Beiträge von Moebius

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    kiki74 schrieb am 01.06.2006 13:11:
    Hallöle!


    Ich habe hier eine Frage bzgl. der Aufsichtspflicht. Eine Kollegin will mit ihrer Klasse ins Schwimmbad. Allerdings lässt sie die Eltern davor einen Zettel unterschreiben auf dem Sie die Aufsichtspflicht für die Zeit im Schwimmbad nicht übernimmt. Ist das rechtlich möglich? Was ist, wenn etwas passiert? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dann nicht belangt werden kann.


    Grüße
    Kiki


    Ich bin zwar juristischer Laie, halte ein solche Vorgehen aber für ziemlich absurd. Die Aufsichtspflicht bei Schulveranstaltungen ist per Gesetz ferstgeschrieben, in Niedersachsen zB durch das niedersächsische Schulgesetzt §62. Das lässt sich durch eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Eltern und Schülern nicht außer Kraft setzten.
    Man sollte sich beispielsweise bei Klassenfahrten durchaus von den Eltern unterschreiiben lassen, dass Schüler an einem eventuellem Schwimbadbesuch teilnehmen dürfen, da man sonst auf jeden Fall gekniffen ist, wenn was passiert. Für eine dem Alter und der Lenrgruppe angemessene Aufsicht muss man aber in jedem Fall sorgen.

    Sinn der Bindung ist in eigentlich, dass im Nachhinein keine Blätter mehr entnommen oder zugefügt werden können. Eine Spiralbindung ist da nicht so sinnig.
    Klebebindung ist auch nicht so wahnsinnig teuer, hier bezahle ich 4 Euro pro Exemplar.

    Zenrsurengebung ist keine Mittelwertbildung.
    In Niedersachsen steht meines Wissens sogar eine Formulierung in der Art "Bei der Zensurengebung ist das pädagogische Gesamtbild des Schülers zu berücksichtigen." in irgendeinem Erlass. Wer also einfach eine Reihe Zahlen in den Taschenrechner eintippt macht es sich eindeutig zu einfach.
    Wieso du dabei pädagogische Schwierigkeiten hast, verstehe ich nicht ganz, du hast nur "technische" Probleme geschildert.
    Als Faustregel gilt bei mir, ein Schüler der sich um eine Note verändert hat, bekommt im Gesamtjahr die Note des zweiten Halbjahres, bei Änderungen um zwei Noten gibt es in der Regel die mittlere. Letztlich würde ich aber durchaus davon abweichen, wenn ich gravierende Gründe dafür sehe.
    Schierigkeiten würde es wohl nur geben, wenn sich ein Schüler um zwei Noten verschlechtet hat und man ihm auch wirklich diese zwei Noten schlechtete Zensur für das Gesamtjahr gibt (also etwa 3 im 1.HJ, 5 für das Gesamtjahr), dann würde man sich möglicherweise angreifbar machen, weil die Note des 1. HJ nicht angemessen berücksichtigt wurde.

    Zitat

    Orang-Utan-Klaus schrieb am 22.05.2006 14:48:
    Einige Lehrer waren echt bedient, weil sie Probleme hatte, mit den Einträgen im Impfpass. Von einigen Eltern kam auch die Ansage, dass sie ihre Kinder nicht durchimpfen oder dass sie den Ausweis nicht vorlegen wollten.


    Was ich auch durchaus nachvollziehen kann, denn wir haben nun mal eine ärztliche Schweigepflicht und gleichzeitig keinen Impfzwang. Niemand ist dazu verpflichtet Detaills über den Gesundheitszustand seines Kindes gegenüber dessen Lehrern darzulegen.

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    Atreju schrieb am 22.05.2006 00:20:
    Als Beamter muss man allerdings nicht nur darauf achten, sich nicht strafbar zu machen, sondern man muss auch das Grundgesetz beachten.
    Also nochmal, der Klarheit halber: Wer Briefchen lises macht sich nicht strafbar, handelt aber (in der Regel) entgegen seiner dienstlichen Pflichten als Beamter/Angestellter im öffentlichen Dienst.


