Beiträge von Moebius

    Nein, nicht automatisch, beim Tauschverfahren bleibt die Einstufung erhalten (Für A14er ist es schwer im Tauschverfahren versetzt zu werden, es sei denn, sie stimmen vorher einem freiwilligen Rücktritt auf A13 zu). Du könntest höchstens Gluck haben, wenn das Zielbundesland dem Laufbahnwechsel eher zustimmt, als dein altes.

    Du darfst das nicht als Fernseher betrachten, sondern als zeitgemäße Möglichkeit eine zusätzliche Wand in deine Wohnung einzuziehen. Wenn man vom offenen Konzept genug hat kann das schon eine Alternative sein, versuch heute mal einen Handwerker zu kriegen.

    Bis zu einem Jahr hat man einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz an der gleichen Schule (wobei auch der bei Beamten relativ ist, man kann schließlich jederzeit versetzt werden), ab drei Jahren nicht. Man kann trotzdem Glück haben, kalkulieren kann man damit aber nicht. Und die Landesschulbehörde wird den Teufel tun und dir da irgendwas zusichern.

    Keinen Rechtsanspruch hast du im übrigen auch auf die Freistellung. Wir hatten im letzten Jahr genau den Fall (Kollegin wollte zeitlich begrenzt ins Ausland) obwohl die Schulleitung versucht hat, ihr das zu ermöglichen, hat die Landesschulbehörde sich komplett quer gestellt und am Ende hat die Kollegin sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen. In Niedersachen herrscht im Augenblick Lehrermangel, ich würde nicht damit rechnen, dass du einfach so beurlaubt wirst.Über Kinderbetreuung kannst du natürlich eine Freistellung beantragen.

    Erstaunlich, diese Sinnestäuschung, der ich unterliege. Überall, in allen Medien stoße ich immer wieder über Kommentare, Anklagen, Rechtfertigungen, Begründungen von Genderfragen in der Sprache.
    Irgendwas falsches muss ich wohl essen. Woher sonst die Halluzinationen? ;)

    "Die Medien", ganze genau.
    Genauer gesagt, die Medien, die du liest und die dich interessieren. (Vermutlich eher Zeit und Spiegel und weniger das Handelsblatt)

    Der Begriff dafür lautet "Filterblase".

    Der Beitrag liest sich ein bisschen so, als hätte die Schulleiterin nicht mehr alle Latten am Zaun. Aber natürlich kennen wir auch nur deine Steite der Geschichte, ihre Version sähe vielleicht anders aus.

    Aber sei es drum:
    Ich würde nicht auf Basis mündlich geäußerter Wünsche von Schulleitung oder Mentorin über legen, wie es weiter geht, sondern erst, wenn es konkret wird.
    Also schriftlichen Antrag auf sofortige Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst stellen. (Zum 1.12. bist du natürlich tatsächlich spät dran.)
    Wenn es dann dazu kommen sollte, dass dem Antrag erst zum 6.12. entsprochen wird, musst du das grundsätzlich hinnehmen und darfst auch keinen anderen Arbeitsvertrag zum 1.12. unterschreiben. Dann machst du deine Arbeit bis zum 6.12. und hinterlässt nach dem Tag alles was du nicht geschafft hast, in deinem Fach (dazu würde in meinem Fall die unkorrigierte Arbeit gehören). Natürlich arbeitest du nach dem 6.12. nicht mehr, und wenn deine ehemalige Schulleitung dann noch mit irgendwelchen Forderungen kommen sollte, würde ich erstmal auf die Schriftform bestehen, dann dürfte sich alles weitere erledigt haben.
    Wenn du grundsätzlich Probleme mit der Schulleitung hast, und Sorgen, dass die letzten Tage sehr unangenehm werden, weil sie dich schikaniert, dann kann dies auch ein völlig berechtigter Grund für eine Krankschreibung sein (da brauch es keinen "Doc Holliday"). Nur anderweitig arbeiten darfst du dann natürlich nicht.

    Grundsätzlich gibt es bei allen Streaminganbietern (genau so kann man ja fragen, ob ich vor Weihnachten in meiner Klasse einen Film über Netflix zeigen darf) AGBs, meine Vermutung ist, dass diese die Vorführung in begrenzter Öffentlichkeit wie Schulen (aus irgendeinem Grund werden meist nur Gefängnisse erwähnt, aber das ist ja im Grunde das gleiche) ausschließen, ich glaube aber kaum, dass das die Anbieter stören wird. Die Rahmenverträge zum Urheberrecht decken Streaming in Schulen bisher nicht ab.

    Wie so oft gilt: wer Fragen stellt kriegt Antworten.
    Solange die Schulleitung oder der Dienstherr nicht von sich aus auf die Idee kommt, mit diesbezüglichen Hinweisen auf euch zu zu kommen, würde ich sie nicht auf die Idee bringen. Wenn du explizit nachfragst, wird die Antwort wohl nein sein.

