Beiträge von Aviator

    Man hat sich übrigens in der Praxis, nachdem sich der Arzt an die Sprechstundenhilfe gewandt hatte, bereit erklärt, die Ausfallrechnung fallen zu lassen.

    Ich hatte die Situation geschildert. Ich sei ja sonst zuverlässig und dies seien ganz unvorhersehbare Umstände gewesen (was auch so war).

    Vertretungsreserve? Da kann sich dein Einsatz schnell ändern. Genieße es, solange es ruhig ist. Mit Wertschätzung hat das m.E. nichts zu tun.

    Ich werde da auch behandelt wie ein Praktikant. Beispiele:


    1) Aufsicht in der Mittagspause steht im Stundenplan, abgerechnet aber nur mit 1/2 Stundenzahl. Ich steh auf dem Gang und warte drauf, dass die Zeit rumgeht. Plötzlich flaumt mich der Abteilungsleiter an, ich müsse die Toiletten im Auge behalten. Dort hätte er grade 10 Schüler rausgeholt, obwohl nur 3 Toiletten vorhanden sind. Ich frag ihn, warum das ein Problem sein soll, aber eine Antwort gibts nicht.


    2) Es gibt wohl irgendein System von Entschuldigungen, wonach Oberstufenschüler Zettel ausfüllen müssen für versäumte Stunden und diese den Fachlehrern vorlegen, damit diese dann wieder in den Kurslisten ein "e" einzeichnen und in den Listen der S abzeichnen. S legen die Listen vor, ich zeichne ab. Einige Tage später wird mir vorgehalten, dass ich nicht alles abzeichnen dürfe. Zuerst müsse der Leiter der Oberstufe abzeichnen, der prüft, ob die Entschuldigung zulässig ist (grade bei Minderjährigen). Kann ich das wissen? Am WBK brauchte man es nicht, hier hat es mir keiner erklärt.


    3) Es ist nicht unüblich an dieser Schule, dass S sich während längerer Arbeitsphasen in Arbeitsecken auf dem Gang oder der Mensa aufhalten dürfen. Natürlich fragen sie mich in den zahlreichen Vertretungsstunden, ob sie dorthin gehen dürfen, wenn sie was arbeiten. Ich winke das immer durch, hab ich meine Ruhe und die können was machen oder auch nicht. Zwischendurch gehe ich rum und schaue, wo und was die arbeiten. Komme ich nach 15 Minuten wieder in den Klassenraum... flaumt mich ein Kollege an, wo ich denn gewesen sei, die S seien über die Tische gesprungen. Ich könne die Klasse nicht so lange allein lassen.


    Es ist echt zum Kotzen... es wird nichts erklärt zu Regeln etc., kein Arbeitsplatz vorhanden, Stundenplan mit zig Vertretungsreserven in allen möglichen Klassen und ständig wird man angegangen "So aber nicht..", "Du musst darauf achten, dass...". Dazu der Lärmpegel und immer wieder, täglich, diese dämlichen S-Anmerkungen wie "Haben Sie gesehen, dass der X das und das gemacht hat?" Ich lass das zwar äußerlich immer an mir abprallen und sage, sie sollen sich an den Klassenlehrer wenden, ich könne dazu nichts sagen... aber je länger ich da bin, desto übler wird mir.

    Wenn ich nicht ans WBK oder von mir aus auch wieder ans BK zurück komme wird das ein Fall für die Psychiatrie, nicht auszuhalten.


    Nur mal zusammengefasst: Erst dauerte es ewig, bis die Abordnungsverfügung durch war, dann sollte ich zur Förderschule geistige Entwicklung, das wurde wieder fallen gelassen. Dann konnte ich wochenlang am WBK ohne eigentlichen Stundenplan irgendwelche Überbrückungsaufgaben ohne Sinn (2. oder 3. Aufsicht in der Klausur, Räume aufräumen etc.) zubringen. Dann an einer weit vom Wohnort entfernten Schule die Ausländerklassen unterrichten, wo teilweise einige geisteskranke Granaten drin saßen (ohne dass bei Problemen mal die Schulleitung eingeschritten wäre), dann neue Abordnung an eine Gesamtschule mit den Verhältnissen wie oben beschrieben (hauptsächlich Springer und Aufsicht). Vielen Dank.

    Ich finde es halt unfair, weil es nicht in meiner Zuständigkeit liegt, wenn z.B. der Flug am Vorabend nicht geht oder das Auto seinen Geist aufgibt. Hätte ich den Termin schlicht vergessen, wäre es doch was anderes.

