Beiträge von Moebius

    Soche Veranstaltungen gehören, genau wie ein Tag der offenen Tür, Fahrten oder Konferenzen, zu den allgemeinen Dienstpflichten, dafür wird es nichts geben.


    Wenn man keine einvernehmliche Regelung findet, gibt es eine "einfache" Lösung: Antrag an die Gesamtkonferenz stellen, dass diese beschließen mögen, dass künftig zum Schuljahresabschluss jedes Jahr eine gemeinsame Sportveranstaltung der Schule durchgeführt wird, die Fachgruppe Sport möge dann selbst entscheiden, ob es die Bundesjugendspiele oder was anderes sein sollen.
    So eine Regelung dürfte unter die Überschrift "pädagogisches Konzept" fallen und somit zu den wenigen Dingen gehören, bei denen die Gesamtkonferenz noch mitreden darf.
    Man sollte sich natürlich sicher sein, dass die Mehrheit der Kollegen das dann auch so mitträgt.
    Wenn man nicht ganz so sehr auf Konfrontationskurs zu den Sport-Kollegen gehen möchte, kann man ja ein generelles Konzept für (regelmäßige) Sonderveranstaltungen beschließen.


    Grüße,
    Moebius


    PS: In den letzten 5 Jahren gab es bei uns 1 mal Bundesjugendspiele, verpflichtend sind die also sicher nicht.


    Dass Dummheit und Dämlichkeit unabhängig von Geldbeutel und Lehramt sind, beweisen - ob sie wollen oder nicht - auch die Kollegen, die DAS und DASS verwechseln.

    Solchen Kleinkram überlasse ich gerne dem Germanisten-Fußvolk, die damit ja im demonstrieren, dass sie zum Unkraut-jäten quasi prädestiniert sind - das ist schließlich die landwirtschaftliche Entsprechung zum Fehlersuchen.

    Schulleiter sind ziemlich frei darin, wie sie die Stellen ausstatten, sprich welche Funktionen mit in die Stellenbeschreibung genommen werden. Dass man Aufgaben aus einer vorherigen A15 Stelle übernommen hat, heißt keineswegs, dass man dadurch Anspruch auf die Stelle hat. Selbst wenn die Stelle dann mit gleichem Funktionsinhalt wiederbesetzt werden soll, muss sie immer noch ausgeschrieben werden, auch wenn du die damit verbundene Arbeit schon drei Jahre gemacht hast. Und dann kann es durchaus passieren, dass noch jemand anders kommt, der die ähnliche Dinge an einer anderen Schule gemacht hat und bei der Bewerbung besser abschneidet. Das Stellen ausgeschrieben werden müssen ist überall so, schon desshalb halte ich es für aussichtslos aus der Übernahme von Funktionen den Anspruch auf eine Beförderung abzuleiten, völlig unabhängig vom Bundesland.


    Ganz davon abgesehen steht es dem Schulleiter auch frei ehemalige Inhalte einer A15 Stelle jetzt einfach an A13 Kollegen zu verteilen und dafür Stundenentlastung zu geben. Wenn du die Aufgaben seit zwei Jahren machst, ist die ehemalige Stelle vielleicht ja schon längst wiederbesetzt worden, nur eben mit anderer Stellenbeschreibung. (Schulen haben eine feste Anzahl an A15 Stellen.)


    Zu guter letzt: das man sich mit der Arbeit im kirchlichen Ersatzschuldienst gewissen Beschränkungen unterwirft, ist auch nicht neu und dürfte dir bekannt gewesen sein. Ich hatte auch mal ein Vorstellungsgespräch an einer kirchlichen Schule, bei dem man mir auch relativ direkt gesagt hat, dass ich für Beförderungsstellen niemal in Frage kommen würde. Wenn man das nicht möchte gibt es ja genügend andere schöne Schulen, an denen man arbeiten kann.

    Ganz davon abgesehen haben nicht unbedingt alle Schüler gleichzeitg Pause, schon um die Mensa zu entlasten.
    Ich habe schon Situationen erlebt, bei denen Kollegen 10 Stunden am Stück unterrichten mussten.
    Meines Wissens gilt das Arbeitszeitgesetz auch für Beamte bzw. Lehrer, das vorschreibt:

    Zitat

    § 4 Ruhepausen




    Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

    Es muss dann allerdings auch sichergestellt sein, dass die 15 Minuten wirklich als Pause zur verfügung stehen.

