Beiträge von FrauMeitner

    Für NRW gilt:
    In der Elternzeit darf man, wie schon gesagt, 3/4 einer Vollzeitstelle arbeiten. Das geht mit Genehmigung auch bei einem anderen Arbeitgeber. (Grundlage hierfür ist das Elternzeitgesetz. Das gilt zwar nicht für Beamte, aber die Regelung wurde analog getroffen.)
    In der familienpolitischen Beurlaubung darf man nur 50% arbeiten. Denn mehr “widerspricht dem Grund der Beurlaubung”. Warum mein Kind nach seinem 3. Geburtstag mehr Betreuung von Mutti braucht als vorher, verstehe ich zwar nicht. Aber ich hatte dann doch keine Lust gegen meinen Dienstherren zu klagen.

    Wie lange ist denn der Schüler schon erkrankt? Die Erfahrung der Diabetiker in meinem Bekanntenkreis ist, dass es relativ lange dauert, bis man sich an das Leben mit der Krankheit gewöhnt hat. Eben weil es den Alltag so massiv beherrscht.
    Besonders schwierig ist das wohl oft, wenn die Krankheit im Teenageralter auftritt.


    Vielleicht wäre also dem Schüler mit einer entsprechenden fachlichen Beratung geholfen?

    Also als ich in der Grundschule war, hat sich die komplette Klasse im schwimmunterricht angesteckt. Ich habe mehr als 5 Jahre gebraucht, bis sie weg waren und einige Mitschüler auch nur unwesentlich kürzer. Narben habe ich heute noch davon :schreien: kann ich nicht verstehen, dass gesagt wird, das sei unbedenklich. Da hätte ich lieber Läuse als nochmal diese Dellwarzenpest.

    Hartnäckig sind die Dinger. Und hässlich.
    Aber zum Glück nicht weiter gefährlich, auch nicht für Babys, Schwangere, Kranke,... Deshalb eben nicht meldepflichtig.


    Aber auf Schwimmen sollte man wirklich dringend verzichten, damit sich nicht alle andern anstecken.

    In der Schule sind sie mir noch nicht untergekommen, dafür aber bei meinem Kleinkind zuhause.
    Sie Sind wohl recht ansteckend, allerdings hat sich in unserer Familie glücklicherweise niemand angesteckt.
    Problematisch ist es, wenn die Dinger aufgekratzt werden, denn dann tritt die viren-belastete Flüssigkeit aus. Da die Haut um die Warzen herum oft sehr trocken ist, haben viele Betroffene Juckreiz und kratzen eben.
    Mein Kind hat sich so immer wieder selbst angesteckt und hatte leider einen starken Befall. Also gerade dann, wenn die Warzen entzündet und offen sind, auf gute Hygiene achten!


    Doof ist auch, dass sich die Warzen beim Abheilen irgendwann entzünden müssen. Sonst verschwinden sie nicht, da der Körper sie in einer Imunreaktion bekämpfen muss.


    Geht ihr mit der Schule schwimmen? Dabei ist die Ansteckungsgefahr enorm hoch, das solltet ihr bedenken!

    Sie ist doch Vollzeit zu Hause. Ich dachte, es geht vor allem um Krisenzeiten, wenn das andere Kind oder sie selbst krank ist.
    Ich weiß, dass ich jetzt lauter Hass-Kommentare bekomme, aber:


    Auch Lehrer ist ein vollwertiger Beruf und man sollte nicht meinen, dass man das mit der Anwesenheit nicht so ernst nehmen muss, daher mein Tipp: Bis zur Verbeamtung Arschbacken zusammenkneifen und durch.

    Du scheinst wirklich keine Ahnung vom Leben mit kranken Kindern zu haben.
    An dieser Stelle einfach mal der Tipp: Wenn man keine Ahnung hat,...!



    Zum Thema: Hat dein Mann mit dem Personalrat gesprochen? Dem bei der Bezirksregierung, nicht an der Schule.
    Die kenne die Rechtslage auch ganz gut und geben vertraulich Auskunft.

    Generell fasse ich Schüler nicht an und leiste keine Hilfe außer den Schulsanitätsdienst zu verständigen. In größeren Notfällen würde ich den Notruf alarmieren.
    Aber selber Hand anlegen? Nein.
    Da wird man nur verklagt.

    Zumindest in stabile Seitenlage solltest du einen bewusstlosen Schüler notfalls schon bringen (können). Und sowas machen wie Atmung überprüfen, ...
    Vielleicht doch bei Gelegenheit nochmal einen 1.-Hilfe-Kurs besuchen?


    @state_of_Trance
    Für die Bewerbung selbst muss normalerweise aber schon die Freigabe vorhanden sein. Und ich wage zu bezweifeln, dass es diese schon direkt zu Beginn geben wird.

    Genau so ist es! Ohne Freigabe wird eine Bewerbung nicht berücksichtigt.


    Anders sieht es natürlich aus, wenn man keine feste Stelle hat, sondern nur eine befristete.

    Meine bisherigen Erfahrungen:


    1. Das Tauschverfahren der Länder, also die Versetzung in ein anderes Bundesland, ist ein (schlechter) Witz. Kein Mensch weiß, nach welchen Kriterien da entschieden wird, denn es sind keine Personalräte beteiligt und das Verfahren ist völlig intransparent.
    Die Freigabe dafür zu bekommen war in meinem Fall kein Problem, aber versetzt wurde ich zweimal nicht. In diesem Jahr habe ich keinen Antrag gestellt, weiß aber, dass mein "Zielbundesland" keinen einzigen Lehrer aufgenommen hat.
    Das kann mit RLP eventuell anders sein, das kannst du beim Personalrat erfragen. Aber generell ist das wohl sehr, sehr schwer.