    Juristisch gesehen ist dein Hinweis sicher richtig - faktisch stellt er uns aber vor ein Problem, weil die beischriebener "rechtlich einzig richtiger Weg" aus pädagogischen Gründen in meinen Augen sehr zweifelhaft ist.
    Leider stehen wir immer Häufiger vor solchen Sachen, weil in unserem Verwaltungssystem die starke Tendenz besteht, immer den Weg zu gehen, der juristisch 200%tig einwandfrei ist und in keinster Weise irgendwie angreifbar sein könnte.
    Als Jurist hast du immer nur den einzelnen Fall vor dir und entscheidest diesen nach bestem Wissen und Gewissen - aber mit den Konsequenzen leben und arbeiten müssen hinterher wir.

    Zitat

    Atreju schrieb am 21.05.2006 23:11:


    Wie kommst Du darauf?
    Das BVerwG sieht das anders: "Das Briefgeheimnis schützt die Vertraulichkeit von Sendungen mit individuellen schriftlichen Mitteilungen, auch solche in unverschlossenen Sendungen" (BVerwGE 113, 208 [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/images/i210.gif])


    http://dejure.org/gesetze/StGB/202.html

    Zitat

    Atreju schrieb am 21.05.2006 23:11:


    Ist das nicht eher Schikane? Denn vermutlich würde er damit ja gerade nicht den weiteren Unterricht stören, sondern das ganze in der Pause lesen.


    Aber vermutlich die nächste Stunde nutzen, um darauf zu antworten.
    Der Streit darüber ist müßig, wenn man bestimmte Verhaltensweisen im Unterricht als unerwünscht betrachtet, kommt man nicht umher das Auftreten dieses Verhaltens auch zu sanktionieren. Und ich bin der Meinung, das die Konsequenzen eines solchen kleinen Fehlverhaltens maßvoll, direkt und am besten nonverbal aufteten sollten. Wenn ich bei solchen Sachen jedes Mal eine Diskussion mit dem Schüler anfange, mache ich mich zum Horst. Das Wiedergeben am Ende der Stunde finde ich genau so unpassend - das hieße ja, dass die Schüler im Unterricht nicht aufgepasst, sondern sich mit bekanntermaßen nicht erlaubten Tätigkeiten beschäftigt haben und ich ihnen die "Früchte" dieser unerlaubten Tätigkeit auch noch wieder zugängig mache. Ich mache das Fehlverhalten sozusagen öffentlich, nur um anschließend für alle zu demonstrieren, dass es keinerlei Konsequenzen hat.
    Im Übrigen habe ich es (in meiner zugegebenermaßen kurzen) Zeit als Lehrer noch nie erlebt, dass Schüler sich ungerecht behandelt gefühlt haben, wenn ich ihnen ein Briefchen abgenommen habe - allerdings können sich die Schüler bei mir auch darauf verlassen, dass ich nicht reingucke oder die Schreiber durch Vorlesen oder ähnliches bloßstelle.

    Ich lese Briefe sicher auch nicht, aber das Briefgeheimnis gilt meines Wissens nur für geschlossene Briefe. Das Lesen einer Postkarte gilt nicht als Verstoß, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Schnipsel Papier plötzlich unter Schutz steht, nur weil jemand ein paar Zeilen drauf gekritzelt hat.
    Den Eigentumsschutz als Argument gegen das Einziehen heranzuholen finde ich auch nicht selbstverständlich, da hier ja faktisch kein materieller Wert vorliegt.
    Das von Atreju vorgeschlagene Vorgehen halte ich pädagogisch für höchst fragwürdig, da der Schüler hier keinerlei negative Konsequenzen eines unerwünschten Handels erfährt.
    Wenn ein Schüler mal einen Brief schreibt und dabei der Unterricht nicht weiter gestört wird, würde ich das ganze ignorieren. Wenn es wiederholt vorkommt, oder die Schüler sehen, dass ich es bemerkt habe, sammel ich den Brief ohne großes Theater ein und lasse ihn verschwinden. Falls tatsächlich mal ein Schüler am Stundenende drauf besteht, sein Eigentum wieder zu bekommen, würde ich darauf hinweisen, dass er damit ja dann vermutlich damit den weiteren Unterricht stören würde, ich im aber gerne anbiete den Brief bei Direx zu hinterlegen, wo er ihn sich dann am Ende des Schultages abholen kann.

