Schulämter sind in Bayern aber zuständig für Grund- und Mittelschulen eines Schulamtsbezirks/Landkreises. Die Schulaufsicht über Gymnasien, Realschulen, Förderschulen und Berufliche Schulen liegt direkt bei den Regierungen.
Beiträge von felicitas_1
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Eine Grundschulkollegin (vor Jahren aus der Kirche ausgetreten) hat vor einiger Zeit als mobile Reserve katholische Religion in einer 9. Klasse unterrichtet.
Auch ich (Grundschullehrerin) habe schon Englisch in der 5. Klasse unterrichtet (ohne jegliche Ausbildung).
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In der Mittelschule gilt das Klassenlehrerprinzip, d. h. der Klassenlehrer soll möglichst viele Fächer in der eigenen Klasse halten. Da kann es schon passieren, dass man mal ein Fach oder eine Verbindung fachfremd unterrichtet. Je nach Lehrerversorgung sind womöglich auch nicht für alle Fächer genügend ausgebildete Lehrer vorhanden, sodass andere auffüllen müssen.
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1. Der Lehrermangel im Bereich Mittelschule ist sehr hoch und die Einstellungschancen daher sehr gut.
2. Hauptfach: Auswahl aus dem Fächerangebot der betreffenden Uni;
Didaktikfächer: Deutsch oder Mathe / ein weiteres Fach / Kunst, Musik, Sport, Religionslehre oder
NTW
Wähle nach deinen Neigungen! Für die Einstellungschancen ist es egal und man muss auch immer wieder fachfremd unterrichten.
4. Dienstort nach dem Referendariat: man kann Regierungsbezirke und Schulamtsbezirke als Wünsche angeben. Die "Gefahr", nach Oberbayern (und dann oft München) zu kommen, ist ist recht hoch. Aber immerhin ist dein Wunschgebiet Augsburg nicht so weit entfernt wie andere Herkunftsgebiete (Bayerischer Wald, Unterfranken, ...).
5. Bei Grundschullehrern ist der Bedarf in Oberbayern insgesamt höher als in den anderen Regierungsbezirken und in München eben besonders hoch. Deshalb ist es (unverheiratet oder ohne Kinder) oft wirklich schwer, aus Oberbayern/München wieder weg zu kommen. Ich denke, dass es bei Mittelschullehramt ähnlich ist.
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An manchen Schulen muss man den aber vorlegen. In Bayern war das immer so. Hier in BaWü musste ich noch nie.
Jährliche Stoffverteilungspläne gehören in Bayern zum Amtlichen Schriftwesen und mussten bis letztes Schuljahr im Herbst immer der Schulleitung zur Einsicht vorgelegt werden.
Im Rahmen der Entbürokratisierung und Entlastung der Lehrkräfte müssen sie zwar noch vorhanden sein, müssen aber nicht mehr selbst geschrieben sein, sondern können z. B. von Schulbuchverlagen übernommen oder im (Jahrgangsstufen-)Team erstellt werden. Sie müssen auch nicht mehr vorgelegt werden, außer in begründeten Ausnahmefällen.
Ich verwende jedes Jahr dieselben Pläne - warum soll ich sie auch jedes Jahr neu machen? Nur das Deckblatt mit dem aktuellen Schuljahr, auf dem die Schulleitung unterschreibt, habe ich immer neu ausgedruckt. Ich wurde also dieses Jahr um 1 Minute entlastet.
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Bei uns war auch von vornherein klar, dass wir unseren Kindern die Ausbildung finanzieren (soweit es uns möglich ist). Unsere Tochter studiert 300 km entfernt. Sie bekommt von uns das Zimmer im Studentenwohnheim gezahlt und 400 € für alles weitere (Lebensmittel, Kosten für die Uni, Zugtickets, ...). Damit kommt sie aus. Sie kann keine Riesensprünge machen, es bleibt ihr aber jeden Monat etwas übrig, das für den Urlaub spart. Insgesamt war sie im Umgang mit Geld immer schon sehr vernünftig.
