Danke Callum. Das hilft mir mal weiter und daran kann man sich orientieren...
Beiträge von lestat1306
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Danke Callum für deine Antwort. Die Eingruppierungsrichtlinien habe ich mir gestern auch noch mal angeschaut. Was mich nur ein wenig verwirrt, ist diese Dokument, das ich auf der Seite vom Kultusministerium gefunden habe:
Amtlicher Teil - Niedersächsisches Kultusministerium - Niedersachsen
Danach sollte doch auch E13 möglich sein oder verstehe ich da etwas falsch?
Danke und Gruß Christian -
Danke, leider hilft mir das nicht wirklich. Soetwas bräuchte ich für Niedersachsen...
Gruß Christian -
Also ich habe jetzt vor 2 Monaten den direkten Quereinstieg in Niedersachsen gemacht und muss sagen, dass ich dies nicht unbedingt empfehlen kann. Von der schulischen Seite ist alles gut und die Probezeit sind 6 Wochen, in der der Schulleiter einmal in deinem Unterricht hospitiert und du einen Entwurf abgeben musst. Das war, bei mir jedenfalls, total easy.
Doch der ganze Kram mit der Landesschulbehörde, ist bei mir sehr langwierig und schwierig. So hatte ich enorme Probleme bei der Anerkennung eines zweiten Faches und auf Nachfrage wie und warum, war die LSB auch nicht wirklich kooperativ. Darüber hinaus ist die Anerkennung von Berufserfahrung auch nicht so einfach... So liest man ja immer, dass diese wohlwollend betrachtet werden sollen. Dies kann ich nicht bestätigen, da z.B. Vorlesungen die ich gegeben habe, nicht als Lehrerfahrung zählen, da sie vom Inhalt nicht Thema der Schule sind... -
Hallo,
ich habe mal eine Frage bzgl. der Eingruppierung. Ich bin tariflich angestellt und habe zwei Fächer für das Gymnasium anerkannt bekommen. Ich bin an einer IGS mit Oberstufe angestellt und in Gruppe 12 eingruppiert. Welche Vorraussetzungen brauche ich für Entgeldstufe 13? Geht das nur an reinen Gymnasien und wo kann ich so etwas nachlesen?
Danke Christian -
Ich hatte ein ähnliches Problem in Niedersachsen. Ich habe nach meiner Promotion 4 Jahre lang in der Nachwuchsförderung gearbeitet, um Schüler für die MINT-Fächer zu begeistern und hatte somit Unterrichtserfahrung mit Schülern der 9. bis 13. Klasse. Ich habe 3 Jahre lang keine Stelle bekommen und bin dann nur über ein Praktikum, in meinem Urlaub, an eine Stelle gekommen. Ich denke gerade beim Quereinstieg/Seiteneinstieg sind persönliche Kontakte sehr wichtig.
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Ich wollte nun mal ein kleines Endfazit geben. Nach zig Telefonaten bin ich bei dem zuständigen Bearbeiter beim Kultusministerium gelandet. Daraufhin wurden meinen Unterlagen erneut geprüft und ich bekomme nun auch Physik für die Sek II anerkannt. Das sie mir es erst nur für die Sek I anerkannt haben lag daran das sie einige Bescheinigungen nicht berücksichtigt haben.
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Noch mal kurzer Zwischenbericht. Die Landesschulbehörde meinte nun, dass ich für die Anerkennung für die Sek II einen Abschluss auf Masterniveau haben muss. Sprich laut deren Aussage bräuchte ich zwei Fächer mit Masterniveau. Als ich nachfragte ob sie den Master of Education meinen oder meine Promotion nicht als Abschluss auf Masterniveau zählt, wusste die gute nicht mehr so wirklich weiter. Mein Eindruck ist, dass die in der Landesschulbehörde die wirklichen Vorraussetzungen gar nicht kennen. Ich werde nun noch mal mein Glück beim Kultusministerium versuchen, die ja die Entscheidung getroffen haben (den Kontakt wollte die Landesschulbehörde mir nicht geben).
Mich würde ja mal interessieren ob hier jemand mit nem Diplom ein zweites Fach für die Sek II anerkannt bekommen hat? -
@'querbi': das hat ca. nen Monat gedauert.
