Beiträge von Aviator

    Ja, hat man. Einfach noch mal einreichen mit der Abrechnung der Beihilfe dabei.

    Krass, dann muss ich wohl doch nochmal nachhaken. Was reicht man dann ein... die Abrechungstabellen der Beihilfe? Die Rechnungen selbst sind ja weg bzw. bei der Krankenkasse

    Puh, 42 Euro für 20 Minuten?!
    Ich habe in den letzten Jahren zwei Physios (einer, der manuell arbeitet, der andere nicht) regelmäßig besucht. Den manuell arbeitenden Physio noch letzte Woche.
    Ich bezahle 25 Euro für 20 Minuten und bin sehr zufrieden. Vielleicht sind meine Qualitätsmaßstäbe niedrig, aber ich kann danach wieder sitzen, finde ich gut :D

    Interessant. Aber woher soll man das wissen? Ich bin einfach zu einer nahe gelegenen Physiotherapie-Praxis gegangen, habe das Rezept vorgelegt und am Ende kam die entsprechende Rechnung. Die auch von der Krankenkasse interessanterweise komplett bezahlt wurde.

    Ärgerlich, aber es gäbe ggf. eine Lösung. Hast Du in Deinem PKV-Tarif den Beihilfeergänzungstarif mit drin?

    Ja, bei der PKV habe ich deshalb auch angerufen. Die meinten, der Ergänzungstarif sei nur für Auslandsreisen etc. vorgesehen, aber nicht bei überhöhten Arztrechnungen im Inland, die von der Beihilfe nicht gezahlt werden. Hat man mir da ggf. die Unwahrheit erzählt, um mich abzuwimmeln?

    Hey,


    geht es anderen auch so, dass gelegentlich/oft Rechnungen des Arztes durch die Beihilfe entweder gekürzt oder gar nicht gezahlt werden, ohne dass der Arzt etc. zuvor auf diese Gefahr aufmerksam gemacht hat?


    Mir ist das nun mehrfach passiert. Die Begründungen für die Kürzung waren, dass

    a) für die durchgeführte Leistung die angegebenen Gebührenziffern nicht zulässig seien

    b) der Stundensatz (Physiotherapie) zu hoch angesetzt sei

    c) die Begründung für eine Überschreibung des Faktors (2,85 statt 2,3) nicht hinreichend sei.


    Die Krankenkasse hat ohne Probleme gezahlt.


    Bei a und c habe ich beim Arzt reklamiert. Ohne Erfolg. Der meinte, dass sich die durch die Beihilfe gezahlte Gebührenziffer nicht lohnen würde ("Ich bin mit der Bearbeitung 1,5h beschäftigt, muss schreiben und begründen etc., dafür dürfte ich bei der Gebührenziffer, die die Beihilfe zahlt, nur 50 Euro verlangen, das lohnt sich nicht."). Zu c meinte er, dass keine genauere Begründung als die auf der Rechnung gegeben werden könne, alles andere würde die Schweigepflicht übersteigen. Mein Vorschlag, den Faktor auf 2,3 zu senken und dafür irgendeine andere Leistung aufzuführen, damit der Betrag am Ende wieder stimmen würde, wurde abgelehnt, das sei ja Betrug. Es würde immer wieder Schwierigkeiten mit der Beihilfe geben, aber letztlich sei ich der Kunde und da könne er nichts machen. Auch krass, dass er weiß, dass es Probleme mit seinen Rechnungen gibt, aber vor Beginn der Behandlung nicht drauf hin weist.


    Bei b) wurde ich durch das Physio-Studio auch nicht drauf hin gewiesen, dass die Abrechnung Probleme machen könnte. Wobei, laut Beihilfe werden pro 20-Minuten Physiotherapie nur 27 Euro vergütet, in Rechnung gestellt wurden 42 Euro. Da ist schon die Frage, ob man ein Studio findet, das für gut die Hälfte qualitativ arbeitet. Bleibt man bei 10 Sitzungen und 50% Beihilfe auch auf 75 Euro sitzen.


    Wie geht man damit um? Abschreiben und ärgern? Es sind bislang zum Glück keine extrem hohen Beträge, aber je Arztbehandlung alle 2 Wochen bleiben rd. 20 Euro zurück.

