Moin ihr Lieben,
ich habe ein folgendes Problem und benötige um einen Rat von Euch.
Situation:
5 min nach dem Beginn der Klausurzeit wurde ein Schüler mit der alten Klausur (vor 2 Jahren) erwischt.
Zwar wurde die alte Klausur beschlagnahmt und der Schüler konnte mit der alten Klausur weiterschreiben.
Wichtige Anmerkung: Die alte Klausur, die erwischt wurde, besteht nur aus Fragen und keine Antworten.
Problem:
Hat das überhaupt eine rechtliche Konsequenz für ihn?
Ist das ein Täuschungsversuch (obwohl es keine Antworten bzw. Lösungen draufgeschrieben ist!)?
Auf Lösungsvorschläge oder auf Vermerk zum Schulgesetz von Schleswig-Holstein würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank und herzliche Grüße ,
Orley