    Ich denke, hier muss man zwei Dinge unterscheiden: die Schweigepflicht und das "drüber lustig machen". Als Lehrer kann ich meine Kollegen durchaus über häusliche Probleme, gesundheitliche Probleme, etc. meiner Schüler informieren. Vorraussetzung ist allerdings, dass diese Probleme von Relevanz für die informierten Kollegen sind, es darf also nicht um "Klatsch und Tratsch" gehen, sondern um Sachliche Information über Dinge, die ich im Unterricht und in meinem Umgang mit meinem Schüler berücksichtigen muss. In diesem Fall würde ich da keinen Verstoß gegen die Schweigepflicht sehen.
    "Sich drüber lustig machen" ist natürlich in keinem Fall in Ordnung.

    Es ist gut, Tafelanschrieb aus Schüleräußerungen zu entwickeln, das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass alle Schüleräußerungen an die Tafel gehören. Günstig ist, wenn die Schüler in Schüler-Schüler Gespräch selbst einen Konsens zum von dir aufgeworfenen Problem entwickel (wobei du möglichst nur moderieren und dich sonst weitgehend zurückhalten solltest) und du dann die Sicherung durch eine Aufforderung wie "Ok, die wichtigen Dinge habt ihr alle gesagt, jetzt fasst das doch mal so zusammen, dass wir eine guten Merksatz haben" rauskitzelst. Wenn dann eine gute Zusammenfassung von den Schülern kommt, würde ich durchaus kleinere sprachliche Holprigkeiten in Kauf nehmen.


    Für gute Vorbilder musst du einfach erst mal ein paar Kollegen "durchhospitieren", das ist ganz normal. Selbst wenn ein Kollege tollen Unterricht macht, heißt das noch nicht, dass du das so übernehmen kannst, es muss auch immer zu deiner Persönlichkeit passen. Bei deinem speziellen Problem würde ich aber einfach mal deinen Fachleiter fragen, ob du nicht mal eine Stunde von ihm besuchen kannst, dann siehst du zumindest auf welcher didaktisch-methodischen Linie er liegt.


    Übrigens noch ein Tipp zu den Schülerrückmeldungen: Ich habe die Erfahrung gemacht, dass - insbesondere bei jungen Schülern und wenn du ein gutes Verhältnis zur Klasse hast - bei sehr offenen Rückmeldungen oft viele Lobhudeleien kommen, die zwar ganz nett für's eigene Befinden sind, aber einen für die Unterrichtsplanung nicht wirklich weiterbringen. Man bekommt hilfreichere Antworten, wenn man das ganze entemotionalisiert, etwa mit der Aufforderung "Nenne eine Sache die dir gut gefallen hat und eine, die dir schlecht gefallen hat." Da hier explizit beides gefordert wird, fällt es den Schülern leichter auch schlechte Sachen zu nennen und davon lernt man am meisten.

    Es gibt zwar noch direkte Beamtenstellen, aber fast nur noch für Mangelfächer.
    Bezahlt wirst du als Angestellter meines Wissens nach BAT 2a. Brutto ist das ungefähr in der Größenordnung von A13, allerdings kommt am Ende deutlich weniger Raus, weil du Sozialbeiträge zahlen musst.
    Die Beamtung nach 3 Jahren wird, soweit ich weis, bei der Einstellung vertraglich zugesagt, du hast dann also einen Rechtsanspruch drauf. Da würde ich aber im Zweifelsfall nachfragen.