Auch meine Eltern haben mir mein Studium komplett finanziert und ich würde mich nicht als unselbständig bezeichnen. Ich wusste immer (genau wie unsere Tochter), dass Geld nicht einfach so vom Himmel fällt. Dafür habe ich flott studiert und unsere Tochter bisher genauso und dazu mit guten Noten. Das ist uns das Geld allemal wert.
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Vielen Dank für Eure Rückmeldungen. So wie mir scheint, fällt eine Stelle weg, wenn die Schülerzahlen nicht mehr gegeben sind.
Da wäre dann die Frage, was heißt denn dauerhaft? Das kann ja nur für ein paar Jahre vorausgesagt werden.
Wurde der Konrektor innerhalb des gleichen Schulamtsbezirks versetzt?
An der betreffenden Schule lief die Mittelschule aus bzw. wurde mit einer Nachbarschule zusammengelegt. Die Versetzung fand innerhalb der Schulamtsbezirks statt.
Bei uns geht das Schulamt aus Mangel an freiwilligen Bewerbern auf Kollegen konkret zu mit der Idee, sich doch auf Rektoren- oder Konrektorenstellen zu bewerben.
An einer anderen Schule waren die Zahlen jahrelang knapp unter 180 Schülern. Da hieß es, dass erst 2 Jahre die Schülerzahlen über dieser Grenze liegen müssen und auch in den nächsten planbaren Jahren bleiben müssen, damit eine Konrektorenstelle ausgeschrieben wird. Das war Gespräch im Kollegium, inwieweit das richtig war/ist, weiß ich nicht.
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Wie das mit schwankenden Schülerzahlen ist, weiß ich auch nicht. Ich weiß von einem Fall bei uns im Landkreis, da fiel die Konrektorenstelle wegen dauerhafter Schülerzahl unter 180 weg und der dortige Konrektor wurde an eine andere Schule versetzt. Es wurden vorher Gespräche mit dem Schulamt geführt und die verschiedenen Möglichkeiten erörtert. Ein neues Bewerbungsverfahren musste in diesem Fall nicht durchlaufen werden.
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Das Schulamt entscheidet über die Versetzung von Lehrern. Bei uns passiert das immer in Absprache mit der Schulleitung und abhängig vom Bedarf der Schule (z. B. Fächer, Stundenmaß)
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Ich kann das Buch "Viele Grüße, Deine Giraffe" aus dem Moritz Verlag empfehlen. Dazu gibt es auf der Verlags-Homepage auch Hördateien und ein Lesebegleitheft.
"Giraffe wohnt in der afrikanischen Savanne. Ihre Tage verlaufen eintönig und sie sehnt sich nach einem Freund. Also beschließt sie, einen Brief zu schreiben: »Du sollst ihn dem ersten Tier übergeben, das dir hinter dem Horizont begegnet«, sagt sie zu Pelikan, der gerade (ebenfalls aus Langeweile) einen Postdienst eröffnet hat. Und so findet der Brief seinen Weg zu Pinguin, der weit entfernt in der Walsee lebt. Eine echte Brieffreundschaft entsteht. Eines Tages beschließt Giraffe, ihren Brieffreund zu besuchen – und zwar als Pinguin verkleidet. Gar nicht so einfach, wenn man eine Giraffe ist!"
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Aber in der 1. Klasse ändert sich doch am GU an sich nichts.
Bisher waren es 16 Stunden ohne WG jetzt sind es 1 D und 1 M mehr, also 18 und dann noch die 1 Stunde WG dazu, die ja vorher nicht dabei war. Sind dann die neuen 19 Stunden GU.
1 Stunde kommt in der Stundentafel insgesamt dazu (das wäre dann z. B. die zusätzliche D-Stunde) und aus den bisher 2 Stunden flexible Förderung wird die zusätzliche Mathstunde und die flexible Stunde.
Im Endeffekt wird eine Förderstunde umbenannt.
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Hier äußerst sich Frau Stolz zum Thema:
https://www.news4teachers.de/2…r-stolz-distanziert-sich/
"Außerdem könne jedes dieser Fächer weiterhin mit genauso vielen Stunden wie bisher unterrichtet werden – dazu müsste dann aber an anderen Stellen gekürzt werden."
