Beiträge von MarkusDiedrich

    kurzfristig hilft Coffeinum N 0,2 g aus der Apotheke (dann aber bitte das Autofahren einstellen, weil beim Nachlassen der Wirkung plötzlich starke Müdigkeit eintritt und die Reaktionszeiten auch leiden); Kaffee verträgt mein Magen wegen der Bitterstoffe nämlich auch nicht gut, aber langfristig wirst du wohl Deine Probleme mit dem Ehrenamt (Pfadfinder?) lösen müssen, um wieder vernünftig schlafen zu können.



    Ich hoffe, dass Dir das Problemlösen bald gelingt.


    Grüße


    Markus

    Hallo, als begeisterter Fantasy-Fan und -Rollenspieler muss ich hier auch mal meinen Senf dazugeben, auch wenn mir das ziemlich spät einfällt:


    Ich spiele 4 verschiedene Rollenspiele, eins auf deutscher Mythologie basierend, eins auf englischer, eins auf irischer und eins das sich mit Tolkiens Welt beschäftigt. Wenn man jetzt die Beschreibung verschiedener Fabelwesen vergleicht, fällt einem auf, das die Trolle des einen die Kobolde des anderen sind.


    Noch interessanter wird die Unterscheidung bei Elben, Elfen, Feen usw., insbesondere wenn dann noch einige Texte nur im englischen Original zu haben sind -> elves, sprites, faeries, kobolds, pixies, brownies


    Wenn ich der betreffende Schüler gewesen wäre, hätte ich Dir mit dem Vorlegen von drei Kurzgeschichten beweisen können, dass die Namen je nach Bezugssystem austauschbar sind. Und ja, das hätte ich auch in der fünften Klasse gekonnt, allerdings nicht im englischen Original. ;)


    Grüße


    Markus

    Britta:


    § 10 SGB V
    Familienversicherung


    (1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, wenn diese Familienangehörigen


    1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,


    2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,


    3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,


    4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und


    5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt.


    Also, Du darfst nicht viel verdienen, nicht versicherungspflichtig oder als Beamter von der Versicherungspflicht befreit sein oder Dich von der Versicherungspflicht befreit haben lassen (davon müsstest Du wissen, da mußt Du zu Anfang einer eigentlich versicherungspflichtigen Beschäftigung einen Extra-Antrag stellen und vernünfitge Krankenkassen schreiben Dir dann nochmal, ob Du das wirklich ernst meinst, weil Du dann nie wieder versicherungspflichtig aufgrund irgendeiner Beschäftigung werden kannst).


    sus164:


    Funktioniert nur, wenn Du einen Leistungsanspruch gegenüber dem Arbeitsamt hast, d.h. vorher schon gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Das hat nicht jeder.

    hier mal die korrekte Rechtslage:


    freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasseist nur möglich, wenn man unmittelbar davor entweder


    - 12 Monate durchgehend bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war


    - oder in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate gesetzlich krankenversichert waren.


    Zeiten, in denen man als Rentenantragssteller versichert war zählen hierbei nicht. (s. § 9 Abs. 1 SGB V).


    Und für die KVdS (Krankenversicherung der Studenten) gilt die 14/30 -Regel, also wer mehr als 14 Fachsemester oder das 30. Lebensjahr erreicht hat ist raus.


    Interessant könnte allerdings noch sein, dass falls Du vorher privat krankenverischert warst, dieses Anwartschaftsverischerung nicht unbedingt sein muß und häufig nur Geldschneiderei ist.


    Ich kopiere hier mal den Text des § 9 Abs. 10 SGB V:

    (10) Kommt eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nach Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zu Stande oder endet eine Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 9, ist das private Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages verpflichtet, wenn der vorherige Vertrag für mindestens fünf Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden hat. Der Abschluss erfolgt ohne Risikoprüfung zu gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben; die bis zum Ausscheiden erworbenen Alterungsrückstellungen sind dem Vertrag zuzuschreiben. Wird eine gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 nicht begründet, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach der Beendigung des vorhergehenden Versicherungsvertrages in Kraft. Endet die gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Die Verpflichtung nach Satz 1 endet drei Monate nach der Beendigung des Versicherungsvertrages, wenn eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nicht begründet wurde. Bei Beendigung der Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeiten nach § 9 endet die Verpflichtung nach Satz 1 längstens zwölf Monate nach der Beendigung des privaten Versicherungsvertrages.


