Beiträge von Moebius

    Wenn du von Einrichtung zu Einrichtung fahren musst, zählen die Fahrtzeiten wahrscheinlich ja auch nicht als Arbeitszeit, oder? 11,50 ¤ pro Stunde erscheint mir dann sehr wenig. Wenn du bedenkst, dass du neben Anfahrtszeiten ja auch zumindest eine minimale Vorbereitungszeit brauchst, bist bu am Ende bei einem Stundenlohn von um die 7 ¤. Je nach Wohnort findest du sicher Aushilfsjobs, bei denen du am Ende mit deutlich mehr nach Hause gehst - allerdings gewinnst du bei dieser Tätigkeit natürlich Erfahrung, die dir später ganz nützlich sein könnte.

    Zitat

    Der größte Haken an der Sache ist, daß ich vor Ablauf eines Jahres (in dieser Zeit werde ich hier allerdings auch keinen Referendariatsplatz bekommen!) nicht kündigen kann.


    Meines Wissens kann man ein befristetes Arbeitsverhältnis immer kündigen, wenn man eine unbefristete Stelle angeboten bekommt, es kann also durchaus sein, dass du aus dem Vertrag rauskommst, wenn du einen Referendariatsplatz angeboten bekommst. Da würde ich mich aber noch mal bei jemandem erkundigen, der sich damit auskennt.

    Streik oder nicht Streik hat nichts mit dem ausgeübten Beruf, sondern einzig mit dem Dienstverhältnis zu tun - Beamte (egal in welcher Funktion) dürfen nicht streiken, Arbeiter und Angestellte (auch wenn sie Lehrer sind) schon.
    Das man als Lehrer nicht an angemeldeten Demonstrationen teilnehmen darf, halte ich für absurd. Auch wenn ich den Eid ablege, "dem Staat zu dienen", gebe ich dadurch noch lange nicht meine Grundrechte auf.
    Probleme könntest du möglicherweise bekommen, wenn du für Dinge auf die Straße gehst, die mit deiner Lehrerrolle nicht vereinbar sind, also beispielsweise an einem fremdenfeindlichen NPD-Aufmarsch teilnimmst.

    Ich würde das mal folgendermaßen interpretieren:
    Es gibt private und gewerbliche Nutzung eines PKWs. Gewerbliche Nutzung ist alles, was ich in Ausübung eines Gewerbes mache. Ein Gewerbe ist im rechtlichen Sinne eine auf Gewinnerzielung ausgelegte, selbstängige Tätigkeit.
    Unterrichten ist keine Gewerbe, schließlich stellen wir keine Rechnungen für unsere Dienste aus. Schon daher würde ich eine Gebührenpflicht bezweifeln. Gleiches gilt in meinen Augen für den PC - gewerbliche Nutzung liegt hier meines Erachtens nicht vor.


    Der Weg zur Arbeit zählt auch bei jedem anderen Beruf nicht zur Arbeitszeit, stellt für mich also auch keine dienstliche Nutzung dar. Nicht alles, was ich so tagein tagaus tue um meinen Beruf ausüben zu können ist deswegen gleich dienstlich.


    Soviel zur Meinung eines juristischen Laiens.

    Der Vorteil liegt in der Befreiung von Sozialabgaben. Da du dich gleichzeitig privat versichern musst, hängt die Summe davon ab, wie viel du da zahlst. Da bei den Privaten die jungen Männer am besten wegkommen ist der Vorteil um so geringer, je älter und weiblicher du bist.


    Der Nachteil hängt auch von der Art des Beamtenverhältnisses ab. Bei Kirchenbeamten ist es beispielsweise so, dass diese sich nicht mehr auf Beförderungsstellen an staatlichen Schulen bewerben können, ohne den Beamtenstatus wechesln zu müssen. Dann müssen sie meinses Wissens trotz Funktionsstelle erst mal wieder beim Einstiegsgehalt anfangen. Wenn du Landesbeamter mit Abordnung an eine Privatschule bist sieht das andwers aus.

    Du handelst wahrscheinlich richtig, wenn du deiner Aufsichtspflicht im Schwimmbad nachkommst, also für die Schüler ansprechbar bleibst und nach deinen Möglichkeiten versuchst den Überblick über die Klasse zu behalten. Wenn gleichzeitig ein Bademeister vor Ort ist, bin ich nicht sicher, ob die Sache mit den Rettungsschwimmer noch nötig ist, da würde ich im Zweifelsfall einen Schwimmlehrer bei euch fragen, der sollte sich da auskennen.
    Wenn du ansonsten dein möglichstes tust, um deiner Aufsicht nachzukommen, sollte das eigentlich ok sein. Was du auf keinen Fall machen solltest, ist, dich in das nächste Cafe zu verziehen oder selber stundenlang Bahnen schwimmen ohne dich um deine Klasse zu kümmern.