Wenn die Stunden in Deutsch (und Mathe) erhöht werden, Religion und Sport keinesfalls gekürzt werden dürfen. Kein Fach wegfällt und auch diese künstlerischen Fächer weiterhin mit voller Stundenzahl unterrichtet werden können. WO "an anderer Stelle" soll man kürzen? Es gibt dann nur noch den Förderunterricht (was ja irgendwie auch Quatsch wäre) oder der HSU-Unterricht. (In den Jgst. 3 und 4 gibt es noch Englisch.)
Also irgendwie geht die Rechnung einfach nicht auf...Wenn Kunst, Musik und Werken und Gestalten weiterhin 5 Stunden behalten sollen, kann es nur noch eine Stunde Englisch geben und die flexible Stunde muss für Ku/Mu/WG genutzt werden.
Allerdings darf ja jede Schule in Absprache mit dem Schulamt selbst entscheiden, wie die Stundentafel aussehen soll. Abhängig ist das auch z. B. vom Einsatz der Lehramtsanwärter an der Schule - falls vorhanden - und vom jeweiligen Schulprofil. Sport-Grundschulen z. B. brauchen die 3 Stunden Sport statt nur 2 in der 1. Klasse, Musik-Grundschulen 2 Stunden Musik in 3 und 4. Wenn die LAA Musik oder Englisch haben, dann hat auch das Auswirkungen auf die Stundenanzahl in diesen Fächern.
Das wird eine spannende Stundenplanung im Sommer, vor allem, weil bei uns die Lehrerzuweisung immer erst gegen Ende der zweiten Sommerferienwoche bekannt gegeben wird.
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Ich bin auch bei der HUK und bisher hatte ich keine Probleme bei den Abrechnungen, allerdings gab es bis auf die 2 Schwangerschaften und einen Bandscheibenvorfall noch nichts wirklich Teures abzurechnen.
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Bei uns in Teilen von Niederbayern fällt heute auch der Präsenzunterricht aus.
Morgens um 7 ganz leichter Regen ohne Straßenglätte, seit 10 ist es trocken, zwischendurch scheint sogar ein wenig die Sonne. Also bisher wäre die Maßnahme nicht nötig gewesen.
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Also Kinder sind schon mal keine Gründe, bei zu pflegenden Angehörigen weiß ich nicht, ob da Rücksicht genommen wird - ich vermute mal nein.
Wie das ohne Auto wäre, habe ich mich auch schon gefragt. Mein Landkreis ist seeehr ländlich. Man muss ja seinen Wohnort so wählen, dass man seinen Dienst versehen kann. Als Mobile hat man aber keinen festen Einsatzort, außer der Stammschule. Wenn ich also meinen Wohnort am Ort der Stammschule habe, aber Einsätz im ganzen Landkreis machen muss, weiß ich nicht, wie das dann funktionieren soll ohne Auto. Vor allem weil der Anruf für einen neuen Einsatz ja gern um 7.45 kommt, wenn die Schulen ihre erkrankten Kollegen gemeldet haben. Von meiner Schule aus komme ich mit dem ÖPNV dann erst wieder um 11.30 Uhr weg und dann auch nicht in alle Richtungen.
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Jeder MUSS irgendwann einmal in die Mobile Reserve (bis man 50 ist, dann nicht mehr). Dieser Einsatz SOLL zwei Jahre nicht überschreiten, bei uns im Landkreis sind es üblicherweise 3 oder 4 Jahre. Die können am Stück zu absolvieren sein oder einzeln immer wieder ein Jahr. Und man braucht nicht denken, dass das Schulamt jemanden vergisst, der z. B. mit 49 erst zwei Jahre MR gemacht hat. Der wird dann in seinem letzten möglichen Jahr noch in die MR geschickt. Man kann sich auch freiwillig melden. Ich habe das einmal gemacht, weil an meiner Stammschule in einem Jahr eine Stelle zu wenig war. Mit dem Schulamt war abgesprochen, dass ich dann nach diesem Jahr an die Schule zurückkehren kann.