    Die ursprüngliche Abordnung von Aviator sollte ja mal an eine Förderschule gehen und da ich persönlich keine Lehrkräfte an dieser Schulform kenne, hat mich interessiert, ob solche Abordnungen bei euch üblich sind.

    Die SL der Förderschule wollte uns ja gar nicht. Warum und weswegen die Zuteilung geschah bleibt mir bis heute unklar.


    Interessant auch, dass die tarifbeschäftigten KuK, die im Februar abgeordnet wurden, nun wieder zurück sind, die Beamten aber eine Folgeabordnung erhielten, an dieselbe oder andere Schulen.

    Unkündbarkeit?

    Ja gut, sicher... aber die hängt ja nicht vom Einsatz ab. Ein (fiktiver) Kollege, der jede 3. Woche für ein paar Tage krank ist, mitunter auch mal länger, zwar seinen Dienst sonst ohne Beschwerden verrichtet, aber mit dem Klingeln auch nach Hause fährt und weiterhin keinen Handschlag für die Schule tut, ist es auch.

    Ergänzend dazu: Ich habe z.B. bislang noch nie erlebt - auch wenn das theoretisch denkbar wäre - dass (je nach Schulform) Fachobleute/Fachbereichsleitungen/Jahrgangsleitungen oder gar Koordinatoren gegen ihren ausdrücklichen Wunsch abgeordnet worden, insbesondere nicht als "Vollabordnung".

    Das mag so sein. Wobei - und das gilt ja auch für A14 Ausschreibungen - die Frage ist, welche Zusatztätigkeit einem da dienlich ist.

    Vermutlich wird der Kollege, der die IT mit installiert und die Passwörter mit verwaltet und Ansprechpartner bei IT-Problemen ist eher weniger abgeordnet werden bzw. vielleicht auch eher eine A14 ausgeschrieben bekommen als ein Kollege, der nebenbei die Pflanzen und Kopierer mit betreut, Schulverschönerung plant oder in der Lehrbuchsammlung mitarbeitet. So eine Erkenntnis muss aber erstmal reifen.

    Und wieder einmal weiß ich nicht, was jetzt noch dein Problem ist.


    Du bist für Gym/GeS ausgebildet,

    du wirst an Gym/Ges abgeordnet,

    die Schule hat dringenden Bedarf und offenbar auch Verwendung in deinen Fächern.

    Ja, aber man kann doch nicht sein Leben lang darauf festgenagelt werden, was man mit Anfang 20 mal entschieden hat?!

    Ich habe im Ref festgestellt, dass ich mit Kindern nicht klar komme, sie nerven mich und provozieren ständig Konfliktsituation ("Haben Sie schon gesehen, dass der XX das und das macht?"), verursachen Lärm und ich hatte immer das Gefühl, dass ich ihre Denkweise nicht durchschaue.

    Deshalb habe ich mir ja nach dem Ref die Berufskollegs ausgesucht, später dann das Abendgymnasium.

    Außer in manchen Berufsschulklassen, wo notentechnisch großer Druck auf die Azubinen ausgeübt wurde und die mit meiner strengen Benotung nicht einverstanden waren, gab es dann nie wieder Schwierigkeiten. Ich konnte ruhig schlafen, die Studierenden waren zufrieden und ich hab gemerkt, dass ich im Bereich des Lehrens nun die Sparte gefunden hab, die mir passt.

    Andere KuK haben nur für die Sek II eine Zulassung, z.B. an Berufsschulen mit einen theoretischen und einem praktischen Fach.

    Der Personalrat hat in Abordnungen sowieso nichts zu entscheiden, er muss aber angehört werden. Ich vermute zumindest, dass das überall so ist

    Was sagt denn die Schulleitung selbst zu ihren Plänen? Normalerweise ist es doch so, dass eine Schule Unterhang hat und Bedarf anmeldet und nicht, dass man rumfragt, wer gerade eine Kollegin in Fach XY braucht.


    Oder hast du den Eindruck, dass du von Mobbing/Bossing betroffen bist? Gibt es schon lange Querelen mit deiner Schulleitung?

