Danke für eure Beiträge. Ich werde morgen aber mal die Frauenbeauftragte vom Schulamt anrufen und nachfragen. Ansonsten, falls ich da keine Antwort bekommen, werde ich noch einmal bei meiner Ärztin nachfragen. Eventuell kann sie das Attest dann umformulieren.
Beiträge von diehelly
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Hallo,
ich hoffe, jemand hier kann mir helfen!
Von meiner Ärztin habe ich ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen. Demnach darf ich nur noch 5 Zeitstunden am Tag arbeiten.Meine erste Frage lautet nun: Muss ich diese Stunden mit dem Schlüssel 1,6 verrechnen? Bei einer vollen Stelle mit 26 Stunden arbeitet ein Lehrer ja offiziell 42 Stunden (26 x 1,6). Bedeutet eine Arbeitszeitbegrenzung auf 25 Stunden pro Woche also eine Schulstundenanzahl von 15,6?
Die zweite Frage bezieht sich auf die Teilnahme an Konferenzen, Dienstversammlungen usw. Wenn ich mit meiner normalen Arbeitszeit auf die errechneten 15,6 Stunden komme, darf ich an solchen Zusatzterminen doch nicht teilnehmen, oder?
Ich hoffe, es weiß jemand Bescheid.
Leider bekomme ich keine klare Aussage von meinem Schulleiter. Der Personalrat ist in dem Fall auch überfragt.So, nun bin ich mal gespannt
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