Bei Urheberrechtsverstößen wird direkt geschossen, nix mit Handschellen.
Beiträge von Moebius
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Es handelt sich um einen rein hypothetischen Fall.
Dann hat der Kollege hypothetisch einen an der Waffel und muss halt mittelfristig mit den dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, mit denen man halt so rechnen muss, wenn man seinen dienstlichen Verpflichtungen vorsätzlich und dauerhaft nicht nachkommt.
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Die Frage Netbook oder Tablet ist wohl subjektiv. Ich habe mein iPad jetzt ca 3 Monate, vorher habe ich gut 1 Jahr ein eeepc-Netbook mit zur Schule geschleppt. Das iPad habe ich in den 3 Monaten schon häufiger und intensiver eingesetzt als das Netbook in dem Jahr vorher insgesamt. Ich persönlich kann auf das Texte schreiben gut verzichten, finde die Touchpad-Funktionalität für das vormittagliche Unterrichtsgeschäft einfach sehr viel praktischer.
Da muss halt jeder selber vorher entscheiden, worauf er Wert legt. -
So einfach ist es nicht, ihr beiden. Der Schulleiter muss informieren, Lehrer bestätigen das gesetz zu kennen.
Doch, genau so einfach ist das.
Auch wenn die dahinterstehenden Verwertungsgesellschaften gerne anderes suggerieren wollen: Das Urheberrecht hat rechtlich keinen anderen Status als alle anderen Gesetze oder Erlasse, die für unsere Arbeit von Relevanz sind.Wirst Du über jede Änderung im Schulgesetz auf einer Konferenz informiert? Unterschreibts Du jedes Mal, wenn sich im Curriculum etwas ändest, dass du Dich auch wirklich daran halten wirst? Reichst Du Methoden-Listen ein, um nachzuweisen, dass Du Dich bei Deiner Unterrichtsplanung an aktuellen methodischen Vorgaben orientierst? Läuft Dein Schulleiter stichprobenartig in Deinen Unterricht um zu kontrollieren, ob du Dich an das Züchtigungsverbot hältst?
Alles was für unser Dienstausübung von Relevanz ist, wird im Schulverwaltugsblatt veröffentlicht. Die Kenntniss davon gehört zu Deinen Dienstpflichten. Eine Darüber hinausgehende Informations- oder Kontrollpflicht für den Schulleiter gibt es nur dann, wenn diese auch explizit irgendwo veranktert ist. Dies ist beispielsweise bei Klassenarbeiten der Fall (darum müssen Schulleiter stichprobenartig Arbeiten einsehen), beim Urheberreicht nicht. Beim Urheberrecht gibt es lediglich aktuell des Phänomen des nach unten weitergegebenen Druckes - Die Verlage machen Druck auf die Länder, die machen Druck auf die Verwaltung, die fordert von den Schulleitern irgendwelche sinnlosen Unterschriften, die von ihren Untergebenen teilweise wiederum andere sinnlose Unterschriften fordern (Stichwort Digital-Salate). Eine klare Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht und es darf zB auch keine (konkreten) diestlichen Konsequenzen geben, wenn man diese Unterschriften verweigert.
Wer unsicher bezüglich der Rechtslage zum Urheberrecht ist, findet hier die wesentlichen Informationen:
http://www.schulbuchkopie.de/fragen_antworten.htmlWenn mein Schulleiter darüber hinaus auf die Idee kommen würde, etwa eine Auflistung aller von mir angefertigten Kopien zu bekommen, würde ich ihn fragen 1. ob er an Unterbeschäftigung leidet und 2. auf welcher Rechtsgrundlage er dies verlangt. Ansonsten würde ich darauf hinweise, dass ich mich an die aktuelle rechtslage halte und mir eine derartige präventive Überwachung verbitten.
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Der Schulleiter muss so etwas nicht kontrollieren, Kenntniss der Rechtslage gehört zu den Dienstpflichten, dagegen nicht zu verstoßen ebenso. Jeder Lehrer ist selber für die Folgen verantwortlich, wenn er Verstöße begeht.
Und worüber sollte man denn da Listen führen? -
Für Android gibt es AndroClass http://www.apenschi.de
Das Programm wird ständig von einem Kollegen aus NRW weiterentwickelt und scheint mir zur Zeit Teachers-Tools überlegen zu sein.
