Der Personalrat kann und wird in vielen Fällen damit versuchen in die Stufe zu gehen. In dem Fall zieht die Dienststelle die Vorlage zurück und ordnet für ein halbes Jahr ab, dies unterliegt dann lt. LPVG nicht mehr der Zustimmungspflicht. In dem darauffolgenden halben Jahr kann man dann getrost die Verlängerung verfügen und den Gang durch die Stufen gehen. Letzen Endes muss dann das Kabinett entscheiden. Die werden der Ministerin nicht in den Rücken fallen. Damit wären aber auch die Möglichkeiten nach LPVG erschöpft.
Was heißt „in die Stufe gehen“?
Kann man denn einfach so an irgendeine Schulform geschickt werden, für die man weder die Fakultas hat noch an denen zumindest eines der unterrichteten Fächer erteilt wird?
Mir kommt es vor als hätte man in der Bezirksregierung in der einen Hand die Schulen mit Bedarf und in der anderen die freigesetzten Lehrer. Und dann wird einfach quantitativ aufgefüllt.
Besonders obskur war hier, dass angeblich von der Bezirksregierung eine Lehrkraft explizit mit den Fächern X/Y angefordert wurde. Damit waren dem Lehrerrat die Hände gebunden. Keines der geforderten Fächer ist an der zugeteilten Förderschule Unterrichtsfach.