    Der PR ist insofern wirksam gewesen, als dass er die weitere Abordnung für ein ganzes Jahr in die 50km weit entfernte Schule aufgehalten hat. Dies aber nur deshalb, weil der Dezernent einen Fehler gemacht hat. Jetzt hat der PR erwirkt, dass die neuerliche Abordnung in derselben Stadt ist wie das WBK und nur für 1/2 Jahr.


    Es war aber genau so wie geschrieben, die Schulen wurden angefragt, wer Bedarf an einer Lehrkraft mit meinen Fächern hat.


    Ich sag mal so... ich habe meiner SL öfter mal Widerworte gegeben.

    Genau so wenig, wie bei der Abordnung Zwang ausgeübt wird, geschieht das bei der Versetzung. Wenn dir jemand den Arm auf den Rücken dreht und dich so zur neuen Schule führt, kannst du von Zwang reden.

    Wie sollte man es denn sonst nennen, wenn man einfach irgendwohin abgeordnet bzw. versetzt wird, obwohl man sich in der Anhörung mit allerlei nachvollziehbaren Gründen dagegen ausgesprochen hat? Wenn dann weder der PR noch der Anwalt helfen kann, würde ich das schon mit dem Begriff "Zwang" betiteln, denn die Alternative wäre die Kündigung.

    und was sagt / tut dein Anwalt?

    Was soll der machen? Formal, laut PR, ist es doch nun sauber: Weitere Abordnung für ein halbes Jahr, PR muss nicht mehr eingebunden werden (wobei in NDS ja bei fortgesetzten Abordnungen, die dann über 1/2 Jahr insgesamt dauern, der PR dennoch wirksam wird, in NRW angeblich nicht?!), SL muss bei Abordnungen keine Begründung für die Auswahl des Personal geben...

    Beim ersten Mal ging es ja um die Abordnung an eine Förderschule für geistige Entwicklung. Das konnte mit Hilfe des Anwalts aufgehalten werden. Aber an eine Gesamtschule... formal sicher möglich.

    Wer allerdings keine Kinder hat, nicht verheiratet ist und auch nicht schwerbehindert hat hier natürlich die berühmte A Karte.

    In der Privatwirtschaft ist es so, dass solche Leute aber immerhin die Möglichkeit haben, aus ihrer Unabhängigkeit Kapital zu schlagen, indem sie flexibel sind und sich auch mal woanders bewerben können.

    Beim Schuldienst, besonders bei Beamten, ist dies eher hinderlich, denn Mehrleistung, die sich z.B. aus einer freieren Zeiteinteilung und ggf. Übernahme von Zusatzaufgaben ergibt, wird hier nicht honoriert. Weder durch Geld noch durch andere Goodies. Im Gegenteil, selbst wenn der alleinstehende Kollege viel extra machte neben dem Unterricht, aber fast alle andere KuK verheiratet sind, Kinder haben, schwerbehindert sind etc. trifft es diesen alleinstehenden Kollegen dennoch bei Abordnungen. Oder er bekommt Vorgriffsstunden als Vertretung für die schwangere Kollegin bzw. die Kollegin/Kollegen in Elternzeit etc.

    Klar ist: das Land wird keinem sagen "sorry, ich habe keine gute Stelle für dich, bleib zuhause, bis sich was auftut", sondern "hier die Stelle. Die gefällt dir nicht? Ist aber so"

    Tatsächlich hat das Land das im neuen Schuljahr bislang bei mir so gemacht. Es ist seit 3 Wochen angekündigt, dass die zu Beginn der Ferien ausgesprochene Abordnung für ein Jahr (die wegen Formfehlern ungültig war) aufgehoben wurde. Bislang habe ich nichts schriftlich dazu bekommen. Dann teilte man mir vor 1,5 Wochen, kurz vor Schulstart, mündlich über meine SL mit, welche Schule jetzt für 1/2 Jahr (!) ausgewählt wurde (Gesamtschule in der gleichen Stadt wie die Heimatschule mit meiner Planstelle, sodass mein Argument mit der unzumutbaren Fahrerei nicht mehr zieht).

