Beiträge von carla-emilia

    Liebes Kaddl,


    ich kann dich gut verstehen! Fühl dich virtuell gedrückt!


    Am besten schaust du auf die Zeit nach dem Ref und versuchst, dich so sehr wie möglich darauf zu freuen, um so den Berg an Arbeit, an dem du gerade sitzt, etwas leichter bewältigen zu können.


    Wann hast du denn deine Prüfung?


    Was die Examensarbeit angeht (sofern du eine Unterrichtsreihe darstellen musst): Verwende vor allem viel Zeit und Raum für eine gründliche Darstellung und (ganz wichtig!!!) für eine äußerst gründliche Reflexion deiner Stunden und der Gesamtreihe.


    Ganz perfekt ist es natürlich, wenn die Erkenntnisse aus dem Theorieteil Eingang in deine Reihe finden/gefunden haben und du bei der Reflexion darauf zurückkommst und du dich ggfs. sogar kritisch mit der Literatur auseinandersetzen kannst (z.B. durch Erfahrungem, die zeigen, dass in deinem Fall etwas so und so besser oder anders war als in der Literatur).


    Liebe Grüße und alles Gute!
    Carla-Emilia

    Hallo Juliet,


    ich habe mein Referendariat (für RS) auch in RLP gemacht und kenne daher zumindest so ein ähnliches Formular.


    Vom Termin her müsstest du am Seminar in Kaiserslautern oder Bad Kreuznach sein, oder? Beides sind eher ländliche Gegenden, in denen du ohne Auto Probleme haben könntest. Ich würde - da du ja nicht dauerhaft motorisiert bist - auf jeden Fall angeben, dass dir kein Auto zur Verfügung steht, weil du so davon ausgehen kannst, an eine mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbare Schule zu kommen.


    Was die Adresse angeht, gib deine aktuelle Adresse an, ggf. mit dem Zusatz, dass sie sich evtl. ab dem 01.03. ändert und du das Seminar davon umgehend in Kenntnis setzen wirst.


    Liebe Grüße und alles Gute für dein Referendariat!
    Carla-Emilia

    Hallo,


    mein Vater hat mir geraten, über meinen GEW-Rechtsschutz hinaus eine Rechtsschutzversichung abzuschließen. Was gibt es da für mich als Lehrerin zu beachten?


    Dankbar für alle Tipps!
    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia

    Hallo,


    nachdem ich mich fristgemäß bei der ADD Trier für die Einstellung in den Schuldienst an Realschulen (bzw. für eine Vertretungsstelle) beworben habe, warte ich nun, dass ich eine Nachricht erhalte.


    Mich würde interessieren, wie und wann ihr benachrichtigt wurdet. Bekamt ihr einen Brief oder wurdet ihr angerufen? Kam die Benachrichtigung relativ früh oder erst kurz vor dem Einstellungstermin?


    Uns wurde nämlich gesagt, wir bekämen in den Weihnachtsferien einen Anruf von der ADD. Das wäre ja auf jeden Fall günstig, da ich evtl. umziehen muss und so noch etwas Zeit und Muße für die Wohnungssuche hätte.


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia

    Hallo,


    ich brüte gerade über die Klassenarbeit nach, die meine 9er (RS-Niveau) am Donnerstag schreiben sollen. Es geht um das Thema "Textinterpretation" und ich habe den Text "Happy End" von Kurt Marti als Klausurtext ausgewählt.


    In der nächsten Stunde (= Stunde vor der Arbeit) bekommen die SuS als Lernhilfe ein Merkblatt, auf dem alle bisher gemeinsam erarbeiteten Aspekte einer Textinterpretation nochmals zusammengafeasst sind.


    Ich überlege jetzt, ob ich dieses Merkblatt nicht als Hilfe in der Arbeit zulassen sollte. Schließlich umfasst so eine Interpretation eine ganze Reihe unterschiedlicher Aspekte, die man sich schwerlich merken kann, zumal, wenn es sich um die erste Interpretation handelt, die in einer Arbeit abgeprüft wird. Bei den bisher zu erstellenden Interpretationen haten die SuS ja auch immer Vorgaben.


    Was denkt ihr? Ist das eine legitime Vorgehensweise?


    Im Voraus herzlichen Dank!


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia

    Hallo Bluetenzauber,


    Zitat

    Ich denke der Ärger über die Note wird mir auch noch lange und tief in den Knochen sitzen.


