Um Umkehrschluss heißt es aber auch für mich: eine A14 Beförderung, die an der abgebenden WBK Schule vllt in 2-3 Jahren zu erwarten gewesen wäre, kann ich mir abschminken.
Beiträge von Aviator
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Tatsächlich machte mir die gewerkschaftliche Rechtsberatung wenig Hoffnung darauf, der Abordnung entkommen zu können.
1) Zwar könne man innerhalb des 1/2 Jahres der Abordnung proaktiv andere Schulen suchen (zB BKs etc), die bereit sind, einen nach den Sommerferien zu nehmen. Jedoch träfe die letzte Entscheidung, auch wenn der abgebende und aufnehmende SL einverstanden sind, die Behörde. Und da dann an der Schule, an die man abgeordnet wurde, wieder ein Mangel vorliegt, könnte dieser Wunsch versagt werden.
2) Es sei im rechtlichen Rahmen (Paragraph 24,3 Landesbeamtengesetz NRW) die amtsangemessene Beschäftigung zu prüfen. Diese läge mit A13 auch vor. Das würde auch den freiwilligen Wechsel der/des anderen K mit A14 anstelle von mir erschweren.
3) Zwar könne man sogleich wieder eine Freigabe beantragen, dennoch wäre es denkbar, dass diese bis zu 5 Jahren verzögert wird bis zur Erteilung.
4) Man könne seine Bedenken entweder proaktiv oder im Rahmen der Anhörung schildern, jedoch könne sich die Behörde darüber hinweg setzen. Ein allfälliger, zu prüfender Klageweg könne bis zur finalen Entscheidung 1,5 Jahre dauern. Bis dahin müsse die neue Tätigkeit durchgeführt werden. Die Aussichten auf Erfolg seien gering, da..
5) Geringfügig weitere Fahrwege, erhöhtes Stundenkontingent an der Zielschule, andere Altersstruktur der Schülerschaft etc. (vor allem ohne Vorliegen von sonstigen Gründen wie Schwerbehinderung, Pflege von Angehörigen etc.) seien nach Ansicht der Rechtsberatung keine wesentlichen Hindernisse. Selbst die Tatsache, dass die von mir studierten und unterrichteten Unterrichtsfächer an der Zielschule gar nicht unterrichtet werden ließen die Rechtsberatung nicht hellhörig werden.
Kern der Aussage war: viele KuK haben „Glück“, dass sie sich lebenslang an ihren Schulen einrichten können und Bereiche schaffen, ggf auch Beförderungen etc. erhalten.
Aber es kann, wie man hier sieht, auch überraschend anders laufen, ohne dass man offenbar kurzfristig etwas dagegen tun kann. An eine Schule gesteckt zu werden an die man gar nicht will ohne Aussicht auf Beförderung und mit Schwierigkeiten, dort wieder rasch wegzukommen.
Tja….
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Wäre vermutlich keine amtsangemessene Beschäftigung, nehme ich an? A 14 gibt es an Förderschulen in der Regel nur für Konrektor/in.
Andere Frage: Warum beharrst du eigentlich so darauf, dass es deine Fächer an der G-Schule nicht gäbe, nur weil es nach den Richtlinien des Landes NRW für den Förderschwerpunkt "Aufgabenfeld Sprache und Kommunikation" heißt statt "Fach Deutsch"?
Ich unterrichte aber kein Deutsch.
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Mal was anderes:
Es hat sich ein(e) andere(r) K bei mir gemeldet, der/die statt mir gehen würde und die Tätigkeit an solch einer Förderschule GE sogar für seine/ihre letzten Berufsjahre reizvoll fände.
Er/sie unterrichtet auch als überbelegt geltende Fächer zumindest teilweise, jedoch kein Mangelfach. Im Gegensatz zu mir ist zumindest ein Fach von ihm/ihr an der Förderschule vertreten.
Jedoch war eine Bedingung für die Abordnungen, dass die freigegebenen KuK möglichst in A13/E13 eingestuft sind. Vermutlich, um möglichst kostenneutral zu bleiben.