    Es lief aber nicht so, dass diese GS Bedarf anmeldete.. sondern alle GS-Leitungen haben die Nachricht bekommen, dass hier eine abzuordnende Lehrkraft mit den Fächern X und Y ist.. und es wurde gefragt, wer Bedarf hat. Und eine GS hat sich eben zuerst gemeldet.


    Die entsprechende Verfügung kommt aber nicht.. daher hat mich meine SL erstmal zu Hause gelassen, nachdem ich mich zum Dienst am Montag gemeldet hatte. Der andere Kollege, der mit mir im Februar gegangen wurde, ist nun übrigens zurück. Allerdings ist er im Gegensatz zu mir auch Angestellter.. vielleicht hängt das damit zusammen?


    Die Vorgehensweise ist aber schon eigenartig: der andere Kollege kommt zurück.. einige Stunden meiner Fächer werden nun am WBK durch eine externe Honorarkraft unterrichtet, ich werde allen GS in der Stadt "angeboten".. man könnte den Eindruck gewinnen, dass man seitens der Bezirksregierung alle Hebel in Bewegung setzt, dass ich erstmal nicht mehr an mein WBK zurück kehre.


    Spätestens nach der fehlerhaften und fallen gelassenen Jahresabordnung im Juli und der Erkenntnis, dass man eines meiner Fächer ohne externe Hilfe am WBK nicht mehr anbieten kann im nötigen Umfang wären doch Argumente genug, mich zurück zu schicken, wie den Kollegen. Dass man mich aber fast panisch versucht, woanders hinzuschicken (die GS hat zweifelsohne auch Bedarf), könnte einen zu dem Gedanken veranlassen, dass eben kein Wille da ist, dass ich zurückkomme. Ein Anruf der SL bei der Bezirksregierung würde vielleicht schon genügen ("Wir brauchen den Aviator, sonst können wir den Unterricht nicht abdecken"). Das passiert aber nicht sondern die SL hofft, dass die Abordnung so schnell es geht über die Bühne geht, um diese für sie unangenehme Zwischenlösung mich entweder daheim zu lassen oder mir irgendwelche Killefit-Aufgaben zu geben, zu beenden.

    Ich darf mal aus meiner Erfahrung berichten:


    Eine Vertreterin des Personalrats sagte mir, dass die Schulleitung in Bezug auf die Auswahl der abzuordnenden Lehrkräfte frei ist. Sie muss auch keine Begründung geben, wenn sie das nicht will. Das würde, so schob die PR-Vertreterin hinterher, auch z.B. für SL-Beurteilungen gelten, z.B. für Beförderungen und den Auslandsschuldienst.

    Der Prozess lief bei uns so: SL bekam mitgeteilt, dass ab Datum X (Vorlauf ca. 2 Monate) eine bestimmte Anzahl von KuK abzuordnen seien. Es war aber nicht dazu gesagt, wohin und wie lange. Sicher wird im Normalfall dann erstmal gefragt, wer sich das vorstellen könnte etc. Und vermutlich wird eine SL solche KuK auswählen, sofern sie sich nicht freiwillig melden, bei denen wenig Widerstand im Nachgang zu erwarten ist. Konkret alleinstehend, kinderlos, nicht schwerbehindert, keine zu pflegenden Angehörigen und möglichst mit Fächern, die von anderen KuK aufgefangen werden können. Oder solche, von denen nicht zu erwarten ist, dass sie nachher Schwierigkeiten machen mit dem PR, Rechtsanwalt etc.

    Es kann natürlich auch für die SL eine günstige Gelegenheit sein, solche KuK abzuschieben, die ihr aus unterschiedlichen Gründen lästig sind.. ob es nun hohe Fehlzeiten sind, häufige Notenwidersprüche, Beschwerden seitens der Schüler über den Unterricht, Widerspruch gegen Entscheidungen der SL... was auch immer. Ob 50 km da ziehen ist fraglich.. gilt das nicht nur bei Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub, wenn man an eine andere Schule geschickt wird?


    Zwangsabordnung von Grundschullehrerinnen aus dem Münsterland. Hier werden ja nun auch KuK aus dem Münsterland (ich las etwas von Coesfeld und Dülmen) nach Gelsenkirchen und Recklinghausen abgeordnet. Das sind mitunter auch mehr als 50km Fahrentfernung.


