Beiträge von Moebius

    Zitat

    Original von alias
    Lichtbrechung in die Spektralfarben kannst du gut mit alten CDs zeigen.
    Wenn du die betrachtest, siehst du schon die Regenbogenfarben. Ganz witzig ist folgender Versuch: - Du lässt die Jalousie /Verdunkelung bis auf einen kleinen Spalt herab, sodass die Sonne gerade noch auf eine CD auf der Fensterbank scheinen kann. Dann unterlegst du die CD so, dass die Reflektion an der Klasenzimmerdecke erscheint. Dort zeigt sich dann der Regenbogen ;)


    Das Sieht zwar nett aus, hat aber nichts mit Brechung zu tun. Ist auch in Klasse 6 nicht zu erklären. (Zeigen kann man es natürlich trotzdem, wenn man möchte.)

    In Brandenburger Schulen gibt es keine Lampen? Interessant. Scheinen ja düstere Zeiten bei euch zu sein.


    Aber Scherz beiseite, es darf doch wohl nicht wahr sein, dass du in Klasse 5 / 6 Physik unterrichten musst, ohne die elementarsten Dinge einer Physiksammlung zur Verfügung zu haben. Hier würde ich ganz dringend für Abhilfe sorgen. Das ist aus dem normalen Etat einer Grundschule wahrscheinlich nicht zu leisten, daher würde ich einen Sonderetatantrag beim Schulträger stellen (über die Schulleitung). Bei uns ist die Optik erst mit der letzten Umstellung in die Klasse 5 / 6 gerutscht. Wenn das bei euch auch so war, hättest du einen gut nachvollziehbaren Grund um einen solchen Antrag zu begründen (Am besten gleich 5000€ verlangen, damit du am Ende 1000€ bekommst, denn die brauchst du mindestens). Eigentlich braucht man für Physik 5 / 6 auch eine vernünftig ausgestattete Schülerübung, aber danach wage ich mal gar nicht erst zu fragen, wenn ihr nicht mal Lampen habt.


    Übrigens kann man Linsen durchaus vor Brechung machen, da man die Brechung ja eh nur noch qualitativ behandelt. Bei Linsen musst du also nur mit dem Brennpunkt arbeiten können, dass der durch zweifache Brechung zustande kommt ist erst mal nicht so wichtig.
    Falls du das noch nicht gemacht hast würde ich mit den Schülern erst mal eine Lochkamera bauen. Dafür brauchst du nur Materialien, die die Schüler selbst mitbringen können. Man kann dann später vor die Lochkamera eine Linse setzen (starkes Brillenglas soll wohl funktionieren, habe ich aber noch nie probiert), dann ist man direkt bei Abbildungen mit Linsen.


    Grüße,
    Moebius

    Fake-Accounts, nicht Fake-Emailadressen.
    Und daran, dass sich Leute mit Einweg-Emailadressen anmelden hat die Firma kein Interesse, denn denen kann man anschließend keine Werbenewsletter zuschicken. Fake Accounts sind einfach Profile unter falschem Namen und davon gibt es reichlich.

    Eine kleine Anmerkung am Rande: Spickmich lebt vom Verkauf von Werbung auf seiner Seite und von Promotionaktionen. Und da sind Seitenaufrufe und angemeldete User entscheidend. Darum hat Spickmich auch keine Interesse daran die vielen offensichtlichen Fake-Accounts auszuschließen.
    Es mag ja gut für das ein oder andere Ego sein, irgendwelche Bewertungen künstlich aufzupolieren. Das man dadurch ein "destruktives System unterminiert" ist aber völliger Unsinn - wie realistisch oder unrealistisch die einzelnen Bewertungen der Lehrer sind ist für Spickmich völlig egal, aber mit jeder Anmeldung erhöhen sich die Nutzerzahlen und man unterstützt letztlich das Geschäftsmodell der Firma.


    Grüße,
    Moebius

    Es geht doch nicht darum, dass der Schüler eine gewisse Zeit nicht am Unterricht teilnehmen konnte. Das kann ich bei einem Todesfall durchaus verstehen.
    Es geht darum, dass der Schüler sich, aufgrund einer Beerdigung, offensichtlich 2 1/2 Wochen im Ausland aufgehalten hat, ohne sich vorher abzumelden oder irgendetwas abzusprechen. Das ist für mich so unglaubwürdig.
    Ich kenne die italienischen Begräbnisbräuche nicht, aber selbst wenn der Schüler direkt am Tag nach dem Todesfall aufgebrochen ist, hätte die Beerdigung eigentlich spätestens an Tag 4-5 der Reise stattfinden müssen.