Der/die K, der/die für mich ggf gehen würde, ist aber in A14/E14.
Ob es trotzdem lohnenswert sein kann mal den Plan zu veröffentlichen bei der SL?
Leider weiß ich nicht, wie konkret die Anforderungen dann tatsächlich sind in der Praxis. Natürlich will der/die K nicht zurückgestuft werden.
Sollte es das Ziel der SL gewesen sein, den anderen abgeordneten K und mich über die als willkommen gesehenen Abordnungen wegen persönlicher Differenzen loszuwerden wird man wohl Gründe finden, dem freiwilligen Weggang der/des K nicht zu entsprechen. Sei es wegen des Zweitfachs, sei es wegen der A14 etc.
Ich schreibe hier von der/dem K etwas undeutlich falls Beteiligte mitlesen.
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Und trotzdem hält dich deine Schulleiterin für entbehrlich. Sie weiß genau, dass diese Aufgaben auch nach deinem Weggang erledigt werden. Es findet sich schon jemand. Du bist nicht unersätzlich.
Hätt' man's gewusst, hätte man die Zeit besser in Zertifikatskurse oder ein weiteres Studium eines attraktiven Faches stecken sollen. Das wäre etwas, weshalb man jemanden behielte. Oder eine attraktive Zusatzqualifikation.
Das weißt du woher? Wer die Aufgaben statt deiner übernimmt, wissen wir erst, wenn du weg bist.
Betriebswirtschaftlich bist du (mit deinen Fächern) über. Trotzdem wirst du nicht betriebsbedingt gekündigt. Insofern.
Ich bin allerdings auch erst vor gut 3 Jahren eingestellt worden, „unter der Hand“ aus dem Landesversetzungspool.
Die Frage, warum man mich überhaupt geholt hat habe ich dann der aktuellen SL auch gestellt (der damalige Chef ist nun nicht mehr unser Chef). Darauf erhielt ich keine zufriedenstellende Antwort.
@Zertifikatskurs: tatsächlich war vor ca 2 Jahren ein größerer Mangel im Fach Mathematik aufgetreten. Es haben sich 3 KuK beworben einen entsprechenden Zertifikatskurs zu machen. Jeder dieser KuK hat sonst zumindest eins der als überbelegt geltenden Fächer. „Dank“ des Zertifikatskurses dürfen sie nun bleiben.
Ich hätte mir aber dennoch keinen Mathekurs vorstellen können. Als Schüler war ich schon immer froh, wenn ich irgendwie in Mathe auf ne 4 kam, meist war die Note immer eine 5.
In Sozialwissenschaften oder Französisch hätte ich gerne so einen Kurs gemacht - da war aber kein Bedarf. Mal wieder ein Beispiel für „Pech gehabt“?
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Mir kommt es immer so hierarchisch vor, um das Verb „müssen“ kreisend… der Lehrer Beamte muss….. „Land
befiehlordne an, wir folgen dir.“ Wo leben wir denn eigentlich?Was der Lehrer will scheint nicht mehr zu interessieren. In den Werbekampagnen des Landes dazu kein Wort. https://www.lehrer-werden.nrw
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Es geht mir nicht darum, dass man das nicht möchte, sondern das man dafür auch gar nicht qualifiziert ist. Das Beispiel von Aviator, der nicht an eine Gesamtschule möchte, obwohl er m.W. das Lehramt GymGe hat, ist ein klassisches Beispiel: Qualifiziert, aber keine Lust.
Ja und? Ich war im Ref an einer Gesamtschule. Und habe mir geschworen, zu einer solchen nie mehr zu gehen.
Bin ich denn Leibeigener des Landes, denn man in alle Gebäude zur Arbeit schicken darf, über denen das Wort „Schule“ hängt?