    Falls Du noch Fragen hast, schreib mir doch einfach eine e-Mail (MarkusDiedrich@web.de).

    oder in schöner Regelmäßigkeit den Satz "Wer lesen kann ist klar im Vorteil!" wiederholen.


    Meine Nachhilfeschüler haben das bisher alle recht schnell umgesetzt, ich habe im Zweifelsfall da noch ein Arbeitsblatt, bei dem oben die Anweisung steht "Text durchlesen, danach entsprechend der unten stehenden Aufgabe bearbeiten". Dann folgt ein Lückentext, der fast die Seite füllt, eine Liste der einzufügenden unregelmäßigen Verben (ist für Englisch) und dann der Arbeitsauftrag "Setze die Verben in der korrekten Form in der angegebenen Reihenfolge ein." Ich lasse die, die nicht ordentlich gelesen haben ruhig erst eine Stunde rumrätseln, bevor ich sie dann frage, was sie da eigentlich machen und warum sie sich nicht an den Arbeitsauftrag halten.

    Hallo Maren,


    ich habe da vollstes Verständnis für Deine Unlust. Ich sitze ja auch hier und tippe, obwohl ich am Montag um 09:45 Uhr ein Referat halten muß, dazu ein Handout verteilen soll und das ganze noch mit einem Kommilitonen abstimmen muß. Bisher ist noch kein Wort geschrieben, morgen hat meine Schwester Geburtstag, ich muß morgen nachmittag unbedingt zu den Pferden und werde morgen abend nochmal eben Nachhilfe geben. ... und ich habe immer noch überhaupt keine Idee, was ich schreibe.


    Heike: Englisch-Rätsel? Kannst Du mir die bitte mailen, ich suche immer welche für meine Nachhilfeschüler. Mailadresse: MarkusDiedrich@web.de Dankeschön.


    Liebe Grüße, wenn auch unmotiviert


    Markus

    zum Thema "blog" stand eine ganze Menge im letzten Spotlight.


    Ich werde mir wohl demnächst das "Bagdad-Blog" zulegen, ist das Blog eines Irakers während des Golfkrieges in Buchform.


    Ansonsten ist auch Pepys Diary für alle Englischinteressierten zu empfehlen, dass ist ein Blog in dem das Tagebuch eines Engländers um 1660 tageweise veröffentlicht wird. Gibt einen guten Einblick in die Zeit und ist definitiv günstiger als die gedruckte Gesamtausgabe für 600 €.


    schaut mal nach unter www.pepysdiary.com


    Markus

    Das Jugendliche nicht allein nach Hause fahren dürfen, sollte man vorher schon erwähnen und den Schülern mögliche Konsequenzen aufzeigen.


    Ich kenne das nur aus dem Jugendzeltlager und da erklären wir den Jugendlichen, dass der Bundesgrenzschutz sie bei der Bahnfahrt gern nach Hause begleitet, aber hierdurch ein neuer Kostenfaktor entsteht (je nach Entfernung und Zeitaufwand).


    Haben bisher eigentlich alle gut verstanden, ist vielleicht auch nicht so nett, sich vorzustellen mit einem BGSler in einem Extrabahnabteil nach Hause zu fahren.

    Jus:


    Ich empfehle hier statt unsinnige Spiegelartikel zu lesen einfach mal wieder etwas fernzusehen oder eine CD einzuwerfen. Da gibt es so eine schöne kleine Aussage von Dieter Nuhr zum Thema Meinungsfreiheit:


    "Meinungsfreiheit heißt, man kann eine eigene Meinung haben, muß man aber nicht. Und wenn man von etwas keine Ahnung hat, dann gilt: Einfach mal die Fresse halten..."


    Und es ist nun einmal so, daß nicht jeder, der mal eine Schule besucht hat, deshalb automatisch zum Bildungsexperten wird.