    Zitat

    kiki74 schrieb am 01.06.2006 13:11:
    Hallöle!


    Ich habe hier eine Frage bzgl. der Aufsichtspflicht. Eine Kollegin will mit ihrer Klasse ins Schwimmbad. Allerdings lässt sie die Eltern davor einen Zettel unterschreiben auf dem Sie die Aufsichtspflicht für die Zeit im Schwimmbad nicht übernimmt. Ist das rechtlich möglich? Was ist, wenn etwas passiert? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dann nicht belangt werden kann.


    Grüße
    Kiki


    Ich bin zwar juristischer Laie, halte ein solche Vorgehen aber für ziemlich absurd. Die Aufsichtspflicht bei Schulveranstaltungen ist per Gesetz ferstgeschrieben, in Niedersachsen zB durch das niedersächsische Schulgesetzt §62. Das lässt sich durch eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Eltern und Schülern nicht außer Kraft setzten.
    Man sollte sich beispielsweise bei Klassenfahrten durchaus von den Eltern unterschreiiben lassen, dass Schüler an einem eventuellem Schwimbadbesuch teilnehmen dürfen, da man sonst auf jeden Fall gekniffen ist, wenn was passiert. Für eine dem Alter und der Lenrgruppe angemessene Aufsicht muss man aber in jedem Fall sorgen.

    Sinn der Bindung ist in eigentlich, dass im Nachhinein keine Blätter mehr entnommen oder zugefügt werden können. Eine Spiralbindung ist da nicht so sinnig.
    Klebebindung ist auch nicht so wahnsinnig teuer, hier bezahle ich 4 Euro pro Exemplar.

    Zenrsurengebung ist keine Mittelwertbildung.
    In Niedersachsen steht meines Wissens sogar eine Formulierung in der Art "Bei der Zensurengebung ist das pädagogische Gesamtbild des Schülers zu berücksichtigen." in irgendeinem Erlass. Wer also einfach eine Reihe Zahlen in den Taschenrechner eintippt macht es sich eindeutig zu einfach.
    Wieso du dabei pädagogische Schwierigkeiten hast, verstehe ich nicht ganz, du hast nur "technische" Probleme geschildert.
    Als Faustregel gilt bei mir, ein Schüler der sich um eine Note verändert hat, bekommt im Gesamtjahr die Note des zweiten Halbjahres, bei Änderungen um zwei Noten gibt es in der Regel die mittlere. Letztlich würde ich aber durchaus davon abweichen, wenn ich gravierende Gründe dafür sehe.
    Schierigkeiten würde es wohl nur geben, wenn sich ein Schüler um zwei Noten verschlechtet hat und man ihm auch wirklich diese zwei Noten schlechtete Zensur für das Gesamtjahr gibt (also etwa 3 im 1.HJ, 5 für das Gesamtjahr), dann würde man sich möglicherweise angreifbar machen, weil die Note des 1. HJ nicht angemessen berücksichtigt wurde.

    Zitat

    Orang-Utan-Klaus schrieb am 22.05.2006 14:48:
    Einige Lehrer waren echt bedient, weil sie Probleme hatte, mit den Einträgen im Impfpass. Von einigen Eltern kam auch die Ansage, dass sie ihre Kinder nicht durchimpfen oder dass sie den Ausweis nicht vorlegen wollten.


    Was ich auch durchaus nachvollziehen kann, denn wir haben nun mal eine ärztliche Schweigepflicht und gleichzeitig keinen Impfzwang. Niemand ist dazu verpflichtet Detaills über den Gesundheitszustand seines Kindes gegenüber dessen Lehrern darzulegen.

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    Atreju schrieb am 22.05.2006 00:20:
    Als Beamter muss man allerdings nicht nur darauf achten, sich nicht strafbar zu machen, sondern man muss auch das Grundgesetz beachten.
    Also nochmal, der Klarheit halber: Wer Briefchen lises macht sich nicht strafbar, handelt aber (in der Regel) entgegen seiner dienstlichen Pflichten als Beamter/Angestellter im öffentlichen Dienst.


