Beiträge von puntino

    Klar wäre das unfair. Der Punkt ist aber, dass zum Zeitpunkt der Einstellung des Seiteneinsteigers kein ausgebildeter Lehrer bereit stand.
    Es wäre erst recht unfair und vom Land auch dumm, den fertig ausgebildeten Seiteneinsteiger wieder herauszuwerfen.


    Ob das nun sinnvoll ist, dass der Seiteneinsteiger im Gegensatz zum LAA bereits mit Aubildungsbeginn die Stellenzusage bekommt, darüber kann man sich sicher streiten.
    Dafür spricht auf jeden Fall die Lebenssituation des durchschnittlichen Seiteneinsteigers und dass der Seiteneinstieg auch für Berufswechsler attraktiv sein soll. Da konkurriert das Land auch mit den Stellen im regulären Bereich des Seiteneinsteigers.

    Richtig, außerdem war die Stelle zu der Zeit ausgeschrieben, als der Seiteneinsteiger sich darauf beworben hat. Das heißt ja noch lange nicht, dass es diese Stelle auch ein halbes Jahr später noch gegeben hätte. In der Regel wandern nicht vergebene Stelle ja wieder zurück zur Bezirksregierung (NRW, ist bestimmt in anderen Ländern ähnlich)

    Das war ja nur die Antwort darauf, dass sich wegen der Liebe nichts verändern wird.Ist es nicht unfair, so auf der Straße zu stehen, obgleich ein fertig ausgebildeter Lehrer bereitstünde? Das ist für mich einfach nur realer Irrsinn. Lehrermangel und man merkt davon nichts. Seiteneinsteiger bleiben mit Kusshand, richtige Lehrer müssen weiter ziehen. Und dann fragt man sich, warum manche junge Lehrer an Existenzängsten leiden.

    Das empfinde ich als ziemlich herablassend. Seiteneinsteiger sind nach der Ausbildung ebenfalls richtige Lehrer - zumindest bei der OBAS in NRW, mit Regelungen in anderen BL kenne ich mich nicht aus.


    An deiner Stelle würde ich weniger Zeit mit Mimimi verschwenden und den Fokus lieber auf einen guten Abschluss legen. Das steigert nämlich die Chancen eine gute Stelle zu finden immens.

    Bin auch mega glücklich am BK. In meinen Augen wird bei vielen Berufskolleg mit Berufsschule gleichgesetzt. Dass die Berufsschule nur eine kleine Untermenge des Berufskollegs ist, ist vielen überhaupt nicht bewusst.

    Du solltest ggf. auch nachfragen, ob du deine Vorerfahrung aus Sachsen als Besondere Prüfung in Bildungswissenschaften im Rahmen der OBAS anrechnen lassen kannst. Keine Ahnung, ob das möglich ist.

    Will nach Hause zurück... Duesseldorf sagt, dass Deutsch und sowi anrechenbar sind... In Sachsen unterrichte ich deutsch und gemeinschaftskunde. Studiert habe ich in w'tal und Essen.

    Ist im Sauerland nicht Arnsberg die zuständige BezReg? Bin mir da eigentlich sehr sicher, weil ich selbst Sauerländer bin. Würde mich an die wenden, statt in Düsseldorf nachzufragen...

    Ich sprechde für nrw:Mit dem bewerben während man eine quasi unbefristete stelle hat (siehe Zusatz im OBAS Vertrag, dass man mit erfolgreichem bestehen der UPP ins beamtenverhältnis übernommen wird) ist es nicht so einfach. Tatsächlich wird man bei LEO Bewerbungen nämlich gar nicht berücksichtigt, solange man nicht schwarz auf weiß gekündigt hat. So der O Ton der zuständigen Menschen bei der BezReg

    Dann scheint der Mensch der BezReg keine Ahnung zu haben. Der Arbeitsvertrag in der OBAS-Ausbildungszeit ist nicht unbefristet, sondern befristet. Daher kann man ihn auch gar nicht ordentlich kündigen. Es steht auch nicht im Vertrag, dass man mit erfolgreichem Bestehen der UPP ins Beamtenverhältnis übernommen wird, sondern, dass einem die Übernahme in das Beamtenverhältnis angeboten wird, sofern die persönlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

    Das war eben meine Frage: Ich (nicht OBASlerin) kann mich auch nicht einfach so auf ausgeschriebene Stellen bewerben, weil ich nunmal eine Stelle schon habe. Deswegen finde ich es verwunderlich, dass man sich als OBASler beides offen halten kann (und das finde ich ehrlich gesagt problematisch. Entweder raus oder drin bleiben. Aber nicht 2 Wochen vorher verschwinden und Pech für die Schule).

    Das Arbeitsverhältnis in der OBAS ist ja befristet und man ist darüber hinaus in keinem Beamtenverhältnis. Solange man nichts anderes unterschrieben hat ist es arbeitsrechtlich IMHO normal, dass man sich woanders bewerben kann. Man ist ja nicht der Sklave der Schule. Ich bin aber ehrlich gesagt nicht ganz im Bilde, wie das bei "normalen" tarifangestellten Lehrern ist. Kann man sich da nicht einfach (schulscharf) auf eine andere Stelle bewerben? Es kündigt doch niemand, bevor er/sie eine neue Stelle hat.

    Mir stellt sich die Frage:
    Ich bin Schulleiter vom OBASler und erfahre von meinem befreundeten Schulleiter-Kollegen, dass mein OBASler zu ihm will. Womöglich sogar von mehreren.
    Dann will ich OBASler eventuell nicht mehr haben?

