Ich würde, nach vorherigem Gespräch, den Ausbilder darauf hinweisen, dass gegen ihn persönlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden kann, wenn er den Auszubildenden nicht zur Berufsschule schickt. Die Verantwortung für die regelmäßige Teilnahme am Unterricht liegt nämlich auch beim Ausbilder: "Wer nicht dafür sorgt, dass Schulpflichtige regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule teilnehmen, handelt ordnungswidrig" (§ 126 SchulG NRW).
Außerdem würde ich auf die Verpflichtung des Ausbildungsbetriebes verweisen, den Auszubildenden für den Berufsschulunterricht freizustellen (§ 15 BBiG) und ihn aktiv zum Besuch der Berufsschule anzuhalten ((§ 14 Abs. 1 BBiG))
Das wirkt bei unseren dauerabsenten Kandidaten in der Regel ziemlich gut...