Beiträge von Kreidestift

    Heute war wieder Nichts im Briefkasten. Vielleicht bin ich Teil der versteckten Kamera 🙈🙄

    Habe meinem SL nun geschrieben, dass ich Präsenzunterricht erteile, solange vom BAD oder dem Schulministerium keine anderweitige Empfehlung ausgesprochen wird...

    Meine Gyn hat mir das ausgestellt. Sie muss das noch formulieren und schickt es mir oder der Schule dann per Post wenn ich das richtig verstanden habe. Deswegen weiß ich nicht, ob ich morgen noch arbeiten muss.

    Ich vermute mal, so lange, wie der Schule noch nichts Schriftliches vorliegt, wirst du unterrichten müssen. Genau weiß ich es aber nicht...

    Hallo,


    ich habe heute ein individuelles BV ausgesprochen bekommen und habe mich hier angemeldet, weil ich wissen möchte, ob ein individuelles BV gilt, sobald es mündlich ausgesprochen wurde oder erst sobald dieses schriftlich vorliegt. Und darf man denn mit einem überhaupt noch die Schule betreten? Oder nur nicht mehr "arbeiten"?


    Liebe Grüße

    Hat das dein Hausarzt oder Gynäkologe ausgesprochen? Dann bekommt man das doch normalerweise direkt schriftlich für die SL mit?!


    Denke schon, dass du das Schulgebäude noch betreten dürftest, du darfst nur eben keinen Lehrer-Tätigkeiten mehr nachgehen.

    Das klingt ja eher so, als würden die das für dich personalisieren, wenn sie nach deinem ET fragen.

    Unfai wäre es allerdings, wenn Bielefeld ihr eigenes Ding durchzieht :D

    Hatte mich jetzt auch gewundert... Ich gebe morgen mal Bescheid, wenn etwas angekommen ist ;)


    Was möchtest Du denn konkret? Was wäre Deine Idealvorstellung?


    Das ist ja genau das Problem, welches ich in einem meiner letzten Beiträge geschildert habe: Ich bin hin- und hergerissen. Eine Idealvorstellung habe ich nicht. Die ist vermutlich in Zeiten von Corona in keinem schulischen Bereich auszumachen.


    Im Prinzip bestehen ja drei Möglichkeiten:


    A) Erteilen von Präsenzunterricht -> damit ist man selbst und das ungeborene Kind einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt, kann aber auf der anderen Seite mehr oder weniger „normalen“ Unterricht machen


    B) Erteilen von Video-Unterricht -> damit ist man selbst und das ungeborene Kind geschützt, aber ggf. leidet die Unterrichtsqualität und es müssen zusätzlich Kollegen zur Aufsicht eingesetzt werden


    C) Komplett aus der Schule raus mittels individuellem Beschäftigungsverbot -> damit ist man selbst und das ungeborene Kind geschützt, aber das ohnehin schon stark belastete Kollegium muss dann auch noch dafür einspringen


    Einen optimalen Weg, der für alle Beteiligten gut wäre, gibt es wohl nicht.

    Von wem? Du hast keine Lust auf Onlineunterricht und wartest dann noch darauf, dass dich irgendwer von sich aus "krank" schreibt? Oder verstehe ich dich völlig falsch?

    Im Stich gelassen vom Ministerium. Denn das sagt ja ganz klar, dass ich wieder Präsenzunterricht machen muss. Ob ich über den normalen Hausarzt ein betriebliches Beschäftigungsverbot für den Präsenzunterricht durchsetzen könnte, halte ich für fragwürdig und das ist ja auch nicht seine Aufgabe.


    Und dass ich „keine Lust“ auf Onlineunterricht habe, habe ich nirgendwo geschrieben. Ich habe meine Bedenken zur Effektivität geäußert, insbesondere bzgl. des Unterrichts in meinem LK.


    Na ja, vielleicht noch mal wichtig für alle: Wurde gerade vom BAD angerufen. Das Formular wäre jetzt fertig und man bräuchte von mir die Info, wann der ET des Kindes ist. Das kommt wohl mit drauf und dann wird das heute noch rausgeschickt. Eine Entbindung vom Präsenzunterricht wäre damit wohl in jedem Fall gesichert... Bin wirklich gespannt, ob dann in ganz NRW dieses Schreiben morgen ankommt.

    Danke für deine ausführliche Antwort :) Ich verstehe, was und wie du es meinst. Meine Sorge ist auch letztlich, dass ich den SuS im Fernunterricht überhaupt nicht gerecht werden kann.

