Die Arbeitsagentur schreibt:
ZitatWann Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht
Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld gelten im Wesentlichen diese Voraussetzungen:
- Sie erfüllen die Anwartschaftszeit. Das bedeutet meist: Sie waren in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Dabei können mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden.
- Sie haben sich bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/…geld-anspruch-hoehe-dauer
Wenn ich deine Daten richtig verstehe, dann hast du
von Oktober bis Februar (=5 Monate)
und von März bis Juli (=5 Monate)
an der Schule gearbeitet.
Das gibt zusammen 10 Monate und damit reicht es nicht für Arbeitslosengeld. Aber die Frage ist, was hast du vorher gemacht. Von irgendwas wirst du da doch auch gelebt haben. Vielleicht kommen so die fehlenden 2 Monate für den Anspruch auf Arbeitslosengeld noch zusammen?