    Jetzt stelle man sich vor, man hat jede Woche eine Behandlung und müsste jede zweite Behandlung kurzfristig absagen wegen Kind krank, Eltern krank, Wasserschaden... was weiß ich, was so vorkommen kann. Dann wird man ja arm dabei. Das kann es doch nicht sein.


    Es hätte mich eben interessiert, ob es nicht ein eindeutiges Urteil gibt.

    Ich hatte mit der Praxis schonmal Schwierigkeiten. Dabei ging es um überhöhte Abrechnungsfaktoren (2,86 statt 2,3), deren Begründung von der Beihilfe nicht geschluckt wurde und für die auch der Beihilfeergänzungstarif nicht eintrat. Macht auch pro Behandlung knapp 20 Euro aus eigener Tasche.


    Man trägt irgendwie immer das volle Risiko als Privatpatient und die Ärzte/Kliniken drehen sich fein raus, indem sie Behandlungsverträge unterschreiben lassen, man aber als Patient erst nach erbrachter Leistung erkennen kann, ob man auch voll entschädigt wird durch die Krankenkasse.


    150 Euro Ausfall finde ich schon krass hoch.

    Also würdet ihr sagen:


    a) entweder sich melden, den Grund schildern und auf Kulanz hoffen

    b) zahlen und abschreiben, wenn a nicht geht und versuchen, möglichst Montag/Dienstag dort keine Termine zu machen

    c) nicht zahlen und ggf einklagen lassen mit dem Risiko, nicht weiter behandelt zu werden

    ?

    Übrigens, bei einer Physiopraxis musste ich teilweise recht kurzfristig absagen (kurzfristige Vertretungsstunde), eigentlich hätte ich auch mindestens 24h vorher absagen sollen. Da ist mir nie was berechnet worden.

    Hast du vorab von dem potentiellen Ausfallhonorar gewusst und in diesem Wissen den Termin vereinbart? Hättest du eine Email schreiben können an die Praxismailadresse, um sobald dein unabwendbarer Verhunderungsgrund eingetreten ist den Arzt darüber in Kenntnis zu setzen? Hast du einfach mal das Gespräch mit dem Arzt gesucht, so von Mensch zu Mensch, auf Augenhöhe und in dem Bewusstsein, dass zumindest Anfahrtkosten oder auch anteilige Personalkosten, die womöglich nur für deinen Exklusivtermin entstanden sind auch nicht an dem Arzt hängen bleiben dürfen?

    Ja sicher wusste ich von den Ausfallhonoraren. Aus diesem Grund hab ich ja auch versucht anzurufen, war aber erfolglos war. Eine Kontaktaufnahme per Mail ist nicht möglich.

    Klar kann ich nächste Woche mal anrufen und den Sachverhalt schildern. Aber so geldgierig, wie ich die Praxis einschätze, wird man sich nicht drauf einlassen. Daher wollte ich mal hier hören, ob jemand schon Erfahrungen damit gemacht hat.

    Bei Kassenpatienten hab ich noch nie davon gehört, dass sowas berechnet wurde.

    Die Rechnung wäre etwa 180 gewesen.

    Aber ist das nicht unfair? Wie soll man absagen, wenn nur ein AB dran ist, der keine Nachrichten aufnimmt? Da müsste man ja schon am Donnerstag wissen, dass man Montag nicht kann, bzw. Freitag, wenn man Dienstag nicht kann. Dazwischen kann aber sein (eins davon war es bei mir):


    - Unfall

    - anderweitig erkrankt

    - Eltern/Kinder plötzlich erkrankt

    - Flug ausgefallen

    - Auto bei der Rückreise defekt am Vortag

    - ....


    Ich finde nicht, dass der Arzt das Recht hat, hier was zu verlangen, wenn man die Praxis gar nicht kontaktieren konnte bzw. nachweisbar einer dieser unabwendbaren Gründe vorliegt. Der Arzt versucht hier ja offenbar, sein wirtschaftliches Risiko auf den Kunden abzuwälzen.

    Danke. Darin finde ich bei der Verbraucherzentrale z.B. den Satz: "Auch dies wird von der Rechtsprechung kritisch gesehen: Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 15.04.2005 (Az. 55 S 310/04) ist eine Klausel, wonach vereinbarte Termine bei Verhinderung des Patienten 24 Stunden vorher abgesagt werden müssen und ansonsten ein Ausfallhonorar von 75 Euro in Rechnung gestellt werde, unwirksam."


