Beiträge von Moebius

    Danke für den Link Maike, sehr aufschlussreich.
    Wenn ich diesen Messias-Duktus schon lese, kommt mir doch der Gedanke, dass sich an der Persönlichkeit des Herren eben nicht all zu viel geändert hat.


    Zitat

    Original von Rheinland-Pfalz
    Patrick ist einer aus unserem Team ...


    Wir sind jetzt schon ein "Team" (das sich offensichtlich eine gemeinsame Emailadresse teilt), schönschön. Mach doch besser "Bewegung" daraus, das klingt noch eindrucksvoller.

    Leute die von sich selbst im Plural sprechen und offensichtlich "eine Mission haben" finde ich grundsätzlich suspekt.


    Grüße,
    Moebius


    PS: Das Video ist ja wohl ein schlechter Scherz, pseudo-dramatische Satzfetzen und Bildchen, die mit irgendwelchen Effekten durch Bild fliegen, da kriegt jede Video-AG aber deutlich besseres hin.

    Das dürfte aber ziemlich sinnlos sein, wenn bereits klar ist, dass der Etat der Schule hierfür nicht ausreicht (Kollegen aus den südlichen, besser finanzierten Bundesländern, können das vielleicht nicht nachvollziehen, aber beispielsweise hier im Norden ist es durchaus üblich, dass Lehrer alles selber finanzieren und der Etat dann am Jahresende anteilig aufgeteilt wird, was dann dazu fürt, dass jeder großzügig 10% bis 20% seiner Kosten erstattet bekommt). Ich würde mal davon ausgehen, dass hier eine ähnliche Regelung gilt, wie bei Klassenfahrten: der Arbeitgeber kann es zwar bei der Genemigung zur Bedingung machen, dass man die Kosten selber trägt, wenn man dazu aber nicht bereit ist, kann man nicht dazu gezwungen werden. (Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dass der Arbeitgeber verpflichtene Fortbildungen ansetzen kann, deren Kosten man dann aber selber tragen muss.) Es ist auch nicht grade geschickt, so etwas anzuordnen, ohne dass es vorher eine Diskussion dazu mit dem Kollegium gegeben hat.
    Ich würde der Schule einfach mitteilen, dass du nicht bereit bist die Kosten selber zu tragen (wäre ich auch nicht) und unter diesen Vorraussetzungen auf eine Teilhnahme an der Fortbildung verzichtest. Dann würde ich mal abwarten wie die Schule reagiert. Falls der Schulleiter auf beides gleichzeitig besteht (Teilhnahme und Kostenübernahme) würde ich einfach mal fragen, auf welcher Rechtsgrundlage er dieses verlangt.


    Viele Grüße,
    Moebius

    Zitat

    Original von alter ego
    (Warum sonst sollte ich mir ein "alter ego" für diese Forum zulegen, kein Geschlecht, Bundesland, Fächerkombi angeben - und nur für den Fall, dass ein Mod neugierig wird, dafür sorgen, dass ich mich mit einer anderen als der üblichen IP-Adresse und Browserkonfiguration einlogge?)


    Dann sollte Dir aber klar sein, dass grade das bei vielen Forenusern (auch bei mir) erst mal große Skepsis erzeugt, da wir es nun mal regelmäßig erleben, dass hier Neulinge posten, die sich hinterher als Fake oder ähnliches rausstellen.
    Was erwartest du denn für Tipps, wenn du nur mit so nebulösen Andeutungen kommst? Da kann Dir beim besten Willen niemand mit einem konkreten Rat helfen, über Selbstverständlichkeiten hinaus, wie (1) ziehe eine klare Grenze, wenn es dir zuviel wird und (2) suche Dir vertrauenswürige Unterstützung in Deinem Umfeld (der Schulpsychologe kann dich zB beraten).
    Die Schweigepflicht eines Lehrers ist übrigens nicht gleichzusetzen mit der eines Artzes oder Anwaltes, sie gilt nur gegenüber Unbeteiligten / Außenstehenden. Deinem Vorgesetzten oder Kollegen, für die die Information dienstlich relevant sein könnte, gegenüber ist man als Lehrer sogar verpflichtet Dinge weiterzugeben. Dies sollte man Schülern gegenüber auch deutlich machen, bevor sie einem mit dem Pfarrer verwechseln und dadurch in problematische Situationen bringen.


    Grüße,
    Moebius

    Zitat

    Original von klöni


    Woher kommt dann aber dieser "Schnack" mit den Pflichtveranstaltungen, der in solchen Fragen immer wieder in den Lehrerzimmern und auf Elternabenden kursiert?
    Ist da in den letzten Jahren etwas rechtlich verändert worden?


    Eintägige Fahrten sind Pflichtveranstaltungen. Mehrtägige waren es meines Wissens noch nie.


