OWT kann kein Akronym sein. Akronyme werden gesprochen, z.B. Laser (Light Amplification through Stimulated Emission of Radiaton.
OWT ist ein reiner Initialismus und meiner bescheidenen Meingun nach nur was für Leute mit einem Abküfi.
OWT kann kein Akronym sein. Akronyme werden gesprochen, z.B. Laser (Light Amplification through Stimulated Emission of Radiaton.
OWT ist ein reiner Initialismus und meiner bescheidenen Meingun nach nur was für Leute mit einem Abküfi.
Hallo,
ich kann es nur aus dem Krankenkassenbereich sagen, aber da es ja auch um medizinische und Sozialdaten geht, dürfte das identisch sein.
Der Patient hat kein Recht, Einsicht in seine medizinischen Daten zu nehmen, da dort auch Informationen stehen könnten, mit denen er nicht zurechtkommt. Der Patient kann allerdings verlangen, dass Gutachten, Diagnosen etc. seinem Hausarzt / einem Arzt seines Vertrauens zugänglich gemacht werden, der ihm dann mitteilt, was er meint ihm sagen zu können.
Du selbst kannst nur die Entscheidung, Dich nicht zu verbeamten anfechten, wenn diese aber an sich rechtmäßig ist und "nur" das medizinische Gutachten falsch ist, dann muß dieses Gutachten durch ein geeignetes Gegengutachten widerlegt werden (Kurz gesagt: Du bist kein Mediziner, hast also keine Ahnung und kannst deshalb auch nicht selbst gegen das Gutachten vorgehen. Das muß ein anderer Mediziner tun .).
Das mit dem Weiterschicken von solchen Unterlagen wird häufig so geregelt, dass Du irgendwann unterschreibst, dass Deinem Arbeitgeber / Dienstherrn alle Unterlagen zur Verfügung gestellt werden dürfen, die dieser zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, solange Du nicht ausdrücklich in einem Einzelfall widersprichst. Man kann Dir natürlich auch die Unterlagen aushändigen und Dich bitten, diese weiterzuleiten. Theoretisch müssten diese Unterlagen dann aber versiegelt werden und dürften von der annehmenden Behörde nur mit ungebrochenem Siegel anerkannt werden...
Sicherlich kannst Du auch mehrere Gesundheitsämter aufsuchen, aber leg Dir schon mal eine Erklärung zurecht, warum Du nicht einfach das nächste genommen hast.
Ich finde es bei multiple choice immer schwierig, den richtigen Schwierigkeitsgrad zu finden. Entweder ist nur eine Antwort überhaupt plausibel oder es geht um Detailfragen, wo es auf die kleinste Kleinigkeit ankommt. Und die Detailfragen (ohne Buch zu beantworten) haben mich in meiner ersten Ausbildung schon immer selbst genervt.
Wie löst ihr das?
...und man hat Zeugen, wenn es hinterher zu irgendwelchen wilden Anschuldigungen kommt.
genau.
Aber an faulen Tagen lasse ich das Klären der Butter aus und rühre sie direkt in die Masse, da habe ich auch einen guten Maßstab für die Temperatur.
Was ganz anderes: Hat einer von den Englischlehrern schon in "Eats, Shoots and Leaves" reingeschaut? Lohnt sich die Anschaffung? Ich habe jetzt nur den Bericht über die Autorin in Spotlight gelesen, da klang es ganz interessant.
Aktenklammer: Was tust du denn sonst bei vergessenen Hausaufgaben?
ganz besonders lecker finde ich, wenn man grünen und weißen Spargel zu gleichen Teilen mischt und dazu eine leckere selbstgemachte Sauce Maltaise reicht, dazu dann noch ein Schnitzel und ich bin zufrieden.
Hallo Justus,
ich konnte das Urteil bisher nicht online finden. Kannst du nochmal nachfragen, von welchem Gericht das Urteil stammte und aus welchem Jahr genau?
Möglicherweise ist das Urteil von irgendeinem normalen Verwaltungsgericht, in dem Fall hat es ja keine Allgemeingültigkeit oder es ist nicht rechtskräftig geworden...
Hallo Hermine,
wenn die Kopfschmerzen chronisch sind (scheinen sie bei Dir zu sein, wenn sie alle 3-4 Wochen auftreten) und ausreichende Flüssigkeitszufuhr nichts hilft (ca. 3-3,5 l pro Tag) wird es Zeit, das von einem Arzt abklären zu lassen. Lass Dich dabei aber nicht mit "Da nehmen Sie halt ein Aspirin (oder Paracetamol/Novalgin etc.), dann passt das schon." abspeisen. Sowas kann in die Medikamentenabhängigkeit führen!
Es gibt Ärzte mit einer Sonderausbildung zur Schmerzbehandlung, die Adressen kann Dir die kassenärztliche Vereinigung nennen. Bei chron. Kopfschmerzen wird gerade die Wirksamkeit von Akupunktur klinisch erprobt, das wäre vielleicht auch noch eine Alternative.
Ich hoffe, es geht Dir bald auch ohne Medikamente besser.
Markus
Finde ich alles vernünftige Ideen, muß Dich allerdings für Deine ruhige und ausgeglichene Reaktion auf den "Es sind noch nicht alle da."-Satz bewundern. Ich hätte da wohl unfreundlicher reagiert; im nettesten Fall mit einer Bemerkung zur Fähigkeit des Uhrenlesens in der 10. Klasse, eventuell auch mit der Frage "Wessen Problem ist das?".
Hallo das kaddl,
das war keine Krankenkasse. Krankenkassen sind Körperschaften des Öffentlichen Rechts die mit hoheitlichen Aufgaben betraut sind, wovon Du sprichst ist eine private, gewinnorientierte Versicherung.
