Beiträge von zreamo

    Aviator: Ich würde an deiner Stelle in Arnsberg anrufen. Die Chancen sind im Moment gut, auch wenn es im schlimmsten Fall bedeuten würde, dass du in NDS aus dem Dienst ausscheidest, damit du in NRW beginnen kannst. Der Weg über den Schulleiter ist beim LTV notwendig und so lange man dir wohl gesonnen ist auch in fair.


    Du darfst laut Nds. SUrlVO keinen Sonderurlaub für Bewerbungsgespräche nehmen. Aber für Fortbildungen. Dann müsstest du dir mal ein paar Fortbildungen an den Schulen suchen. ;)
    Krank feiern würde ich nicht machen. Wenn das raus kommt, gibt es Ärger. Dann lieber mit dem Schulleiter offen sprechen.
    Außerdem musst du keine Auswahlgespräche führen, wenn du im Verfahren bist. Es ist nur sinnvoll, wenn du deine zukünftige Schule kennenlernen möchtest.

    Da du einen anderen Dienstherren hättest, würde ich mal bei der Bezirksregierung Arnsberg anfragen, inwiefern sich das auf deine Probezeit auswirkt. Bedenke nur, dass ein Länderwechsel manchmal mit Gehaltseinbußen verbunden ist, aber wenn du noch frisch Beamter auf Probe bist, ist das von deiner Gehaltsstufe eh noch nicht so dramatisch.


    Kontakte findest du hier: https://www.schulministerium.n…AnsprechpartnerOliver.pdf


    Wohin möchtest du denn gerne in NRW wechseln, wenn ich fragen darf.

    Bei mir hat sich das über 3 Jahre immer gut gerechnet. Im Prinzip hast du damit irgendwann die Unkosten raus. Daher lohnt sich die Investition auf jeden Fall. Ich habe bisher immer nur ein Gerät abgesetzt. Also Computer oder Laptop. Da müsstest du dich dann wohl entscheiden.

    Da es in Hamburg eh kein Wiederholen mehr gibt, hat es vielleicht auch damit zu tun, dass es irrelevant ist, ob jemand eine 5 oder 6 hat. Ab schlechter als 4 hat man Anspruch auf Förderunterricht (Fördern statt Wiederholen).

    Das ist auf jeden Fall eine ökonomische Sichtweise. :)
    In NRW soll man bei nicht ausreichenden Leistungen Förderempfehlungen und Fördergespräche führen und am Ende sollen trotzdem die Schüler mitgenommen werden, wenn es geht. Was passiert denn, wenn trotz Förderung ein Schüler immer noch nicht ausreichend ist?

    Ich kenne keine Dienstanweisung, keinen Erlass, kein Gesetz, in dem explizit steht, dass ein Lehrer einem chronisch kranken Kind die Aufgaben mitteilt, während es krank ist. Ich wüsste aber auch nicht, warum man sich als Lehrer weigern sollte, wenn es eine Anfrage gibt.


    Wenn das Kind wieder gesund ist und die Hausaufgaben erfragt, darf der Lehrer sicher nicht nein sagen.


    Ich denke, es geht bei so einer Sache aber auch nicht so sehr ums Recht. Wenn ein Kind häufiger krank ist, würde ich für den Frieden und meine Absicherung als Lehrer immer ein oder zwei Kinder abstellen, die dem Kind die Hausaufgaben mitbringen oder mitteilen.

    In den umliegenden Bezirken haben mittlerweile 60-70 Schulen kollektive Überlastungsanzeigen geschrieben. Viele andere Schulen planen das. Natürlich wissen die Kollegen, dass eine Überlastungsanzeige eine indivualrechtliche Maßnahme aus dem Beamtenrecht ist, aber sie wollten genau dem entgegenwirken, dass das Konglomerat aus behördlich verordneten, baulichen, führungsspezifischen und personaltechnischen Belastungsfaktoren - von wachsender Aufgabenfülle über feudalherrschaftliche Führungsstrukturen bis hin zu maroden, extrem ungesunden Schulgebäuden - in der individuellen Nabelschau verloren geht und doch wieder jeder Kollege für sich selber kämpfen muss. Er und seine Krankenkasse. Oder er gegen seine Krankenkasse. Und gegen die Kollegen oder Leitungsmitglieder, unter denen er sonst als nicht belastungsfähig gilt. Usw.

    Respekt für die kollektiven Belastungsanzeigen. Ich hoffe, dass sie damit Erfolg haben. Da laut unserem Justiziar keine Haftungsgefahr diesbezüglich in der Schule besteht, sind sie eher ein Mittel zur Wachrüttelung und werden leider in unseren Bezirksregierungen vom Beamtenschlaf übertönt. Unser Kollegium hat es auch getan, aber der Erfolg war leider mäßig.