    Das wäre zum einen sehr seltsam, da man die Stelle ja für OBAS geöffnet hat, weil man keine regulären Bewerber hatte. Zum anderen ist im OBAS-Vertrag festgehalten, dass man die Stelle angeboten bekommen muss.


    Bei mir war das im Vertrag folgendermaßen formuliert:
    "Nach [...] Beendigung des öffentlich rechtlichen Ausbildungsverhältnisses wird der Lehrkraft ein Dauerbeschäftigungsverhältnis nach dem TV-L oder [...] in einem Beamtenverhältnis angeboten"

    In der OBAS hat man einen befristeten Vertrag als "Lehrer in Ausbildung", ist also Tarifangestellter. Der Vertrag läuft bis zum Ausbildungsende. Dieses ist nicht mit bestandener UPP erreicht, sondern mit dem Ende des Ausbildungszeitraumes Ende April, bzw. Ende Oktober. Man hat also zwischen UPP und dem Ausbildungsende prinzipiell Zeit, sich eine andere Schule zu suchen und dort das Bewerbungsverfahren zu durchlaufen, ohne dass man seine Stelle an der Stammschule schon ausgeschlagen haben muss. In der Regel dürfte das Bewerbungsverfahren aber ohnehin erfolgreich durchlaufen werden, da man ja Mangelfächer als Fakultäten hat. Wird man nach Ausbildungsende beamtet, dann muss die Bezirksregierung natürlich zustimmen, weil diese ja die Dienststelle zuweist. Sofern man im selben Regierungsbezirk bleibt, ist der Bezirksregierung aber herzlich egal, wo man seinen Dienst leistet. Zumindest haben aus unserem Seminar zwei OBASler die Schule mit Zustimmung der Bezirksregierung problemlos wechseln können.

    Hi, weiß einer von euch, ob man als OBASler in NRW, sobald man die UPP bestanden hat und dann ein paar Wochen später einen unbefristeten Arbeitsvertrag an seiner Schule erhält (insofern man dort bleibt!), innerhalb dieses Vertrages eine Art "Rücktrittszeit" hat, wie bei einem Vertrag üblich?


    Ich frage deshalb, weil ich eine Referendarin kenne, die nach ihrer UPP an einer Schule untergekommen ist (volle Stelle und Verbeamtet auf Probe) und dann nach drei Monaten die Schule gewechselt hat.
    Dachte, das wäre nicht möglich!


    Bin gespannt, was ihr meint!

    Also: Nach der OBAS wirst du ja entweder verbeamtet oder bekommst eine Stelle als Tarifangestellter. Im ersten Fall hast du gar keinen Arbeitsvertrag, sondern wirst von deinem Dienstherren deinem Einsatzort zugewiesen. Im Fall von OBAS ist das die Schule, in der du den Seiteneinstieg gemacht hast. Als Tarifangestellter bekommst du einen "normalen" Arbeitsvertrag. Den kannst du natürlich unterschreiben oder auch nicht, bzw. innerhalb der Probezeit (falls diese im Vertrag vereinbart wurde) kündigen.

    Was hilft es mir, wenn ich es nachts mitbekommen habe, ich kann mich erst ab 7 Uhr krank melden, wobei ich das nicht für einen Einzelfall halte.

    Wenn man nachts schon merkt, dass man krank ist, dann wäre meine Idee die folgende: Selbst wenn man erst um 10 Uhr Unterricht hätte, könnte man sich trotzdem "außer der Reihe" den Wecker auf 7 Uhr stellen, um sich zeitig krankzumelden und danach weiterschlafen. Dann haben die Kollegen in der Schule Planungssicherheit und müssen nicht kurz vor irgenwelchen Springstunden nochmal schauen, ob sie ihre eigene Planung über den Haufen werfen und Vertretung machen müssen.

    Wenn ich um 8 Unterricht habe ja, ich habe erst um 10 Uhr Unterricht und da weiß ich das da oft noch nicht, weil ich nämlich manchmal noch gar nicht aufgestanden bin.

    Ernsthaft? Das klingt für mich nach einem extremen Einzelfall. Wie oft kommt es denn vor, dass man abends topfit ins Bett geht und morgens arbeitsunfähig krank aufwacht, ohne in der Nacht etwas davon mitbekommen zu haben? Ich glaube nicht, dass das der Regelfall ist.

    Nimm es mir bitte nicht übel, aber man kann langsam wirklich den Eindruck gewinnen, du suchst selbst Gründe nicht studieren gehen zu müssen. Pendeln ist doof, Zweitwohnung auch, Der Nebenhob hat zu viele Stunden, Krankenkasse zu teuer, Kredit geht nicht, usw... DEN perfekten Nebenjob wirst du wahrscheinlich nicht finden, Kompromisse werden notwendig sein. Fang doch erstmal an, schau, ob es passt und wenn nicht, dann suchst du dir einen anderen Job.


    Stop starting, start finishing!

    Ich habe selten so einen Blödsinn gelesen, den du mir da unterstellst.
    Es ist in einer pkv nunmal so, dass alle die Kosten der kranken mit übernehmen.

    Das ist in der GKV doch auch so. Eine Krankenversicherung ist halt eine Solidargemeinschaft.
    Unabhängig davon würde ich an deiner Stelle einen unabhängigen Makler fragen. Das hier ist ja kein Forum von Versicherungsexperten.

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