Beiträge von Moebius

    Ich bin gerne bereit Fahrten und Aktionen von Schülern zu begleiten und bisher haben sich da auch immer noch genug Dinge gefunden, die den Schülern Spass gemacht haben. Wenn man sich in einer rechtlichen Grauzone befindet, heißt das für mich auch nicht, dass ich vorsorglich alles verbiete, sondern nur dass ich meinen gesunden Menschenverstand benutze und alle sinnvollen Sicherheitsvorkehrungen treffe.
    Es sieht aber anders aus, wenn die Lage rechtlich eindeutig geregelt ist und beim Schwimmen ist das (zumindest in Niedersachsen) so. Hier mit dem Argument zu kommen "Ich will aber, dass meine Schüler Spass haben, daher ignoriere ich geltendes Recht" halte ich für reichlich ... .
    Es mag ja sein, dass unser Dienstherr manchmal Rechtssituationen schafft, bei denen wir uns aus pädagogischen Gründen eine andere wünschen. Es kann aber nicht sein, dass wir diesen Mangel dann jedes mal dadurch kompensieren, dass wir auf eigenes persönliches Risiko handeln.
    Gerade beim Schwimmen hört man diese Diskussionen oft, übrigens aber nie von Schwimmlehrern, die stehen eigentlich immer auf dem Standpunkt, dass die Rechtslage schon ihren Sinn hat, weil sie die Risiken kennen (und beim Schwimmen, gerade im offenen Meer, gibt es erhebliche Risiken).
    Wenn du mit einem Austausch in Kroatien bist, sind die Schüler doch in Familien untergebracht, es spricht ja nichts dagegen, dass die Gastfamilien mit ihren Gästen an's Meer fahren, als Schulveranstaltung ohne Lehrer mit Rettungsschein würde ich so etwas aber nie machen.


    Grüße,
    Moebius

    In deinem Beitrag schwingt ja zwischen den Zeilen mit, dass die Schulleiterin wohl meint, du hättest eine Einladung per Email bekommen. Das Verschicken per Email ist inzwischen als Einladungsform legitim. Wie jetzt aber einer von uns beurteilen soll, ob deine Schulleiterin Quatsch erzählt oder ob du es verschlonzt hast ist mir ein Rätsel.


    Grüße,
    Moebius

    Du solltest dich über die genaue gesetzliche Lage in deinem Bundesland informieren. Kurze Abordnungen sind auch ohne Zustimmung des Betroffenen möglich (bis 1 Jahr, soweit ich weis), ab einer gewissen Grenze muss der Personalrat zustimmen.
    Das du selbst nicht zustimmst ist auf jeden Fall wichtig, da (zumindst bei uns) eine Abordnung mit Zustimmung länger dauern kann, als eine ohne Zustimmung.
    Eine Möglichkeit "dich dauerhaft loszuwerden" ist eine Abordnung nicht, da Versetzung und Abordnung voneinander unabhängige Dinge sind. Eine dauerhafte Versetzung kann dir als Beamte auch passieren, dafür sind die Hürden der Zumutbarkeit aber höher.


    Natürlich hat jeder persönliche Gründe, aber in gewissem Maße muss der Schulleiter auch Rücksicht darauf nehmen. Insbesondere die Tatsache, dass du bereits zweimal abgeordnet wurdest erscheint mir da relevant, da alle besonderen Belastungen im Kollegium angemessen verteilt werden müssen. (aber natürlich kann es sein, dass die andere Kollegin an anderer Stelle besonders belastet ist.)
    Ich würde mich an deiner Stelle beim Verband juristisch beraten lassen.


    Grüße,
    Moebius


    Nein, dass war nicht meine Sichtweise.
    In dem Moment, in dem Mobbing oder was auch immer in die Schule hineinstrahlt muss der Lehrer natürlich reagieren, aber ich bleibe dabei, dass das vor allem auch heißt, von den Eltern einzufordern, dass diese dafür sorgen, dass ihre Kindern sich da ihren Mitschülern gegenüber angemessen verhalten. (Was man von ihnen übrigens auch im Sinner der Störerhaftung erwarten kann, wenn sie ihren Kindern einen PC mit Internetanschluss zur Verfügung stellen)
    Alleine vom Namen "SchuelerVZ" eine besondere Verantwortung der Schule abzuleiten da für Ordnung zu sorgen halte ich für ziemlichen Unfug.


