@Strucki: Sozialversicherungsfachangestellter KV ist mein ursprünglicher Beruf, ich habe mich erst spät entschlossen, Lehramt zu studieren.
Als Quelle für die gängigen Gesetzestexte verwende ich persönlich am liebsten
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_5/index.html
, aber das ist halt nur Gewohnheitssache. Da gibt´s halt auch mehr als die SGB.
Wegen der verschiedenen Altersgrenzen: Da wird im Zeitalter des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen viel "geschummelt", außer dem gibt es 27 auch noch bei einigen privaten Krankenversicherungen als Grenze für eine kostengünstigere Versicherung, wenn die Eltern beim selben Unternehmen sind (das nennen die PKVs dann Familienversicherung, ist aber nicht wirklich dasselbe).
Was Deine Vorversicherungszeit angeht, so mußt Du unmittelbar vor Deiner freiwilligen Versicherung mindestens 12 Monate am Stück versichert gewesen sein, oder in den letzten 5 Jahren davor insgesamt 24 Monate. Wichtig ist hier nur "versichert", wie, ob als Familienversicherter, Student oder was auch immer ist egal.
Falls Du es genauer haben möchtest, lass uns das hier nicht über´s Forum klären, schreib mir einfach eine e-Mail an MarkusDiedrich@web.de
Markus