OK, eine Skizze des Falls. L in Bayern (mit 8 J. Berufserfahrung) verbringt zuletzt ein Schuljahr als s.g. LoKL (Lehrkraft ohne Klassenleitung, auch Fachlehrer genannt) an einer GS/MS. Zu Ferienanfang wird er gefragt, ob er einem AV als Mobile Reserve zustimmen würde, was er auch tut. Ein paar Tage darauf kommt auch ein entsprechendes, vom zuständigen Schulamt signiertes Schreiben, welches die neue Einstellung bestätigt. Beim darauffolgenden Vorstellungsgespräch muss geklärt werden, ob die Lehrkraft doch eine KL erhält. Da Mobile und KL sich "beißen", wird telefonisch das SA konsultiert. Der SA-Mitarbeiter will den gerade vorstelligen L ans Telefon und teilt ihm mit, dass er leider nicht eingestellt werden kann, da die Regierung das aufgrund des Examensschnitts (L besitzt zwei StEx, knapp über die Verbeamtungsgrenze) nicht genehmigt hat. Die verblüffte und auch nicht informierte SL schüttelt nur den Kopf. Man sichert der L am Telefon seitens des SA zu, dass man es um die gute Arbeit und Zuverlässigkeit der L wohl gut Bescheid wisse (der L arbeitete in Jgst. 1-9, auch mit Flüchtlingen im DaZ/DaF-UR, hat selbst Migrantenhintergrund - es hieß ja sogar KM-seits irgendwann von ein paar Jahren, diese Tatsache wird wohlwollend begrüßt,gut gesehen,solche L werden in der bayer. HS/MS gebraucht), der L käme doch mit Klein und Groß gut zurecht, könne sich aber über die Entscheidung der Regierungsbehörde nicht hinweg setzen. L landet bei der Agentur für Arbeit (währenddessen werden Leute eingestellt, die kein Lehramtsstudium vorweisen können oder nur das 1. StEx haben und haben, gegenüber dem L dieses Falls, sogar Vorrang - Zitat Betriebsrat der Reg.) und versucht dieses "Theater" zu klären, hat aber während seiner Behördengänge den Eindruck, beim "Hauptschiebeamt" gelandet zu sein, denn jeder weist die Verantwortung von sich und schiebt sie auf den anderen - SA auf die Regierung, diese auf die Schule, usw. Bis heute kam kein Widerruf per Schreiben, es erfolgte nur die Information am Telefon. Das Arbeitszeugnis wird Mitte Okt bei der Regierung beantragt und erst nach mehrmaliger Nachfrage Ende Nov von der letzten Schule ausgestellt. Dazu eine Frage, gibt es für solch ein Arbeitszeugnis eine amtliche Form oder ist es üblich, wie in dem Fall, dass es einfach ein ausgedrucktes DIN A4-Blatt ist, das die SL unterschrieb. Muss es nicht von der Regierung kommen, wenn es bei ihr beantragt wurde und wenn sie ja der Dienstherr ist? Was meint ihr zu dem Fall? Der L ist (noch) kein Mitglied in einer der Lehrergewerkschaften o.ä.
Schöne Grüße und danke für alle guten Ratschläge!