    Die Ausführungen von Bolzbold würde ich sofort unterschreiben.


    Grüße, Moebius

    Zitat

    Original von Schubbidu


    Mal davon abgesehen, dass ich Dudelhuns Pflichtgefühl teile, halte ich diesen Standpunkt auch rechtlich nicht für haltbar. Zumindest wurden strafrechtlich relevante Äußerungen in diesen "geschlossenen Nutzergruppen" von den Gerichten meines Wissens bislang immer als öffentlich und damit auch als ahndbar bewertet.


    Wie du an die "Beweise" kommst ist sicher nochmal eine andere Frage, aber das Thema ist zu wichtig, um da einfach den Kopf in den Sand zu stecken.


    Die Tatsache, dass etwas juristisch ahndbar ist, bedeutet aber noch lange nicht, dass es auch die Aufgabe des Lehrers ist, dies zu tun.
    Medienerziehung ist heute sehr wichtig, auch bei uns wird der Umgang mit community-Netzweken natürlich thematisiert. Man muss aber den allgemeinen Erziehungsauftrag abgrenzen von der Ahndung konkreter Vorfälle.


    Stellt euch vor, zwei 15jährige Schüler betrinken sich am Wochendende, geraten aneinander und Schüler A schlägt Schüler B. Im Normalfall würde wohl kein Lehrer auf die Idee kommen, desswegen Maßnahmen gegen Schüler A einzuleiten, weil der Vorfall sich außerhalb der Schule ereignet hat und garnicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt (Wohlgemerkt, ich rede davon "Strafen" gegen Schüler A zu verhängen, dass man in der Klasse vielleicht noch mal allgemein über Alkoholmissbrauch redet ist eine andere Geschichte).
    Zuständig wären wir nur dann wieder, wenn die Folgen so schwerwiegend wären, dass Schüler B in Zukunft vor weiteren Schäden durch Schüler A geschütz werden müsste. Und auch dann wäre nur dieser Schutz unsere Aufgabe und nicht die Sanktionierung des Vorfalls an sich.


    Ich weis, dass das in der Praxis nicht immer leicht abzugrenzen ist, aber wir sollten uns immer bewusst sein, dass wir weder Staatsanwalt noch Richter sind und uns eine solche Rolle auch nicht zusteht.


    Im übrigen beschweren sich viele Lehrer zunehmend darüber, dass von uns immer mehr verlangt wird - quasi als allgemeiner Reperaturbetrieb für alles, was in Sachen Erziehung in einzelnen Elternhäusern nicht mehr geleistet wird. Dann sollten wir uns sehr gut überlegen, ob wir uns freiwillig noch in weitere Felder hineindrängen. Ich würde hier vor allem den Eltern gegenüber ganz klar deutlich machen, dass nur sie dafür sorgen können (und müssen), dass ihre Kinder den häuslichen PC nicht für strafbare Handlungen, wie Beleidigung oder Bedrohung, nutzen.



    Grüße,
    Moebius

    Das Problem ist nicht, dass die Eltern in ganzer Breite massiv "fordernder" werden, sondern dass es zunehmend Einzelfälle gibt, bei denen Eltern eine sehr merkwürdige Erwartungshaltung gegenüber der Schule und den Lehrern haben. Das Gegenteil nimmt aber genau so zu - es gibt heute (zumindest nach meinem subjektiven Eindruck) auch mehr Eltern, die sich in einer Weise in der Schule einbringen, die weit über das zu erwartende Maß hinaus geht (selbständig Hausarbeitenbetreuung für ganze Jahrgänge organisieren, etc...).
    Die Eltern sind gewissermaßen ein Spiegelbild ihrer Kinder - bei beiden Gruppen geht die Schere immer weiter auseinander (Bei den Lehrern ist das vielleicht ja auch der Fall).


    Es nützt nix hier über Einzelfälle zu klagen, man kann sich höchstens Fragen, wie wir uns verhalten können, um bestimmten Ausfällen vorzubeugen. Und ich glaube, dass viele Lehrer durchaus dazu beitragen, dass einzelne Eltern sich ziemlich unverschämte Dinge leisten. Bei manchen Lehrern führ unverschämtes Auftreten nämlich durchaus zum Erfolg, sei es aus eigener Unsicherheit oder weil man Konflikten aus dem Weg gehen will.