    Tatsächlich war es ja so.. Montagmorgen angerufen, nur AB dran, ich konnte gar nicht absagen. Genau so wäre es auch beim Anruf am Samstag für Montag gewesen, selbst wenn ich dann schon gewusst hätte, dass ich Montag nicht kann.


    Wenn der Arzt nicht bereit ist, aus den dargelegten Gründen dieses Ausfallhonorar zu streichen: müsste er es einklagen? Das würde er vermutlich auch nicht tun bei diesem Betrag.

    Andererseits: könnte er die weitere Behandlung verweigern, wenn nicht gezahlt wird?

    Hallo,


    ich hatte einen Arzttermin in einer Privatpraxis, die nur auf Bestellung arbeitet. Gewünscht ist, Termine 48h vorher abzusagen.

    Nun hatte ich am Montagnachmittag einen Termin, konnte aber aufgrund plötzlich eingetretener Verhinderung nicht.

    Ein Anruf am Morgen brachte nur den AB, der verkündete, dass die Praxis bis auf die Bestelltermine weiter nicht besetzt sei in der Woche.


    Nun trudelt eine Rechnung von rd. 150 Euro Ausfallhonorar ein.


    Muss man das hinnehmen bzw. hat jemand solche Erfahrungen schon gemacht? Ich vermute, das bei der Krankenkasse bzw. Beihilfe einzureichen würde zur Ablehnung führen.

    Neuer Stundenplan an der Abordnungsschule:

    1x Q2 Grundkurs, 2x in Doppelbesetzung eine Mittelstufenklasse, Rest Aufsichten und Vertretungsreserve (ca. 75%). Da kann mir echt keiner erzählen, dass die Schule so einen dringenden Bedarf hat.

    Andererseits... für mich leicht verdientes Geld, fast keine Vorbereitung, praktisch keine Nachbereitung. Hin, Zeit absitzen, heim. Offenbar kann das Land es sich leisten. Dass sowas nicht wertschätzend ist, dürfte keine Frage sein.

    Was mich wirklich irritiert: Ohne "Ausländerklassen" gäbe es schon längst keine WBKs mehr. Ich verstehe, wieso man keine Lust auf Alphabetisierungskurse hat, aber wenn man die Sprachkollegen dafür nicht einsetzen kann, wen denn dann?

    Die allermeisten fallen doch spätestens nach dem 3. Semester eh raus, weil die sprachlichen Fähigkeiten nicht reichen, um die vorgelegten Materialien hinreichend zu bearbeiten.

    Aviator war - laut seinen Beiträgen aus 2018 - ja in der Vergangenheit bereits im beruflichen Bildungsbereich tätig (BBS in NDS)! So richtig "gepasst" hat es für ihn dort aber anscheinend auch nicht. Wundert mich das bei seiner Einstellung? Lasst mich kurz überlegen...


    Finnegans Wake : :super: für deinen letzten Beitrag!

    Ja, das war eine Erfahrung. Allerdings lagen zwischen der BBS und meinem eigentlichen Zuhause 300km. Ich wollte daher wieder heim. Allerdings dauerte die „Freigabe“ 2 Jahre. Ich wollte, die Schule wollte mich nicht gehen lassen. Hab das Problem dann erstmal so umschifft, dass ich auf knapp über die Hälfte der Stunden reduziert und mir dadurch 1-2 freie Tage besorgt habe, die man mir auf Montag/Freitag gelegt hat.


    Deshalb finde ich die Situation ja auch grade so ätzend: damals wollte ich weg und durfte nicht.

    Jetzt würde ich gerne bleiben und werde hin und her geschickt für Aufsichten, irgendwelche Ausländerklassen und zwischendurch irgendwo geparkt um die Schule aufzuräumen (wenn es wochenlang dauert, bis die Verfügung da ist).

    Dafür wurde mir unter anderem ein LK kurz vor dem Abi entzogen… na ja, steht ja alles hier nachzulesen.

    Mal sehen.

    Ein Berufskolleg wäre ja auch gut. Im beruflichen Gymnasium hat man eben ausschließlich den gewünschten Sek II Unterricht, in der Berufsschule allerdings unterschiedliche Klientel. Vom Bankazubi mit Abi bis zum Malerazubi, der kaum seinen Namen schreiben kann.


    Immerhin: Machen die Azubi-Schüler Schwierigkeiten, kann man sie in den Betrieb schicken.

    Kommen sie öfter unentschuldigt nicht zur Berufsschule ist das ein Kündigungsgrund für den Betrieb und man ist solche Problemfälle auch elegant los ohne seine Nerven zu ruinieren.