    Alle Abordnungen, die über ein halbes Jahr hinaus gehen, sind zustimmungspflichtig seitens des Personalrats. Zuvor muss auch immer die Lehrkraft angehört werden und das protokolliert werden. Leider hat die Ansicht der Lehrkraft ("Ich stimme nicht zu") nicht unbedingt eine aufschiebende Wirkung.


    Liegt die Abordnungsschule mehr als 30km vom Wohnort (!) entfernt, so kann für die Fahrten Trennungsgeld beantragt werden, pro km 0,25 Cent, beide Richtungen, auf 400 Euro im Monat gedeckelt.


    Leider konnte mir bislang auch vom PR noch niemand beantworten, wie oft dieses "Spiel" wiederholt werden kann.. alle halbe Jahre an eine andere Schule.. und auch, ob einem die Planstelle an der Ursprungsschule auch gegen den eigenen Willen entzogen und man zwangsversetzt (!) werden kann, nachdem zuvor einige Abordnungen durchgelaufen sind.

    Hallo,


    im Rahmen der Abordnungswelle stellte ich dem Personalrat die Frage, inwiefern eine SL eigenständig ohne Begründung entsprechende KuK auswählen kann.

    Überraschende Antwort: Das könne der/die SL qua Amt machen. Ebenso sei sie /er auch weiter niemandem zur Rechenschaft verpflichtet, wenn es um Gutachten, zB zur Beförderung, Auslandsschuldienst, Beurteilung von Referendaren etc. ginge.


    Das finde ich schon sehr erstaunlich. Im Umkehrschluss hieße das ja, dass, wenn ein bösartiger neuer SL kommt, dieser den KuK das Leben zur Hölle machen könnte oder sie indirekt erpressen. Und zwar ohne, dass sie viel machen könnten, denn wenn sie sich wegbewerben wollen im System müssten sie ja schon wieder die „Freigabe“ der SL haben.


    Kann das wirklich so sein?

    Darf ich dich nochmal daran erinnern, dass du vor fast genau einem Jahr noch geschrieben hast, dass dir eine Abordnung überhaupt nichts ausmachen würde? Siehe dein erster Beitrag in deinem Thread von August 2022: Beförderung / Abordnung ? - allgemein - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte

    Vielleicht ist das u. a. eine Äußerung deinerseits, die der SL am WBK auch in Erinnerung geblieben ist?!

    Im Grunde hab ich auch erstmal nichts dagegen und denke immer noch, dass sowas auch interessant sein kann.


    Was mich nach wie vor ärgert und in gewisser Weise auch schockiert ist, wie top-down hierarchisch hier mit dem Personal umgegangen wird. Dass die Gründe für die Auswahl der Leute nicht transparent offen gelegt werden. Dass keine klare Perspektive zur Dauer aufgezeigt wird. Dass keine aktive Hilfe beim Finden einer anderen Schule gewährt wird. Dass sogar noch der Personalrat belogen wird ("Der Kollege ist einverstanden") und zugleich der Anspruch auf Trennungsentschädigung (pro Monat je nach Ferientagen rd/knapp 400 Euro) aktiv verschwiegen wird.


    Ich denke, das ist etwas anderes als wenn z.B. gemeinsam mit dem Kollegium Kriterien für Abordnungen aufgestellt werden, diese auf absehbare Zeit ausgesprochen werden und die Kollegen eine Wahl haben, wo sie ihre Arbeitskraft auch in ihren Augen dann möglichst sinnvoll und motiviert einsetzen.

    Die Gründe dafür haben Dir hier schon einige gesagt. Warum glaubst Du sie nicht?

    Ist es nicht total widersinnig, auch ökonomisch und mit Blick auf die Lehrergesundheit, einen Kollegen in die Dauerabordnung zu schieben, nur weil er einige Male dem Chef wiedersprochen bzw. in den Konferenzen die Haltung der Schulleitung in Frage gestellt hat, ansonsten aber fachlich und für die Schule gute Arbeit geleistet hat (sowohl nach Aussage der KuK und der Studierenden)?