    Vielleicht wäre es ja eine Möglichkeit nur einen Vertrauenslehrer oder den Tutor genauer über die Erkrankung zu informieren und den dann zum Gespräch dazuzubitten, damit der seinen Kollegen klar macht, dass die Sache real ist.
    Eine Klausur mit 6 zu bewerten, obwohl eine ärzliche Krankschreibung vorliegt halte ich für eine leere Drohung. Was allerdings passieren kann, ist, dass ihr einzelne Kurse nicht angerechnet werden, wenn sie da so viel Fehlzeiten hat, dass die Leistung nicht mehr bewertet werden kann. Da helfen auch Atteste nicht.

    Sicher häng es auch davon ab, wie man als Lehrer insgesamt das UG leitet, da hat schließlich jeder seinen eigenen Stil.


    Bei mir hab ich schon den Eindruck, dass die Gespräche offener und schülerzentrierter verlaufen, wenn ich nicht frage, sondern nur Impulse gebe. Das kann aber auch damit zusammenhängen, dass die Verwendung von Impulsen ein ganz gutes Mittel zur Selbstdisziplin ist. Bei Frgen passiert es mir schon mal, dass ich das Ziel im Hinterkopf habe und die Schüler dann mit zu engen Fragen zu schnell da hin kriegen will. Bei Impulsen bleibt man ganz automatisch offener.

    Zitat

    Timm schrieb am 14.05.2006 22:34:


    Bei den ersten beiden Fragen stimme ich zu. Die Frage "warum" ist doch aber in der Regel eher komplex, in den Sprachen- und Sozialwissenschaften vielleicht mehr als in Mathematik.



    Eben da kann ich nicht mehr folgen. Ich sehe keinen Unterschied, was den Verlauf des Unterrichtsgesprächs betrifft.


    Das grundsätzliche Problem ist, dass es zu Fragen immer Antworten gibt - und wenn die Antwort gegeben ist, hat sich die Frage in der Wahrnehmung der Schüler meist erledigt. Arbeitsaufträge oder Impulse sind in meinen Augen umfassender und regen zu komplexeren Auseinandersetzungen an.
    Letztlich ist das aber natürlich subjektiv, aber es ging ja ursprünglich darum, was Maren aus der Fachleiterkritik machen kann. Und das, was ich versucht habe zu berschreiben war zumindest in unserem Seminar bei den Fachleitern ganz gerne gesehen.


    Grüße,
    Moebius

    Zitat

    Timm schrieb am 14.05.2006 20:37:


    Verstehe ich nicht, warum das W-Fragen sind.


    War vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Ich meinte: die meisten Fragen, die mit Wieviel, Wer, Warum, ... beginnen lassen sich mit wenigen Worten beantworten und bieten nicht unbedingt Anlass zu Schüler-Schüler Gesprächen.


    Zitat

    Timm schrieb am 14.05.2006 20:37:


    Kannst du das mal beispielhaft machen? Kann mir gerade nicht vorstellen, wie man so eine ganze Unterrichtsstunde laufen lassen kann. Bis jetzt hatte ich es so gelernt, dass Impulse den Einstieg in das UG oder feV sind.


    Naja, wenn man zum Beispiel nach einem Einstiegsimpuls die ersten 2-3 verschiedenen Wortmeldungen hatte würde ich nicht Fragen "Was ist den jetzt davon richtig?", sondern eher sagen "Ok, wir haben jetzt 3 verschiedene Vorschläge.", dann fangen die Schüler ganz von selbst an, die verschiedenen Aussagen zu vergleichen, etc. .
    Auch kann man sich ganz gut Impulse überlegen, um den Schülern zu signalisieren, dass man jetzt ganz gerne einen Zusammenfassung für die Sicherung hören würde (Hier reicht eigentlich schon Tafel aufklappen und Kreide in die Hand nehmen oder einem Schüler geben).


