Hallo kimetto,
eigentlich müsste die duale Berufsausbildung bundesweit einheitlich geregelt sein. Und da gilt, dass Hauptschüler Berufsausbildungen machen können. Mit dem Abschluss der Ausbildung hat man auch noch lange kein Fachabi (außer in vereinzelten Berufen/Sonderausbildungen), die Leute müssen noch einmal Schule draufsatteln, um das Fachabi zu bekommen. Wer mit Hauptschule in die Berufsausbildung geht, hat nach der Ausbildung die Fachschulreife, die dem Realschulabschluss gleichgestellt ist. Auch das müsste bundeseinheitlich sein (wenn auch die Namen unterschiedlich sind). Folglich ist das Niveau in der Berufsschule das der Realschule, eben im Anschluss an den Hauptschulabschluss.
Können bei euch alle mit Berufsausbildung einfach so an die FH?
Nein, die Azubis können auch bei unst nachher nicht einfach so an die FH. Das meine ich aber auch nicht. In dem Link, den ich weiter oben angegeben habe steht aber, dass das Niveau der Ausbildungen DQR-Niveau 4 entspricht - und das ist eben gleichzusetzen mit dem Niveau, welches bei der Fachhochschulreife gefordert wird. Hauptschule wäre DQR-Niveau 2. Von daher kann ich diese "grundsätzlich auf Hauptschulniveau"-Aussage nicht so richtig nachvollziehen.
So wie ich das sehe, erreicht man nach erfolgreichem Durchlaufen der Ausbildungen mit entsprechenden Noten sozusagen den jeweils nächsten Schulabschluss (kein Schulabschluss -> Hauptschule, Hauptschule -> mittlerer Schulabschluss). Besitzt man bereits einen mittleren Schulabschluss, so kann man diesen durch einen Zusatzkurs (bei uns 2x Woche Abendschule) zur Fachhochschulreife "aufwerten". Das ist in BW aber scheinbar auch so, sagt zumindest dieser Link. (Abschnitt "Abschluss- und Anschlussmöglichkeiten")