Ich kenne AndroClass nicht, aber diese Behauptung scheint mir doch ziemlich aus der Luft gegriffen. Zur Qualität des Programms kann ich nichts sagen, aber zumindest vom Funktionsumfang und optischen Eindruck her scheint mir das Programm doch noch eine ganze Ecke vom TeacherTool entfernt zu sein. (Was keine Schande ist, denn TeacherTool ist einfach schon recht lange erfolgreich am Markt und hat da Referenzcharakter.)
Mein Rat ist deshalb: Hol dir das von dir bevorzugte Pad und dann AndroClassOb man iOS oder Android bevorzugt, muss jeder selbst wissen. Wenn man sich allerdings für Android entscheided, würde ich immer noch vom oben genannten Tablet abraten, den die meisten Tests kommen da doch eher zu negativen Ergebnissen.
(zB http://www.chip.de/news/Weltbi…-angetestet_52475778.html) -
aber gleich vollkommen weg von den Vertragsbedingungen finde ich eben nicht korrekt oder?
Es gibt einen Arbeitsvertrag, in dem als Bedingung festgelegt wurde, dass du mit 13 Stunden mehr ausschließlich in die Eingangstufe gehst? Dann hätte dieser Vertrag Gültigkeit, aber ich bezweifle doch stark, dass so ein Vertrag exisitert.
Nun bin ich drin und weiß nicht so recht, ob und wie und ob überhaupt ich "Nein, das war nicht so abgesprochen!!!"Dagen sagen kann man viel, aber der Schulleiter macht die Stundenverteilung und wenn der entscheidet, dass du eine andere Klasse übernehmen sollst, als ursprünglich angedacht, dann kannst du daran nichts ändern. Ablehnen kann man so etwas nicht.
Oder muss ich da durch????So kann man es wohl sagen. Die einzige Alternative wäre wohl dem Schulleiter klar zu sagen, dass du unter diesen Umständen nicht in der Lage bist, die aktuelle Stundenzahl zu stemmen und zumächstmöglichen Zeitpunkt wieder zu reduzieren. Möglicherweise überdenkt er seine Entscheidung dann ja.
Im Augenblick hast du mit 21 Stunden fast eine volle Stelle und musst dann eben auch akzeptieren, dass du entsprechend für allgemeine dienstliche Aufgaben wie Klassenleitung eingesetzt wirst. -
@Coco77
Ich vermisse hier logisches Denkvermögen und Sachkenntniss. Erstaunlich eigentlich, dass du als Lehrer so etwas nicht aufzubringen scheinst. Nicht einmal die Fähigkeit einfache Argumente zu erfassen und ihnen folgen zu können scheint dir gegeben.Ziemlich überheblich für jemanden der offensichtlich die meisten Beiträge hier höchstens quer gelesen hat. Denn genau diesen Punkt
Als SE hat man nicht die Möglichkeit ein normales Referendariat zu machen.
haben diejenigen bemängelt, die den Seiteneinstieg kritisch sehen.
Also: bei vergleichbarem Studium in Mangelfach und Eignung die Möglichkeit der Anerkennung geben und für das reguläre Ref zulassen, alle anderen Spielarten des Seiteneinstiegs abschaffen. Dann muss sich auch kein Seiteneinsteiger mehr darüber beschweren, dass er mehr Stunden unterrichten muss (die Idee, die Neulinge mit der geringsten Unterrichtserfahrung die meisten Stunden geben zu lassen, ist sowieso der größte Humbug). -
Persönlich finde ich es zu generalisierend zu sagen, die Seiteneinsteiger seien fürs Unterrichten nicht geeignet.Diese Pauschalisierung hat auch von denen, die den Seiteneinstieg insgesamt eher kritisch sehen, niemand gebracht.
Wir hatten hier schon den Vergleich mit den Referendaren... Die sind zum Teil eventuell auch nicht geeignet Auch nach dem Ref nicht.
Kommt es nicht letztendlich auf den einzelnen an und nicht auf die Kategorien "Seiteneinstieger" oder "richtiger Lehrer"?Natürlich kommt es auf den Einzelnen an, aber daraus umgekehrt zu folgern, dass durch das Seiteneinsteigerprogramm effektiv und im Durchschnitt genau so gute oder schlechte Lehrer ausgebildet werden, wie durch das normale Referendariat, geht einfach an den Realitäten vorbei.