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Mit Geschichte/ Deutsch, wie offenbar beim TE? Plus der durchaus als menschenverachtend zu bezeichnenden Haltung, die in seinem moderierten Beitrag ursprünglich noch sehr gut nachzulesen war? Plus der bereits vor der Abordnung geäußerten Haltung, dass berufliches Engagement ihm nicht zumutbar bzw. von ihm nicht zu erwarten wäre, wenn er an eine andere Schulart als ein WBK versetzt werden würde, weil Unter- und Mittelstufe unzumutbar sind, weil womöglich Gesamtschule unzumutbar wäre (trotz einer Planstelle für GymGes, die er einmal angetreten hatte), weil ein höheres Deputat unzumutbar wäre, weil höhere Schülerzahlen unzumutbar wären (wobei natürlich auch am WBK alles mögliche unzumutbar ist für ihn..), weil Brennpunkt unzumutbar wäre (wo am ehesten an Gymnasien auch mit eigentlich völlig überlaufenen Fächern Bedarf sein könnte) und und und.
Ehrlich gesagt habe ich auch nicht die Kraft bzw. nicht den Willen die noch vorhandene Kraft dafür aufzuwenden, die Erziehungsdefizite von irgendwelchen Leuten, die sich in problematischen SuS an manchen Schulformen meist abseits des WBKs und Gyms zeigen, zu kanalisieren. Die Folge könnte unter anderem eine monatelange Krankschreibung sein. Ist "dem System" denn damit gedient? Dann müssten die Arbeit ja auch die anderen KuK mitmachen.
Ich hatte eine schöne Stelle an einer BBS in Niedersachsen. Da wollte ich aus persönlichen Umständen weg, zurück nach NRW, weil ich über Jahre jeden Donnerstagnachmittag und Sonntagabend für 3h unterwegs war bei der Pendelei. Allerdings hatte ich mir geschworen, nur solche Stellen anzunehmen, die vergleichbar waren, also vor allem BK und WBK. Und nun zu einer Sonderschule oder - selbst wenn das nicht durchgehen sollte - an eine Gesamtschule mit den ganzen Problemen? Ich schaff das nicht, ganz ehrlich.
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Was würdest du denn vorschlagen, wer abgeordnet werden soll? Die Kriterien scheinen mir schon vernünftig zu sein und durchaus objektiv.
Ich hab keine Ahnung, ob die Abordnerei Sinn ergibt, weil jedes Jahr an einer anderen Schule ein Loch ist, das gestopft werden muss. Aber da dieses Prinzip existiert, tut das Land doch gut daran, es so sozial vertraglich wie möglich zu machen. Solange einer jung, gesund und ohne Familie ist, kann man ihm zumuten, ein oder zwei Jahre an einer anderen Dienststelle zu arbeiten. Dass das individuell doof sein mag kann sein, das ist aber der Deal des Beamtentums.
Hier würde ich aber als Betroffener gerne einhaken:
1) geht es ja nicht um eine recht kurze Abordnung, um danach wieder an seine Regelschule (hier: WBK) zurückzukehren. Es ist schriftlich an die SL gegangen von der Bezirksregierung, dass die kurzfristigen Abordnungen zum 1.2. das Ziel haben, sie um 1.8. in Versetzungen übergehen zu lassen. Ich habe jedenfalls keine Lust gegen meinen Willen über Jahre an einer Förderschule zu hocken. Und bei Wegbewerbungen/Auslandsschuldienst etc möglicherweise keine Freigaben zu bekommen mit dem Verweis auf dann eintretende Unterrichtsunterversorgung.
2) Zu den Kriterien schrieb ich im anderen Thread schon was (Lohnt sich Anstrengung…): ich zB war in den letzten Jahren nie krank, habe diverse Sonderaufgaben übernommen, war immer zu Aufsichten, Konferenzen etc. da, hatte keine Ansprüche an den Stundenplan, bin für die Schule zu Facharbeitskreisen und Ringsitzungen gefahren und danach zum Unterricht. Das bei A13 ohne irgendwelche Familienzuschläge.