    Dabei denke ich v.a. an meinen LK. Der Kurs hat im letzten Schuljahr in der Q1 bereits fast ein halbes Jahr nur Lernen auf Distanz gemacht. Und nun wäre das in der Q2 bis Dezember wieder kein regulärer Unterricht. Und dann bin ich wenige Monate vor dem Abitur auch noch ganz aus dem LK wegen des Mutterschutzes raus und es gibt oben drauf noch einen Lehrerwechsel :(


    Ich habe nun morgen einen Termin bei meiner Hausärztin. Mal sehen, was sie zu dem Ganzen sagt. Es ist ja auch gar nicht klar, ob sich ein Beschäftigungsverbot für den Präsenzunterricht durchsetzen lässt. Wie andere das hier schon geschrieben haben, ist das ja eigentlich Sache des Betriebsarztes. Fühle mich wirklich im Stich gelassen.

    Was ich nicht verstehe, ist, was ihr eigentlich genau vom Land hören wollt!?

    Ihr wollt unter den Bedingungen keinen regulären Präsenzunterricht machen (Was ich total nachvollziehen kann).

    Die "angebotenen" Alternativen wie Vertretung oder videoübertragenen Fernunterricht wollt ihr auch nicht.

    (Oder habe ich das falsch verstanden?)

    Euer Dienstherr sagt: Das und das gilt - damit seid ihr aber nicht glücklich.

    Ich schätze, mit den Aussagen zu den Alternativen war ich gemeint ;) Und ja, nach längerem Nachdenken bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass ich diesen Unterricht auf Distanz per Videoschalte wirklich nur sehr sehr ungern machen möchte. Die Regelungen und Vorgaben dazu sind schon nicht ohne und ich befürchte, dass ich für alles doppelt so lange brauchen würde, als wenn ich einfach Präsenzunterricht erteile und viele Dinge, die man aus dem regulären Unterricht kennt, gar nicht vernünftig umzusetzen sind.

    Zumal heute noch eine Rundmail von der SL kam, dass versucht wird, in diesem „Video-Unterricht“ immer einen Kollegen vor Ort im Klassenzimmer einzusetzen, der dort Aufsicht führt. Dann wären meine Kollegen auch durch meine Abwesenheit belastet.


    Eigentlich bin ich nun kurz davor zu sagen, dass ich doch einfach den Präsenzunterricht erteile, aber es bereitet mir einfach so große Bauchschmerzen... Am Ende muss man, insbesondere in der Schwangerschaft, wohl an selbst sich/ das Kind denken, wenn andere Instanzen das nicht tun. Wie du sagst, Vogelbeere Niemand wird sagen: „Das tut uns jetzt wirklich leid, dass Sie sich im Unterricht infiziert haben, aber danke, dass Sie immer so zuverlässig Präsenzunterricht erteilt haben“...

    Das muss eben das BAD machen. Da beißt sich die Katze in den Schwanz ^^:autsch:

    Antwort meines SL:
    In jedem Fall ein Arzt, der nach den Kriterien des KI das Risiko beurteilen kann


    Ich kann ja dann nur meine Hausärztin oder Gyn fragen, ob sie dazu in der Lage ist 🙈


    Naja, bislang scheint es so, als hätte nur die Sachbearbeiterin, die du da erreicht hast, falsche Informationen :(

    Ich hab allerdings mit zwei verschiedenen Damen gestern und heute telefoniert. Und ihren Aussagen nach kam die Info von ihrer Chefin. Ist doch alles sehr merkwürdig.


    Ich bin jetzt wirklich ratlos. Besonders scharf bin ich auf das Unterrichten auf Distanz auch nicht. Per Video den jeweiligen Lerngruppen zugeschaltet zu sein, die ich größtenteils nicht aus dem letzten Schuljahr kenne... und wie kann ich Zuhause Tafelanschriebe machen oder zwischendurch mal Bilder oder Videosequenzen zeigen. Außerdem gibt es in einem meiner Fächer kein festes Lehrwerk und es wird fast immer mit Kopien gearbeitet. Wer teilt die für mich aus? Und wie ist das rechtlich mit der Aufsichtspflicht geregelt? Ich weiß nicht, ob ich über die Kamera immer alle SuS im Blick haben kann?! Vom Datenschutz bzgl. der Videoübertragung mal ganz abgesehen.


    Auf der anderen Seite kann ich mir auch nicht vorstellen unter den Bedingungen Präsenzunterricht zu erteilen.