    Nimm's nicht zu schwer! Sieh es positiv: Du hast bestanden! Es gibt auch Referendare, die durchfallen. Du hast es geschafft und bist Lehrer/-in. Und wenn du erst mal nur eine Vertretungsstelle bekommst, bedeutet das für dich, dass du erstmal ohne jeden Druck (wg. Verbeamtung) ausprobieren und einfach deinen Job und dein Leben genießen kannst.


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia

    Hallo,


    wie berechnet man denn die Ordnungsgruppe?


    Ich habe z.B. eine 1,4 im 1. StEx und eine 2,5 im 2. StEx ... was für eine Ordnungsgruppe habe ich dann?


    Ich glaube fast, hier in RLP gibt es sowas gar nicht. ?(


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia

    Hallo Blütenzauber,


    Zitat

    Ich habe mein Referendariat an einer Brennpunktschule verbracht - gegen meinen Wunsch. Eine Bekannte war an der zweiten Brennpunktschule hier in der Gegend. Wir haben beide mit einer 3,2 abgeschlossen. Schlechtere gibt es glaube ich kaum. Bekommt man trotzdem noch einen Job? Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?


    Ich glaube, du brauchst dir keine Sorgen zu machen. Uns (in RLP) ist gesagt worden, dass man - auch wenn man mit 4,0 oder schlechter bestanden hat - eingestellt wird, sofern man sich nicht zu begrenzt bewirbt. Bestanden ist bestanden. Du bist dann Lehrer/in und somit qualifiziert.


    Viel wichtiger als deine Note ist letztlich deine Fächerkombination.


    Dass du an einer Brennpunktschule Erfahrungen sammeln konntest, würde ich eher als Bonus betrachten, wenn ich dich einzustellen hätte.


    Liebe Grüße und alles Gute!
    Carla-Emilia

    Hallo,


    kaum habe ich mein Examen, haut es mich um. Seit Dienstag leide ich unter Übelkeit und Brechreiz (und musste deshalb daheim bleiben) - und als ich heute morgen aus Pflichtbewusstsein meinen Schülern gegenüber trotz allem in die Schule wollte, hätte ich mich fast im Treppenhaus (meinem eigenen zum Glück!) übergeben. 8o


    Nun zu meinem Problem: In einer Woche (Do) schreibe ich mit meiner Klasse eine Arbeit (Aufsatz, kann also sowieso nicht großartig vorab geübt werden). Leider bin ich ja nun leider seit Dienstag mit meiner Magen-Darm-Grippe erkrankt und werde auch bis Freitag vermutlich noch krankgeschrieben sein.


    Den Arbeitstermin habe ich diesen Dienstag durch meine Vertretung ankündigen lassen (hoffe, das hat geklappt) und heute auch nochmal darauf hinweisen lassen. Damit habe ich meiner Pflicht zur Vorankündigung eine Woche vorab ja Folge geleistet, oder? Schließlich steht nirgendwo, dass man die Arbeit höchstpersönlich ankündigen muss.


    Wie wäre das denn jetzt, wenn die Vertretung vergessen hätte, die Arbeit anzukündigen? Ich habe die Klasse erst nächsten Dienstag wieder - und am Donnerstag ist der Arbeitstermin. Wäre es rechtlich okay, wenn ich mich mit meinen Schülern dann trotzdem auf die Arbeit am Donnerstag einigen könnte, und zwar auch ohne die Wochenfrist?


    Ich gehe davon aus, dass es wohl nur dann Probleme gäbe, wenn ein Schüler (evtl. im Nachhinein) Einspruch erheben würde. Sollte das nicht passieren, müsste das Ganze doch rechtlich "wasserdicht" sein, oder?


    Im Voraus vielen Dank!


