Ich glaube viele Schlüsseldienste bieten auch das Anfertigen von Stempeln an, da kannst du dir dann draufschreiben lassen, was du willst.
Beiträge von Moebius
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Hallo,
Parkettierung ist bei uns ein vorgesehenes Thema in Klasse 5 / 6. (Inzwischen sogar relativ umfangreich.)
In den entsprechenden Unterrichtswerken steht reichlich dazu drin, aber wir haben es überhaupt nicht gern, wenn die Grundschulen einfach Inhalte der weiterführenden Schulen vorwegnehmen (vor allem wenn es nicht Kleingkeiten sind, sondern ganze Blöcke).Grüße,
Moebius -
Musst du nicht irgendwann mal zurück auf deinen Heimatplaneten?
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Ehrlich gesagt habe ich leichte Zweifel, dass deine Sichtweise so objektiv ist.
Da du ja schreibst, du hast nichts mehr zu verlieren, willst klagen und hast Angst nie mehr unterrichten zu dürfen nehme ich mal an du bist jetzt das zweite Mal durchgefallen. Dann können die Vornoten so ganz überraschend ja nicht mehr gewesen sein.Was du über das Verhalten deiner Prüfer sagst
Zitat1 Woche vorher bei einem UB hat sie noch gesagt, dass sie der Prüfung entspannt entgegensieht und das schon alles klappen würde. Das kann ich dann nicht verstehen. Die Fremdprüferin klopft mir nach der 2. Stunde noch lachend auf die Schulter und sagt: Jetzt haben sie es überstanden, entspannen sie sich erstmal im Lehrerzimmer und trinken einen Kaffee, bis wir sie holen. Sagt man so etwas zu jemandem, der sich gerade zwei Fünfen in den UPP's abgeholt hat?
kann man auch alles durchaus zu Gunsten deiner Prüfer auslegen - sie haben vielleicht nur versucht dich zu beruhigen und freundlich zu sein. Auf jeden Fall bist du sicher nicht dadurch in der Prüfungssituation benachteiligt gewesen.ZitatOder hätte man mir nach einer Stunde schon sagen müssen, dass es nicht mehr zu schaffen ist. Dann hätte ich immer noch krank werden können, um mir eine Chance offen zu halten die Prüfung zu wiederholen. Also alles etwas komisch.
Weil du dich bei einem Prüfungsteil krank meldest, darfst du die bereits abgeschlossenen noch lange nicht wiederholen. Du beschwerst dich hier darüber, dass die Prüfer dir nicht die Möglichkeit gegeben haben mit einem Taschenspielertrick (der vermutlich gar nicht funktioniert hätte) eine weitere Chance zu ertricksen. Das dürfte kaum ein stichhaltiger Widerspruchsgrund sein.
Tut mir leid, wenn meine Antwort für dich nicht so angenehm ist, aber nach deiner Schilderung gibt es eigentlich nur zwei mögliche Erklärungen:
1.: Prüfer samt den dich persönlich nicht kennenden Fremdprüfern haben sich gegen dich verschworen um speziell dich aus reiner Willkühr aus dem Schuldienst fern zu halten.
2.: Deine Selbstwahrnehmung und Einschätzung der Prüfungssituation ist zu optimistisch und deine Leistungen waren tatsächlich nicht ausreichend.Es mag durchaus sein, dass Fall 1 in Einzelfällen mal vorkommt, persönlich habe ich das aber nie erlebt. Dafür aber schon einige Male Fall 2.
Grüße,
Moebius -
Wenn ich das richtig verstehe, hat er die Vornote doch auf deinen Wunsch hin zugehalten, weil du es nicht wissen wolltest. Aus gleichem Grund hast du den eigentlich vorgesehenen Einsichtstermin nicht wahrgenommen. Willst du jetzt Einspruch einlegen, mit dem Argument, dass man dich hätte dazu zwingen müssen das Gutachten und die Note zu lesen?
ZitatHätte ich das gewusst, wäre ich wahrscheinlich gar nicht in die Prüfung gegangen.
Dann hättest du den Versuch von dir aus abgebrochen und er wäre auch mit ungenügend bewertet worden.