    Habt ihr denn damit einen Erfolg gehabt, Meike?

    Danke. :) Bei uns gibt es wie gesagt keine 6en und alles unter 50% ist eine 5. Eine Sechs gibt es nur, wenn nichts geschrieben wurde. Das wurde mal beschlossen, warum weiß ich leider nicht.

    Vermutlich aus statistischen Gründen.
    Solange ich benoten muss, nehme ich die Maßstäbe, die mir mein Dienstherr an die Hand gibt.

    Laut LBesO NRW 2013 gilt A13 (Studienrat) möglich für Lehrer:


    – mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien undGesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II(Doppelbefähigung) – bei Verwendung an einer Sekundarschule –10).


    Gleiches gilt für Oberstudienräte.


    Dabei bedeutet 10): Für dieses Amt dürfen höchstens 16,5 vom Hundert der Planstellen an Sekundarschulen ausgewiesen werden.

    Soweit kommt es noch, dass ich mir meine Ausgaben für Arbeitsmaterial bestätigen lassen muss.


    Ich setze meinen Computer/Laptop ab, den Drucker, das Verbrauchsmaterial, Bücher, Fahrtkosten. Ich habe sogar eine Gitarre auf 10 Jahre abschreiben können, die ich mir für meinen Unterricht gekauft habe. Wahrscheinlich hatte der Beamte einen schlechten Tag. ;)

    Guten Morgen,


    ich bin neu hier und wollte mitmachen.


    Seit 10 Jahren bin ich nun in Schulen tätig. Zuerst an Grundschulen. Dann an Realschulen. Ich lehre Englisch und Mathematik. Dazu darf ich auch noch Deutsch und Informatik unterrichten.


    Ich bin Mitglied des Hauptpersonalrats Realschule in Nordrhein-Westfalen. Ansonsten versuche ich gerade einen Blog zum Thema Lehrergesundheit und Schulsicherheit aufzubauen.


    Ich freue mich auf viele spannende Diskussionen und hoffe, dass ich hier und da helfen kann.

    Hallo Talida,


    wenn du selber Mitglied des Lehrerrats bist, würde ich mich immer mit meinen Kollegen kurzschließen. Die müssen ja auch verschwiegen bleiben. Wenn es um Gespräche mit der Schulleitung geht, würde ich mir einen Kollegen des Lehrerrats mitnehmen, sofern das Thema für dich heikel ist.


    Den Personalrat würde ich bei strittigen Fragen mit der Dienststelle einschalten, oder wenn der Lehrerrat oder die Schulleitung dir nicht weiterhelfen können oder wollen. Oder wenn es sehr dringlich ist und ein bisschen mehr Wumms dahinter sein muss. Eventuell ist deine Frage ja auch für mehrere Lehrer relevant. In diesem Fall könntest du versuchen, eine Anfrage zu stellen, damit der Personalrat das im größeren Rahmen angehen kann.

    Hallo,


    ich habe in meiner Grundschulzeit auch 5 und 6 verteilt. Aber eher selten. Du hast sechs Noten zur Verfügung und diese musst du auch verwenden. Schließlich ist Leistungsrückmeldung dein Job. Ich halte übrigens von pädagogischen 5en oder der gaaaanz knappen 4- nicht viel.


    Das liegt an meiner Tätigkeit in der Realschule. Dort haben wir oft Schüler, die es aus uns unergründlicher Weise auf die Realschule geschafft haben. Diese sacken dann oft so dermaßen ab, dass eine Überweisung nach der Erprobungsstufe notwendig wird.

    Hallo Stan,


    es ist durchaus möglich, Fotos für den privaten Gebrauch oder für Unterrichtszwecke zu machen. Wenn du dir nicht sicher bist, dann schreibe einen Brief an die Eltern und lass dir die Einverständnis geben oder frage in der Schule, ob eine Einverständniserklärung der Eltern für Fotos vorliegt (wird oft mit der Anmeldung zusammen gemacht).


    So lang du es nicht veröffentlichst, ist es meiner Meinung nach nur eine Verhandlungssache. Wenn die Schulfotografen kommen, machst du ja quasi auch einen Selfie.


    Zum Kommentar, dass du gedanklich aus dem Studium in die Schule kommen sollst: Du hast nun eine sehr komplizierte Rolle als LAA. Die Schüler sind nicht deine Freunde, aber ich habe solche lockeren Lehrer immer als die besseren Lehrer gesehen, denn die Kinder erkennen erst spät, dass sie nicht für dich, sondern für sich lernen. Und ein guter Lehrer schafft es, die Kinder ohne Druck zum Lernen zu bringen, weil es ihnen Spaß macht.

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