der "Schulordnung für die Volksschulen in Bayern" in § 17: "Die Probearbeiten sind bis zum Schuljahresende aufzubewahren. Die Probearbeiten der Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 sind zwei Schuljahre aufzubewahren."
Wie auch immer. Froh bin ich aber schon, wieder etwas mehr Platz in meinem Zimmer zu haben.
Grüße,
Alex