    Zitat

    Timm schrieb am 14.05.2006 20:37:
    Ich hatte eigentlich das Gefühl, Marens Fachleiter will auf die (neuen) Operatoren hinnaus. Es gab mal eine zeitlang die Auffassung, W-Fragen möglichst zugunsten der neuen Operatoren zu vermeiden. Durchgesetzt hat sich das aber nur im Bereich der (schriftlichen) Arbeitsanweisungen. Allerdings hängen einige Fachleiter immer noch daran.


    Bei meinen Fachleitern ist es immer sehr gut angekommen, wenn man keine Fragen gestellt, sondern Arbeitsaufträge formuliert hat. Also zB statt "Wie schreiben wir das denn am besten auf?" lieber "Formuliert doch mal einen guten Merksatz." Das funktioniert eigentlich bei fast allen W-Fragen.


    Zitat

    Timm schrieb am 14.05.2006 20:37:
    Prinzipiell empfiehlt sich eine Fragetechnik von weit nach eng, wenn es um das Erarbeiten neuer Komplexe handelt. Am Ende kann auch mal eng-weit stehen, wenn man etwas Erlerntes im Transfer oder als Problematisierung behandeln will.


    Du hast natürlich Recht damit, dass man im Laufe des Gespräches verengen muss, aber meine Fachleiter haben es nicht so gerne gesehen, wenn man dazu mit Fragen gesteuert hat. Wenn man am Ende enger Fragen muss, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen, heißt es auch schnell "Sie mussten zu viel Lenken, ihr Einstiegsimpuls war nicht geeignet, um ohne massive weitere Lehrereingriffe zum Ziel zu kommen." Ich versuche dann eher durch Impulse wie "Das was Ulli gesagt hat, habe ich noch nicht richtig verstanden, das müsst ihr mir noch mal erklären." auf bestimmte Aspekte zu fokussieren.


    Zitat

    Timm schrieb am 14.05.2006 20:37:
    Gute Unterrichtsgespräche sind zudem durch möglichst wenig Lehrerecho und durch das Trainieren vollständiger Antworten geprägt. Oft wird der Fehler gemacht, sich mit den richtigen Stichwörtern der Schüler zufrieden zu geben.


    Stimmt. Und grade wenn die richtigen Stichwörter am Ende nicht kommen, habe ich dann anfangs oft sehr enge W-Fragen gestellt, bei denen die Schüler den richtigen Begriff quasi nur noch einsetzten mussten. So etwas kriegt man dann hinterher in der Stundenbesprechung mit Sicherheit auf's Brot geschmiert.


    Sorry für das Zitier-Chaos und Grüße,
    Moebius

    W-Fragen sind dann problematisch, wenn sie extrem lenkend sind.
    Faustregel für mich: Eine Frage, die man mit einem Wort beantworten kann sollte man sich sparen. Und solche Fragen sind meist W-Fragen.


    Im offenen Unterrichtsgespräch versuche ich eigentlich gar keine Fragen zu stellen, sondern nur einzelne Impulse zu setzten. Die Schüler haben dann das Gefühl, nicht nur Pingpong mit dem Lehrer zu spielen, sondern den Unterrichtsinhalt im wesentlichen wirklich selber zu erarbeiten. Außerdem bleibt dann, zumindest wenn man dem Konstruktivismus Glauben schenkt, mehr hängen.

    Es gibt kaum Menschen, die körperlich gesehen nicht in der Lage sind zu sprechen.
    Auch Menschen, die von Geburt an gehörlos sind, können ja ihre Stimmbänder durchaus benutzen, sind also nicht stumm. Zu erlernen, sich sprachlich verständlich zu artikulieren, ist für diese Menschen natürlich sehr schwer, weil sie ihre eigene Stimme nicht hören können.
    Insofern ist es schon ok, die Bezeichnung "Taubstumm" zu vermeiden, da sie semantisch in der Regel schlicht falsch ist. Gleich so weit zu gehen, die Verwendung dieses Begriffes als beleidigend einzuordnen, halte ich aber für Quatsch.

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