    Zu Deinen Einwand Lehrer hätten im Bundestag nichts zu suchen: Da scheinen offensichtlich Wähler der Meinung gewesen zu sein, diese Leute hätten dort etwas zu suchen, sonst wären sie da nicht.


    Grundlage für eine politische Aktivität sind nach derzeit aktuellem Kenntnisstand:


    1. Energie/Initiative
    2. Zeit
    3. Sachverstand


    Hierbei kann Sachverstand durch ausreichenden Einsatz von 1 und 2 erworben werden. Wer also nach seinem Arbeitstag noch die Energie und Zeit aufbringt, politisch aktiv zu werden und sich nicht faul auf das Sofa vor dem Fernseher zu legen, der soll ruhig politisch aktiv sein.
    Kein Politiker kann in allen Fachbereichen, über die er entscheiden muß wirklich kompetent sein, so daß ein angeschlossenes Jurastudium da überhaupt keine Qualifikationsgrundlage bildet. Ich glaube, so ein fertiger Jurist hätte echte Schwierigkeiten, sich innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens (sagen wir mal 6 Wochen) in z.B. der Sozialversicherung so sachkundig zu machen, dass er sinnvolle Entscheidungen hierzu treffen kann. Da wäre ich definitiv qualifizierter, mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten, Fachrichtung Allgemeine Krankenversicherung und ein paar Jahren Berufspraxis. Wenn wir uns dann allerdings über das neue Urheberrecht unterhalten würden, würde ich wiederrum ziemlich schnell an meine Grenzen stoßen.


    Davon ausgehend halte ich Deine Aussage, Juristen seien qualifizierter in politischen Ämtern als Lehrer, für arrogant und selbstüberschätzend.


    Wir brauchen in unserem Parlament eine vernünftige Mischung aller Berufsfelder und Tätigkeitsgruppen, damit überhaupt irgendjemand unter den Entscheidungsträgern in der anstehenden Sache qualifiziert ist und seine Fraktionskollegen mit Sachverstand beraten kann.


    *****
    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

    Hallo,


    wie wäre es denn, eine Hebamme an die Schule einzuladen, hier bei uns in der Gegend startet der Bund Deutscher Hebammen gerade ein Projekt "Hebammen an die Schulen". Dabei soll die Hebamme im Bereich der Sexualkunde aufklären und beraten, unterstützen Dich also.


    Falls das für dich interessant ist, sag kurz Bescheid, dann lasse ich mir nochmal das Konzept geben und schick Dir eine Kontaktadresse.


    Grüße


    Markus

    @ strucki: Fenster putzen ist okay, wo sind denn die zu putzenden Fenster?


    Die Spülmaschine war bei uns notwendig, um die Beziehung zu retten, denn um den Abwasch gab es lange und heftige Grabenkriege... :D


    Heike: Um Deine Weltsicht mal wieder aufzubauen: Ich wische die Böden, wann ich das für richtig halte und/oder dafür Zeit habe. Wenn das meiner Holden nicht passt, weiß sie wo der Wischeimer und Lappen zu finden ist.


    Was den Geräuschpegel der 8. angeht, da kann ich bisher nur auf meine eigene Schulzeit zurückgreifen oder meine Nachhilfe-Kleingruppen und da war das alles noch im Rahmen.


    Hannes: Die Tragetücher kenne ich, die sind inzwischen wieder in, gibt es von ******* (hier Name der Firma einfügen), meine Freundin ist Hebamme, die verteilt die an ihre "Frauen".


    Hermine: Mache Frauen finde ich einfach inkonsequent, immer und überall nach Gleichberechtigung schreien und wenn dann was Schweres zu tragen ist, dann ist das plötzlich "Männersache". X(


    Grüße


    Markus

    Hallo liebe Carla-Emilia,


    hier mal meine ganz subjektive Meinung:


    zu 1.: läßt sich ohne Satzzusammenhang schwer sagen, aber irgendwie klingt "each group member has to" oder "every member of the group has to" für mich angenehmer.


    zu 2.: auch wieder schwierig ohne Zusammenhang. "You will have to do..." erscheint mir umständlich, warum nicht einfach "Do..." oder "You have to...". will-future ist ja mehr was für unbeeinflußbare Ereignisse oder spontane Entschlüsse.