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia

    Hallo,


    auf der Website der Landeschülervertretung meines Bundeslandes habe ich Folgendes gefunden:


    Zitat

    4.3 Schriftliche und andere Leistungsnachweise
    Ein Lehrer gründet seine Zeugnisnote lediglich auf zwei schriftliche Noten (Klassenarbeiten). Sonstige Leistungsnachweise hat er keine. Eine Epochalnote hat er ebenfalls nicht bekanntgegeben. Der beurteilte Schüler glaubt, daß seine Starken eher im Mündlichen liegen und fühlt sich selbst als "schlechter schriftlicher Prüfungstyp". Er sieht sich nicht leistungsgerecht beurteilt, da er im allgemeinen im Unterricht immer gut mitarbeitet und wertvolle Beiträge zum Unterrichtsgeschehen leistet.
    Frage: Kann der Lehrer die vorgesenene Note so erteilen?
    Antwort: § 45 üSchO regelt die Grundlagen der Leistungsfeststellung und -beurteilung. Darin heißt es, es sei "eine Vielfalt von mündlichen, schriftlichen und praktischen Arbeitsformen zugrunde zu legen", je nach Eigenart des Faches.
    In § 56 üSchO wird die Festsetzung der Zeugnisnoten geregelt. Diese werden begründet durch "eine Gesamtnote für Klassenarbeiten und eine Gesamtnote für andere Leistungsnachweise. Die Gesamtnote soll durch eine hinreichende Zahl von Einzelnoten begründet sein". Es wird deutlich, daß der Lehrer seine Zeugnisnote also nicht nur auf zwei schriftliche Noten stützen kann.
    Was tun? Der erste Schritt sollte immer ein Gespräch mit dem Lehrer sein. [...] Unter Hinweis auf die genannten Paragraphen könnte man ihn darum bitten, die Notenfestlegung noch einmal zu überdenken und ihn fragen, ob er sich nicht vielleicht doch in der Lage sieht, wenigstens eine mündliche Epochalnote zu erteilen und in die Gesamtnote einfließen zu lassen. [...] Wenn nach einiger Zeit absehbar wird, daß ein Lehrer außer den Klassenarbeiten keine anderen Leistungsnachweise fordert, könnte man ihn darauf ansprechen oder (z.B. im Falle unseres schlechten Prüfungstyps) fragen, was man zur Verbesserung seiner Note außer besseren Klassenarbeiten noch tun könnte, z.B. ein Referat übernehmen, ein Stundenprotokolle anfertigen usw. [...] Quelle: http://www.lsvrlp.de/recht/faq/


    Da ich ja in Englisch zwei Klassenarbeitsnoten und zwei Epochalnoten habe, bin ich doch rechtlich gesehen auf der sicheren Seite, wenn ich mir o.g. Fall so anschaue. Oder?


    In der Schulordnung heißt es:


    Zitat

    (2) Zur Festsetzung der Zeugnisnote eines Faches, in dem mehrere Klassenarbeiten geschrieben worden sind, wird eine Gesamtnote für Klassenarbeiten und eine Gesamtnote für andere Leistungsnachweise gebildet. Die Gesamtnote soll durch eine hinreichende Zahl von Einzelnoten begründet sein. Quelle: http://www.nordpfalzschule.de/hrsordng.htm


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia

    Hallo,


    wie ihr ja mitbekommen habt, habe ich kürzlich mein Examen bestanden. Die ganze Examensvorbereitung inkl. der intensiven Vorbereitung meiner Gruppen auf die Prüfung hat mich natürlich ziemlich aufgehalten, so dass ich lediglich Zeit für Klassenarbeiten und das Erstellen von Epochalnoten hatte.


    Für zusätzliche Vokabeltests und andere Leistungsnachweise hat ganz ehrlich einfach die Zeit im Unterricht nicht ausgereicht, da ich sie dazu nutzen musste, um überhaupt mit meinem Stoff voranzukommen.


    Leider sind fast unmittelbar nach den Weihnachtsferien schon die Noten einzutragen, so dass ich jetzt unter Zeitdruck gerate.


    Ich werde natürlich (das hatte ich ganz langfristig im Voraus geplant) bis zu den Ferien sämtliche Klassenarbeiten geschrieben und alle Epochalnoten gemacht haben, so dass ich nach den Ferien in Englisch je 2 Klassenarbeitsnoten und Epochalnoten und in Deutsch drei Klassenarbeits- und zwei Epochalnoten habe.


    Mir ist bewusst, dass die Schulordnung eine ausreichende Anzahl an anderen Leistungsnachweisen fordert, wobei die Epochalnoten ja nicht verpflichtend zu erstellen sind. Streng genommen müsste ich zumindest einen weiteren Leistungsnachweis im mündlichen Bereich haben.


    Wie streng muss ich diese Regelung befolgen? Ich werde es evtl. noch schaffen, Lesenoten zu machen, aber auch das wird ziemlich knapp. Mit Ach und Krach kann ich auch evtl. statt der Lesenoten einen Vokabeltest dazwischenschieben, aber es wird halt insgesamt ziemlich knapp, zumal zurzeit alle Kollegen ihre Arbeiten schreiben.