    Ich hatte auch schon mal einen Fall, bei dem ein Schüler (auch in der 8.) ständig "musste". In letzter Konsequenz ist es schwierig, Toilettengänge zu verbieten, ich habe dann aber gesagt, wenn er sich auf den Standpunkt stellt, dass er unbedingt muss, kann er direkt anschließend in das Sekretariat gehen und dort bis zum Ende der Stunde warten, da ich nicht möchte, dass der Unterricht durch sein Gerenne zweimal gestört wird. Danach ist es nie wieder vorgekommen.


    Grüße,
    Moebius

    Naja, wenn es in der Schule geklaut hat, gehört schon auch eine entsprechende Notiz in die Akte (am besten eine Kopie der schriftlichen Mitteilung an die Eltern), da die Schule auch in der Pflicht ist, die anderen Schüler vor so einem Verhalten zu schützen und ggf irgendwann weitere Maßnahmen nötig sein werden, wenn sich das Verhalten fortsetzt. Und dann sollte man die vorangegangenen Vorgänge und die Reaktion der Schule darauf schon belegen können.
    Eine Mitteilung im Zeugnis ist aber wohl eher nicht der richtige Weg.
    Allerdings dürfte es angemessen sein, solche Dinge in den Kopfnoten zu berücksichtigen, falls es die in dem Jahrgang schon gibt.

    Fragen zu normalen persönlichen Daten, wie "Haben sie Kinder?" oder "Sind sie verheiratet?" sind die eine Sache, dass kann man als Lehrer sicher beantworten, wenn man denn möchte.


    Die Frage nach der sexuellen Orientierung ist doch der Versuch eines recht starken Eindringens in die Privatsphäre und ich finde keineswegs, dass es "nett gemeintes Zeichen dafür, dass die Schüler sich für einen interessieren" und "autentisch, wenn man sich auf solche Gespräche einlässt" ist. Ich halte es auch für sinnvoll und pädagogisch angezeigt, dass man Sechstklässlern vermittelt, dass man nicht beliebig in die Intimsphäre eines Menschen eindrigen kann, mit dem man "beruflich" zu tun hat, in so fern würde ich jedem Kollegen dringend davon abraten sich auf solche Diskussionen einzulassen. Wo will man den sonst die Grenze ziehen? Ist es für euch auch noch ok, wenn ein Achtklässler den Kollegen, der kurz vor der Pensionierung stehenden Kollegen fragt, ob er denn noch regelmäßig mit seiner Frau Sex hat? Was glaubt ihr wohl was passiert, wenn der Schüler drei Jahre später seinem Lehrherr solche Fragen stellt?


    Im übrigen halte ich es durchaus für wahrscheinlich, dass die Frage "Sind sie Schwul?" als Provokation gemeint war. Und wenn das der Fall ist, kann man auch durchaus mal deutlich reagieren, völlig unbhängig von der Tatsache, dass die Bezeichnung "schwul" heute nicht mehr abwertend genutzt werden sollte.


    Ich habe vor ein paar Jahren mal eine Klassenkonferenz erlebt, bei der es darum ging, dass ein Schüler einem Lehrer gesagt hat, er wäre doch "ein Spasti". Auf der Klassenkonferenz wurde dann ausführlich darüber diskutiert, wie schlimm es wäre "Spasti" als Beleidigung zu nutzen. Was sicher wahr ist, im vorliegenden Fall aber völlig am Thema vorbei ging, da das eigentliche Problem war, dass der Schüler den Lehrer beleidigen wollte, nicht die Frage ob er dafür das geeignete Mittel gewählt hat. Für den Schüler musste als Ergebnis dieser Konferenz eigentlich das Gefühl rüberkommen "Meinen Lehrer zu beschimpfen ist ok, vorausgesetzt ich benutze ein politisch korrektes Schimpfwort."


    Nichts desto trotz ist das Ganze kein Mobbing, sondern ein Austesten von Grenzen, das bei Sechstklässlern schon mal vorkommt. Man sollte klar machen, wo die Grenzen sind und es damit bewenden lassen.


