Ich bin gerne bereit Fahrten und Aktionen von Schülern zu begleiten und bisher haben sich da auch immer noch genug Dinge gefunden, die den Schülern Spass gemacht haben. Wenn man sich in einer rechtlichen Grauzone befindet, heißt das für mich auch nicht, dass ich vorsorglich alles verbiete, sondern nur dass ich meinen gesunden Menschenverstand benutze und alle sinnvollen Sicherheitsvorkehrungen treffe.
Es sieht aber anders aus, wenn die Lage rechtlich eindeutig geregelt ist und beim Schwimmen ist das (zumindest in Niedersachsen) so. Hier mit dem Argument zu kommen "Ich will aber, dass meine Schüler Spass haben, daher ignoriere ich geltendes Recht" halte ich für reichlich ... .
Es mag ja sein, dass unser Dienstherr manchmal Rechtssituationen schafft, bei denen wir uns aus pädagogischen Gründen eine andere wünschen. Es kann aber nicht sein, dass wir diesen Mangel dann jedes mal dadurch kompensieren, dass wir auf eigenes persönliches Risiko handeln.
Gerade beim Schwimmen hört man diese Diskussionen oft, übrigens aber nie von Schwimmlehrern, die stehen eigentlich immer auf dem Standpunkt, dass die Rechtslage schon ihren Sinn hat, weil sie die Risiken kennen (und beim Schwimmen, gerade im offenen Meer, gibt es erhebliche Risiken).
Wenn du mit einem Austausch in Kroatien bist, sind die Schüler doch in Familien untergebracht, es spricht ja nichts dagegen, dass die Gastfamilien mit ihren Gästen an's Meer fahren, als Schulveranstaltung ohne Lehrer mit Rettungsschein würde ich so etwas aber nie machen.
Grüße,
Moebius