Beiträge von Stefan

    Wozu haben wir denn die Umfrage-Funktion :)


    <p><form action="/" method="post]<input type="hidden" name="action" value="vote]<input type="hidden" name="posting" value="0138516621814834744]<table><tr><td>Wie sollen wir die nicht registrierten Mitglieder bezeichnen? </td><td><select name="Q:1]<option value="1]Anonymer User (wie bisher)</option><option value="2]Anonyme/r UserIn</option><option value="3]Gast</option><option value="4]egal</option></select></td></tr><tr><td colspan="2" align="center]<input type="submit" value="Abschicken]</td></tr></table></form></p>




    OK, hier sind die Ergebnisse:
    Wie sollen wir die nicht registrierten Mitglieder bezeichnen?
    Anonymer User (wie bisher): 0
    Anonyme/r UserIn: 3
    Gast: 17
    Egal: 4


    Stefan


    <br>

    Ist eigentlich eine gute Idee. Werde ich nächste Woche umsetzen (einfach einstellen kann man das leider nicht, sondern muss dafür im Code rumfriemeln ;) )
    Alternativ könnte ich auch die Bezeichnung Gast statt "Anonmye/r UserIn" verwenden. Dann wäre die Bezeichnung auch wieder geschlechtsneutral (oder muss ich dann "Gästin" schreiben :) )


    Vielleicht sollte ich dann auch noch ein dummes Bild als Avatar nehmen ;) Aber das kann man noch später machen.


    Also "Anonyme/r UserIn" oder "Gast"?


    Stefan<br>

    Soviel ich weiß gilt:
    Wenn du arbeitslos bist, muss dich die GKV nicht zurücknehmen, solange du nicht versicherungspflichtig wirst. Das heisst, du kommst nur wieder zurück, wenn du Student bist (Achtung! Nur bis zu eniem gewissen Alter und am besten schon ein paar Semester vorher einschreiben) oder du eine versicherungspflichtige Tätigkeit (z.B. als Angestellter über 325 Euro) ausübst, bspw. als nicht-verbeamteter Lehrer. Im Falle einer Tätigkeit MUSST du sogar wieder zurückwechseln.
    Außerdem hast du wahrscheinlich recht gute Chancen, wenn du Sozialhilfe in Anpsruch nehmen mußt.
    Aber das ist der derzeitige Stand. Da die alles mögliche Ändern wollen, kann es in 2 Jahren wieder ganz anders aussehen.


    Stefan<br>

    Zitat

    nicht die jetzt für dich preiswerteste PKV muss auch in Zukunft die preiswerteste für dich sein


    Das stimmt schon, aber wie wir leider feststellen mussten, bringt dir eine Altersrücklage nichts, wenn du nach dem Referendariat arbeitslos bist. Außerdem wird es immer unwahrscheinlicher, dass man nach dem Ref. verbeamtet wird. Das heißt, dass dann die private Krankenversicherung sowieso hinfällig wird und somit auch die Rücklagen nichts bringen.


    Allerdings stimmt es: Man kann niemals genug Informationen anfordern. Schließlich geht es um sehr viel Geld


    Stefan<br>

    Im Zuge der globale Suche (s. entsprechenden News-Beitrag) habe ich auch eine kleine Ungenauigkeit entfernt.
    Wer nun auf "neue Beiträge" klickt, bekommt weiterhin die neuesten 30 Beiträge angezeigt, aber entsprechend markiert, ob sie schon gelesen wurden oder nicht.
    Bei Bedarf, kann ich bei "neue Beiträge" auch wirklich nur ungelesene anzeigen.
    Wenn ihr das wünscht, könnt ihr das in die Kategorie Forum schreiben.


    Stefan (heute mal wieder etwas fleissiger :) )<br>

    Ab steht (leider nur den registrierten Mitgliedern) eine globale Suche zur Verfügung.
    Oben befindet sich ein Link 8b]Suchen[/b] (direkt neben den Top 100-Usern).
    Dort könnt ihr nach bestimmten Begriffen in den Beiträgen suchen lassen.
    Die Suche könnt ihr auch auf bestimmte Mitglieder beschränken.