Es gibt genügend KuK mit Kindern, die solche Aufgaben nicht übernommen hätten. Die möglichst nur in einem engen Zeitfenster unterrichten wollen und Teilzeit beantragt haben. Die öfter mal (grade auch wegen den Kindern) ausfallen.
Die werden geschont und ich soll gehen, obwohl ich im betriebswirtschaftlichen Sinn alles gut erledigt hab. Und zwar ohne Mitsprache und Benefit, im Gegenteil. Dass man das als unfair und ungerecht empfindet ist doch nachvollziehbar, oder?
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Wer vielleicht zu Hause noch Angehörige pflegen muss, für den kann alleine der etwas weitere Fahrweg eine Zumutung sein. Ich rate jedem, seiner SL gegenüber sehr deutlich zu signalisieren, wenn man sich mit einer Abordnung, aus welchem Grund auch immer, überfordert fühlt. Kann die SL nicht abhelfen, müsst Ihr der Abordnung widersprechen, das Recht steht Euch zu. In diesem Zusammenhang dann bitte nicht vergessen, den Personalrat zu beteiligen, denn nur sprechenden Menschen kann auch geholfen werden. Falls gesundheitliche, familiäre oder Gründe wie es Pflege von Angehörigen eine Rolle spielen, führt dies bitte unbedingt an, da auch Fürsorgeasoekte berücksichtigt werden müssen. Falls Ihr einen GdB habt, setzt Euch bitte unbedingt mit der SbV in Verbindung, da auch eine Schwerbehinderung adäquat bei der Entscheidungsfindung mit berücksichtigt werden muss. Darüber hinaus ist es auch noch wichtig zu Wissen ob Ihr mit voller oder halber Stelle abgeordnet werdet. Bei einer vollen Stelle greift die Deputatstundenregelung der Zielschule. Wer also vom Gymnasium mit voller Stelle zur GS oder Realschule abgeordnet wird, hat dann auch ein Deputat von 28h. Daher ist es vielleicht interessanter statt einer vollen Abordnung zwei Teilabordnungen durchzuführen, dann behaltet Ihr nämlich die 25,5 Stunden und habt wenigstens zur Hälfte noch die Tätigkeit, die Ihr eigentlich machen wollt
Aber wie soll man der Abordnung widersprechen? Darum geht es doch grade. Angeblich sei das nicht möglich.
Tatsächlich sind nur KuK zur Abordnung ausgewählt worden, die keinen GdB haben, dafür aber volles Deputat, Eingangslehramt haben und nicht im Lehrerrat sind.
Beim WBK ist der Fall noch schwerer - 100% sind da nur 22h.
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Die Diskussion ist so oder so nur theoretisch. In Hessen vergrault man Lehrer nicht in dieser Weise. Außerdem würde meine Schulleitung mit Zähnen und Klauen dagegen kämpfen, wenn ihnen ein Informatiklehrer weggenommen werden sollte.
Das Problem wurde bei uns dadurch raffiniert gelöst, dass der Bezirksregierung zuerst die überbelegten Fächer gemeldet werden sollten. 3 Wochen später sollte die SL dann innerhalb von wenigen Tagen die konkreten Kollegen benennen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob der SL der Fortgang dieser KuK bedauerlich erscheint.
Man wird ja sehen, was der PR, die Gewerkschaft und letztlich auch der Rechtsanwalt bzw das Verwaltungsgericht zur Entscheidung der Bezirksregierung sagt.
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Hm, die TE hat sich schon behindertenfeindliche geäußert. Und dann werden hier Begriffe wie „Strafexpedition“ verwendet. Äh, nee.
Dass die TE hier die Abordnung an eine Förderschule als besonders schlimm darstellt, passt in ein unschönes Bild. Indes kommt es mir sovor, als wenn hierbei die Fakten nicht ganz so genau genomen werden, statt dessen das Narativ als eingängig betrachtet wird. Abordnungen seien „raus“, es gebe aber nichts Schriftliches? Alles nur mündlich über die Schulleiterin?
Nachtigall, ick hör dir trapsen.
Was trappst denn die Nachtigall?