    Das Problem ist eher, dass die Berufskollegs in der Nähe, die ich angefragt habe, mit meiner Fächerkombination nicht zufrieden waren, denn nur 1 Fach ist da praktisch nutzbar. Ich hatte das Gefühl, dass man dort lieber Kollegen einstellt, deren beide Unterrichtsfächer dort nutzbar sind. Idealerweise eins davon BK-typisch (wie Gestaltungstechnik, BRC etc) und eben nicht Latein, Französisch oder Ethik.


    Eine Position an der Uni wäre sicher auch interessant als akademischer Rat, fraglich nur, wie begehrt diese Stellen sind. Hat da jemand Erfahrung?

    Ideal wäre es, die eigene Promotion voranzutreiben im Rahmen einer solchen (Teil-) Abordnung. Allein um wieder die Initiative zu ergreifen für ein spannendes Thema mit Mehrwert für einen selbst und interessierte Studierende anstatt täglich 10x von Kindern mit Trivialitäten ohne Mehrwert angesprochen zu werden (im Sinne von: „Ich wollte nur sagen, dass der X mir den Stift weggenommen hat.“), die mich noch verrückt werden lassen.

    Wenn es dir um die kleinen Klassen geht, verstehe ich nicht, warum du dich so gegen den Einsatz an der Förderschule G gewehrt hast.

    Ich sehe da den intellektuellen Anspruch nicht.


    Es wäre schön, mit rational zugänglichen Erwachsenen anspruchsvolle Diskussionen, Literaturanalysen etc durchzuführen anstatt die Zeit mit Vertretungen oder auch sogenanntem „Unterricht“ in Klassen zu verplempern, wo bei den Schülern die Aufmerksamkeitsspanne nicht länger als 5 Minuten und der Intellekt unterdurchschnittlich entwickelt ist.

    Das muss einem doch zugestanden werden können.

    Die Frage, die mir so recht noch keiner beantworten konnte, ist:


    Kann jemandem die Planstelle an der Schule entzogen werden ohne eigene Zustimmung und die Lehrkraft zwangsweise versetzt (nicht abgeordnet!) werden?

    Denn wenn nicht kann man die Abordnungen einfach aussitzen und kommt irgendwann zwangsläufig zurück, solange die Schule nicht geschlossen wird.

    Ich wollte einfach mal n Update geben und damit deutlich machen, dass man durchaus bei den Abordnungen rumgereicht werden kann.


    Was ich immer noch nicht verstehe und zunehmend belastet ist der fehlende Zeithorizont (der auch für die Schule perspektivisch problematisch ist): keiner kann sagen (oder will es) was nach dem halben Jahr passiert: Verlängerung, andere Schule, zurück zur alten Schule.


    Auch die Tatsache, im Prinzip wochenlang nach den Ferien auf Abruf da zu stehen und dann innerhalb von wenigen Tagen von 0 auf 100 in einer gänzlich unbekannten Schulform anzugelangen ist nicht so wirklich befriedigend.


    Klar kann man jetzt immer sagen: Freu dich, dass du 5 Wochen verlängerten bezahlten Urlaub mit schönem Wetter hattest. Aber wenn man das auch mal dem Steuerzahler erzählt.


    Im Ergebnis kommt mir diese ganze Abordnungssache dogmatisch und im Kern nicht durchdacht vor.

    Weiter gehts mit der Abordnung.

    Nachdem die weitere Abordnung für ein ganzes Jahr fallen gelassen wurde, weil vom Dezernenten behauptet wurde, ich sei einverstanden, es aber nicht war, war ich nun für 5 Wochen sozusagen daheim bezahlt. Aber auch ein komisches Gefühl, irgendwie auf Abruf da zu stehen.

    Dann sollte es an eine Gesamtschule gehen. Ging es auch. Aber indem von Seiten der Bezirksregierung bei Schulen rumgefragt wurde, wer noch einen Lehrer gebrauchen kann.

    Eine hat "zugegriffen"... der Plan sieht dann so aus, dass ich mit Kollegen als Doppelbesetzung mitlaufen soll und im Dezember die Klassen übernehmen, wenn die Kollegen in Elternzeit gehen bzw. Klassen beaufsichtigen, wo Kollegen in Elternzeit sind. Arbeitsaufträge sind erstellt von den Kollegen. Einzig ein Q2 Grundkurs soll sofort eigenständig von mir geführt werden, der wurde bislang von einem Kollegen im Rahmen von Vorgriffsstunden geleitet.