    Der andere Kollege, der ausgewählt wurde, war auch bei den Studierenden durchaus beliebt, aber hat der Schulleitung insofern Arbeit gemacht, weil oft krank und es öfter Unstimmigkeiten bei der Benotung gab, die Arbeit und ggf. Widersprüche verursachten.

    Na ja, ich hatte mich im Mai auch bei verschiedenen WBKs und BKs im Umkreis umgehört. Ergebnis: entweder gar keine Antwort (was ich schon reichlich unverschämt finde) oder Ablehnung. Bei den WBKs, weil sie angeblich selbst abordnen müssten bzw. keine neuen Stellen bekämen. Bei den BKs war mein Zweitfach für die Schulleitungen uninteressant.


    Was würde z.B. dagegen sprechen, wenn die abgeordneten Lehrkräfte, anstatt dass man die Arbeit der Stellenfindung komplett auf diese zurück wirft und dann im Nebel stochern lässt (Dezernent: "Schauen Sie mal, dass Sie eine schöne Schule finden, die Sie will und wohin Sie wollen, dann arrangieren wir das.") eine Liste der Stellen z.B. an Gymnasien vorgelegt bekommen, bevor diese auf Leo (der Ausschreibeplattform) veröffentlich werden? Denn es ist ja nicht so, dass an den Gymnasien, Berufskollegs etc. gar keine Stellen mit den Fächern der abgeordneten Kollegen mehr ausgeschrieben würden. Dann könnten die ja erst mit den internen (abgeordneten) Kollegen besetzt werden, bevor der Rest in den Markt kommt, auf den sich die fertigen Referendare etc. bewerben können.


    Interessant ist vielleicht auch noch, dass das WBK, von dem ich abgeordnet wurde, im nächsten Semester einen Kurs mit einem meiner Fächer von einer externen Honorarkraft unterrichten lässt, weil das Personal nicht ausreicht, um die Kurse abzudecken, es fehlen einige Stunden. Aber offenbar windet man sich seitens der Bezirksregierung extrem, mich einfach wieder zurück zu bringen.

    Das ist mir eigentlich egal. Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen, was irgendwie ungesetzlich wäre, sondern z.B. darauf gedrungen und andere KuK dahingehend beraten, extrem unverschämte Studierende loszuwerden bzw. auf das Schulgesetz, wonach ab der 20. versäumten Stunde am Stück ohne Entschuldigung die Ausschulung bei nicht mehr schulpflichtigen Schülern (Studierenden) durchgeführt werden kann und ähnliche Dinge. Auch habe ich darauf hingewiesen, dass bei Konferenzen die entsprechenden Fristen zu beachten sind.


    Das mag ein Schulleiter nicht gut finden, der darum bemüht ist, möglichst viele Studierende (auf dem Papier) zu halten. Aber dann wäre es doch feiner, mich entsprechend darauf hinzuweisen und nicht bei der erstbesten Gelegenheit abzuschieben. Ein professionelles Handeln ist das alles, weder von der Bezirksregierung noch von der Schulleitung, nicht.

    Denn anders als es manche hier darstellen waren die Studierenden mit meiner Arbeit sehr zufrieden, was sie mir noch vor wenigen Wochen bei der Abi-Feier gesagt haben. Auch das Verhältnis zu den allermeisten KuK schätze ich als gut und umgänglich ein.

    Der jetzige Dezernent war immerhin unser ehemaliger Schulleiter und mit dem stellvertretenden Schulleiter, der mich und den anderen Kollegen für die Abordnungen in seiner dann kommissarischen Funktion ausgewählt hat, gut bekannt.


    Es gibt da ja viele Ungereimtheiten:


    1) wurde mir gegenüber vom Schulleiter des WBK mitgeteilt, ich sei ausgewählt worden, weil genau meine Unterrichtsfächer benötigt würden. Dann aber lautete die erste Abordnung auf Förderschule geistige Entwicklung und die zweite, nach Protest und Rechtsanwalt, Gymnasium aber fast nur Integrationsklassen für Deutschunterricht (bin kein Deutschlehrer), lässt sich hier ja alles nachlesen.


    2) eine rotierende Abordnung soll um jeden Preis verhindert werden, mit der ich dann wieder zurück komme und ein anderer Kollege geht.

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