    Lehrergehälter sind nun wirklich kein Geheimnis. Warum gehen Leute an Privatschulen, in einer Zeit, wo praktisch jede Fächerkombination im staatlichen Dienst eingestellt wird, obwohl ihnen bekannt ist, dass sie damit auf Gehalt verzichten? Aus dem gleichen Grund, aus dem die Eltern 100€, 200€ oder 500€ Schulgeld zahlen, obwohl das öffentliche Schulwesen ihnen kostenlose Auswahl aus einem halben Dutzend Schulformen bietet.
    Weil Privatschulen ein Schonraum sind und zwar für alle Beteiligten.
    Bei den Schülern bleiben Leon, Luise und Frederike schön unter sich, Kevin und Mohammed steigen zweit Haltestellen weiter am allgemeinen Schulzentrum aus. Als Lehrer hat man es dann auch mit einem wesentlich pflegeleichteren Klientel zu tun. Höchstens die Eltern sind manchmal etwas schwierig. Aber die kann man meistens zufrieden stellen, indem man für die gleichen Leistungen die Notenstufe einfach um eins nach oben rückt, dann sind alle zufrieden, die Vöglein singen und es ist dem Herrgott ein Wohlgefallen.
    Wer das als Lehrer will, verzichtet dafür dann auch schon mal ganz gerne auf ein paar Euro auf der Gehaltsabrechnung.

    Es gibt keine "KO-Liste" mit Erkrankungen, die eine Verbeamtung automatisch ausschließen. Entscheidend ist immer die Frage, ob ein erhöhtes Risiko für eine vorzeitige Dienstunfähigkeit besteht. Da psychische Erkrankungen eines der größten Risiken für vorzeitige DU sind und wird bei Vorerkrankungen in diesem Bereich sehr genau hingeschaut und man tut gut daran, klar und mit ärztlichem Gutachten begründen zu können, warum im persönlichen Fall das spätere Risiko eben nicht erhöht ist.

    Ja, man kann eine Verbeamtung ablehnen, aber man hat keine Garantie, dass man später noch einmal die Möglichkeit bekommt.
    Ich würde dringend davon abraten, solche Spielchen zu spielen, die Verhältnisse an Privatschulen sind bekanntermaßen so wie von dir beschrieben und werden sich auch nicht ändern, nein, auch nicht, wenn die Schulleitung irgendwann man wechselt oder sonst irgendwas passiert.

    Entweder, du möchtest das für dich nicht, dann zieh die Konsequenzen und such dir eine andere Stelle und zwar jetzt, so lange die Bewerberlage gerade noch günstig für dich ist, oder du akzeptierst die Situation wie sie ist und siehst zu, dass du die Verbeamtung möglichst schnell bekommst (die ja auch etwas mit Jobsicherheit zu tun hat und der Frage, wie leicht man unter Druck gesetzt werden kann, wenn man etwas macht was der Schulleitung nicht passt).

    Achso, bei uns ist der Personalrat für die Grundschulen im Schulamt angesiedelt, nicht in der eigenen Schule.

    Entschuldigung, aber das ist falsch, auch Grundschulen haben in Niedersachsen einen eigenen Personalrat.

    Wenn es an eurer Schule keinen gibt, dann vermutlich nur, weil die Wahl beim letzten mal mangels Kandidaten oder Wahlvorstand gescheitert ist. Und mal ganz deutlich: wenn die Wahrnehmung der eingenen Mitwirkungsmöglichkeiten schon im Ansatz der Bereitschaft scheitert, dann muss man sich nicht wundern, wenn sich der externe Schulleiter und die Behörde auch nicht all zu sehr um eure Interessen kümmern.

    Die nächste Personalratswahl steht im kommenden März an (zumindest an Gymnasien, aber soweit ich weiß ist der Termin an allen Schulformen in Nds der gleiche).
    Arbeitsauftrag für dich:
    Morgen beim Bezirkspersonalrat anrufen, genaue Informationen erfragen und um Zusendung der Unterlagen für den Wahlvorstand bitten. Die Schulungen für den Wahlvorstand sind Mitte November bis Ende Dezember, es eilt also. Dann dafür sorgen, dass irgendjemand für den PR kandidiert und es ab März bei Euch einen Personalrat gibt.
    Der kann dann mit dem Schulleiter über Präsenzzeiten und Vertretungskonzept reden und vor allem mal gemeinsam mit der Elternschaft Druck in der Behörde machen, damit nach sechs Jahren mal eine dauerhafte Lösung für die Schulleitung gefunden wird. "Sechs Jahre kommissarisch" ist im Grund schon eine Frechheit und ein Behördenversagen.