    Mein SL hat sich gemeldet. Er schreibt, dass laut BAD für Schwangere derzeit kein BV mehr gilt. Außerdem verweist er auf einen Erlass vom 31.07.20 (Ich weiß nicht, welchen er da meint), der besagt, dass wenn man sich als Schwangere vom Präsenzunterricht befreien lassen möchte, man eine „individuelle Risikofaktoren-Bewertung im Sinne einer (arbeits-) medizinischen Begutachtung“ vornehmen lassen muss. Diese hat den Kriterien des Robert-Koch-Instituts zu entsprechen. Solange das Attest nicht vorliegt, gilt die normale Dienstpflicht.


    Falls ich ein solches Attest vorlege, werde ich Unterricht auf Distanz machen. Soweit ich das verstanden habe, werde ich meinen Lerngruppen dann live im Unterricht zugeschaltet. Wie das funktionieren soll? Keine Ahnung...


    Habe noch mal nachgefragt, welcher Arzt mir das denn ausstellen soll. Finde das alles sehr merkwürdig. Insbesondere was die widersprüchlichen Aussagen des BAD angeht.

    Habe nun noch mal beim BAD (Bielefeld) angerufen. Dort wurde mir erneut das bestätigt, was auch gestern schon kommuniziert wurde: In den nächsten Tagen bekommen alle Schwangeren in NRW ein Schreiben mit der Empfehlung zu einem betrieblichen Beschäftigungsverbot. Ob man das in Anspruch nimmt, bleibt einem selbst überlassen.


    Anscheinend herrschen derzeit überall große Kommunikationsprobleme. Schulministerium, Bezirksregierungen, die BADs scheinen, aufgrund der Kurzfristigkeit der Schulmail, sich alle (noch) nicht so richtig auszutauschen. Deshalb wissen die angeblich an anderen BAD Standorten teilweise selbst noch nichts von diesem Schreiben. Es geht wohl überall drunter und drüber...


    Hoffentlich haben wir alle bis Ende der Woche ein Schreiben im Briefkasten.

    Ohje! Und jetzt? Gibt es hier vielleicht noch weitere Schwangere aus NRW, die bei „ihrem“ BAD angerufen haben? Ich weiß nicht, ob ich dann noch mal in meiner Stadt anrufen soll... Hätte schon gerne Gewissheit.

    Die Dame vom BAD meinte, dass sie als Behörde nichts von den Plänen/ Formulierungen des Schulministeriums wussten und deshalb auch ziemlich überrumpelt wurden. Sonst hätten sie ja vermutlich schon ein solches Schreiben vorbereitet.

    Hoffe mal, dass man sich auf die Aussagen vom BAD verlassen kann.

    Wurde gerade vom BAD zurückgerufen. Die Dame am Telefon hatte ganz frische Infos. Alle Schwangeren in NRW bekommen in den nächsten Tagen ein Schreiben an ihre Privatadresse geschickt, in dem ein betriebliches Beschäftigungsverbot empfohlen wird. Das Schreiben muss wohl erst noch aufgesetzt werden. Dann kann die Schwangere selbst entscheiden, ob sie davon Gebrauch macht oder im Klassenraum stehen möchte. Bin wirklich erleichtert!!

    Super. Danke dir für die schnelle Rückmeldung. Ich hatte eben auch beim BAD angerufen, konnte jedoch nur meine Kontaktdaten auf dem AB für einen Rückruf hinterlassen.


    Kann man das aktualisierte Dokument Zur Gefährdungsbeurteilung online irgendwo einsehen? Ich habe es bisher nicht gefunden...

    Alles klar. Dann halte uns gerne mal auf dem Laufenden.


    Einzelfallentscheidung inwiefern? Also wenn die jeweilige Schule bestimmte Voraussetzungen zum Schutz der Schwangeren nicht erfüllen kann? Ich denke da nur an die Fenster bei uns, die sich, wenn überhaupt, maximal kippen lassen....

    Ich fühle mich auch nicht wohl bei dem Gedanken, ab nächster Woche wieder im Klassenraum zu stehen. Macht es wohl Sinn, mal beim BAD anzurufen und Rücksprache zu halten? Bei dem Termin zu Beginn der Schwangerschaft wurde Corona nicht thematisiert, weil es noch eine klare Regelung vom Land gab. Aber nun müsste man ja noch mal drüber sprechen, dass gewisse Dinge wie die Abstandsregelung nicht mehr gewährleistet werden können...

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