    Grüße,
    Moebius

    Malina: Im Primarbereich ist das wohl auch nicht üblich aber eine Fachbereichleitung am Gymnasium ist mit ziemlich weitgehenden Aufgaben verbunden, zB was Prüfungsverpflichungen in Abiturkursen angeht - der Fachprüfungsvorsitz wird bei uns in der Regel vom Fachobmann übernommen. Außerdem sind die Fachgruppen natürlich wesentlich größer.
    Fachgruppenleitung ist bei uns auch in den meisten Fällen noch mit einer Funktionsstelle verbunden. (dann gibt es natürlich keine Entlastung mehr)


    Djino: Die Anrechnungsstunden werden in der eigenverantwortlichen Schule vom Schulleiter vergeben, genaue Vorschriften dafür, welche Stunden wofür vergeben werden, gibt es nicht. Fachgruppenleitungen sollten aber meiner Meinung nach schon berücksichtigt werden (zumindest in abiturrelevanten Fächern). Wenn das bei euch nicht der Fall ist, würde ich mal mit dem Personalrat sprechen.


    Grüße,
    Moebius

    Wenn eine Fachgruppenleitung ohne Funktionsstelle verteilt wird gibt es dafür eine entsprechende Entlastung, die gilt für Voll- und Teilzeitkräfte gleichermaßen, somit spricht auch nichts dagegen, dass Teilzeitkräfte eine Fachgruppenleitung übernehmen.

    Hallo,


    als erstes würde ich hier mal den Betreiber in der Pflicht sehen - aber auch die Eltern, denen sollte ja schließlich bekannt sein, dass ihre 15-jährigen Kinder sich um 1 Uhr noch nicht zuhause befinden. Wenn was passiert ist das juristische natürlich eine andere Frage. Bei der heutigen Tendenz die Verantwortlichkeit des Lehrer ins unendliche auszudehnen ist es nicht auszuschließen, dass sich hinterher ein Richter findet der dir eine Mitschuld gibt, wenn einem Schüler bei einer solchen Aktion was passiert und du dabei warst und nicht eingegriffen hast.
    Ich persönlich würde es eher vermeiden, mich bei solchen Veranstaltungen länger aufzuhalten, wenn der Betreiber offensichtlich einen Dreck auf das Jugendschutzgesetz gibt.


    Grüße,
    Möbius

    Hallo,


    Zu 1) Stimmt, gilt aber für alle Konferenzen, Lehrer dürfen grundsätzlich nur mit ja oder nein Stimmen, jede "Enthaltung" zählt als "Nein" Stimme. (Ein Antrag, der 4 nein und 5 ja Stimmen bei 2 Enthaltung bekommt, ist also abgelehnt, das wird aber oft falsch gehandhabt).


    Zu 2) Stimmt so nicht, bei allen Fragen, die Zeugnisse oder Versetzungen betreffen sind Eltern und Schüler nicht stimmberechtigt. Bei Abstimmungen zu anderen Dingen dürften sie, soweit ich weis, mit abstimmen, aber die kommen auf einer Zeugniskonferenz in der Regel nicht vor.


    Grüße,
    Moebius

    Abordnungen sind (sobald sie die Dauer von drei Monaten übersteigen) mitbestimmungspflichtig, der Personalrat muss also zustimmen. Und der sollte in der Regel darauf achten, dass die Abordnungen, wie alle besonderen Belastungen, gleichmäßig verteilt und angemessen kompensiert werden (zum Beispiel durch eine Entlastungsstunde).


    Grüße,
    Moebius

    Hallo,


    grundsätzlich finde ich die Idee ja nett, aber es scheitert daran, dass ich in der "Klaus" Form keine wirkliche Arbeitsersparnis sehe. Die Lückentest und Freifragen muss ich immer noch per Hand korrigieren. Nur die Multiple-Choice Fragen werden vom Programm übernommen - und die habe ich in wenigen Sekunden auch selbst abgehakt.
    Was anderes wäre es, wenn die Schüler die Arbeiten direkt am Rechner schreiben könnten und ich mir so das Einscannen spare. Dann könnten auch Rechenaufgaben mit Zahlantworten direkt vom Rechner korrigiert werden.
    So wäre das Programm für Tests sicher eine interessante Alternative. Für Klassenarbeiten in meinen Augen immer noch nicht, da derart enge Aufgabenstellungen, bei denen der Lösungsweg und seine Dokumentation in der Bewertung auch keine Rolle spielt, einfach im Augenblick nicht zeitgemäß sind. In den USA herrscht da wohl eine andere Prüfungskultur.