    Ist es rein rechtlich vertretbar, die Halbjahresnoten nur aus den Klassenarbeits- und Epochalnoten zu bilden?


    Im Voraus herzlichen Dank!


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia
    (die sich fest vorgenommen hat, im nächsten Halbjahr auch die HÜs vorab fest einzuplanen)

    Hallo Anna,


    Zitat

    Und die Schüler haben ja leider meistens das "alte Zeug" gar nicht. Die würden wahrscheinlich Eminem oder so hören wollen :D


    Eminem ist gar nicht so schlecht; ich habe in einer 10. Klasse über sein Lied "Stan" meine Examensarbeit geschrieben. Hat gut geklappt. Allerdings habe ich die Original-CD dafür auf meine Kosten im Laden gekauft.


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia

    Hallo,


    Zitat


    also mir ist es neu, dass man vor der Prüfung eine sogannte Auszeit nehmen könnte. Sclhießlich wird doch von uns die Stressresistenz verlangt.


    Stimmt. Das Argument würde man dir wahrscheinlich auch entgegenhalten. An meinem Seminar war es allerdings so, dass man sowohl bei der Endphase der Examensarbeit als auch bei der Phase unmittelbar vor der Prüfung jeweils zwei Wochen lang von allen schulischen Verpflichtungen außer des eigenständigen bzw. zur Prüfungsvorbereitung erforderlichen angeleiteten Unterrichts freigestellt war. Die einzige Ausnahme bildeten Zeugniskonferenzen.


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia

    Hallo Christiane,


    bei mir (in RLP) wurde unter anderem ein Blutzuckertest gemacht. Leider war mir vor der ersten Untersuchung gesagt worden, ich müsse nicht nüchtern sein - folglich hatte ich ausgiebig gefrühstückt, was dann logischerweise in einem erhöhten Blutzuckerspiegel und einer zweiten Blutuntersuchung an einem anderen Tag resultierte, zu der ich dann auch nüchtern erschien. Der Blutzuckerspiegel war dann auch wieder normal.


    Ruf am besten nochmal im Gesundheitsamt an. Ggfs. kann dein Termin (zumindest der im Labor) ja auf den frühen Morgen vorverlegt werden.


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia

    Hallo,


    Zitat

    nun stellt sich mir die frage, ob ich diese 2 1/2 monate selber unterrichten sollte oder mir auch mal eine auszeit nehmen kann für prüfungsvorbereitungen. natürlich würde ich früh genug wieder anfangen, die klassen zu unterrichten.


    Ich denke, das lässt sich nicht pauschal beantworten. Wenn dein Kollege, mit dem du doppelt gesteckt bist, einverstanden ist, könntest du ihn natürlich um eine Entlastung bitten. Andererseits (und da sehe ich eher ein Problem) ist ein solches Hin und Her kurz vor der Prüfung auch ungünstig, da deine Schüler ja an dich gewöhnt sind und sich mit Sicherheit wundern würden, warum du sie nun plötzlich phasenweise nicht mehr unterrichtest.


    Bei mir (gerade fertig geworden) war es so, dass ich mit der Kollegin, die meinen Kurs ab Februar führt, auch stundenweise informell doppelt gesteckt war. Zunächst war es angedacht gewesen, dass ich die eine Stunde, die ich im Prinzip zuviel hatte, zwar planen, aber durch sie unterrichten lassen sollte. Dann haben wir uns aber überlegt, dass es sinnvoller ist, wenn ich die Stunde selbst plane und auch halte und sie mit dabei ist und hospitiert, um mir ggfs. Tipps zu geben und um u.a. mit den Schülern Kontakt zu halten und sie zu beobachten.


    Ich habe diese Phase als sehr gelungen und angenehm empfunden, auch wenn es zeitweise stressig war. Wenn du nicht selbst unterrichtest, musst du deinem Kollegen ja sowieso bis ins Detail sagen, was er machen soll, damit du bis zur Prüfung mit deinen Themen hinkommst.


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia

    Lieber Laempel,


    vielen Dank für deine Nachfrage, über die ich mich sehr gefreut habe. Die Prüfung war erst heute. Und ich habe sie bestanden!!!


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia

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