Beiträge von MarkusDiedrich

    gehört in einem Physikkurs, Lehrer zu einzigem Mädchen im Kurs:


    "Sollten Sie nicht zu Hause sein und was Kochen, Sie haben doch hier nichts verloren."


    oder auch "... leider darf ich Ihnen nicht sagen, daß Sie zu blöd sind um hier zu bleiben. Also sage ich: Ihr Horizont reicht nicht aus, um diesem Unterrichtsniveau zu folgen."

    bei uns in der Berufsschule gab es Säulen in den Unterrichtsräumen. die konnte man mit Edding prima beschriften und dann die halb Arbeit davon abschreiben. Aufgefallen ist das nie, die waren sowieso schon vollgekritzelt.


    wenig kreativ aber sehr erfolgreich sind Spickzettel in selber Art (bei Verwendung eines Blockes) wie die Arbeit oder auf Löschblättern (bei einem Heft). Aber bitte vor dem Abgeben ans rausnehmen denken...

    @ Birgit:


    Das SMS-Schreiben oder am Handy rumspielen interessiert mich auch eher am Rande, aber wenn während des Unterrichts das Handy schellt und jemand ein Telefonat anfängt, dann ist mein Wille das zu ignorieren gleich null. Besonders frech finde ich Elternanrufe; erst es nicht auf den Schirm bekommen, ihre Kinder vernünftig zu erziehen und dann noch laufenden Unterricht zu stören halte ich für ein Zeichen von Blödheit; Ausnahme hiervon ist natürlich wenn es um etwas "Wirklich Wichtiges" geht. Wenn meine Eltern mich auf dem Handy anrufen (ist in den letzten 5 Jahren genau einmal passiert), dann ist zumindest jemand ins Krankenhaus eingeliefert worden.


    Grüße


    Markus

    Die Idee mit der Klassenkasse funktioniert wenn überhaupt dann nur durch Gruppenzwang.


    Tja, wenn ihr vom Geld der Eltern lebt und man deshalb nicht bereit ist, Sanktionen bei Verstößen gegen Klassen- bzw. Schulordnung durchzusetzen ist die Sache mit dem Handy nicht das einzige und schlimmste Problem, dass ich da auf Dich zukommen sehe...


    Ich würde in einem solchen Fall trotzdem ein Elterngespräch empfehlen, in dem Du ganz deutlich darauf hinweist, dass die Leistung für die Du bezahlt wirst hier aufgrund der mangelnden Kooperation von Eltern und Schülern nicht erbracht werden kann und man somit eigentlich das Geld zum Fenster rauswirft. Hat zumindest im Nachhilfebereich bei mir bisher immer funktioniert, denn wenn es um Geld geht werden alle plötzlich aufmerksam.


    Grüße


    Markus

    Zitat

    doch ich KANN nachvollziehen, was du damit meinst.


    Dem "KANN" entnehme ich, dass Du verärgert bist. Entschuldige, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, was ich schrieb war nicht als persönlicher Angriff gedacht, aber jeder hat so seine "Lieblingsthemen" und bei Nachrichten irgendwelcher Art lesen oder sogar vorlesen bin ich (leider) sehr empfindlich.


    zurück zu Deinem Posting: Das Ankündigen ändert meiner Meinung nach nichts, außer dass es Dich in Zugzwang bringt. Wenn du es androhst, mußt du es auch durchführen, sonst wirst Du unglaubwürdig. Und es gäbe so einige Sachen, die ich lieber nicht vorlesen wollte, da würde ich rot im Gesicht :O


    Liebe Grüße


    Markus

    mit dem Klassenkasper fällt mir auch was ein:


    Unser Physiklehrer zum Klassenkasper bei der Zensurenbesprechung: "Matthias, Sie sind so witzig, man sollte Sie kommenden Jahrgängen nicht vorenthalten. Ich werde einer der ersten sein, die in dieser Richtung was unternehmen, Sie kriegen von mir 0 Punkte!"


    Schlecht für jemanden, der Bio und Chemie abgewählt hatte...

    Zitat

    zumindest das mit dem "Bus" weiß ich - oder glaube ich zu wissen - denn das hat uns Herr Sommer-Stumpenhorst mal erklärt.
    Es liegt daran, dass es ursprünglich ein englisches Wort ist und zu uns importiert wurde.



    Diese Herleitung wage ich zu bezweifeln, da der erste "Personentransportlastwagen" der Welt hier in Braunschweig von der Firma Büssing gebaut wurde. Der Begriff "Bus" leitet sich meines Wissens daher vom Firmennamen Büssing ab.


    Grüße


    Markus

    Laura83: Handy einziehen ist in Ordnung, aber auf gar keinen Fall die SMS vorlesen. Das ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, der in keinem Verhältnis zur Aktion steht. Falls Du nicht nachvollziehen kannst was ich meine, lies einfach mal das Buch "Demokratie lernen" von G. Himmelmann.