@kodi: Das wurde mir sogar mitgeteilt das dies so ist. Die Frage ist halt nur ob das so sinnig ist bei der Beurteilung von Quereinsteigern. Das auf Basis von Formalitäten entscheiden ist dadurch sehr wahrscheinlich. Ich finde es nur sehr unbefriedigend, dass einem selber die Entscheidungsgrundlage nicht mitgeteilt wird. bzw. woran es dann auch scheitert. In anderen Bundesländern sind diese viel transparenter. Ich wurde aber mal ein wenig nerven und schauen ob ich herausbekomme was fehlt... -
Ja da gebe ich dir zum Teil recht. 1. und 2. Semester umfasste bei mir jedoch auch Optik und zum Teil Atomphysik (vielleicht war da auch mal 3. und 4. Semester bei, ist schon ein wenig her) . Darüberhinaus habe ich in der Festkörperphysik promoviert und dort auch noch zusätzliche Vorlesungen gehört, die ich mir auch bescheinigen lassen habe. Als Chemiker hört man übrigens auch 2. Semester Quantenmechanik :-).
Ich will ja auch gar nicht abstreiten, das es da Unterschied gibt, ich möchte nur das mir jemand plausibel erklärt und darlegt warum es nicht klappt. Aber einfach nur ja oder nein, ohne die Entscheidungsgrundlage mitzubekommen, finde ich unbefriedigend. So weiß ich nicht mal was mir fehlt, da ich ja auch durchaus gewillt wäre Dinge nachzuholen. -
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht was du meinst mit: " Du wirst machen müssen, was man Dir sagt." Ich würde mich ja freuen wenn mir jemand sagt was ich machen müsste um den Teil nachzuholen bzw. was mir fehlt. Ich telefoniere nur immer der Landesschulbehörde und die sagen das Kultusministerium entscheidet dies und da dürfen sie mir den Ansprechpartner nicht sagen und können mir auch nicht sagen wodran es scheitert. Zur Zeit probier ich gerade an der Uni meine Leistungen mit denen eines Physik-Lehrämtlers vergleich zu lassen, um so vielleicht noch an eine Lehrbefähigung zu kommen...
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Ja, es scheint hier völlig willkürlich zu sein und das dort auch Leute sitzen die nicht die Kompetenz besitzen dies inhaltlich zu beurteilen (was mir auch von der Landesschulbehörde bestätigt wurde). Auf Rat der Landesschulbehörde, habe ich mich nun noch mal an die Uni gewandt, mit der Bitte inhaltlichen Vergleich vorzunehmen.
Wie hat deine Kollegin denn herausbekommen was ihr noch fehlt?
Danke und Gruß Christian -
Sorry das mit dem 2. Account (war mir gar nicht bewusst, dass sich schon einen hatte).
Um noch mal kurzes Feedback geben. Mir wurde natürlich Chemie für die Sek II anerkannt und Physik auch, jedoch nur bis zur Sek I. Wobei ich das ziemlich verquert finde, da ich 5 Jahre Physikstudenten des 1. & 2. Semester unterrichtet habe, aber bei Schülern in der Oberstufe wird es mir fachlich nicht zugetraut. Da ich an einer Gesamtschule mit Oberstufe bin, bedeutet dies für mich, dass ich nur Chemie in der Oberstufe unterrichten darf. Hat jemand Erfahrungen mit solchen Kombinationen, bei denen er nur 1 Fach in der Sek II unterrichten darf. Gibt es hier eine Möglichkeit im 2. Fach auch noch eine Lehrbefähigung zu bekommen?
Danke und Gruß Christian -
Ok, dann bin ich ja mal gespannt. Die wollen nun die Studien- und Prüfungsordnung haben und das wohl abgleichen. Leider bekommt ja vor einem konkreten Stellenangebot, so gut wie keine Informationen zu diesen ganzen Sachen...
Gruß Christian -
Super, erstmal danke für eure Antworten. Leider gibt es dazu in Niedersachsen nur wenig Informationen. Ich werde mal probieren, irgendwie gescheite Informationen bei der Landesschulbehörde zu bekommen.
Gruß Christian -
Hallo,
ich möchte als Quereinsteiger in Niedersachsen in den Schuldienst eintreten. Nun bin ich in der kommenden Woche zu einem Vorstellungsgespräch für eine Stelle zum 01.02. eingeladen. Da ich jedoch zur Zeit noch in Lohn und Brot stehe und somit auch eine Kündigungsfrist besitze, ist dies so ohne weiteres natürlich nicht möglich. Weiß jemand ob eine Einstellung auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich wäre oder hat Erfahrung mit dieser Problematik?
Danke und Gruß
Christian
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