    Juristisch gesehen ist dein Hinweis sicher richtig - faktisch stellt er uns aber vor ein Problem, weil die beischriebener "rechtlich einzig richtiger Weg" aus pädagogischen Gründen in meinen Augen sehr zweifelhaft ist.
    Leider stehen wir immer Häufiger vor solchen Sachen, weil in unserem Verwaltungssystem die starke Tendenz besteht, immer den Weg zu gehen, der juristisch 200%tig einwandfrei ist und in keinster Weise irgendwie angreifbar sein könnte.
    Als Jurist hast du immer nur den einzelnen Fall vor dir und entscheidest diesen nach bestem Wissen und Gewissen - aber mit den Konsequenzen leben und arbeiten müssen hinterher wir.

    Zitat

    Atreju schrieb am 21.05.2006 23:11:


    Wie kommst Du darauf?
    Das BVerwG sieht das anders: "Das Briefgeheimnis schützt die Vertraulichkeit von Sendungen mit individuellen schriftlichen Mitteilungen, auch solche in unverschlossenen Sendungen" (BVerwGE 113, 208 [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/images/i210.gif])


    http://dejure.org/gesetze/StGB/202.html

    Zitat

    Atreju schrieb am 21.05.2006 23:11:


    Ist das nicht eher Schikane? Denn vermutlich würde er damit ja gerade nicht den weiteren Unterricht stören, sondern das ganze in der Pause lesen.


    Aber vermutlich die nächste Stunde nutzen, um darauf zu antworten.
    Der Streit darüber ist müßig, wenn man bestimmte Verhaltensweisen im Unterricht als unerwünscht betrachtet, kommt man nicht umher das Auftreten dieses Verhaltens auch zu sanktionieren. Und ich bin der Meinung, das die Konsequenzen eines solchen kleinen Fehlverhaltens maßvoll, direkt und am besten nonverbal aufteten sollten. Wenn ich bei solchen Sachen jedes Mal eine Diskussion mit dem Schüler anfange, mache ich mich zum Horst. Das Wiedergeben am Ende der Stunde finde ich genau so unpassend - das hieße ja, dass die Schüler im Unterricht nicht aufgepasst, sondern sich mit bekanntermaßen nicht erlaubten Tätigkeiten beschäftigt haben und ich ihnen die "Früchte" dieser unerlaubten Tätigkeit auch noch wieder zugängig mache. Ich mache das Fehlverhalten sozusagen öffentlich, nur um anschließend für alle zu demonstrieren, dass es keinerlei Konsequenzen hat.
    Im Übrigen habe ich es (in meiner zugegebenermaßen kurzen) Zeit als Lehrer noch nie erlebt, dass Schüler sich ungerecht behandelt gefühlt haben, wenn ich ihnen ein Briefchen abgenommen habe - allerdings können sich die Schüler bei mir auch darauf verlassen, dass ich nicht reingucke oder die Schreiber durch Vorlesen oder ähnliches bloßstelle.

    Ich lese Briefe sicher auch nicht, aber das Briefgeheimnis gilt meines Wissens nur für geschlossene Briefe. Das Lesen einer Postkarte gilt nicht als Verstoß, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Schnipsel Papier plötzlich unter Schutz steht, nur weil jemand ein paar Zeilen drauf gekritzelt hat.
    Den Eigentumsschutz als Argument gegen das Einziehen heranzuholen finde ich auch nicht selbstverständlich, da hier ja faktisch kein materieller Wert vorliegt.
    Das von Atreju vorgeschlagene Vorgehen halte ich pädagogisch für höchst fragwürdig, da der Schüler hier keinerlei negative Konsequenzen eines unerwünschten Handels erfährt.
    Wenn ein Schüler mal einen Brief schreibt und dabei der Unterricht nicht weiter gestört wird, würde ich das ganze ignorieren. Wenn es wiederholt vorkommt, oder die Schüler sehen, dass ich es bemerkt habe, sammel ich den Brief ohne großes Theater ein und lasse ihn verschwinden. Falls tatsächlich mal ein Schüler am Stundenende drauf besteht, sein Eigentum wieder zu bekommen, würde ich darauf hinweisen, dass er damit ja dann vermutlich damit den weiteren Unterricht stören würde, ich im aber gerne anbiete den Brief bei Direx zu hinterlegen, wo er ihn sich dann am Ende des Schultages abholen kann.