Genauso war es aber. Das Gespräch musste angeblich im Dienstzimmer abgehalten und von einem weiteren Mitglied der SL protokolliert werden. Mir wäre es lieber gewesen das per Mail oder am Telefon zu bekommen. Für das Gespräch musste ich extra 6h vor dem normalen Abendunterricht herkommen. Unterschreiben musste ich nicht und auch habe ich nichts Schriftliches mitbekommen.
Ja, soll ich mich darüber freuen ohne Rückfrage an eine Förderschule abgeordnet zu werden mit dem Ziel der Versetzung? Mehr Stunden, ganz anderes Arbeitsumfeld, keine Aufstiegschancen.[...]
Man mag das anmaßend finden, aber ich denke, ich darf auch Ansprüche haben.
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Edit by Mod: menschenverachtende Aussagen entfernt. Beim nächsten Mal entferne ich einfach den ganzen Beitrag. kl. gr. frosch, Moderator
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Aber wenn offenbar schon Sek I KuK nicht unbedingt im Gym gewünscht sind, weil tlw die Noten hergeschenkt werden… was soll dann an einer Förderschule GE mit KuK vom (Abend-)Gymnasium passieren, die grade aus ihren LKs kurz vor dem Abi rausgerissen werden durch Abordnung?
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Was ich auch komisch finde: als ich vor über 10 Jahren im Ref war wurde sehr genau hingeschaut von den Fachleitern. Etwa 20% der Refis bei uns fielen durch die UPP und durften tlw auch die Staatsarbeit nochmal schreiben. Meist mit der Begründung, dass sie zu theoretisch gewesen wäre. Dazu 2 Jahre Ref, bei Wiederholung nochmal 6-12 Monate länger bei gekürzten Bezügen.
Heute könnte man den Eindruck haben, dass jeder durchgewunken wird, der eine irgendwie strukturierte Stunde macht.
Irgendwie auch unfair, oder? Entweder man hat seitens des Landes die Ansprüche oder nicht.
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Solche Probleme erlebte ich auch an einem BK:
Ich kam neu hin vor allem für das berufliche Gymnasium. Aber es gab einige Füllstunden in der Berufsschule. Dort hatten es sich aber über Jahre KuK gemütlich gemacht. Alles, was nicht für die IHK Prüfung relevant war, wurde auf Sparflamme unterrichtet. Ein paar Referate und Diskussionen zur aktuellen Politik statt lehrplangemäß methodisch und inhaltlich sich an den AFBs abzuarbeiten.
Nun kam ich mit meinen Füllstunden hin und machte genau das was der Lehrplan vorsah. Die Büroazubinen waren fast alle Abiturientinnen. Warum sollten die nicht zB politische Reden analysieren und dort behauptete Aspekte vor dem Hintergrund zweier politischer Systeme beurteilen und bewerten können?
Es gab dann durchaus öfter von mir die Note „ausreichend“ auf dem Zeugnis. Dann hieß es: „In der Nachbarklasse bei Herrn X halten die nur Referate und bekommen alle ne 1 und 2, bei Ihnen müssen wir analysieren und viele haben nur ne 4.“
Ging rauf bis zur Chefin, die dann mal in meinem Unterricht saß.
Auch so ein Fall: viel Arbeit gemacht und als Dank ne Vorführstunde und Gespräch mit der Chefin. Hätte es dort Abordnungen gegeben wäre ich sicher auch ein heißer Kandidat gewesen.
Der beste Kurs scheint mir: möglichst ruhig mit dem Strom mitschwimmen. Idealerweise mal eine A14 und dazu eine Tätigkeit, die einen unabkömmlich macht.
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Ganz ehrlich: dann geh ich lieber mit meinen A13 in den Auslandsschuldienst. Was in 3 Jahren ist weiß eh kein Mensch.