    Grüße,
    Moebius

    Gut das Lehrer keine Richter sind, sonst würde in Deutschland kaum ein Bankräuber verurteilt, die werden nämlich nur ganz selten direkt beim Verlassen der Bank verhaftet.


    Natürlich kann ein Täuschungsversuch auch im nachhinein geahndet werden, wenn er nachgewiesen wird und ein Nachweis ist bereits, wenn ein Ergebnis, nach Würdigung aller Möglichkeiten, nicht anders als durch Täuschung zu Stande gekommen sein kann. Das ist hier (falsche Lösung vorher wortgleich und durchgestrichen ebenfalls identisch) überhaut keine Frage. Soweit zum juristischen.


    Auch aus pädagogischen Gründen halte ich es für notwendig, sich hier nicht auf den Standpunkt "beim nächsten Mal pass ich halt besser auf" zu stellen, denn dem Schüler ist doch ebenfalls klar, wie durchsichtig sein Täuschungsversuch ist. Wenn der Lehrer das nicht ahndet und einfach so bewertet gibt es für den Schüler nur zwei mögliche Interpretationen: entweder der Lehrer ist nicht gerade der hellste und durchschaut ein ziemlich offensichtliches Abschreiben nicht, oder der Lehrer hat es erkannt, hat aber Angst vor dem Konflikt mit dem Schüler und kneift. Beide Interpretationen machen einem die spätere Arbeit nicht gerade leichter.


    Grüße,
    Moebius

    Die Lohnsteuerkarte als Einwurfschreiben zu schicken ist sinnlos, da es völlig irrelevant ist, ob du nachweisen kannst, dass selbige angekommen ist oder nicht. Wenn deine Lohnsteuerkarte verschwunden ist - warum auch immer - meldet sich die Bezügestelle auf jeden Fall bei dir. Da nur du eine Ersatzkarte beantragen kannst, wirst du das auf jeden Fall machen müssen, selbst wenn du die erste als Einschreiben verschickt hast.

    Fortbildung wird in der Regel durch Lehrer geleistet, die im normalen Schuldienst tätig sind. Das ist auch sinnvoll, da man sonst Stellen schaffen würde, die in erster Linie für Leute interessant sind, die sich "aus dem Unterricht wegbewerben" wollen, was die denkbar schlechteste Voraussetzung für die Ausbildung anderer Lehrer wäre.
    Für Fachleiter oder Mitwirkerstellen im Seminar (Referendarsausbildung) gibt es dann Stundenentlastung an der Schule. Die entsprechenden Stellen werden ganz normal ausgeschrieben und du kannst dich bewerben. Weiterbildung läuft oft über verschiedene Gruppen, in denen man freiwillig mitarbeitet, Konzepte erstellt und dann irgendwann auf Fortbildungen vermittelt. Wenn du da mitarbeiten willst, solltest du dich für deine Fächer informieren, welche Gruppen es da so gibt. Entlastung gibt es dafür in der Regel aber nicht bis kaum.


    Grüße,
    Moebius

    Zitat


    In den von dir zitierten Artikeln wird gerade erklärt, dass die Spektralzerlegung an der CD eben nicht Brechung sondern Gitterinterferenz ist.
    (Zumindest teilweise, teilweise sind es aber auch wohl Schülerarbeiten und fachlich nicht ganz sauber)


    Zitat

    Original von alias
    Dieses Reflexionsgitter hat jedoch dieselbe Wirkung wie die Regentropfen am Himmel - im Prinzip entstehen lauter kleine "Prismen" auf der CD


    Gitterinterferenz und Brechung sind zwei grundlegend unterschiedliche Dinge. Die unterschiedliche Brechung der Lichtfarben ist eine Folge der Dispersion. Interferenz am Reflexionsgitter funktioniert ohne Medienübergang und ist durch Überlagerung mehrerer Elementarwellen nach dem Huygenschen Prinzip zu erklären.