    Grüße


    Markus

    Hallo Julie,


    herzlich willkommen hier. Darf ich mal fragen, in welchem Bundesland Du studierst?


    Ich habe die gleiche Fächerkombination, bin allerdings noch nicht so weit wie Du.


    Grüße


    Markus

    Hallo Laura,


    der Teil mit


    Zitat

    Ich kann probieren, das Handy wegzuschnappen, aber die Schueler sind meistens schneller als ich.


    überrascht mich etwas. Natürlich können die Schüler das Handy schneller wegpacken als ich zugreifen kann, aber ich lauf doch da auch nicht hin und das Handy gibt er mir auch, nachdem er es bereits weggepackt hatte.


    Ansonsten gibt es noch die nicht ganz feine Lösung mit dem kleinen, im Internet erhältlichen Gerät, das jeden Handyempfang in 15 m Umkreis stört...


    Nicht ganz fair, nicht ganz fein, sollte aber funktionieren.


    Grüße


    Markus

    noch eine Pasta-Sauce:


    250 g saure Sahne
    200 g Parmesan
    Kräuter (nach Geschmack, ich nehme gern viel Basilikum)


    in einem Topf erwärmen und über die heißen Nudeln geben; wer will kann noch Schinkenstreifen anbraten udn darüber geben...


    oder Spinat-Reis-Auflauf (der ist etwas aufwändiger, aber dafür richtig toll):


    1 Zwiebel schälen, fein hacken, in
    1 EL Butter andünsten,
    2 Tassen Reis hinzufügen und unter Rühren glasig werden lassen; dann das ganze in eine feuerfeste Auflaufform umfüllen (oder direkt darin zubereiten, wenn Eure Auflaufform das abkann, meine ersten beiden konnten das nicht)
    mit 4 Tassen Brühe auffüllen
    100 g Käse (darf auch mehr sein) klein würfeln und unter den Reis mischen
    1 Päcken (450g) Tiefkühlspinat (am besten Würzspinat) unaufgetaut als Block in die Mitte setzen.


    Das ganze dann bei 200 Grad 40-45 Minuten im Backofen garen, ggf. mit Alufolie abdecken, wenn´s zu schnell braun wird.


    Wer will kann noch 100 g Schinkenspeck ausbraten und darüber geben.


    Guten Hunger
    Markus

    Hallo Justus,


    ich habe es gerade im Radio gehört. Der "Held", der das von sich gab, ist der niedersächsische Kultusminister.


    Ich halte das eher für Unfug, die Zahl der Lehrer, die wir in Grundschule und OS hatten ließ sich an einer Hand abzählen und ob die als Rollenvorbilder taugten steht noch auf einem ganz anderen Blatt. Trotzdem geht es den meisten meiner damaligen Klassenkameraden sehr gut, ich kann da keine bleibenden Schäden oder "Rollenverwirrung" erkennen.


    Ich bin vielleicht zynisch, aber es gibt nicht so viele männliche Lehramtsstudenten, das könnte der wahre Grund für die Einführung einer Männerquote sein. Zur Wahl verspricht man erstmal vollmundig die Einstellung von sehr vielen Lehrern (von 2500 war da die Rede) und wenn man dann gewählt ist führt man die Männerquote ein und kann leider nicht alle Stellen besetzen, da nicht genug Männer da sind. (hier Pressesprecher mit bedauerndem Gesichtsausdruck nach vorne schicken, im Hintergrund wischt sich der Finanzminister erleichert den Schweiß von der Stirn).


    Markus

    Zitat


    (...)
    1. Spending much money on healthy living makes people thinner and healthier.
    (...)
    "Spending money for a healthy lifestyle helps people to become thinner and..."


    bitte nicht "spending for...", niemals. "thinner" ist auch eher Deutsch, ein Engländer würde hier eher "lean" bzw. "leaner" verwenden.


    Zitat


    2. There is a big difference between beeing overweight and being the right weight.


    "big difference" ist typisch Deutsch, wie wäre es hier mit "a distinct difference"; "right weight" klingt auch Deutsch, besser hier "ideal weight".


    Zitat


    4. Having a healthy diet is very important, because it helps keep your weight down and stops you getting some deseases.


    Das "having a diet" ist ungewöhnlich, besser wäre "keeping" oder "adhering to"; im zweiten Teil würde ich eher eine infinitive-Konstruktion verwenden, wie z.B. "helps to keep your weight", dass "down" würde ich auslassen. Die "prevents diseases"-Lösung von Heike finde ich sehr gut.


    "Nowadays people exercise more than in the 1950s"


    - "nowadays" benutzt doch heute keiner mehr.
    - "exercise" ist jede Form von Übungen, auch Sport, aber nicht nur. Wenn dieser Satz also nicht in einem Zusammenhang mit Sport aus einem vorherigen Satz steht, ist er zumindest ungenau.