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Ein Problem gäbe es nur, wenn die Zeugniskonferenz schon gelaufen wäre und der Schüler versetzt worden ist, einem Kollegen aber später auffällt, dass er statt einer 5 eine 4 eingetragen hat und der Schüler jetzt eigentlich die Versetzungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt. In diesem Fall dürfte die Note zwar auch korrigiert werden, der von der Klassenkonferenz gefällte Beschluss "Versetzt" bliebe aber wohl bestehen.
Grüße,
Moebius -
Zitat
...sondern den Alltag von uns Lehrern mit all seinen Besonderheiten toll wiedergibt ..."Mit wildfremden Frauen tauscht er sexuelle Fantasien aus, ohne dass seine Frau auch nur das Geringste ahnt. Er wird immer unvorsichtiger und chattet sogar während des Unterrichtes. Bis ihn seine Schüler beim Chatten beobachten,.... "
Ja ne, ist klar, passiert bei uns ständig.
Wenn ich mal hinzunehme, dass es sich hier um einen relativ exotischen on-demand Verlag zu handeln scheint und das Buch erst vor wenigen Tagen erschienen ist komme ich zu der Schlussfolgerung:
Eigenwerbung, bitte löschen. -
Das Argument "die Schüler haben sich an meinen Stil gewöhnt" zieht eigentlich nicht so richtig, denn in Niedersachsen läuft es wohl in 2 bis 3 Jahren auf hausexterne Fremdkorrekturen zu, so dass Schüler in der Lage sein müssen eine Aufgabenstellung unabhängig vom Lehrer zu bearbeiten.
Trotzdem musst du natürlich mit dir selbst ausmachen, wie weit du in solchen Fällen nachgeben willst. Wenn nicht, musst du das halt mit überzeugenden Argumenten begründen. Grade bei älteren Kollegen, die Zweitkorrektor für einen Neuling machen, habe ich es durchaus schon hin und wieder mal erlebt, dass da so eine Eistellung "jetzt zeig ich dem Frischling mal, wie das richtig gemacht wird" durchscheint.Grüße,
Moebius -
Das Kursbuch kann der Klassenlehrer nicht kontrollieren, da er gar keinen Zugriff darauf hat, das bleibt beim Lehrer des Kurses und der müsste eigentlich schon selbst aktiv werden, wenn ein Schüler ständig fehlt.
Es kommt jedoch auf die Details an. War der Schüler vielleicht schon volljährig? Dann muss der Lehrer da nicht hinterher lauften, sondern wird unentschuldigte Fehlzeiten einfach mit "6" bewerten.
Ich würde einfach mal nachforschen, wie das Leistungsbild des Schülers sonst so ist, so verhalten sich ja in der Regel nur Schüler, die auch anderweitig auffällig sind (zum Beispiel durch schlechte Leistungen). Vielleicht kriegt der Schüler ja sowieso schon einige Fünfen, dann ist dein Kurs nicht mehr so entscheidend.Grüße,
Moebius -
Hast du die Fehlzeiten im Klassenbuch eingetragen?
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Hi,
das derjenige der abgeschrieben hat gegen die Regeln verstoßen hat ist klar, das würde ich auch entsprechend bewerten. Etwas anders als bei einer Klassenarbeit sehe ich das hier allerdings beim abschreiben-Lasser, denn wenn man bei einer Klassenarbeit in so einem Fall davon ausgehen kann, dass derjenige in betrügerische Absicht mitgeholfen hat (sonst kann man keine komplette Arbeit abschreiben) hat in diesem Fall der ursprüngliche Erzeuger der Mappe ja nicht unbedingt etwas falsch gemacht, denn zeigen durfte er seine Ergebnisse seinem Nachbarn hier ja (war ja sogar gewünscht).
Grüße,
Moebius -
Wenn es Nachtleben sei darf, würde ich die Szene nehmen, bei der die beiden Hauptdarsteller mit einer Truppe Japaner durch die Stadt ziehen. Müsste so Ende erstes Drittel bis Mitte des Films sein.
