Beiträge von lehrerine

    Danke für die Antwort.
    Die Schulleiterin ist frisch im Amt und frisch an der Schule und meinte sowas wie "wir machen das hier immer mit vollen Noten, das war hier (im Land/in ihrer Erfahrung) schon immer so". Damit war das Gespräch beendet und ich stand dumm da.



    Die Fachanforderungen gelten doch noch gar nicht für alle Stufen, wenn ich das richtig verstanden habe? Auch habe ich darin - wie Nitram auch - keine konkrete Stelle gefunden, die die Noten festlegt: welche Notenstufen gibt es und - auch interessant - ab welchem Bereich gibt es etwa noch ein "ausreichend" etc. Ich kenne auch nur die ZVO und da steht, bezogen auf Zeugnisse, explizit "Zwischennoten sind nicht zulässig. Sie liegen nicht vor, wenn die Benotung in eine Punktewertung umgesetzt wird."
    Ich verstehe das so, dass sich der zweite Satz auf das Punktesystem der Sek II bezieht.


    Aber daraus nun abzuleiten, dass das für Klassenarbeiten auch gelten müsse, sehe ich nicht und hätte gerne Gewissheit.
    Diese Regelung müsste doch auch für alle Fächer gelten und kann nicht fachspezifisch sein.

    Hallo liebes Forum,


    unterrichtet hier jemand in Schleswig-Holstein und kann mir sagen, wo ich den rechtlichen Rahmen für Noten (Sek I) finde?
    Meine Schulleiterin (selbst noch frisch im Amt) konnte mir nicht weiterhelfen...


    Speziell geht es mir darum, ob in Klassenarbeiten nur volle, halbe oder auch Viertelnoten erlaubt sind. Im Kollegium höre ich diese, jene oder eine ganz andere Meinung und eine Verordnung über die Notenbildung konnte ich bisher nicht finden (nur eine für die Zeugnisse).


    Großes Danke vorweg!

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