Ich habe bisher 6 Seiteneinsteiger kennengelernt. Einer davon ist ein hervorragender Lehrer geworden, den ich heute noch sehr schätze, ein weiterer ist durchgerutsch, obwohl er eigentlich außerhalb der Schule besser aufgehoben wäre. Die übrigen 4 sind an der Ausbildung gescheitert - alle mit gutem Grund. Und diese Quote entspricht auch ungefähr dem Gesamtbild, das sich so über das örtliche Seminar ergibt. Und leider verschlechtert sich die Quote in letzter Zeit eher, nach meinem Eindruck weil durch das "Bewerben" der Seiteneinsteigerprogramme und die öffentliche Diskussion um den Lehrermangel nicht nur, aber zunehmend die falschen Leute für den Seiteneinstieg motiviert werden.
Und zu "neiden" gibt es da nichts - unter denen, die gescheitert sind, waren zum Teil wirklich ganz arme Schweine, die unter den zwei Jahren noch deutlich mehr gelitten haben, als die Schüler die sie unterrichtet haben oder die Kollegen, die versucht haben, sie auszubilden.
Unterstützt wurden die übrigens alle. Über mangelnde Hilfestellung hat sich noch nie ein Seiteneinsteiger bei uns beklagt, und die Schule hat auch kein Interesse daran, da irgendjemanden "hängen zu lassen", denn derjenige bleibt ja so oder so 18 Monate an der Schule und natürlich versuchen wir alles, um die Geschichte zumindest einigermaßen in geordneten Bahnen zu halten - schon weil die Eltern dem Schulleiter sonst irgendwann die Tür eintreten.Ich persönlich würde dafür plädieren, den Seiteneinstieg zu ermöglichen - aber nur über das ganz normale Referendariat und zu den gleichen Konditionen und Ausbildungsbedingungen.
Und um die Frage "Wer aus der freien Wirtschaft wäre denn bereit zu diesen Konditionen zu kommen?" direkt zu beantworten: Diejenigen, die wirklich aus Überzeugung Lehrer werden wollen, sind nach meiner Erfahrung auch bereit diese 18 Monate in ihre Ausbildung zu investieren.
Unter den übrigen Kandidaten der Sorte "zum Referendariat bin ich nicht bereit, zum besser bezahlten Seiteneinstieg aber schon" gibt es sicher auch den ein oder anderne Brauchbaren, die Quote ist aber so verschwindend gering, dass sich der Aufwand nicht lohnt. -
@MoebiusNaja, das Programm der "normalen" Refs, die mit der Reihenfolge Schule-Studium-Schule das System nie verlassen, trägt mit SICHERHEIT noch viel weniger zu WELTOFFENHEIT und vielschichtige LEBENSERFAHRUNG bei.
Da ist die Lebenserfahrung der SE, die ja häufig auch schon Kinder haben, mit 100 % SICHERHEIT umfangreicher!!!!!!Inhaltlich hatte ich ja Zweifel an der Aussage deines Beitrags, aber der exzessive Gebrauch von von Großbuchstaben und Ausrufezeichen haben mich jetzt doch überzeugt. Funktioniert ja in der Schule auch - wenn man die Schüler anschreit, verstehen die es einfach viel besser.
Da merkt man gleich die Lebenserfahrung. -
Es gibt sicher Seiteneinsteiger, die aus ihrem vorherigen Berufsleben einiges mitbringen, was auch in der Schule hilfreich ist.
Auf der anderen Seite habe ich auch schon eine ganze Reihe erlebt, die in die Kategorie "besonders weltfremd" gehörten.Das Seiteneinsteiger pauschal mehr "wertvolle Lebenserfahrung" mitbringen, wage ich stark zu bezweifeln.
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Auch in Teilzeit musst du Nebentätigkeiten genehmigen lassen. Sie werden auch nicht unbedingt in größerem Umfang genehmigt, als bei Vollzeitkräften. Eine pauschale Untersagung für Teilzeitarbeitende wäre mir allerdings nicht bekannt, wäre vermutlich auch eine nicht zulässige Benachteiligung.
Selbst wenn man sich komplett ohne Bezüge freistellen lässt, hat man meines Wissens nach keinen Anspruch auf Ausübung einer Nebentätigkeit. Du bist schließlich immer noch Beamter und damit hat dein Dienstherr immer noch primären Zugriff auf deine Arbeitskraft.
