ZitatAtreju schrieb am 21.05.2006 23:11:
Wie kommst Du darauf?
Das BVerwG sieht das anders: "Das Briefgeheimnis schützt die Vertraulichkeit von Sendungen mit individuellen schriftlichen Mitteilungen, auch solche in unverschlossenen Sendungen" (BVerwGE 113, 208 [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/images/i210.gif])
http://dejure.org/gesetze/StGB/202.html
ZitatAtreju schrieb am 21.05.2006 23:11:
Ist das nicht eher Schikane? Denn vermutlich würde er damit ja gerade nicht den weiteren Unterricht stören, sondern das ganze in der Pause lesen.
Aber vermutlich die nächste Stunde nutzen, um darauf zu antworten.
Der Streit darüber ist müßig, wenn man bestimmte Verhaltensweisen im Unterricht als unerwünscht betrachtet, kommt man nicht umher das Auftreten dieses Verhaltens auch zu sanktionieren. Und ich bin der Meinung, das die Konsequenzen eines solchen kleinen Fehlverhaltens maßvoll, direkt und am besten nonverbal aufteten sollten. Wenn ich bei solchen Sachen jedes Mal eine Diskussion mit dem Schüler anfange, mache ich mich zum Horst. Das Wiedergeben am Ende der Stunde finde ich genau so unpassend - das hieße ja, dass die Schüler im Unterricht nicht aufgepasst, sondern sich mit bekanntermaßen nicht erlaubten Tätigkeiten beschäftigt haben und ich ihnen die "Früchte" dieser unerlaubten Tätigkeit auch noch wieder zugängig mache. Ich mache das Fehlverhalten sozusagen öffentlich, nur um anschließend für alle zu demonstrieren, dass es keinerlei Konsequenzen hat.
Im Übrigen habe ich es (in meiner zugegebenermaßen kurzen) Zeit als Lehrer noch nie erlebt, dass Schüler sich ungerecht behandelt gefühlt haben, wenn ich ihnen ein Briefchen abgenommen habe - allerdings können sich die Schüler bei mir auch darauf verlassen, dass ich nicht reingucke oder die Schreiber durch Vorlesen oder ähnliches bloßstelle.