    Zitat

    Original von klöni
    Wie sieht die Sache konkret aus, wenn sich die Mutter bislang geweigert hat, ÜBERHAUPT eine Rückmeldung zur Frage, ob sie ihr Kind mitschicken möchte oder nicht, einzureichen?


    lg klöni


    Keine Rückmeldung bedeutet keine Zustimmung. Und die muss vorliegen.


    Grüße,
    Moebius

    In Niedersachsen kann niemand zur Zeilnahme an einer mehrtätigen Fahrt gezwungen werden. Da die Erziehungsberechtigten letztlich für dihre Kinder entscheiden, können Eltern die Teinahme durchaus verweigern, auch wenn die Kinder selber mit wollen.
    Das Sorgeerecht liegt noch bei der Mutter? Dann hast du schlechte Karten, nicht nur wegen des Geldes, sondern weil du ja, selbst wenn du das Geld anderweitig (Förderverein?) auftreibst, immer noch die Zustimmung der Mutter brauchst. In diesem Fall würde ich mich an das Jugendamt wenden. Wenn der Fall so schlimm ist, wie du ihn schilderst, können die evtl. eingreifen. Du hast auf keden Fall keine weiteren Möglichkeiten.


    Grüße,
    Moebius

    Zitat

    Original von wossen
    Jova schreibt:


    Du natürlich nicht - ohne Schulleitung (und ggfs. Schulkonferenz) geht da gar nichts).


    Der Merkenname ist bewusst so gewählt, dass bei Tragen einer offenen Jacke das Kürzel NSDAP sichtbar ist. Das Fällt unter Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole und da brauche ich sicher nicht den Segen von oben um einzugreifen.


    Zitat


    Ich würde da erstmal mit den SuS sprechen - vielleicht ist denen das gar nicht bewusst.


    Ja klar, der ist sicher versehentlich in einen Nazi-Laden gelaufen und hat da ein Shirt mit dieser lustigen Buchstabenkombination gekauft. Im normalen Einzelhandel werden die Sachen nicht vertrieben.


    Grüße,
    Moebius

    Ich bin auch bei Facebook angemeldet. Um mal zu gucken, was so aus ehemaligen Schülern wird, ist es das beste Netzwerk, weil es einfach die größte Reichweite hat.
    Normalerweise bin ich auch sehr vorsichtig, was Datenschutz angeht, die zunehmende Paranoia, die die Facebook-Nutzung betrifft halte ich aber für übertrieben. Natürlich ist Facebook von Haus aus sehr freigiebig eingestellt, für den Schutz seiner Daten ist aber letztlich jeder Nutzer ersteinmal selbst zuständig. Und Facebook kann man durchaus dicht kriegen, wenn man sich die Mühe dazu macht. Viele Nutzer machen das nur nicht. Außerdem beschränke ich mich bei den Daten, die ich Facebook zur Verfügung stelle auf die, die nur einen sehr oberflächlichen Wert haben. Anschrift, Telefon oder gar Bankdaten werde ich da nirgends reinstellen.


    Grüße,
    Moebius

    Zitat

    Original von Annie111


    Was mich bei den neuen PCs am meisten ärgert ist, dass sie quais "nackt" kommen. Ich vermisse den Standard von vor 8-10 Jahren, als Office noch ganz selbstverständlich mitgeliefert wurde.
    Wenn man jetzt alles einzeln kauft, liegt man preislich um ein vielfaches höher als damals (ich dachte, PCs werden billiger???).


    Vor 10 Jahren hat ein aktueller PC 2000 DM gekostet, heute sind es 300 €. Für die Differenz kann man MS-Office mehrfach kaufen (und damals war meistens auch nur MS-Works mit drauf), wenn man es denn unbedingt haben möchte. Openoffice ist kostenlos und von der Funktionalität praktisch identisch, nur dass es mit mehr Dateitypen klarkommt.


    Zitat

    Original von Annie111
    Weiß von euch jemand, ob meine Daten unter D auch verloren sind, falls ich mir in einer Werkstatt Windows nochmal neu aufspielen lasse? Wieviel würde mich das ungefähr kosten?
    Meinen alten hatte ich damals einige Male in der Reparatur, kurz darauf war er dann aber doch kaputt, so dsas ich eigentlich keine große Lust habe,Unsummen zu investieren.


    Wenn der Virus nur das Betriebssystem zeschossen hat sollten die Daten davon nicht betroffen sein. Du brauchst das Ding nicht unbedingt in der Werkstatt reparieren zu lassen, du musst ja nur ein neues Betriebssystem installieren, das musst du also so oder so kaufen. Ob sich das für einen drei Jahre alten PC lohnt musst du selbst entscheiden (vom reinen Zeitwert her eher nicht), ich persönlich würde wohl einen neuen kaufen (nach drei Jahren ist der auch wieder absetzbar) und dann eine exteren Festplatte dazu, damit deine Daten in Zukunft sicher sind.