Grüße,
Moebius -
Bei uns in Niedersachsen nicht, themengleich können nur zwei direkt aufeinander folgende Prüfungen sein. Bei genau zwei Prüfungen würde ich von unserer Oberstufenkoordinatorin allerdings auch erwarten, dass die so gelegt werden, dass eine Aufgabe reicht.
Grüße,
Moebius -
Ist sowas in anderen Bundesländern nicht geregelt?
Bei uns gibt es vorgeschriebene Mindestzahlen, die in der Regel auch nicht wesentlich überschritten werden. Dieses Jahr hatten wir:
2 Gesamtkonferenzen
3 (gesamt) Dienstbesprechungen
2x2 Fachkonferenzen
2 Nachmittage für KlassenteamsitzungenHeißt also pro Monat im Schnitt eine große Konferenz.
Dazu kommt dann noch diverser Kleinkram (Diensbesprechungen im kleineren Kreis, Zeugniskonferenzen, etc) -
Eine Behauptung "50% falsche Empfehlungen" steht mit Sicherheit nicht in der Pisa-Studie, das wurde da schließlich überhaupt nicht untersucht. Wenn man dir das an der Uni erzählt hat, könnte das vielleicht daran liegen, dass die Pisa Studie von jedem gerne genutzt wird um sich Argumente für den didaktisch-pädagogischen Ansatz abzuleiten, den er die letzten 20 Jahre vorher auch schon vertreten hat. Siehe Diskussion pro / contra dreigliedriges Schulsystem, über das in der Pisa-Studia überhaupt keine Aussage getroffen wird.
Und das Beispiel "Kneten der 5" war nicht aus der Luft gegriffen sondern persönliche Erfahrung. Grade in Mathe gibt es an der Grundschule nämlich ein ganz großes Problem: viele Grundschullehrerinen sind dafür gar nicht ausgebildet, müssen es aber trotzdem unterrichten. Kein Wunder, dass die dann so gerne auf "differenzierende" Arbeitsformen zurückgreifen. Da schmeißt man die Schüler lieber an einer Lerntheke mit 36 Arbeitsblättern zu, weil sich die Kolleginnen einer fachlichen Klärung im Frontalunterricht gar nicht gewachsen fühlen (wofür man ihnen keinen Vorwurf machen kann).
Es gibt keinen grundsätzlichen Vorteil differenzierender Arbeitsformen gegenüber Frontalunterricht, die passende Mischung für jeden Inhalt ist entscheidend. Und wo die weiterführenden Schulen vielleicht oft zu frontal agieren schlagen viele Grundschulen inzwischen in's Gegenteil und machen Binnendifferenzierung als reinen Selbstzweck.Wenn es um komplexere Inhalte geht, muss man zentrale Probleme auch mal "frontal" klären. Spätestens, wenn es in Mathe etwa an die Brüche geht würde ich dringend davon abraten, das einer Grundschullehrerin mit Deutsch und Sachkunde aufzudrücken. Das würde aber, zumindest in einem Teil der Klassen, passieren, wenn die 5 / 6 an die Grundschule gehen.
Grüße,
Moebius -
Die Klassen 5 und 6 sind die effektivsten, die wir derzeit am Gymnasium haben. Am Ende der Klasse 6 sind die Schüler ungefähr auf dem gleichen Stand wie Ende Klasse 7 an der Realschule, eher weiter. Über die weitere Mittelstufe können wir diesen "Vorsprung" so gerade halten, aber nicht weiter ausbauen. Das liegt daran, dass die Schüler insbesondere in diesem Alter extrem unterschiedliche Entwicklungsgeschwindigkeiten haben. Besonders beim Übergang vor Klasse 4 nach 5 merkt man auch, wie dankbar ein Großteil der Schüler es aufnimmt, dass sie endlich mal wieder gefordert werden, nachdem sie in der Grundschule wochenlang damit beschäftigt wurden Mandalas auszumalen und die "5" zu kneten.
ZitatOriginal von Anja82
50 % der Schullaufbahnempfehlungen sind falsch, viele müssen also entweder die Schulform wechseln oder quälen sich durch.Aha, und wie kommst du auf diese kühne statistische Behauptung?
