Glücklicherweise inzwischen gar nichts mehr. Über zehn Jahre habe ich dabei zugesehen, wie die Qualität der Abstreiche immer mehr nachgelassen hat. In den letzten Jahren waren das nur noch reine Krawall-Veranstaltungen, bei denen ein Teil der Abiturienten planlos und teilweise offensichtlich betrunken in der Schule rumgegrölt hat. Immer wieder gab es einzelne Gruppen von Organisatoren, die wohlmeinend versucht haben, etwas mit Programm und Einsatz auf die Beine zu stellen. Die saßen dann nach 2 Stunden teilweise weinend im Lehrerzimmer und mussten getröstet werden, nachdem die Chaoten die Veranstaltung doch wieder übernommen und zerlegt hatten. Vor zwei Jahren hat unsere Schulleitung das dann endlich beendet.
Beiträge von Moebius
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Ganz nebenbei: es ist nicht Aufgabe von Lehrern, die Rechtmäßigkeit von Anweisungen der Schulleitung zu überprüfen und der Schulleiter ist auch nicht verpflichtet, auf Wunsch zu jeder Entscheidung eine Rechtsgrundlage zu nennen. Wenn man der Meinung ist, eine Weisung ist rechtswidrig, kann man demonstrieren (Schnittform), der Schulleiter kann das aber zur Kenntnis nehmen und trotzdem bei seiner Weisung bleiben und der Betroffene hat dem zunächst mal Folge zu leisten. Dabei ist er nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit "zu belegen".
Wen man meint, durch eine Weisung unrechtmäßig benachteiligt worden zu sein, bleibt einem der Klageweg (zB um sich unrechtmäßige Mehrarbeit vergüten zu lassen). -
Entweder Anwesenheitspflicht oder Minusstunden, beides gleichzeitig natürlich nicht.
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Die dienstlichen Befugnisse einer Schulleitung haben Schulleitung und ständige Vertretung, schulfachliche Koordinatoren qua Amt nicht. Eine "erweiterte Schulleitung" gibt es rechtlich nicht, auch wenn es umgangssprachlich so genannt wird. Wenn sowohl Schulleitung als auch Vertretung ausfallen, bedarf es einer Weisung der obergeordneten Behörde. Wie diese dann aussieht, entscheidet sie selber.
Geregelt ist der Rechtschaffen in NDS unter anderem im Erlass "Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse an die Schulen" -
Ich zweifle mal die Schreibberechtigung des TEs an.
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Zweitkorrekturen und FPL gehören überall zu den allgemeinen Dienstpflichten, weil es zum normalen Tätigkeitsfeld eines Gymnasiallehrers gehört.
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Man kann sich Stunden auszahlen lassen, die auf einem freiwilligen Lebensarbeitszeitkonto liegen, die "Flexistunden" nicht.
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Abiturprüfungen abzunehmen gehört zu den allgemeinen Dienstpflichten, die natürlich nicht extra angerechnet werden, genau so wenig wie Teilnahme an Konferenzen, etc.
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Und das war noch die leichtere der beiden lin. Algebra Aufgaben.
Schau dir mal die Aufgabe mit den beiden Gleichungen im anderen Vorschlag an, es ist mir ein Rätsel, wie man so eine Aufgabe in einer Abiklausur stellen kann. Sie bringt 5 BE und der Lösungsweg findet ausschließlich im Kopf der Schüler statt. Im Ergebnis müssen vier Striche im Material eingezeichnet werden. Mal abgesehen vom Anforderungsniveau: die Aufgabe ist umkorrigierbar, sie lässt praktisch keine Differenzierung zu. -
...was ist eigentlich so schwer daran zu begreifen
Was ist eigentlich so schwer daran, die allgemeine "Die Schüler sind zu dämlich und das Abi eh zu leicht"- Diskussion in dem extra dafür abgetrennten Thread zu führen und diesen hier für die inhaltliche Diskussion über das Mathe Abi zu lassen?
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Ich sehe auf den ersten Blick wenig Schnittmengen zwischen Niedersachsen und Bayern. Im Teil ohne Hilfsmittel sind zwei Teilzugaben identisch, im Hauptteil gibt es Überschneidungen bei der 1. Stochastikaufgabe. Die scheinen also aus dem übergreifenden Pool zu stammen.
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Auf der Seite der Tagesschau gibt es ein Interview mit Milad Fahimi, der das aufgreift, was hier auch genannt wird:
Seiner Einschätzung nach seien die Aufgaben zwar nicht mathematisch schwieriger gewesen, aber der Text unverständlich formuliert und die Aufgaben didaktisch ungünstig aufgebaut.
Kleines Beispiel:
Unteraufgabe mit 11 BE, 1. Teilaufgabe beginnt mit Operator: "Weisen Sie nach, dass...". Der Nachweis ist Grunde simpel, der Teil wird nur mit 1 BE gepunktet, was 2,5 Minuten Arbeitszeit entspricht. Das ist für die Schüler aber nicht zu erkennen, weil die Binnenverteilung der BE nicht angegeben ist und "Weisen Sie nach... " als Operator signalisiert den Schülern einen hohe Qualität der erwarteten Argumentation (und wird in der Regel bei AB3 verwendet), so dass die Schüler teilweise 2 Spalten zu dem Teil schreiben, weil sie denken, dass es so einfach nicht sein kann. Hätte man stattdessen "Begründen Sie..." oder "Zeigen Sie..." geschrieben, wäre das nicht passiert. Das sind einfach Anfängerfehler, die ich bei meinen ersten Klausuren auch mal gemacht habe, aber ein erfahrener Lehrer muss so etwas antizipieren können. Kleinigkeiten, aber ähnliche Punkte könnte ich mindestens ein dutzend finden.