    Viele Stunden sind aber auch Aufsicht bzw. Vertretungsreserve... insgesamt habe ich den Eindruck, dass akutester Bedarf auch hier nicht besteht.


    Für die Schule sicher selbstverständlich, für mich aber unangenehm: Einsatz in der Unter- und Mittelstufe. Laut, wild, Gekreische... Vertretungsstunden ohne vorhandene Aufgaben. Auf meine Nachfrage bei der Schulleitung, was ich da machen soll: "Das ist Ihr Problem." Dazu Aufsichten über eine Stunde im Gekreische... die Smartwatch zeigte über 80db an. Mir brummt der Kopf. Während die anderen Kollegen weiter die angenehmeren kleinen Klassen am Abendgymnasium unterrichten dürfen. Perspektive unklar. Ätzend.

    So, ich habe mich nur mal bei meiner Versicherung schlau gemacht. Sie übernehmen die nicht übernommenen Anteil der Beihilfe von Medikamenten und Physio, also diesen Eigenbehalt.

    Aufgrund von was.... Beihilfeergänzungstarif? Welche Versicherung ist das?
    Ich habe mich auch erkundigt bei der Debeka.... man zahlt die Differenz nicht, wenn sie, wie bei mir aufgrund von Kürzungen erfolgt


    - die durch höhere Abrechnungssätze als den 2,3-fachen Satz herrühren (wobei die Krankenkasse ihre 50% durchaus zu dem erhöhten Satz gezahlt hat, man würde da bis zum 3,5-fachen Satz zahlen).

    - höhere Verrechnungssätze als den akzeptierten Satz der Beihilfe bei der Physio herrühren


    Man würde aber zahlen, wenn Leistungen durch die Beihilfe grundsätzlich ausgeschlossen sind wie Brillen oder Zahnersatz.


    Als Tipp gab man mir bei der Versicherung, vor dem nächsten Physiobesuch die Preise zu erfragen und zu vergleichen, oft sind die Praxen auch bereit andere Preise anzusetzen, bevor sie den Auftrag gar nicht bekommen. Für den Arzt empfahl man mir, ich möge bei der Beihilfe fragen, welche Begründung sie gerne hätten, um den erhöhten Satz zu zahlen.

    Wenn aber weder eine geänderte Begründung möglich bzw. vom Arzt durchgeführt wird noch der Arzt bereit ist, die Rechnung anders zu verändern (z.B. mehr Leistungen aufzuschreiben, dafür aber nur mit dem 2,3-fachen Satz) wäre es leider so, dass ich auf der Differenz sitzen bliebe. Bleibt nur noch Arztwechsel oder selbst zahlen.


    Bei den gesetzlich Versicherten werden wohl 21,43 Euro pro Sitzung angerechnet, dann finde ich 10 Euro Zuschlag für Selbstzahler schon teuer... obwohl der Arzt wiederum den 2,3-fachen Satz ansetzen könnte:

    https://www.vdek.com/vertragsp…Physiotherapie_210401.pdf

    Wenn der Arzt ohne Kommentar und Hinweis dennoch Behandlungen durchführt die nicht von der Beihilfe gedeckt werden, würde ich diesen Arzt in Zukunft meiden.

    Na ja, wie gesagt, ich habe ihn darauf hingewiesen und auch die Begründungsschreiben der Beihilfe vorgelegt. Hat ihn aber nicht interessiert.

    Aussage im Kern: ich sei Kunde und er nicht daran interessiert, die Sparbemühungen der öffentlichen Hand auszubaden.


    Leider wäre ein Arztwechsel mit enormem Mehraufwand verbunden… neue Eingangsuntersuchung, Fahrzeiten länger etc.

    Ist das dann einfach mal ein Fall für den Beihilfe-Ergänzungstarif?

    Ich musste bisher immer vor Therapiebeginn was unterschreiben, da stand dann auch der Tarif mit drin.

    Ach so... ich bin eben davon ausgegangen, dass die Sätze überall gleich wären und wenn das Rezept vorliegt, dann sowieso gezahlt wird. Dass man sich als Patient zuvor noch damit beschäftigen muss, die Preise zu vergleichen und dann versuchen, die Beihilfestelle irgendwann mal telefonisch zu erreichen in den eng umrissenen Sprechzeiten, ist erstaunlich für mich.


    Und der Arzt... er kann es sich eben erlauben. Zum einen ist er wohl fachlich gut, zum anderen bekommt man woanders seltener Termine.

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