    Liebe Grüße


    Markus

    tja, bei uns lief das halt so:


    Ich mag das Geräusch vom Staubsauger nicht, also nimmt meine Freundin den Staubsauger. Dafür wischt sie nicht gern, das ist also mein Job (auch wenn ich mich da gelegentlich drücke).


    Bügeln ist mein Ding, da ich früher zur Arbeit Hemden tragen mußte und damit der Großteil der Bügelwäsche von mir war; entfällt aber inzwischen fast völlig, da wir die Bügelwäsche auf ein Minimum reduziert haben (T-Shirts, Pullover usw. bügele ich nicht!).


    Und so lief das bei allen Sachen, wir haben eine Liste gemacht, mit allem was zu tun ist und haben das dann möglichst fair und nach persönlichen Vorlieben verteilt.


    Im Moment ist Semester, da mache ich nicht soviel, weil ich halt häufig früh aus dem Haus gehe und abends spät zurück komme (gebe noch Nachhilfe). In den Semesterferien bin ich dann wieder mehr dran, da ich dann halt vormittags frei habe.


    Nur das Staubsaugen, das mache ich auf gar keinen Fall...

    ich koche auch mit normalen Klamotten, am liebsten denen, die ich gerade vorher frisch aus dem Schrank genommen habe, weil meine Unterrichtssachen mit Kreidestaub eingesaut waren.


    Allerdings bereue ich es auch regelmäßig, wenn ich dann abends weggehe und mich wieder jemand fragt "Na, heute was mit Tomatensoße gekocht?"...

    Der Timm ist das Standardwerk für die Englischdidaktik. Du mußt, zumindest bei uns in BS, wissen, dass es ihn gibt, wird hier in fast jeder Prüfung nachgefragt. Bis Februar kannst Du ja in dem dicken Buch nochmal ein bißchen blättern, aber lern nichts davon auswendig. (Diese Tipps stammen nicht aus eigener Erfahrung, sondern von einem unserer Didaktikdozenten)


    Markus

    Ich habe da fünf Jahre lang gearbeitet und wir haben uns immer gewundert, warum Leute mit einem Brief in der Hand, auf dem das blaue "TK" steht, zu uns kamen und von "TKK" sprachen; ich finde das sagt was über Aufmerksamkeit beim Lesen aus. Außerdem erinnert es mich an "TKKG" und die konnte ich schon als Kind nicht leiden.

    Zitat

    Hallo zusammen,


    ich muss mir auch überlegen, ob ich ab Februar eine neue Versicherung nehme. Zur Zeit bin ich nnoch bei Der Techniker (TKK) und eigentlich sehr zufrieden.


    Bitte tut mir einen Gefallen: diese Krankenkasse heißt TK, mit nur einem "K".


    Sonst schreibt doch in Zukunft auch mal was über die AOKK, die DAKK, die BEKK, die GEKK usw.;
    nur weil die Helden von den Innungskrankenkassen und Betriebskrankenkassen Krankenkasse nicht einfach nur mit "K" abkürzen, sondern unbedingt "KK" brauchen, gilt das nicht für alle.

    @ MM


    mein Problem mit dem Vorlesen bezieht sich darauf, dass du als Lehrer immer auch Vorbild bist. Wenn du also anderer Leute Briefe/Post öffnest (ob angekündigt oder nicht ist dabei vollkommen unerheblich) und im Extremfall sogar öffentlich verliest, dann verlässt du den Rahmen, den unser Grundgesetz uns allen vorgibt.


    Konsequenz für die Schüler: Grundrechte müssen vom Stärkeren nicht eingehalten werden.


    Das halte ich für eher problematisch.


    Damit beschäftigt sich unter anderem


    Demokratie lernen
    von Prof. Gerhard Himmelmann
    ISBN 3879206295


    ein gutes Buch, wie ich finde, nicht nur für Politiklehrer.


    Grüsse


    Markus

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