Ich verstehe nicht, wieso das keiner unterscheidet, ich verwechsele doch auch nicht das Finanzamt und die Kfz-Haftpflichtversicherung, obwohl beide Geld fürs Auto wollen.
@ Britta:
das mit den Telekomikern kenne ich bei Internetgebühren: Flatrate und gleichzeitig 9600 Minuten online-Zeit abgerechnet...
Die Telekom hat jetzt nach mehr als 18 Monaten die Sache aufgegeben, wahrscheinlich bei der Klageeinreichung vom Richter ausgelacht worden.
Grüße
Markus
eine Berufsrechtschutz brauchst Du zum Beispiel, wenn Dir eine Beurteilung absolut ungerechtfertigt erscheint, der Verfasser dieser Beurteilung aber trotz massiven Protests und reichlich Unterstützung für Dich durch alle anderen Beteiligten nichts daran ändern möchte. Dann kann man einfach seiner Gewerkschaft Bescheid sagen und ein bißchen abwarten, dann wird einem schon eine gerechte (nicht unbedingt die gewünschte!) Beurteilung geschrieben werden, spätestens vom Arbeitsgericht.
Maya II: Wo Du mit welcher Krankheit wann hingehst besprichst du am besten mit Deinem Arzt, es gibt nämlich dafür in Deutschland keine definitiven Vorschriften...
Aber egal was der Arzt sagt, es sieht immer blöd aus wenn du krank bist und Kollegen in der Stadt begegnest.
Hallo Melosine,
ob schwanger oder nicht ist egal, versicherungsrechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Schwangeren und nicht-Schwangeren .
Es gilt also dasselbe wie in dem normalen Referendarsthread.
Grüße
Markus
Hallo Antje,
bei Gewerkschaften gehen die Meinungen weit auseinander. Als überzeugter Gewerkschafter kann ich nur sagen, dass für Angestellte und Arbeiter eine Gewerkschaftsmitgliedschaft immer sinnvoll ist, da eine Gewerkschaft nur mit vielen Mitgliedern die von den Mitgliedern beschlossenen Forderungen durchsetzen kann. Ansonsten ist es mit der Gewerkschaft wie mit einer Versicherung: Wie drigend Du sie brauchst, merkst Du erst, wenn du in Schwierigkeiten kommst und keine hast.
Zu den verschiedenen Organisationen (Berufsverbände und Gewerkschaften): Für welche man sich entscheidet, hängt stark von der Übereinstimmung der persönlichen politischen Ansichten und den Zielen der jeweiligen Organisation ab, ich persönlich würde immer eine DGB-Gewerkschaft wählen, da dort dann eine entsprechende Infrastruktur besteht. Wenn man sich dann immer noch nicht entscheiden kann, sollte man schauen, welche Gruppe an der eigenen Schule am besten organisiert ist, da man dadurch zumindest lokal bessere Durcsetzungschancen hat.
Grüße
Markus
ich bin Linkshänder und mußte nicht umlernen, im Gegensatz zu meinen älteren Geschwistern(eigentlich auch alles Linkspfoten), nur meine "jüngere" Schwester ist beratungs- bzw. schulungsresistent geblieben.
Das einzige, das ich mit links nicht hinkriege, aber mit rechts, ist die Maus am PC zu bedienen.
Meine kleinere Schwester hat von ihrem Lehrherrn damals alle Handgriffe vorm Spiegel gezeigt bekommen, damit sie mit links arbeiten konnte, vielleicht hilft das ja auch beim Schreibenlernen.
Grüße
Markus
die Pizzabrötchen aus dem Aldi-dente-Kochbuch sind auch klasse, ansonsten kann ich bei herzhaften Sachen immer die Frau-Antje-Kochbücher empfehlen (da gibt es zum Beispiel die leckeren Knusperoliven) und wenn man nicht viel Zeit hat empfiehlt sich Quiche oder Tarte, die kann man auf die verschiedensten Arten und Weisen belegen, da ist dann für jeden was dabei; ich persönlich mag im Moment am liebsten Spinat-Schafkäse-Quiche.
Grüße
Markus
@ oberfranqn: Als Angestellter bist Du nach §5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungspflichtig als Beschäftigter, damit bist Du vollautomatisch in einer Krankenkasse, es sei denn, Du hast Dich bei einer vorherigen versicherungspflichtigen Beschäftigung von der Versicherungspflicht befreien lassen. - philosophus hat also völlig Recht, das ist ein völlig anderer und viel einfacherer Sachverhalt als ohlins Frage.
Kruemelminchen hat auch Recht, man muss nicht als Referendar in die private Krankenversicherung, man kann aber. Und selbst ich, als überzeugter Verfechter der gesetzlichen Krankenversicherung, kann bei den Preisunterschieden niemandem empfehlen, sich als Referendar freiwillig in der GKV weiterzuversichern, solange man nicht aufgrund von Vorerkrankungen keine Wahl hat. Man kann sich allerdings auch bei der GKV mal nach einer Anwartschaftsversicherung erkundigen...
Grüße
Markus
Aach so, ich hatt es so verstanden, daß er konsequent die ganze Geschichte durch statt Troll Kobold geschrieben hätte. Wenn er das natürlich von Satz zu Satz wechselt, dann ist das einfach ein Konzentrationsproblem; das ist für mich dasselbe, als ob er einer Person einen Namen gibt, sagen wir mal Frank, und Frank in jedem zweiten Satz auf einmal Jens heißt.
Das ist für den Leser dann schwer nachzuvollziehen.
Grüße
Markus
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