    2. Für eine Neueinstellung eines Lehrers, der in einem anderen Bundesland eine feste Stelle hat, verlangen die Länder in der Regel auch eine Freigabe des abgebenden Landes. Da ich eine für das Tauschverfahren hatte, habe ich auch dafür eine bekommen.
    Hier wird deine Berufserfahrung bei der Einstufung berücksichtigt und die Pensionsansprüche übernommen, aber du musst nochmal durch die Probezeit inklusive Beurteilung. Und zum Amtsarzt (vermutlich) auch.


    Generell: In NRW wird man sehr leicht versetzt oder bekommt eine Freigabe, wenn man ein Kind hat und entsprechend lange in Elternzeit geht. Notfalls auch hier die Hilfe des Personalrats in Anspruch nehmen. (Die Probezeit hatte ich allerdings schon hinter mir.)
    Aber wenn du grundsätzlich weg willst, würde ich keine feste Stelle antreten, sondern direkt versuchen, im richtigen Bundesland unterzukommen. Ein Wechsel ist echt mühsam und stressig! :autsch:

    Dann muß die Schulleitung anordnen, daß sich für etwaige Vertretungen bestimmte Kollegen im Lehrerzimmer bereithalten müssen. Diese Bereitschaftsstunden sind dann allerdings voll als Unterrichtsstunden zu rechnen, auch wenn sie nicht zum Einsatz gekommen sind, weil es nicht so viele Ausfälle gab, die es zu vertreten galt.

    Aber das macht ja eigentlich keinen Sinn, denn es fällt ja für spontanen Vertretungsunterricht keine oder kaum Vorbereitung an und keine Korrekturen. Aber eine Anrechnung als normale Arbeitszeit wäre dann logisch.

    Ich kann deinen Frust gut verstehen, es ist blöd, wenn man so durchs Raster fällt.


    Erfüllst du denn die Anforderungen für die pädagogische Einführung? Das wäre ja vielleicht etwas, wo man längerfristig drauf hinarbeiten könnte. Oder wie planst du deine weitere Zukunft?

    Der Vollständigkeit halber möchte ich noch ergänzen, dass es aber leider mit der privaten Krankenversicherung problematisch werden wird, wenn sie in Therapie war und verbeamtet werden solte. Es kann sein, dass sie erst nach dem Ref über die Öffnungsklausel reinkommt, mit dem entsprechenden Risikozuschlag.


    Aber trotzdem sollte sie sich unbedingt um ihre Gesundheit kümmern!


    Es stand halt auch im Raum, dass ich für einen Ersatz für den Zeitraum sorgen muss. Dies werde ich aber ablehnen.

    Das ist natürlich nicht deine Aufgabe! Mein stellvertretender Sl wollte auch, dass ich einen Kollegen finde, der meine Pausenaufsicht übernimmt als ich das in der Schwangerschaft nicht mehr musste. Habe ich nicht gemacht! Aber es wird eben gerne mal versucht...


    Ich denke, ein großes Problem wird für mich das Alter werden. Ich bin wahrscheinlich einfach ein paar Jahre zu spät dran. Ich kann es mir einfach nicht leisten, hier in Ö einen sicheren Job aufzugeben.

    Wobei du als unbefristet angestellter Lehrer ja auch einen sicheren Job hast. Wenn du also eine Planstelle bekommst und nur nicht verbeamtet wirst, ist da doch auch kein besonderes Risiko dabei. Oder irre ich mich?

    Außerdem werden Kindererziehungszeiten beim Verbeamtungsalter möglicherweise angerechnet. Kommt darauf an, ob und wie lange du wegen der Kinder nicht gearbeitet hast.


    Wenn du über Städte wie Heidelberg nachdenkst, solltest du dich wirklich rechtzeitig über das Niveau der Wohnkosten informieren. Größere Städte sind mittlerweile absurd teuer, vor allem in Süddeutschland. Was zahlst du denn momentan dafür?

    Vielleicht läuft der Hase auch ganz anders und der Schulleiter vermutet, dass deine Freundin - weil bisher kinderlos - demnächst schwanger werden möchte. Und gibt lieber dem Familienvater die Stelle, der seine Kinder schon hat und nicht in Zukunft wegen Mutterschutz und Elternzeit ausfallen wird.
    Je nach Art der Förderschule müsste er eventuell ja sogar ab Eintritt der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausstellen.

    Ich würde eher sagen, es handelt sich eben um eine Art der Sozialauswahl, auch wenn es so etwas eigentlich eher bei betriebsbedingten Kündigungen gibt. Deine Freundin muss eben keine Familie mit Kindern versorgen und ist vermutlich auch mehr flexibel als jemand mit familiären Verpflichtungen. Also ist sie weniger "schützenswert". Die Gründe für diesen Familienzustand spielen dabei keine Rolle. Mit Kindern ist es ja genauso: Egal, ob geplant oder nicht, essen wollen sie alle.


    Eine Behinderung würde eher den gegenteiligen Effekt haben.

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