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Alles anekdotisch:
Bei uns war Kind 1 ab ca. 5 Jahren sehr interessiert an Buchstaben. Es saß ganz oft auf meinem Schoß, wenn ich die Buchstabenhefte meiner damals 1. Klasse korrigierte, und fragte immer, wie der Buchstabe heißt oder warum Schüler A einen Stempel drunter bekommt und Schüler B nicht. Ihm war es dann auch wichtig, den eigenen Namen in Groß- und Kleinbuchstaben schreiben zu können und ca. ein halbes Jahr vor der Einschulung konnte es zusammenlesen und einfache Wörter lesen, ohne dass ihm erklärt wurde, wie das geht.
Kind 2 hatte null Interesse an Buchstaben oder Lesen. Ich konnte es mit nicht verkneifen, kurz vor Schulbeginn mal zu fragen, ob es nicht ein bisschen Buchstaben üben möchte. Die Aussage war dann: "Ich kann meinen Namen schreiben, das reicht." War dann vollkommen ok für mich.
Richtig gut lesen konnten beide dann im Laufe der 1. Klasse etwa zum gleichen Zeitpunkt.
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Nein. Das kann eigentlich nicht sein.
An einer zweizügigen Grundschule dürftest du ca 17 bis 20 Stunden für die gesamte Schulleitung haben.
Davon müsste er ja auch noch was an die Konrektorin abgegeben, so dass er auf eine 14 Stunden-Verpflichtung käme.
Genau kann man es aber nicht sagen.
Was natürlich sein kann: der Schulleiter hat noch aus Schulamts-Töpfen weitere Ermäßigungen für entsprechende Aufgaben. Dann ginge es.
Im Normalfall habe ich so ca. 8 Stunden Unterricht.
Kl. Gr. Frosch
Just my 2 Cent: ein Schulleiter sollte auch selbst im Unterricht sein. 14 Stunden Unterricht sind imho zu viel (dauerhaft), ab 0 ist definitiv zu wenig.
Das sind wahrhaft paradiesische Zustände bei euch. Wir sind auch eine zweizügige Grundschule. Bei uns gibt es für die Schulleitung 12 Stunden Ermäßigung (10 Rektor, 2 Konrektor), d. h. bei einer Vollzeitstelle unterrichtet der Rektor bei uns momentan 19 Stunden.
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So wie ich es verstanden habe, muss das Schriftwesen weiterhin erledigt werden, muss aber nicht mehr vorgezeigt werden bei der Schulleitung oder beim Schulrat, wenn der zum Unterrichtsbesuch kommt. Wenn Schulleitungen den Eindruck haben, dass das Schriftwesen nicht zuverlässig gemacht wird, kann sie es sich im Einzelfall immer noch vorlegen lassen.
Zum Schriftwesen gehört bei uns
Stoffverteilungspläne (habe ich einmal geschrieben, liegt ausgedruckt im Ordner, wird im neuen Schuljahr nur mit einem aktuellen Deckblatt versehen)
Wochenpläne (Unterrichtsthemen, die in einer Woche bearbeitet wurden, dienen als Nachweis, dass der Stoff behandelt wurde; kein Artikulationsschema o. ä., sondern nur Stundenthemen)
Schülerbeobachtung
Schülerliste (z. B. mit Fehlzeiten) und Schülerbogen (Datenblatt, besondere pädagogische Maßnahmen, Zeugnisse, ...)
Das musste bisher immer Anfang November bei der Schulleitung zur Einsicht abgegeben werden und dann eben vorgezeigt werden, wenn ein Unterrichtsbesuch erfolgte.
Die Erleichterung ist jetzt, dass man ausdrücklich vorgefertigtes Material von Verlagen benutzen soll, Schülerbeobachtungen nicht mehr für alle Schüler super ausführlich schreiben muss, sondern nur noch besonderen Vorfällen und eben die Schulleitung nicht mehr alles bei allen kontrollieren muss. Es soll der Entbürokratisierung und der Arbeitserleichterung bei Lehrern und Schulleitungen dienen.
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Unser Schulamt macht mit solchen Kollegen immer feste Tage aus, an denen sie eingesetzt werden.
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