Rechtsmittel können Eltern grundsätzlich nur gegen einen Verwaltungsakt der Schule einlegen und die würden sich dann natürlich gegen die Schule und nicht gegen die Einzelperson "Lehrer" richten. Alles andere wäre auch sinnlos, da der einzelne Lehrer ja an einem gefällten Konferenzbeschluss gar nichts mehr ändern kann. Da man also nicht als Person der Beklagte wäre, braucht man natürlich auch keinen Anwalt, im Verfahren müsste der Lehrer auch höchstens als Zeuge auftreten. (Nein, persönliche Beispiele kenne ich nicht, obwohl alle Lehrer sich ständig darum Sorgen machen das sich "die Eltern einen Anwalt nehmen und versuchen alles anzufechten" kenne ich im meiner bisherigen beruflichen Kariere kein einziges Beispiel, bei dem das tatsächlich eingetreten ist.)
Grüße,
Moebius