    Grüße,
    Moebius

    Es gibt so etwas wie Notendefinitionen. Ungenügend ist eine Leistung dann, wenn sie den Anforderungen nicht entspricht und nicht erkennen lässt, dass die Anforderungen in überschaubarer Zeit erreicht werden können. Es wurmt mich etwas, wenn Kollegen auf dem Standpunkt stehen "Wenn überhaupt was abgegeben wird, und kein Betrugsversuch vorliegt, kann es schon mal keine 6 mehr sein." Mit dieser, sicher gut gemeinten Einstellung, macht man Schülern nämlich oft genug etwas vor. Ich schmeiße ganz sicher nicht mit 6en um mich, aber wenn in einer Arbeit einfach gar nichts richtig ist, ist das nun mal ungenügend, auch wenn sich der Schüler Mühe gegeben hat.
    Die Bemerkung ist allgemein gemeint und nicht in Bezug auf karline, da ich mir natürlich kein Urteil über die Gründe für die schlechte Arbeit erlauben kann und will. Dass du durchgefallen bist, tut mir sehr leid für dich.


    Grüße,
    Moebius

    Bei uns unterschreibt der Schulleiter.
    Es kann eigentlich nicht sein, dass das überall unterschiedlich, je nach Laune der jeweils beteiligten, gehandhabt wird. Für so etwas müsste es einen eindeutigen, juristisch korrekten, Weg geben. Ich bezweifle, dass wir als einfache Lehrer überhaupt zeichnungsberechtigt im Namen der Schule sind, wenn es um solche Beträge geht.


    Grüße,
    Moebius

    Der ganze Vorgang erscheint mir ziemlich dubios, ich habe den Eindruck, dass keine der verschiedenen Darstellungen den Vorfall wirklich objektiv und vollständig wiedergibt. Darüber, dass die Schilderung unter dem ersten Link eine bestimmte Intention verfolgt, brauchen wir uns wohl nicht zu streiten, auch die Berichterstattung von RTL und Bild ist sicher eher zweifelhaft. Auf der anderen Seite finde ich den Vorgang aus Sicht der Schule schon extrem Merkwürdig. Eine einfache Verwechslung beim Mittagessen rechtfertigt keinesfalls eine "Beurlaubung" einer Lehrerin (mir ist neu, dass Schulleiter an Grundschulen überhaupt die dienstrechliche Befugnis haben einen Lehrer gegen dessen Willen zu Beurlauben). Auch das Verhalten der Eltern finde ich merkwürdig - dass wegen einem einmaligen Vorfall da quasi ein Mob von 15 Leuten in der Schule aufläuft und die Entlassung einer Lehrerin fordert halte ich auch bei streng gläubigen Familien für unwahrscheinlich. Möglicherweise gibt es da eine Vorgeschichte.

    Ehrlich gesagt verstehe ich dein Problem nicht. Der Unterricht funktioniert nach deiner Aussage ja, die Schüler können also miteinander arbeiten. Auch außerhalb scheint es ja keine Konflikte zu geben, sondern lediglich Desinteresse. Wenn sich das Problem im Wesentlichen darauf beschränkt, dass man mit den Mitschülern der anderen Gruppe "halt nichts anfangen kann" ist das halt so. Ich kann auch mit einigen meiner Kollegen nichts anfangen.
    Spätestens in der 10. Klasse hätte ich es mir auch verbeten, wenn der Klassenlehrer ständig versucht hätte da große Freundschaften zu stiften, wo die Basis dafür einfach nicht da ist. (Möglicherweise ist das der Grund für das Nichterscheinen.) Dein Harmoniebedürfnis in allen Ehren, aber dass man eine Klasse hat, in der alle gut mit einander können und es einen intensiven Klassenzusammenhalt über alle Cliquen hinweg gibt, ist in den höheren Stufen doch eher die Ausnahme.


    Grüße,
    Moebius

    Die Lehrperson würde höchstens dann in's Visier rücken, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Es ist aber keineswegs Pflicht bei einer Klassenfahrt permanent alle 30 Schüler im Blickfeld zu halten. Lediglich wenn dem Vorfall ein längeres Hochschaukeln mit Chaos auf den Zimmern vorausgegangen ist und der Lehrer nicht eingegriffen hat könnte man ihm evtl. einen Vorwurf machen.
    Der Lehrer ist nicht Vollstrecker von Forderungen Dritter gegen Schüler. Halt dich da raus, wenn irgend möglich.


    Grüße,
    Moebius

    Ihm mitteilen, dass du das für eine Lüge hältst, er dir aber gerne das Gegenteil beweisen kann, indem er die Hausarbeit von der Seite wieder löscht. Wenn er der ursprüngliche Autor war, sollte das möglich sein. (Er kann sie ja gerne hinterher wieder einstellen, wenn die Bewertung abgeschlossen ist.)

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