Beiträge von Apfelbluete

    Guten Abend an alle,


    ich habe zwei Fragen zum Thema Dienstgespräch.
    Kann ein Schulleiter verlangen, in den Ferien ein Dienstgespräch zu führen, obwohl man in der Zeit verreist ist?
    Und : Ist es generell rechtens, Dienstgespräche in den Ferien zu führen?


    Vielen Dank für die Hilfe!

    Nimm dir einen guten, unabhängigen Versicherungsmakler, der für dich die beste Versicherung raussucht und all diese Stolperfallen bereits aussondiert.
    Alleine steigt man da doch wenig durch und hat am Ende selten das, was a.) zu einem passt , b.) einen soliden Preis für solide Leistung bietet.

    Den will ich aber erst fragen, wenn ich mehr darüber weiß und es schwarz auf weiß in den Gesetzen o. über Anwälte etc. erfahre. Ansonsten wurde mir in den letzten Jahren schon zu viel Käse erzählt, dem würde ich gern entgegenwirken.

    Hallo alle zusammen,


    ich spiele mit dem Gedanken, mich zum neuen Schuljahr aus privaten Gründen beurlauben zu lassen. Dennoch würde ich gern als geringfügig Beschäftigte arbeiten wollen. Laut § 80 Abs. I HBG besteht grundsätzlich eine Nebentätigkeitsverbot, es sei denn, es handelt sich um schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten. Alles andere ist in Ausnahmefällen wohl nicht ganz unmöglich. An wen kann ich mich denn in meinem Bundesland wenden, der mir bei eben dieser Genehmigung behilflich ist? Den GPRLL in Hessen habe ich bereits kontaktiert. Hat wer noch andere Ideen? Mitglied bin ich weder bei der GEW noch beim VBE.


    Vielen Dank !

    Ich werfe hier noch mal einen ganz anderen Punkt ein: Wenn du für dich entschieden hast und es dir gut vorstellen kannst, dich selbständig zu machen, dann mach das. Das dabei Verluste aus der Knebelung des Beamtenstatus entstehen, ist ja wohl jedem klar.
    Bevor du dich jedoch zu diesem Schritt entscheidest, kann ich dir nur empfehlen, für die ersten Monate nach dem Ausstieg alles erdenklich mögliche zu sparen, so dass du ein wenig für die erste, schwierige Zeit abgesichert bist.
    Es ist nichts schlimmer, als in einem Job zu stecken, der dich nicht zufrieden stellt und glücklich macht. Und dabei hilft auf Dauer auch nicht die beste Sicherheit und Jobgarantie des Beamtenstatus.

    Hallo!


    Meiner Meinung nach musst du nur die aktuell behandelnden Ärzte eintragen. Wenn du in keiner Behandlung bist, dann musst du da auch nichts hinschreiben.
    Einer Schweigepflichtsentbindung musst du im Falle eines Falles dann noch einmal gesondert zustimmen, so war es bei mir zumindest.


    Grüße!

    Wenn sie doch aussteigen will, warum sollte sie sich dann abordnen lassen?
    Sie möchte von der Schule weg, für eine gewisse Zeit.


    Ich habe derzeit eine Freundin, die das vor hat. Hast du denn den Antrag schon gestellt? Möchtest du dafür ansparen über eine gewisse Zeit oder kannst du auch ohne Gehalt die Zeit "überleben?"


    Meine Freundin plant, das Jahr nach Brasilien zu gehen, um dort für soziale Projekte zu arbeiten. Also wirklich aussteigen. Andere Kolleginnen haben in der Zeit studiert usw.


    Erkundige dich doch beim Personalrat oder im Schulamt/ auf der Homepage, was es für Möglichkeiten gibt.


    In Hessen hast du danach ja keinen Anspruch mehr auf deine Schule, du musst nehmen was kommt... Wie es in NRW ist, weiß ich nicht.


    LG

    Hallo,


    und erst einmal herzlichen Glückwunsch, dass du ein paar Optionen offen hast, aus denen du "wählen" kannst. Ganz ehrlich? Mir geht es ähnlich wie dir und ich würde an deiner Stelle keine Sekunde lang zweifeln, die neue Versetzungsstelle anzunehmen. Wer sagt denn, dass du nicht in ein paar Jahren eine Abordnung bekommen kannst? Die positiven Effekte liegen ja auf der Hand - du bist im Wohnort, sprich: Fahrtzeit und Strecke entfallen, das Gehalt bleibt gleich. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, deine Stunden zu reduzieren und die Zeit evt. für die Unitätigkeit zu nutzen.
    Oder wenn du Uni und Schule verbinden möchtest, könntest du dich ja auch als Mentorentätigkeit "anmelden" und eine/n Referendar/in betreuen oder Studenten im Praktikum betreuen. Natürlich wäre das nicht dasselbe, aber ganz ehrlich: ich würde meine Beamtentätigkeit nicht aufgeben, um noch mal weiter fahren zu müssen und dann erheblich weniger im Portmonee zu haben. Was machst du denn, wenn du die Unitätigkeit annimmst und merkst, dass dir das aus welchen Gründen auch immer nicht gefällt? Dann kannst du als Angestellter ja schlecht ins Schulamt gehen und sagen: Hey Leute, nehmt mich wieder zurück & zwar als Beamter und ich hätte auch gern wieder genau das Geld wie vorher.


    Das ist nur meine Meinung...Meist ist es doch ganz gut, die Dinge mal mit Abstand zu betrachten und sich bei jeder Option pro und contra aufzuschreiben und auf sein Bauchgefühl zu hören.


    Viel Erfolg :)

    Ich muss da fossi74 absolut Recht geben, es ist egal, wann das neue SJ in BaWü anfängt, für bereits verbeamtete Lehrer beginnt das SJ ab 1.08. und damit auch die Bezahlung.
    Falls noch Unklarheiten herrschen, ruf doch mal in Fellbach oder im RP an und erkundige dich dort?


    Grüße!

    Vielen Dank für die Antwort.


    Also sind Atteste, die aktuell sind, enthalten, ebenso auch Gutachten vom Amtsarzt, die aktuell sind?
    Da ich derzeit AU bin, kann ich nicht ins SSA fahren und mir die Akte anschauen.
    Darf das auch ein von mir Bevollmächtigter tun, z.B. der Ehemann?


    Ok, ich weiß leider auch nicht wie das in Hessen ist. Ich habe jetzt ein Einstellungsangebot von Bawü erhalten, die eben meine Akte in Hessen anfordern und ich möchte
    einfach gern wissen, was darin enthalten ist, da ich wie gesagt aktuell AU bin und ich Angst habe, dass sie mich dann nicht übernehmen wollen, weil ich eben seit ca. 6 Monaten zu Hause bin.

    Hallo alle zusammen,


    das Internet und die RP´s in Bawü helfen mir nicht wirklich weiter. Seit dem SJ 2014/15 müssen die Privatschulen für neu eingestellte beurlaubte verbeamtete Lehrkräfte eine Versorgungspauschale an das Land für diese entrichten.
    Nun meine Frage: Soweit ich weiß, beträgt dies 20% des Gehaltes, max. jedoch 972€ brutto monatlich, die pro Lehrkraft zu entrichten sind.
    Betrifft dies jemanden, bei dem diese Pauschale vom monatl. Gehalt abgezogen wird? Wenn ja, wie wird das gehandhabt?
    Mich würde einfach interessieren, was am Ende monatl. vom Gehalt übrig bleibt.


    Vielen Dank im Voraus!

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