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Danke, dass Du mich ch ausgebremst hast, ja das muss man erklären. Wenn etwas zustimmungspflichtig ist und wir nicht zustimmen, darf die Personalmaßnahme nicht umgesetzt werden. Beharrt die Dienststelle auf Umsetzung wird die Entscheidung nach oben verlagert, wandert also von der Bezirksregierung zum Ministerium . Hier ist dann der Hauptpersonalrat beteiligt. Stimmt dieser schlussendlich auch nicht zu, dann wird der Vorgang vom Ministerium an die Landesregierung verwiesen. Hier hört sich das Kabinett die unterschiedlichen Positionen an und trifft eine endgültige Entscheidung. Nach dem LPVG wären dann alle Einspruchsmaßnahmen von unserer Seite ausgeschöpft.
Danke für die Erklärung.
Aber erzeugt das eine aufschiebende Wirkung? Und ist es letztlich so, dass letztinstanzlich eben auch Gymnasiallehrkräfte an Grund- oder Förderschulen gegen ihren Willen versetzt (!) werden können?
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Das Problem ist ja, dass das Abordnungen sind, die in eine Versetzung münden sollen.
Das finde ich dann nicht mehr zumutbar, wenn BKs und Gesamtschulen auch Personal suchen. Das ist für ausgebildete Gymnasialkräfte dann wirklich das kleinere Übel. Grund-und Förderschule geht ja wirklich gegen alles, wofür diese Kollegen sich ursprünglich mal entschieden haben.
Genau das ist das Problem. Las ich nicht irgendwo, dass die Abordnungen auch mittlerweile auf 2 Jahre statt 1/2 Jahr verlängert werden können… oder ist das nur in Planung?
Im Zweifel, wenn der PR nichts bewirkt, wird das ein Fall für den Rechtsanwalt.
Aber dennoch… man sieht die Richtung. Dann wird es vllt keine Förderschule, sondern eine Gesamtschule (im Brennpunkt). Davon eine Unterbesetzte in NRW zu finden dürfte nicht schwer sein.
Man kann also offenbar nur sehen, dass man die BKs abtelefoniert.
In jedem Fall ungünstig im Vergleich zum WBK, auch was das Stundenkontingent angeht.
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Interessant wie ein Autounfall, ja.
Also an der Förderschule würde ich nur noch schauen, dass alle Beteiligten unverletzt den Tag überleben.
Wir haben gedacht, dass das ein Missverständnis ist.
Leider läuft alles über die SL, die die Infos mündlich weiter gibt.
Mich würde interessieren, wer die Entscheidungen trifft. Da würde ich gleich mal anrufen.
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Um das Thema vllt etwas substantieller zu erfrischen folgender Fall aus unserer Schule (WBK/Abendgymnasium Sek II):
Es kam der Landesrechnungshof Anfang November. Es wurde festgestellt , dass wir als Schulform zu 140% mit Personal versorgt seien. Dann wurde die SL aufgefordert die Fächer mitzuteilen, die am stärksten überversorgt sind. Konkret waren es D, E und GE.
3 Wochen später wurden von der Bezirksregierung 3 KuK (von 26) gefordert, wobei teils sehr konkret die Fächer vorgegeben wurden.
Es blieben im Grunde nur genau diese KuK übrig, denn alle anderen mit den überbelegten Fächern konnten sich retten. Sei es, weil sie nicht die geforderte Kombination hatten, Teilzeit oder A14 sind (es waren Vollzeit, A13/E13, fachspezifisch gefordert) ode sie schwerbehindert oder im Lehrerrat sind.
Diesen langjährigen KuK vom Abendgymnasium wurde eröffnet, dass sie ab dem 1.2. an eine Förderschule geistige Entwicklung gehen sollen. Die geforderten Unterrichtsfächer von einem Kollegen sind dort gar nicht vertreten. Abgesehen davon.. was haben wir mit Sonderschulen zu tun? Das ist ja fast, als würde man einen Zahnarzt in die Kinderintensivstation abordnen.
Die Unzufriedenheit ist groß und es stellt sich jeder der Betroffenen die Frage, wie er das umgehen kann und ob sowas rechtlich überhaupt haltbar ist.
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