Nachfrage :
Wenn man sich in dieser "Probezeit" also nicht bewährt, verliert man den Job an der Schule, richtig?
Aber man kann immer noch als Lehrer arbeiten, z.B. als Angestellter?
Nur Beamter kann man nicht mehr werden?
Man hat ja das 2. Staatsexamen und damit die Berechtigung, als Lehrer zu arbeiten.
Bitte um Klarstellung.