    Liebe Grüße


    Markus

    Wir haben einen kleinen Hund und zwei Pferde. Einen Hund kann ich nur empfehlen, bei richtiger Erziehung sind Hunde sehr genügsam und trotzdem immer freundlich und für jede noch so kleine Aufmerksamkeit dankbar.


    Und die Pferde haben wir in einer großen Herde von 15 Pferden in Weidehaltung stehen, also entfällt die ganze unnötige Arbeit mit Misten usw. Die Pferde haben ein gesundes Sozialverhalten und wir fahren nur zum Reiten hin oder um uns einfach mit den Pferden zu beschäftigen.

    @Strucki: Sozialversicherungsfachangestellter KV ist mein ursprünglicher Beruf, ich habe mich erst spät entschlossen, Lehramt zu studieren.


    Als Quelle für die gängigen Gesetzestexte verwende ich persönlich am liebsten


    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_5/index.html


    , aber das ist halt nur Gewohnheitssache. Da gibt´s halt auch mehr als die SGB.


    Wegen der verschiedenen Altersgrenzen: Da wird im Zeitalter des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen viel "geschummelt", außer dem gibt es 27 auch noch bei einigen privaten Krankenversicherungen als Grenze für eine kostengünstigere Versicherung, wenn die Eltern beim selben Unternehmen sind (das nennen die PKVs dann Familienversicherung, ist aber nicht wirklich dasselbe).


    Was Deine Vorversicherungszeit angeht, so mußt Du unmittelbar vor Deiner freiwilligen Versicherung mindestens 12 Monate am Stück versichert gewesen sein, oder in den letzten 5 Jahren davor insgesamt 24 Monate. Wichtig ist hier nur "versichert", wie, ob als Familienversicherter, Student oder was auch immer ist egal.



    Falls Du es genauer haben möchtest, lass uns das hier nicht über´s Forum klären, schreib mir einfach eine e-Mail an MarkusDiedrich@web.de


    Markus

    @Strucki
    alles, was in diesem Fall als freiwillige Versicherung liefe (z.B: als freiberufliche Dozentin) ginge nur auf Basis eines Betrugs, da hier nicht die nötige Vorversicherungszeit für eine freiwillige Versicherung vorliegt (vgl. §9 Abs.1 Nr. 1 SGB V); außerdem geht die KVdS (Krankenversicherung der Studenten) bis 30 oder dem 14. Fachsemester, 27 Jahre ist nur die Grenze bei der Familienversicherung als Kind, wenn man ein späteres Abitur oder Wehr- bzw. Zivildienst nachweisen kann (§10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V)


    Susanna
    hast Du vor diesem befristeten Arbeitsverhältnis schon mal andere Beschäftigungsverhältnisse gehabt, die zumindest beitragspflichtig zur BA waren?


    Falls das alles nicht hilft, wie lange warst Du vorher bei Deiner privaten versichert? Falls es mindestens fünf Jahre waren, müssen sie Dich zurücknehmen:


    § 5 Abs. 10 SGB V:


    (10) Kommt eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nach Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zu Stande oder endet eine Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 9, ist das private Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages verpflichtet, wenn der vorherige Vertrag für mindestens fünf Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden hat. Der Abschluss erfolgt ohne Risikoprüfung zu gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben; die bis zum Ausscheiden erworbenen Alterungsrückstellungen sind dem Vertrag zuzuschreiben. Wird eine gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 nicht begründet, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach der Beendigung des vorhergehenden Versicherungsvertrages in Kraft. Endet die gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Die Verpflichtung nach Satz 1 endet drei Monate nach der Beendigung des Versicherungsvertrages, wenn eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nicht begründet wurde. Bei Beendigung der Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeiten nach § 9 endet die Verpflichtung nach Satz 1 längstens zwölf Monate nach der Beendigung des privaten Versicherungsvertrages.



    Grüße


    Markus

    Hallo,


    erstmal soviel: Das ist der Bundesangestelltentarif (BAT) und der ist bundesweit einheitlich.


    Auf Telefongespräche würde ich verzichten, die sind hinterher nicht nachweisbar, keiner weiß was und Du stehst dumm da.


    Ideal ist Fax (wegen der Empfangsbestätigung) oder Einschreiben mit Rückschein.


    Falls Du Gewerkschaftsmitglied bist, so lass das Deine Gewerkschaft regeln, dafür kriegen die Kollegen ihr Geld.


    Wenn Du nur einen Kalendertag nicht beschäftigt warst (beliebter Trick im öffentlichen Dienst ist es, einen Sonntag aus den Verträgen rauszunehmen) seit dem ersten Arbeitstag des Jahres, dann gibt´s nix.


    Grüße


    Markus

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