    Natürlich kann es immer noch andere familiäre oder persönliche Gründe geben, aber wenn man einfach Wochenlang verschindet und sich hinterher noch so verhält, muss man sich nicht wundern, wenn andere seine Erklärung nicht akzeptieren.


    Grüße,
    Moebius

    Zitat

    Original von klöni
    Habe sofort bei spickmich alle Lehrer meiner Schule sehr nett bewertet (mich eingeschlossen) und jenem Kollegen, den ich des subtilen mobbings verdächtige (und der selbst erstaunlich gut wegkommt) ordentlich eine verpasst.
    k.


    Du verdächtigst einen Kollegen des subtilen Mobbings und deswegen mobbst du in mal vorsichtshalber zurück.
    Wirklich sehr erwachsen.


    Grüße,
    Moebius

    Im übrigen sind 12 Fehltage für die Beerdigung eines Großvaters jawohl völlig jenseits von gut und böse, selbst wenn die in Italien war. Das sind ja fast drei Wochen - und dann auch noch ohne das ganze irgendwie glaubhaft zu machen. Hier scheint mir doch der Verdacht nahe zu liegen, dass der junge Mann einfach im Urlaub war.

    Als Lehrer bist du Landesbeamter. Um in ein anderes Bundesland zu wechseln brauchst du die Freigabe von deinem Bundesland, da du den Arbeitgeber wechselst, was bei Beamten eher schwieriger ist, als bei Angestellten. Die Freigabe bekommst du in der Regel nur, wenn ein geeigneter Tauschpartner zur Verfügung steht.
    Direkt auf eine Funktionsstelle in einem anderen Bundesland kannst du dich meines Wissens nicht bewerben. Entweder erst tauschen und dann auf Funktionsstelle bewerben oder andersrum, wobei letzteres sehr schwierig ist, da es die Auswahl an möglichen Tauschpartnern einschränkt - der muss nämlich die gleiche Besoldungsstufe haben wie du.


    Grüße,
    Moebius

    Als ich im Referendariat war hatten wir in der Schule nur diese Uralt-viereckige Kreide in ziemlich mieser Qualität. Auf meinen Vorsichtig geäußerten Wunsch da mal was vernünftiges anzuschaffen erhielt ich die Antwort, dass man von der anderen noch einen Vorrat für ein paar Jahre habe. Danach habe ich mir dann auch privat einen größeren Karton Kreide zugelegt, von dem ich immer noch zehre.

    Mit dem Kopiergeld sieht es bei uns bisher ähnlich aus. Lehrer müssen im voraus Kopierkarten kaufen und können sich das Geld dann einzeln von den Schülern wiederholen - wenn sie es denn schaffen (Was damit Endet, dass man immer einen erheblichen Teil aus eigener Tasche bezahlt).
    Bei uns ist auch eine Umstellung angedacht, wir wollen in Zukunft eine Pauschale von den Schülern einsammeln. Frage an die unter euch, bei denen auch einmal im Jahr Geld eingesammelt wird: Wieviel nehmt ihr? Die beiden bisher hier genannten Beträge (1-2 €, bzw. 10 €) liegen ja doch recht weit auseinander.


    Grüße,
    Moebius

    Verwechselt nicht Angestellte und Beamte. Weihnachtsgeld für Beamte gibt es in Niedersachsen dieses Jahr gar nicht, aber bei Angestellten ist das, je nach Tarifvertrag, Gehaltsbestandteil.

    Zitat

    Original von schoko-meiki
    Ich habe mich im ersten Moment allerdings gefragt, ob es evtl. das Geld aus der einen Plusstunde ist, die ja alle Lehrer in NDS bis zu zehn Jahre ansparen mussten und die man jetzt abbummeln oder sich auszahlen lassen kann. Hat da schon einer was von gehört? Wäre ja traumhaft, wenn das Geld nun auch noch käme!!


    Das Auszahlen geschieht natürlich nur auf Antrag (Regelfall ist die Ausgleichsphase), der auch bald gestellt werden sollte, wenn man denn die Auszahlung will (zumindest im GHR-Bereich). Der Erlass, der die Auszahlung regelt, ist inzwischen raus:
    http://schure.de/20441/261148,10.htm


    Grüße,
    Moebius

    Hallo,


    Zu 1: Der NC ist von Uni zu Uni verschieden du kannst aber erfragen, wie er im vorangegangenen Jahr war. In welchen Fächern deine Noten gut oder schlecht sind spielt bei der Studienplatzvergabe keine Rolle.