Dort wird auch gesagt, dass gar nicht klar sei, ob alle die gleichen Aufgaben bearbeitet haben, weil aus einem Aufgabenpool gewählt würde, was durchaus zu unterschiedlichen Aufgaben führen könne.
Wobei in den letzten Jahren die Aufgaben, die ich persönlich besonders schlecht fand, immer aus dem gemeinsamen Aufgabenpool waren. -
Bitte an die Mods:
Eigentlich ging es hier um das Matheabi und Frage nach der eingangs verlinkten Petition.
Ich würde darüber auch gerne weiter diskutieren, aber leider kommt erwartungsgemäß die immer gleich Grundsatzdiskussion über zu gute Noten auf. Wäre es möglich, dass abzutrennen und auszugliedern? -
Mit dem ersten Durchlauf bin ich jetzt durch, bei mir wird die Arbeit signifikant schlechter ausfallen, als ich erwartet hätte.
Gibt es noch andere Mathelehrer aus Niedersachsen, die schon einen Eindruck haben?Für mein Gefühl ist die Klausur wirklich schlecht gestellt. Es wimmelt von Aufgaben, die man nur mit einer cleveren Idee schnell lösen kann (Teilweise im angeblichen AB1). Erwartungsgemäß kommen da mittelstarke Schüler aber nicht immer drauf und wenn die dann mit klassischen Mitteln an eine Aufgabenstellung drangehen, werden die Lösungen oft sehr lang und die Schüler verlieren viel Zeit. Mehr als die Hälfte meiner Schüler ist nicht fertig geworden.
Außerdem sind die Formulierungen auch für mich teilweise schwer verständlich. Es werden Schlüsselbegriffe irreführend verwendet (zB "exponentielle Abnahme", wenn eine "begrenzte Abnahme" ermittelt werden soll). Alles nicht wirklich falsch, gute und clevere Schüler verstehen das dann nach Überlegen auch, aber Schüler aus dem Mittelfeld werden in die Irre geführt. -
Ich habe seit Freitag durchkorrigiert und kann den Ärger der Schüler verstehen, ich ärgere mich auch.
Dabei trifft es "zu schwer" nicht ganz, die Aufgaben sind vor allem schlecht. Völlig unnötig komplizierte Einkleidungen mit teils irreführenden Formulierungen, vor allem nicht ganz so leistungsstarke Schüler, die sonst über Fleiß und Routineaufgaben in Anforderungsbereich 1 und 2 Punkte sammeln können, scheitern an Missverständnissen. Sehr gute Schüler bleiben sehr gut, Schüler aus dem mittleren Leistungsbereich stürzen zum Teil ab. Zeitlich sehr umfangreich, dafür aber mit schlampigem Erwartungshorizont, der eigentlich notwendige Punkte übergeht, die meine Schüler machen und dadurch in massive Zeitschwierigkeiten kommen. Beispiel: Weisen Sie nach, dass zwei Ebenen parallel sind. Musterlösung: die Normalenvektoren sind linear abhängig, also sind die Ebenen parallel. Es gibt: 2BE. Das Ebenen auch identisch sein können, interessiert offenbar nicht, die Schüler schließen das natürlich aus und investieren deutlich mehr Zeit, als es für 2 BE angebracht wäre.
Jeder einzelne Schüler in meinem Kurs hat die Arbeitszeit bis zur letzten Minute genutzt, das habe ich bisher so noch nicht erlebt. -
In den RTL 2 News wurde auch nichts dazu gerappt.
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Das ist jetzt nur ein sinngemäßes Zitat. Wer natürlich seinen Narichtenkonsum auf Tagesthemen und Heute Journal beschränkt, wird nicht darüber stolpern...
Dann erleuchte uns armen öffentlich-rechtlicher-Rundfunk-Opfer doch mal mit einer einzigen seriösen Quelle für deine Behauptung.
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Ich hatte einen Antrag zur Zustimmung des Personalrates vor einer Woche im Fach, vermutlich sind die meisten positiven Bescheide aktuell in der Zustimmungsphase für Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte. Die Betroffenen werden an dieser Stelle noch nicht informiert. Also Personalrat ansprechen, wenn die noch nichts gehört haben, arbeitet entweder die Behörde langsam oder dein Antrag wurde nicht berücksichtigt. In dem Fall kann man auch mal beim Bezirkspersonalrat anrufen und nachfragen.
Grüße,
Moebius -
Ich erinnere an die "Kevinismus"-Studie und rate davon ab, solchen wissenschaftlichen Dilettantismus zu unterstützen.
Es mag eine unterhaltsame Ebene haben, aber die wissenschaftliche Qualität an vielen Didaktik-Lehrstühlen ist so schlecht, dass es auch solche "Forschungen" mit provozierten Pseudoerkenntnissen am Ende in die Zeitung schaffen und letztlich fällt das auf unseren Berufsstand zurück.
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Das Gerichtsurteil besagt nur, dass man nicht untätig daneben stehen darf. Und das halte ich auch für richtig.
Nebenbei gesagt geht es um einen Prozess gegen das Land, nicht gegen die Lehrer.
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