Beiträge von Orley

    Moin ihr Lieben,


    ich habe ein folgendes Problem und benötige um einen Rat von Euch.


    Situation:
    5 min nach dem Beginn der Klausurzeit wurde ein Schüler mit der alten Klausur (vor 2 Jahren) erwischt.
    Zwar wurde die alte Klausur beschlagnahmt und der Schüler konnte mit der alten Klausur weiterschreiben.
    Wichtige Anmerkung: Die alte Klausur, die erwischt wurde, besteht nur aus Fragen und keine Antworten.


    Problem:
    Hat das überhaupt eine rechtliche Konsequenz für ihn?
    Ist das ein Täuschungsversuch (obwohl es keine Antworten bzw. Lösungen draufgeschrieben ist!)?



    Auf Lösungsvorschläge oder auf Vermerk zum Schulgesetz von Schleswig-Holstein würde ich mich sehr freuen.


    Vielen Dank und herzliche Grüße :) ,
    Orley

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