Das dürfte aber ziemlich sinnlos sein, wenn bereits klar ist, dass der Etat der Schule hierfür nicht ausreicht (Kollegen aus den südlichen, besser finanzierten Bundesländern, können das vielleicht nicht nachvollziehen, aber beispielsweise hier im Norden ist es durchaus üblich, dass Lehrer alles selber finanzieren und der Etat dann am Jahresende anteilig aufgeteilt wird, was dann dazu fürt, dass jeder großzügig 10% bis 20% seiner Kosten erstattet bekommt). Ich würde mal davon ausgehen, dass hier eine ähnliche Regelung gilt, wie bei Klassenfahrten: der Arbeitgeber kann es zwar bei der Genemigung zur Bedingung machen, dass man die Kosten selber trägt, wenn man dazu aber nicht bereit ist, kann man nicht dazu gezwungen werden. (Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dass der Arbeitgeber verpflichtene Fortbildungen ansetzen kann, deren Kosten man dann aber selber tragen muss.) Es ist auch nicht grade geschickt, so etwas anzuordnen, ohne dass es vorher eine Diskussion dazu mit dem Kollegium gegeben hat.
Ich würde der Schule einfach mitteilen, dass du nicht bereit bist die Kosten selber zu tragen (wäre ich auch nicht) und unter diesen Vorraussetzungen auf eine Teilhnahme an der Fortbildung verzichtest. Dann würde ich mal abwarten wie die Schule reagiert. Falls der Schulleiter auf beides gleichzeitig besteht (Teilhnahme und Kostenübernahme) würde ich einfach mal fragen, auf welcher Rechtsgrundlage er dieses verlangt.
Viele Grüße,
Moebius