    Grüße,
    Moebius

    So was ist doch kein Mobbing, nicht mal annäherend.
    Man antwortet freundlich aber bestimmt "Das geht dich gar nix an." Und wenn man das Gefühl hat, dass das Provokation war fragt man die Schülerin hinterher noch mal unter vier Augen, was sie sich dabei denkt und macht ihr klar, dass so was unangebracht ist.

    Gängiger als die Bezeichnung "gelenkter Unterricht" dürfte die Bezeichnung "fragend entwickelnder Unterricht" sein. Das klingt hübscher und weniger nach dem nicht mehr so chicen "Frontalunterricht".

    Das deutsche Steuersystem ist progressiv, wenn das Gehalt ansteigt wird nur das Gehaltsplus mit dem größeren Grenzsteuersatz versteuert, vom ursprünglichen Gehalt bleibt netto genau so viel übrig wie vorher. Daher kann es nicht passieren, dass man nur durch eine bruto-Erhöhung netto weniger bekommt als vorher.


    Mal genau in die Abrechnung gucken und vergleichen, notfalls in der Bezügestelle anrufen und nachfragen.


    Grüße,
    Moebius

    Womit wir beim moralischen Holzhammer angelangt wären (vgl mein Beitrag 26).
    Die Ausgangsfrage "Kann der Schulleiter das Tagen eines Fahradhelmens auf dem Schulweg oder sogar im privaten Bereich vorschreiben." haben wir längst geklärt (Kann er natürlich nicht).


    Wer einen Helm tragen möchte, soll das gerne tun, wer keinen tragen möchte lässt es bleiben. Letzteres möchte Alias offensichtlich nicht akzeptieren, nachdem ihr Versuch über irgendwelche juristischen Winkelargumentationen eine Helmpflicht doch herbeizureden nicht so recht gezündet hat, kommt jetzt die Nummer mit den schrecklichen Folgen und dem "es wäre aber wirklich besser für euch, wenn ihr auf mich hören würdet".


    Wir sind hier alle erwachsene Menschen, jeder von uns kennt das Risiko von Kopfverletzungen und kann seine Entscheidung wohl überlegt fällen.
    Im übrigen hat sich hier niemand grundsätzlich gegen Helme ausgesprochen, sondern lediglich gegen Bevormundung (und in dieser Haltung sehe ich mich nach drei Seiten in diesem Thread nachdrücklich bestätigt).

    Das ist mir schon klar, aber ich habe die Frage der TE anders verstanden.
    Die wollte glaube ich wissen, ob bei nicht-schulschaften Stellen diese einfach ohne Einstellungsgespräch "stur" nach Listenrangfolge vergeben werden. Ich wüsste nicht, dass das irgendwo so gehandhabt würde. Auch bei nicht schulscharfen Stellen gibt es Bewerbungsgespräche, dann nur eben in der übergeordneten Behörde. Ansonsten gilt "die Liste" (zumindest bei uns) ja auch bei schulschaften Stellen. Schulleiter können nicht irgendjemanden einladen und einstellen, die müssen sich an der Rangfolge der Examensnoten orientieren. Wenn der Schulleiter jemanden mit Examensnote 2,3 einstellen will, obwohl jemand mit 1,9 zur Verfügung stünde, muss er das gut begründen. Im umgekehrten Fall reicht der Hinweis "Beide Bewerber erscheinen gleich gut geeignet, da nehmen wir den mit der besseren Note."

    Kannst du es allmählich mal gut sein lassen und aufhören hier irgendwelche Schauermärchen zu verbreiten?


    Das ein Lehrer für ein Vergehen aus dem Dienst entfernt wird, für das ein Nicht-Lehrer bei vergleichbarer Ausgangslage lediglich 50€ Ordnungsgeld zahlen muss ist völlig an den Haaren herbeigezogen.