Die Absolvierung einer Zusatzausbildung ist vermutlich nicht anzeigepflichtig, genau kann ich das für RLP allerdings nicht sagen. -
Damit du bei deiner Nebentätigkeit nicht übermütig wirst, ist festgelegt, dass nur ein bestimmter Betrag verdient werden darf. Alles, was darüber hinaus geht, muss an den Staat abgeliefert werden. Den genauen Grenzwert erfährst du beim Landesamt für Besoldung deines Bundeslandes.Das stimmt meiner Meinung nach so nicht:
Zitat(1) Werden von einer der in § 1 Abs. 1 genannten juristischen Personen Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst gewährt, so dürfen sie für die in einem Kalenderjahr ausgeübten Tätigkeiten insgesamt die Höchstgrenze von 6.000 Euro nicht übersteigen.
(2) Erhält ein Beamter Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst (§ 3) oder für andere Nebentätigkeiten, die er auf Vorschlag oder Veranlassung seines Dienstvorgesetzten ausübt, so hat er sie insoweit an seinen Dienstherrn im Hauptamt abzuführen, als sie für die in einem Kalenderjahr ausgeübten Tätigkeiten zusammengerechnet die Höchstgrenze nach Absatz 1 übersteigen. In den Fällen des § 3 Abs. 1 Satz 2 gelten als empfangene Vergütung nach Maßgabe des § 11 alle Beträge, die dem Beamten auf Grund seiner Mitwirkung an der Erfüllung des Vertragsverhältnisses zugeflossen sind.
Hier handelt es sich um eine Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes, die unterliegt nicht der Abführungspflicht. (Hier würde ich mich allerdings vorher sicherheitshalber genau beraten lassen.)
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Die Frage ob man etwas damit verdient, hat nichts mit der Genehmigungspflicht zu tun.
Es kann durchaus sein, dass man eine Tätigkeit genehmigen lassen muss, obwohl man sie unentgeltlich ausführt.
Schriftstellerische Tätigkeit ist, genau wie einige andere Sonderfälle, grundsätzlich genehmigungsfrei. -
Für selbständige oder freiberufliche Tätigkeiten gelten meines Wissens die gleichen Regelungen, wie für andere Nebentätigkeiten.
Eine Ausübung dürfte nach Genehmigung in begrenzten zeitlichem Rahmen möglich sein, wenn keine Konflikte zu dienstlichen Interessen zu erwarten ist. Letzteres könnte ein Problem sein, wenn Schüler oder deren Eltern zum Patientenstamm gehören, das würde ich also vermeiden. -
Es wäre mir völlig neu, dass ich Schulen in kirchlicher Trägerschaft die Gehälter individuell verhandelt werden.
Ich habe zeitweise an so einer Schule gearbeitet und die nicht verbeamteten Lehrkräfte wurden da meines Wissens nach BAT bezahlt, heute wohl entsprechend nach TVÖD. -
Es gibt Seiten im Internet, auf denen die Dinger angekauft werden.
Sondermüll sind die nicht, warum auch? -
Aber verdammt noch mal, das ist SEIN Job, dem er gewachsen sein muss.Solche Gespräche zu führen, gehört auch zu seinem Job.
Die Kernfrage ist tatsächlich, ob du die vorgesehenen Kinderbetreuungstage überschritten hast. Da du Dir darüber bisher überhaupt keine Gedanken gemacht zu haben scheinst und sich deine Schilderungen so anhören, als ob Krankheitstage doch recht regelmäßig vorkommen, halte ich das für durchaus möglich (vielleicht in 2011?). Wenn ein Kind dann tatsächlich noch häufiger Krank wird, kann jeder verstehen, dass das ein Problem für Eltern ist, mit dem man auch ein Stück weit flexibel umgehen muss. Das kann jedoch nicht so weit gehen, dass man - und diese Haltung erweckst du hier etwas (vielleicht nur deiner momentanen Verärgerung geschuldet) - einfach sagt "die gesetzliche Regelung ist mir völlig egal, wenn mein Kind krank ist, bleibe ich zu hause und die Schule muss halt sehen, wie sie damit klar kommt".