Ich bin im Gegenteil oft überrascht, wie gut die Schullaufbahnempfehlungen nach der Klasse 4 passen (auch wenn ich sie mir grundsätzlich erst am Ende der Klasse 5 angucke.). Ich habe grade eine Klasse 5/6 als Klassenlehrer gehabt, von meinen 4 Abgängern im Laufe der 2 Jahre hatten 3 eine Realschulempfehlung, beim vierten haben die Eltern aus nicht-leistungsbedingten Gründen eine Schulwechsel gewünscht. Ich habe noch zwei weitere Schüler mit Realschulempfehlungen, die beide eher schwach sind und bei denen sich erst in der 7/8 zeigen wird, ob sie es am Gymnasium packen, bei den Schülern mit Gymnasialempfehlung habe ich nur eine "Wackelkandidatin".
Wenn ich mich mit Grundschullehrerinnen unterhalte höre ich übrigens oft die Aussage, dass die Empfehlungen nach der 2. Klasse im Grunde in 95% die gleichen wären. Das sich Schüler später auf einmal sehr leistungsstark entwickeln kommt vor, und man muss natürlich dafür offen sein. Es ist aber nicht die Regel.Grüße,
Moebius -
Das gleiche habe ich beim Lesen auch gedacht.
Die Mehrzahl der Lehrer dürfte sich wohl in keinem Punkt uneingeschränkt wiederfinden. Ich auch nicht. -
Du vermischt zwei verschiedene Sachen.
Du kannst Landesbeamtin und zur Arbeit an einer kirchlichen Schule beurlaubt sein. Das ist zeitlich befristet, dein Beschäftigungsverhältnis mit dem Land bleibt bestehen und das Land kann dann auch nach in der Regel fünf Jahren sagen, dass sie dich wiederhaben wollen. Die entsprechenden Stellen werden aber direkt so ausgeschrieben, in deiner derzeitigen Situation als Beamtin auf Probe an einer staatlichen Schule wirs du wahrscheinlich nicht dafür in Frage kommen.
Wenn du hingegen Kirchenbeamtin werden willst, ist die Kirche dein alleiniger Dienstherr und du bist an die Kirche gebunden. Dann kannst du nicht gleichzeitig noch Landesbeamtin sein. Du müsstest also vorher deine Entlassung aus den Landesbeamtenverhältnis beantragen, was mir doch ein ziemlich riskantes Spiel zu sein scheint.
Für eine gesichtere Rechtsauskunft wprde ich mich da aber an eine qualifizierte Stelle wenden.Grüße,
Moebius -
Hallo,
die wesentlichen Dinge findest du in den Ausführungsbestimmungen
[URL=http://www.schure.de/22410/33,83213.htm]http://www.schure.de/22410/33,83213.htm[/URL]
Wie genau das in der Praxis aussieht ist aber ziemlich unklar. Für mich liegen die Aufgaben des Fachprüfungsleiters in erster Linie darin sicherzustellen, dass alle Formalia eingehalten werden. Ich habe als FPL die Gutachten gelesen, die mit den Randkommentaren abgeglichen und "kritische" Stellen in der Arbeit noch mal besonders angesehen, insbesondere dahingehend, ob alle Schüler gleich behandelt wurden. Ich habe keine "Drittkorrektur" der ganzen Arbeit durchgeführt.
Ich habe aber auch schon ganz andere Erfahrungen gemacht, vor allem bei einigen älteren Kollegen, die dann sehr im Detail nachkorrigiert haben. (vorzugsweise die Kollegen, die keine Gelegenheit auslassen sich darüber zu beschweren, wie überlastet sie sind.)Grüße,
Moebius -
Hallo,
als Lehrer hat man kein Anrecht darauf, dass die Unterrichtspausen zwischen den einzelnen Stunden auf wirklich Arbeitspausen sind, schon aufgrund der notwendigen Aufsichten wäre das auch gar nicht immer zu realisieren. Es gilt aber natürlich das allgemeine Arbeitszeitgesetzt und nach dem hast du bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 (Zeit)Stunden Anrecht auf 30 Minuten Pause. (Unde diese Zeiten müssen aus arbeitsrechtlichen Gründen auch eingehalten werden.)
Güße,
Moebius
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