    Zitat

    Original von alias
    /oberlehrermodus on


    Dadurch entsteht der Regenbogeneffekt, bzw. die Spektralbrechung am Prisma
    /oberlehrermodus off


    /chefvonoberlehrermodus on


    Schön und gut, hat aber nichts mit der Entstehung des Regenbogeneffektes an der CD bei Reflexion zu tun. Die kommt durch Interferenz am Gitter zustande, da die CD mit ihren Spuren ein Reflexionsgitter darstellt. Daher klappt das auch nur mit einer beschriebenen CD gut und nicht mit einem unbeschriebenem Rohling. Der Versuch ist also ein Nachweis des Wellencharakters der Lichtes - da die einzelnen Farben unterschiedliche Wellenlängen besitzen interferieren sie unter verschiedenen Winkeln konstruktiv. Das sieht man gut, wenn man mal mit einem Laserpointer auf die CD leuchtet - dann erhält man nämlich nicht nur eine Reflexion sondern verschiedene Maxima.
    Übrigens kann man über die unterschiedlichen Bilder der Reflexionen bei CD, DVD und blue-ray DVD sehr schön die unterschiedlichen Zeilenabstände der einzelnen Spuren der Medien zeigen.



    /chefvonoberlehrermodus off


    Du bist dran :D

    Zitat

    Original von CKR
    Wobei das wohl eher die seltene Ausnahme ist.


    Dass ein männlicher Lehrer eine Schülerin belästigt ist wohl auch eher eine Ausnahme. Bei allen mir bekannten Fällen, die in die Richtung gingen, hat sich bisher am Ende rausgestellt, dass es sich lediglich um Gerüchte oder Verleumdungen gehandelt hat. (Was nicht heißen soll, dass es nicht doch gelegentlich solche Fälle gibt)
    Trotzdem - oder gerade deswegen - würde ich als Lehrer vorsichtig sein. Eine Schülerin nach einer Schulveranstaltung spät Abends nach Hause zu fahren, weil sie in der Einöde wohnt und keine Busse mehr verkehren käme mir eher nicht in den Sinn, völlig unabhängig von versicherungstechnischen Überlegungen.


    Grüße,
    Moebius

    Zitat

    Original von Susannea
    Achso und ich befürchte, dass diese Dinge erst ganz zum Schluß kommen, denn außer Klasse 6, die 2 Stunden Physik in der Woche hat (davon gibts nur eine KLasse) braucht es ja niemand und wenn Geld da ist, wirds wohl erst mal wichtigere Dinge treffen, wie z.B. Tafeln, die ab nächstem Schuljahr auch nicht zur Verfügung stehen, weil die Schule vorrübergehend ausgelagert wird und eben dann Übergangslösungen geschaffen werden müssen.


    Unterrichtsinhalte sind aber nunmal durch curriculare Vorgaben festgelegt und der Träger ist dazu verpflichtet die Schule so auszustatten, dass der Unterricht den Richtlinien entsprechend erteilt werden kann. Wie gesagt: das ist keine Frage der Prioritäten, denn man in einem Sonderetatantrag glaubhaft dalegen kann, dass der Unterricht derzeit nicht erlassgemäß erteilt werden kann hat der Träger eigentlich keine Wahl und muss die nötigen Mittel zur Verfügung stellen. Da ist es auch nicht mit einer Lampe getan, eine Grundausstattung für Optik Klasse 5 / 6 kostet wirklich so um die 3000 - 5000 €, auch ohne Schülerübung.


    Wenn du allerdings eh nur noch drei Tage in der Schule bist würde ich mich damit aber natürlich auch nicht mehr belasten. Brechung kannst du auf die Schnelle auch folgendermaßen einführen:
    Tassen aus der Lehrerküche oder von zu Hause mitnehmen, die Schüler kriegen zu zweit je eine Tasse. In die Tasse eine Münze legen. Schüler 1 hält den Kopf jetzt so, dass er die Münze wegen des Tassenrandes gerade nicht sehen kann. Schüler 2 gießt langsam Wasser in die Tasse.
    Wenn genug Wasser in der Tasse ist, kann Schüler 1 die Münze plötzlich sehen, wegen der Brechung. (Das müsstest du natürlich als kleines Arbeitsblatt vorbereiten)
    Dann hast du auch mal einen kleinen Schülerversuch gemacht.


    Grüße,
    Moebius

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