Zur Art und Weise des Gesprächs kann ich natürlich nichts sagen, die lasse ich jetzt mal hier außen vor und beschränke mich auf das Sachproblem. Im Grundsatz ist es für mich da nachvollziehbar,
- dass der Schulleiter nachfragt, ob Krankheitstage zwischen beiden berufstätigen Betreuungspersonen gleichmäßig aufgeteilt werden.
- dass er auf die Einhaltung der Rechtslage achtet, wenn jemand dagegen verstößt (hier ist er sogar in der Pflicht und ein persönliches Gespräch ist da zunächst das mildeste Mittel).Wenn Du die vorgesehenen Krankheitstage überschritten hast, hättest Du dich aktiv um Möglichkeiten kümmern können, weitere Überschreitungen in Zukunft zu vermeiden (alternative Betreuungsmöglichkeiten suchen, bei mehrtägigen Erkrankungen versuchen durch Stundenverlegungen mal einen Tag frei zu schaufeln, etc.). Dass das dann im Einzelfall immer noch mal scheitern kann und man trotzdem noch mal flexibel sein muss, wenn es hart auf hart kommt, steht auf einem anderen Blatt. Es wäre jedoch geschickt gewesen, in so einem Fall von sich aus auf den Schulleiter zuzugehen und deutlich zu machen, dass man das Problem erkannt hat und sich zumindest bemüht, die vorgesehenen Krankheitstage nicht noch weiter zu überschreiten.
Was die Überlegung zur Einschaltung des Personalrats angeht: ich bin Personalrat und hätte einer Kollegin an meiner Schule das gleiche geantwortet, wie Dir hier. Auch wenn es Teil unseres Jobs ist, Kollegen Verständnis entgegen zu bringen und in Konfliktsituationen zu unterstützen, heißt das nicht, dass wir immer uneingeschränkt die Interessen eines Kollegen gegenüber der Schulleitung vertreten können. Teil der Personalratsarbeit ist es eben auch, die Rechtslage zu kennen und aufzuzeigen, wo Forderungen und Beschwerden von Kollegen vielleicht menschlich verständlich, aber eben nicht rechtlich zwingend durchsetzbar sind. Leider ist die gesetzliche Realität an vielen Stellen nicht so, wie sich das Beschäftigte wünschen und es kommt relativ häufig vor, dass Kollegen mit geschwollenen Pulsadern vor uns stehen und sich über den Vertretungsplan, den Stundenplan oder andere Dinge aufregen und wir dann erst mal erklären müssen, dass wir zwar gerne Vermitteln, aber leider nichts erzwingen können, da die Stundenverteilung / die zusätzliche Vertretung / etc. nach der Erlasslage durchaus zulässig ist.
Grüße,
Moebius -
daneben habe ich mich verschrieben und meinte in diesem zusammenhang auch die umsatzsteuer, nicht die vermögenssteuer ...
Die Umsatzsteuer zahlt der Kunde, nicht der Unternehmer, der kann sich seine per Vorsteuerabzug zurückholen.
ob eine verbeamtung eines älteren Menschen im einzelfall angemessen ist, muss man im einzelfall entscheiden (wie gesagt, ein leben lang als selbstständiger geknechtet und produktiv gewesen, wieso hat der keinen anspruch auf volle absicherung, aber der lehrer mit der genau identischen lebensarbeitszeit?Verstehe ich das richtig, du bist schon der Meinung, dass eine Altersgrenze für die Beamtung in Ordnung ist, würdest aber Ausnahmen für besonders verdiente Gruppen machen? Dir schweben da scheinbar vormals Selbstständige vor, aber warum nicht Spitzensportler? Oder besonders fleißige Blutspender? Entschuldige die sarkastische Überspitzung, aber ich finde in deinem Postig schimmern merkwürdige Vorstellungen über die Arbeitswelt (und mangelnde Sachkenntnis was den Beamtenstatus betrifft) durch.
1. Jeder muss sich in seinem Leben entscheiden, ob er selbständig oder abhängig beschäftigt sein möchte. Wenn er ersteres wählt, hat er die Chance sehr frei zu arbeiten und ein Verdienstpotenzial, dass deutlich größer sein kann als in vergleichbaren Postitionen als abhängig Beschäftigter. Im Gegenzug muss er ein höheres Risiko in kauf nehmen und sich im vieler Sachen selber kümmern, die sonst mit dem Beschäftigungsverhältnis abgedeckt werden - zum Beispiel der Altersvorsorge. Die Altersversorgung eines Selbständigen mit der eines Beamten zu vergleichen, ist daher ziemlich abwegig.