    Juristisches Faktum ist lediglich, dass Beamte ihren Posten los sind, wenn sie zu einer Gefängnisstrafe von 12 Monaten oder mehr verurteilt werden. Und in der Praxis führt das eher dazu, dass Beamte vor Gericht milder beurteilt werden als "Normalbürger". Es gab schon mehrfach Fälle, bei denen Beamte zu Haftstrafen von 11 Monaten verurteilt worden sind, bei denen in vergleichbaren Verfahren sonst eher mehr verhängt wird, mit der Begründung die sonst folgende Entfernung aus dem Dienst würde eine besondere Härte darstellen.


    Die wenigen Fälle, bei denen auch bei geringeren Strafen ein Lehrer anschließend disziplinarrechtlich aus dem Dienst entfernt wird, sind überschaubar, gut begründet und haben weniger mit dem Beamtenstatus zu tun als viel mehr mit den Einsatzbereich. Jemand, der wegen Sexualdeliken verurteilt wird (und nichts anderes ist Exibitionismus, auch wenn du dass im Fall von "Metallfacharbeiter Huber" so putzig umschreibst) , muss damit rechnen, dass er einen Beruf, bei dem es um die Erziehung von Kindern geht, nicht mehr ausüben kann, völlig unabhängig davon, ob er verbeamteter Grunschullehrer oder angestellter Kindergärtner ist.


    Das strafrechtliche Delike von Beamten (nach rechtskäfiger Verurteilung) zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen können ist grundsätzlich richtig, dass Lehrer wegen Bagatelldelikten (heute noch, in den 80er Jahren wurde das teilweise noch strenger gehandhabt) mit Gehaltskürzungen oder Strafversetzungen rechnen müsten hingegen ein Ammenmärchen.
    Ich bin sicher, Alias wird auf diesen Beitrag wieder ein paar hypothetische Beispiele der Marke "Es wäre aber prinzipiell nicht auszuschließen, dass ..." haben um weiter ihren Standpunkt zu vertreten. Wenn sich jemand ein realistisches Bild über die Gefahr und Folge dienstrechtlicher Sanktionen machen möchte empfehle ich einen Blick in Günter Hoegg, Schulrecht - Aus der Praxis - für die Praxis, Kapitel Berufsrecht des Lehrers, disziplinarrechtliche Sanktionen.

    Zu eurer Lebensplanung kann euch sicher niemand was sagen - es ist schließlich euer Leben und ihr müsst wissen, was euch zu welchem Zeitpunkt am wichtigsten ist.
    Aber vielleicht zu den rechtlichen Bedingungen:

    * Wie sehen die Chancen aus, nach einem 1 Jahr eine halbe oder 3/4 Stelle zu bekommen?

    Mit Englisch derzeit noch ziemlich bis sehr gut. Der Bedarf wird sich in den nächsten Jahren reduzieren, aber ich denke im Sek2-Bereich werden die Chancen noch ganz passabel bleiben. Wie gut genau, hängt natürlich von Examensnote und räumlicher Flexibilität ab.
    Die Chancen sind unabhängig davon, welche Stundenzahl du später machen willst, du stellst den Antrag auf Teilzeit erst nachdem du die Stelle hast, und wenn du ein Kind haben solltest muss der auch genemigt werden.


    * Sollte ich zum Ende des Refs schwanger sein, kann ich mich dann
    dennoch auf die Liste setzen lassen und ggf. ne Stelle bekommen? Auch
    wenn ich schon sichtbar schwanger sein sollte? Finden beim Planstellen
    von der Liste eigentlich überhaupt Einstellungsgespräche statt?

    Du bewirbst dich ganz regulär. Einstellung "nach Liste" gibt es nicht, die Notenrangfolge muss lediglich bei Stellenbesetzung als wesentliches Kriterium berücksichtigt werden. Zumindest bei uns laufen die Einstellungen inzwischen alle über die Schulen, inclusive Einstellungsgespräche.
    Auch wenn du schwanger sein solltest dürfen dir daraus bei der Bewerbung keine Nachteile erwachsen. In der Theorie. In der Praxis haben die Schulen natürlich ein Interesse daran Leute einzustellen, die dann auch kommen, man kann also nicht ausschließen, dass der ein oder andere Schulleiter doch Gründe findet einen anderen Bewerber zu bevorzugen, wenn du sichtbar Schwanger sein solltest. Sagen must du das nicht und Fragen in die Richtung auch nicht beantworten.


    Grüße,
    Moebius

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