Ich darf mal aus meiner Erfahrung berichten:
Eine Vertreterin des Personalrats sagte mir, dass die Schulleitung in Bezug auf die Auswahl der abzuordnenden Lehrkräfte frei ist. Sie muss auch keine Begründung geben, wenn sie das nicht will. Das würde, so schob die PR-Vertreterin hinterher, auch z.B. für SL-Beurteilungen gelten, z.B. für Beförderungen und den Auslandsschuldienst.
Der Prozess lief bei uns so: SL bekam mitgeteilt, dass ab Datum X (Vorlauf ca. 2 Monate) eine bestimmte Anzahl von KuK abzuordnen seien. Es war aber nicht dazu gesagt, wohin und wie lange. Sicher wird im Normalfall dann erstmal gefragt, wer sich das vorstellen könnte etc. Und vermutlich wird eine SL solche KuK auswählen, sofern sie sich nicht freiwillig melden, bei denen wenig Widerstand im Nachgang zu erwarten ist. Konkret alleinstehend, kinderlos, nicht schwerbehindert, keine zu pflegenden Angehörigen und möglichst mit Fächern, die von anderen KuK aufgefangen werden können. Oder solche, von denen nicht zu erwarten ist, dass sie nachher Schwierigkeiten machen mit dem PR, Rechtsanwalt etc.
Es kann natürlich auch für die SL eine günstige Gelegenheit sein, solche KuK abzuschieben, die ihr aus unterschiedlichen Gründen lästig sind.. ob es nun hohe Fehlzeiten sind, häufige Notenwidersprüche, Beschwerden seitens der Schüler über den Unterricht, Widerspruch gegen Entscheidungen der SL... was auch immer. Ob 50 km da ziehen ist fraglich.. gilt das nicht nur bei Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub, wenn man an eine andere Schule geschickt wird?
Zwangsabordnung von Grundschullehrerinnen aus dem Münsterland. Hier werden ja nun auch KuK aus dem Münsterland (ich las etwas von Coesfeld und Dülmen) nach Gelsenkirchen und Recklinghausen abgeordnet. Das sind mitunter auch mehr als 50km Fahrentfernung.
Alle Abordnungen, die über ein halbes Jahr hinaus gehen, sind zustimmungspflichtig seitens des Personalrats. Zuvor muss auch immer die Lehrkraft angehört werden und das protokolliert werden. Leider hat die Ansicht der Lehrkraft ("Ich stimme nicht zu") nicht unbedingt eine aufschiebende Wirkung.
Liegt die Abordnungsschule mehr als 30km vom Wohnort (!) entfernt, so kann für die Fahrten Trennungsgeld beantragt werden, pro km 0,25 Cent, beide Richtungen, auf 400 Euro im Monat gedeckelt.
Leider konnte mir bislang auch vom PR noch niemand beantworten, wie oft dieses "Spiel" wiederholt werden kann.. alle halbe Jahre an eine andere Schule.. und auch, ob einem die Planstelle an der Ursprungsschule auch gegen den eigenen Willen entzogen und man zwangsversetzt (!) werden kann, nachdem zuvor einige Abordnungen durchgelaufen sind.