    Zusätzlich könnt ihr eingeben, wieviele Treffer angezeigt werden sollen und ob diese nach den neuesten Beträgen oder den neuesten Themen sortiert werden sollen.


    Versucht es einfach einmal.


    Sollte eigentlich recht intuitiv sein.


    Stefan<br>

    Sorry - die Division mit Rest benötigst du für die Überprüfung nicht. Man kann diese benutzen um die Prüfziffer selber herzuleiten oder man ergänzt:
    Für alle ISBN-Nummern (bestehend aus 10 Ziffern, die hier als Ziffer1-Ziffer10 bezeichnet werden) muss gelten:


    10*Ziffer1+9*Ziffer2+8*Ziffer3+7*Ziffer4+...+1*Ziffer10 ist durch 11 teilbar.


    Das heißt, du rechnest die Summe aus (Achtung Ziffer10 besteht aus den Zahlen 0-9 und X für 10) und schaust ob diese Summe durch 11 teilbar ist.
    Wenn das gilt, so ist dies eine gültige ISBN-Nummer. Wenn nicht, so hat sich ein Fehler eingeschlichen (vielleicht eine falsche Ziffer oder ein Zahlendreher).


    Interessante Aufgabe wäre es dann, die Prüfziffer von den Schülern berechnen zu lassen. Du gibst also die ersten 9 Ziffern der ISBN-Nummer vor und die Schüler müssen die richtige Prüfziffer herausbekommen.
    Entweder durch erweitern, z.B. wenn die obige Summe der ersten neun Ziffern 72 ergibt, so muss die Prüfziffer 5 sein, da erst 77 durch 11 teilbar ist.


    Die zweite (allgemeine Formel) geht folgendermassen:
    <ul>
    <li>Summe = 10*Ziffer1+9*Ziffer2+8*Ziffer3+7*Ziffer4+...+2*Ziffer9
    <li>Teile dann Summe die Summe durch 11 und merke dir den Rest
    <li>Die Prüfziffer ist dann 11 - Rest
    </ul>


    Probier es mal aus. Gilt für alle Bücher ;)


    Wenn es zu umständlich erklärt ist (bin ja kein Lehrer) oder du noch Fragen hast, schreibe einfach nochmal.


    Stefan
    <br>

    Wenn du möchtest, kann ich dir auch noch die Formel zur Überprüfung der Korrektheit der ISBN-Nummern aufschreiben. Da ist schön von allem was drin (Multiplikation, Addition, Division mit Rest) und sollte von einer dritten Klasse überprüfbar sein.


    Stefan<br>

    Es ist nich zu erwähnen, dass die Prüfziffer aus den Ziffern 0-9 und X (für 10) besteht, da ansonsten das Verifikationsverfahren der ISBN-Nummer (also um zu sehen, ob sie gültig ist und sich keine Zahlendreher eingeschlichen haben) nicht funktioniert.


    Stefan<br>

    Ich würde mal bei deiner Bezirksregierung anrufen. Diese ist im allgemeinen dafür zuständig und sollten dir Auskunft geben können.
    Erläutere ihnen aber genau deine Probleme und sag, dass es mittlerweile unerträglich ist.


    Stefan<br>

    Das stimmt eigentlich nicht, da in der ISBN-Nummer der Erscheinungstermin nicht enthalten ist.


    Die ISBN-Nummer setzt sich aus 10 Ziffern zusammen, welche folgendes angeben:
    Ziffer 1: Staat
    Ziffer 2-4: Verlag
    Ziffer 5-9: verlagsinterne Nummer
    Ziffer 10: Prüfziffer


    Also entspricht die ISBN-Nummer wohl eher dem Personalausweis (auch wenn dieser Vergleich auch etwas hinkt).


    Stefan
    <br>

Werbung