    Zu 2: Du hast dir nur ausgerechnet die ungünstigsten Fächer rausgepickt. Gerade bei Deutsch und Geschichte besteht jetzt schon ein ziemlicher Überschuss und ab 2013 werden die Schülerzahlen im Sekundarbereich zurückgehen, so dass auch die Einstellungszahlen deutlich sinken werden. Natürlich kannst du trotzdem Glück haben, dir sollte aber klar sein, dass von dir und deinen 199 Mit-Studienanfängern wohl nur ca. 10-20 tatsächlich als Lehrer arbeiten können werden. Zumal die Abbrecherquote ich diesen Fächern eher gering ist, ist ein erfolgreiches Studium also noch keine Jobgarantie.


    Zu 3: Natürlich werden am Ende die mit den besseren Noten bevorzugt eingestellt. Eine Grenznote für dich wird dir aber jetzt noch niemand nennen können.


    Grüße,
    Moebius

    Hallo,


    nein, natürlich ist das nicht korrekt, wenn du dienstlich verhindert bist entfällt die Stunde, ohne das du dafür eine Minusstunde bekommst.
    Lediglich bei Punkt 3 könnte man überlegen ob die Teilnahme an einer Urkundenübergabe wirklich ein vorrangiges Interesse gegenüber dem Stattfinden des Unterrichtes darstellt, die könntest du dir dann ggf. später abholen.


    Grüße,
    Moebius

    Hallo,


    da es nicht die gleiche Vorlage war ist es nach meiner Lesart auch keine identische Klausur, daher bezieht sich die 30% nur auf die eigentliche Klausur mit den 26 geschriebenen Arbeiten.
    Allerdings glaube ich nicht, dass das im Erlass explizit geregelt ist. Ich denke kaum, dass du juristisch angreifbar bist, wenn du die Ergebnisse zusammenfasst.


    Grüße,
    Moebius

    Hier direkt eine 6 zu geben ist in meinen Augen überzogen und wäre auch nach niedersächsischem Recht nicht zulässig. Schau zunächst mal in euer Landesschulgesetz, dort müsste eigentlich stehen, wie ein Täuschungsversuch zu ahnden ist.
    Wenn ein Täuschungsversuch eindeutig ist, kann er aber meines Erachtens immer geahndet werden.
    Ich persönlich würde eine Bewertung der betreffenden Aufgabenteile mit 0 Punkten als angemessen ansehen, wenn der Schüler dann trotzdem noch eine 2 hat wird er ja wohl sonst eine sehr gute Arbeit abgeliefert haben.



    Grüße,
    Moebius

    Ich bin mir nicht sicher, ob die gesetzlichen Regelungen in NRW die gleichen sind, gehe aber mal davon aus, dass es sich nicht prinzipiell unterscheidet.


    Grundsätzlich sind Teilzeitkräfte etwa im Umfang ihrer Reduzierung auch bei sonstigen Tätigkeiten in der Schule zu entlasten, soweit dies möglich ist.
    Das heißt zum Beispiel, dass Aufsichten, Teilnahme an Konferenzen, Tätigkeiten als Zweitkorrektor oder Ähnliches vermindert werden. Ein Vorschrift, dass Teilzeitkräfte von bestimmten Tätigkeiten vollständig freizustellen sind, gibt es meines Wissens nicht. (Wäre wohl auch nicht sinnvoll, denn sonst wären in manchen Grundschulen diese Aufgabenbereiche dann gar nicht mehr zu leisten).
    Natürlich kann eine Teilzeitkraft also auch nachmittags eingesetzt werden. Es darf aber nicht passieren, dass Teilzeitkräfte besonders häufig den unbeliebten Nachmittagsunterricht bekommen, "weil die ja sonst nicht so belastet sind".
    Im Klartext heißt das, dass du mit den zwei Stunden leben musst, solange es auch Vollzeitkräfte mindestens eben so oft trifft.
    Angenommen jede Vollzeitkraft hat etwa an 2 Nachmittagen unterricht. Wenn du auf 75% reduziert hast, solltest du dann darauf achten, dass du nicht immer zwei, sondern etwa jedes zweite Halbjahr nur einen Nachmittag bekommst.
    Ob du als Hausarbeitenbetreuung oder anders eingesetzt wirst, ist dabei egal, solange es sich um voll angerechnete Stunden handelt.

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