    Grüße.
    Moebius

    Grundsätzliches Problem:
    Man hat kein Anrecht darauf, Gründe für eine Ablehnung zu erfahren.
    Wenn Gründe genannt werden, kommt man als Arbeitgeber sofort in Teufels Küche, weil die genannten Gründe dann auch einer rechtlichen Prüfung standhalten müssen und man sich ganz schnell mit irgendwelchen Gleichbehandlungsgrundsätzen, etc. angreifbar macht.
    Kleines Arbeitgeber-ABC:
    Absagen grundsätzlich knapp, allgemein und unverbindlich halten. "Wir danken ihnen für die Bewerbung, können sie aber leider nicht berücksichtigen." Nützt niemandem etwas, ist aber wasserdicht.
    Wenn der Arbeitgeber nicht dumm ist, wird er auch auf Nachfrage nicht konkreter werden, maximal kommt dann "Es gab besser geeignete Bewerber."


    Grundsätzlich stimme ich dir zu, aber es gibt auch hier im Forum (und sogar im Thread) Deutschkollegen, die konsequent jeden Beitrag klein schreiben. Da wird sich auch nicht drüber aufgeregt.

    Capital letters make the difference between helping your Uncle Jack off a horse and helping your uncle jack off a horse.

    Ein Arbeitnehmer hat das Recht auf Freistellung für Bewerbungsgespräche, wenn er gekündigt wurde oder wenn ein befristeter Vertrag ausläuft. Umgekehrt hat er kein Recht auf Freistellung, wenn er in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis ist oder wenn der Befristungszeitraum noch in erheblicher ferne liegt (wobei arbeitsgerichtlich noch nicht abschließend geklärt ist, wie lange vor Auslaufen des Vertrages man so einen Anspruch hat).

    Ein Beamter auf Lebenszeit hat keinen Anspruch auf Freistellung, wenn sich dein Dienstherr querstellt, nicht mal durch "Stundentausch". Wenn du die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt hast, ließe sich wohl ein Anspruch ableiten, ob es so eine gute Idee wäre, bevor man eine Alternative hat, sei mal dahingestellt.

    Einzig sinnvolle Lösung: der möglichen neuen Firma das Problem mitteilen und um einen Termin in der Unterrichtsfreien Zeit bitten.

    Das Ganze wird wohl spätestens dann eine Schulveranstaltung werden, wenn was passiert und betroffene Eltern hinterher jemanden suchen, den sie verantwortlich machen können. Auch der super Draht zum Schulleiter hält einen solchen Belastungstest in der Regel nicht stand.

    Ich kann wirklich nicht verstehen, wieso sich hier Leute Gedanken machen, wie man irgendwelche Hilfskonstruktionen zusammenschustern könnte um die Sache irgendwie ohne vernünftige Aufsichten durchführen zu können.
    Wenn ich eine schulische Veranstaltung verantworte, plane ich sie sauber, mit allen notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und so, dass alle rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Wenn das nicht möglich ist, lass ich es.

    Und nochmal: bei schulischen Fahrten setzen Jugendherbergen Aufsichten der Schule voraus, bei Jugendgruppen lassen sie sich normalerweise unterschrieben, dass mindestens ein Teilnehmer älter als 25 ist und die Verantwortung übernimmt. Eine Fahrt einer Schule, bei der die Lehrer die Schüler in der JH abladen und dann verschwinden wird wohl kein zweites mal in der gleichen Lokalität stattfinden.

    Vorweg:
    Jede Schulveranstaltung wird vom Schulleiter genehmigt, der trägt dann letztlich auch die Verantwortung. Das setzt aber natürlich voraus, dass man ihm gegenüber auch die Bedingungen, unter denen eine Veranstaltung stattfinden soll, klar (sprich: schriftlich und belegbar) kommuniziert. Wenn der das dann absegnet, ist es nicht mehr dein Problem.

    Probleme, die ich hier sehe:
    Wer bucht bei der Jugendherberge und ist der Herrbergsleitung klar, dass Nachts nur ältere Schüler als Begleitpersonen anwesend sein sollen? Ich glaube eher nicht, dass sich die Herberge unter diesen Bedingungen darauf einlässt und kann mir vorstellen, dass es auch Probleme gibt, wenn Nachts was passiert und die feststellen, dass sie keinen Lehrer auftreiben können.
    Bei schulischen Veranstaltungen geht die Aufsichtspflicht auf die Schule über. Der Schülerrat ist ein Organ der Schule und wenn der zu einer Fahrt einlädt können und werden die Eltern minderjähriger Schüler davon ausgehen, dass die Schule der Aufsichtspflicht auch nachkommt.
    Ich persönlich würde das als Schulleiter in der beschriebenen Konstellation auf keinen Fall genehmigen.
    Und selbstverständlich werdet Ihr also Verbindungslehrer nicht so dumm sein, und die tatsächlichen Bedingungen der Veranstaltung der Schulleitung gegenüber zu verschleiern, denn dann seit ihr definitiv dran, wenn was passiert, und zwar nicht nur mit grober Fahrlässigkeit, sondern mit Vorsatz.

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