2. Verbeamtung bringt mir Sicherheit viele Vorteile (vor allem Sicherheit) mit sich, aber auch Nachteile. ZB bindet man sich selbst auch lebenslang an einen Dienstherrn und kommt da praktisch nicht mehr raus, der Dienstherr kann mit Beamten auch anders umspringen als mit Angestellten (Unbezahlten Überstunden, Versetzung an andere Dienststellen). "Rundum-Sorglospakes mit Premiumabsicherung" sind Bildzeitungsvorstellungen, die mit der Realität wenig zu tun haben.
3. Die Entscheidung Verbeamtung oder nicht der Arbeitgebers ist keine Willkühr, sondern erfolgt aufgrund ganz sachlicher Überlegungen: Beamte sind in der Gegenwart etwas günstiger (da der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung wegfällt) und im Ruhestand teurer (da die Pension vom Dienstherr gezahlt wird und nicht vor der allgemeinen Rentenversicherung). Über ein "normales" Berufsleben mit 40 Beschäftigungsjahren und 20 Jahren Ruhebezügen gleicht sich das ziemlich aus, so dass lieber verbeamtet wird, da man damit in der Gegenwart erst mal Kosten spart. (Und bei so einer Bilanz is die Verbeamtung aus Sicht des Arbeitgebers durchaus "vernünftig".) Je später aber der Einstieg ist, desto ungünstiger wird das Verhältnis zwischen Arbeits- und Pensionszeit für den Dienstherr. Wenn irgendwann weniger als 30 Dienstjahre zu erwarten sind, werden Beamte in der Gesamtbilanz einfach deutlich teurer. Das ist der einzige Grund, warum es eine Altersgrenze für die Verbeamtung gibt. -
Was das also genau bedeutet, das müsste man sich mal ausrechnen und zwischen den Leistungen differenzieren.Jemand der lebenszeitverbeamtet ist, hat auf jeden Fall Anspruch auf die Mindestversorgung, die ist zwar deutlich entfernt von vollen Pensionsansprüchen, jedoch in einer Höhe, die für die man als Angestellter in die normale Rentenkasse schon mal 20 Jahre einzahlen kann.
immerhin hat ein selbstständiger zumindest mehr als wir lehrer an gewerbesteuern, vermögenssteuern, etc in seinem leben bezahlt... ohne eine funktionierende wirtschaft wird unser gehalt leider nicht erwirtschaftet...
Gewerbesteuer zahlen Unternehmen, Freiberufler sind nicht nicht gewerbesteuerpflichtig (so lange sie nicht als Personengesellschaft firmieren, was bei den meisten Selbständigen nicht notwendig ist). Vermögenssteuer gibt es in Deutschland nicht (und da wo es sie gibt, hat sie auch nichts mit Selbständigkeit zu tun, da sie auf Vermögen erhoben wird, unabhängig von der Art und Weise, wie dieses erworben wurde.) Ein "normaler" Selbständiger" zahlt die gleiche Einkommenssteuer wie jeder Beamte oder Angestellte.
im übrigen verstehe ich nicht, warum die massiven folgekosten für die steuerzahler per se eine schlechte sache sind?Den Satz lasse ich jetzt mal so für sich sprechen.
Auf jeden Fall ist es nicht Ziel und Zweck des Beamtentums möglichst großzügig Versorgungsansprüche unter den Bedürftigen zu verteilen, die die Allgemeinheit dann finanzieren muss, dafür gibt es Sozialsysteme. Der Staat ist in der Verantwortung mit Steuergeldern vernünfig umzugehen er kann nicht einfach eine sehr weitreichende Versorgungsverpflichtung eingehen, wenn absehbar ist, dass der Beschäftigte dafür nur noch sehr kurz Arbeitsleistung erbringen kann.
Wo es endet, wenn man das Beamtentum missbraucht um Privilegien ohne adäquate Gegenleistung zu verteilen, sieht man im Augenblick in Griechenland, wo es jahrelang üblich war, dass jeder Lokalpolitiker Beamtenposten an Familienmitglieder und Freunde verteilt hat, ohne dass diese dafür langfristig einen Gegenwert in Form von Arbeit erbracht haben.
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