Gut das Lehrer keine Richter sind, sonst würde in Deutschland kaum ein Bankräuber verurteilt, die werden nämlich nur ganz selten direkt beim Verlassen der Bank verhaftet.
Natürlich kann ein Täuschungsversuch auch im nachhinein geahndet werden, wenn er nachgewiesen wird und ein Nachweis ist bereits, wenn ein Ergebnis, nach Würdigung aller Möglichkeiten, nicht anders als durch Täuschung zu Stande gekommen sein kann. Das ist hier (falsche Lösung vorher wortgleich und durchgestrichen ebenfalls identisch) überhaut keine Frage. Soweit zum juristischen.
Auch aus pädagogischen Gründen halte ich es für notwendig, sich hier nicht auf den Standpunkt "beim nächsten Mal pass ich halt besser auf" zu stellen, denn dem Schüler ist doch ebenfalls klar, wie durchsichtig sein Täuschungsversuch ist. Wenn der Lehrer das nicht ahndet und einfach so bewertet gibt es für den Schüler nur zwei mögliche Interpretationen: entweder der Lehrer ist nicht gerade der hellste und durchschaut ein ziemlich offensichtliches Abschreiben nicht, oder der Lehrer hat es erkannt, hat aber Angst vor dem Konflikt mit dem Schüler und kneift. Beide Interpretationen machen einem die spätere Arbeit nicht gerade leichter.
Grüße,
Moebius