Soweit ich weiß, ist die Findung der Endnote bundeslandabhängig. In vielen Bundesländern ist die arithmetische Berechnung der Note nicht zwingend erforderlich. Im Schulgesetz von NRW steht in §48 (Grundsätze der Leistungsbewertung) beispielsweise lediglich
Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.
Ich gehe wie folgt vor:
1. Obwohl ich kein Freund rein arithmetischer Notenfindung bin, bilde ich zunächst den Durchschnitt der in den Klassenarbeiten erreichten Prozentpunkte des gesamten Schuljahres, um ein möglichst genaues arithmetisches Mittel des Ergebnisses der schriftlichen Arbeiten zu bekommen. Den so ermittelten durchschnittlichen Prozentwert überführe ich gemäß Notenschlüssel in eine Note.
2. Die Note für die schriftliche Arbeiten verrechne ich paritätisch mit der SoLei-Note.
3. Dann mache ich mir aber zusätzlich noch pädagogische Gedanken und gleiche die Note gegebenenfalls um +/- 0,5 Notenpunkte an, da die in 1. + 2. genannten Notenbestandteile ja nur die "Grundlage der Leistungsbewertung" darstellen.