    Ich denke, hier muss man zwei Dinge unterscheiden: die Schweigepflicht und das "drüber lustig machen". Als Lehrer kann ich meine Kollegen durchaus über häusliche Probleme, gesundheitliche Probleme, etc. meiner Schüler informieren. Vorraussetzung ist allerdings, dass diese Probleme von Relevanz für die informierten Kollegen sind, es darf also nicht um "Klatsch und Tratsch" gehen, sondern um Sachliche Information über Dinge, die ich im Unterricht und in meinem Umgang mit meinem Schüler berücksichtigen muss. In diesem Fall würde ich da keinen Verstoß gegen die Schweigepflicht sehen.
    "Sich drüber lustig machen" ist natürlich in keinem Fall in Ordnung.

    Es ist gut, Tafelanschrieb aus Schüleräußerungen zu entwickeln, das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass alle Schüleräußerungen an die Tafel gehören. Günstig ist, wenn die Schüler in Schüler-Schüler Gespräch selbst einen Konsens zum von dir aufgeworfenen Problem entwickel (wobei du möglichst nur moderieren und dich sonst weitgehend zurückhalten solltest) und du dann die Sicherung durch eine Aufforderung wie "Ok, die wichtigen Dinge habt ihr alle gesagt, jetzt fasst das doch mal so zusammen, dass wir eine guten Merksatz haben" rauskitzelst. Wenn dann eine gute Zusammenfassung von den Schülern kommt, würde ich durchaus kleinere sprachliche Holprigkeiten in Kauf nehmen.


    Für gute Vorbilder musst du einfach erst mal ein paar Kollegen "durchhospitieren", das ist ganz normal. Selbst wenn ein Kollege tollen Unterricht macht, heißt das noch nicht, dass du das so übernehmen kannst, es muss auch immer zu deiner Persönlichkeit passen. Bei deinem speziellen Problem würde ich aber einfach mal deinen Fachleiter fragen, ob du nicht mal eine Stunde von ihm besuchen kannst, dann siehst du zumindest auf welcher didaktisch-methodischen Linie er liegt.


    Übrigens noch ein Tipp zu den Schülerrückmeldungen: Ich habe die Erfahrung gemacht, dass - insbesondere bei jungen Schülern und wenn du ein gutes Verhältnis zur Klasse hast - bei sehr offenen Rückmeldungen oft viele Lobhudeleien kommen, die zwar ganz nett für's eigene Befinden sind, aber einen für die Unterrichtsplanung nicht wirklich weiterbringen. Man bekommt hilfreichere Antworten, wenn man das ganze entemotionalisiert, etwa mit der Aufforderung "Nenne eine Sache die dir gut gefallen hat und eine, die dir schlecht gefallen hat." Da hier explizit beides gefordert wird, fällt es den Schülern leichter auch schlechte Sachen zu nennen und davon lernt man am meisten.

    Es gibt zwar noch direkte Beamtenstellen, aber fast nur noch für Mangelfächer.
    Bezahlt wirst du als Angestellter meines Wissens nach BAT 2a. Brutto ist das ungefähr in der Größenordnung von A13, allerdings kommt am Ende deutlich weniger Raus, weil du Sozialbeiträge zahlen musst.
    Die Beamtung nach 3 Jahren wird, soweit ich weis, bei der Einstellung vertraglich zugesagt, du hast dann also einen Rechtsanspruch drauf. Da würde ich aber im Zweifelsfall nachfragen.

    Vielleicht wäre es ja eine Möglichkeit nur einen Vertrauenslehrer oder den Tutor genauer über die Erkrankung zu informieren und den dann zum Gespräch dazuzubitten, damit der seinen Kollegen klar macht, dass die Sache real ist.
    Eine Klausur mit 6 zu bewerten, obwohl eine ärzliche Krankschreibung vorliegt halte ich für eine leere Drohung. Was allerdings passieren kann, ist, dass ihr einzelne Kurse nicht angerechnet werden, wenn sie da so viel Fehlzeiten hat, dass die Leistung nicht mehr bewertet werden kann. Da helfen auch Atteste nicht.

    Sicher häng es auch davon ab, wie man als Lehrer insgesamt das UG leitet, da hat schließlich jeder seinen eigenen Stil.


    Bei mir hab ich schon den Eindruck, dass die Gespräche offener und schülerzentrierter verlaufen, wenn ich nicht frage, sondern nur Impulse gebe. Das kann aber auch damit zusammenhängen, dass die Verwendung von Impulsen ein ganz gutes Mittel zur Selbstdisziplin ist. Bei Frgen passiert es mir schon mal, dass ich das Ziel im Hinterkopf habe und die Schüler dann mit zu engen Fragen zu schnell da hin kriegen will. Bei Impulsen bleibt man ganz automatisch offener.

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