Beiträge von Moebius

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    Original von putzmunter
    Unsere Oberstufenleitung sagt, das mit den Geldstrafen gilt nur für die Unter- und Mittelstufen - die Oberstufen hingegen seien ja nicht mehr schulpflichtig!!!
    So richtig verstehe ich das nicht, denn mit diesem Argument kann man ja jedes Fehlen rechtfertigen. (Wozu dann noch Entschuldigungen?)
    putzi


    Das ist nur die halbe Wahrheit und eure Oberstufenleitung macht es sich mit diesem Standpunkt sehr bequem. Schulbesuch ist auch bei über 18 Jährigen Bedingung, wenn die Eltern Kindergeld erhalten wollen. Erfolgt kein regelmäßiger Schulbesuch mehr, kann man das der Stadt mitteilen und die kann das Kindergeld streichen. Soweit ich weiß, haben wir jedes Jahr 1-2 Fälle in denen das passiert. (Alleine die Drohung kann schon Wunder wirken, auch bei über 18 Jährigen dürfen übrigens die Eltern informiert werden, wenn zB hohe Fehlzeiten auftreten.)

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    Original von brabe
    Darf man als Lehrer ein Kind bei einem Regelverstoß (Alkohol, Rauchen unter 18) von einer Klassenfahrt, während diese statt findet, entbinden?


    Im absoluten Notfall vielleicht, grundsätzlich würde ich das Entbinden aber lieber einer Hebamme überlassen. Der "Regelverstoß" müsste da aber schon 9 Monate vor der Klassenfahrt stattgefunden haben.
    (Tut mir leid, einen Tag vor den Ferien werde ich immer albern.)


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    Original von brabe
    Müssen die Eltern das Kind abholen? Darf man es alleine in den Zug setzen?


    Die Eltern sollten vorher schriftlich zustimmen, dass sie ihr Kind im Falle eines kurzfristigen Ausschlusses abohlen oder die Kosten für die Rückfahrt übernehmen. Für so was gibt es eigentlich in jeder Schule Standardschreiben, in dem dann auch das genaue Verfahren festgelegt wird.


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    Original von brabe


    Und zuletzt:
    Darf man einem Schüler die Mitfahrt bei einer Klassenfahrt als pädagogische Maßnahme verwehren, oder nur, wenn man Gefahr in Verzug sieht?


    Ein Schüler, der sich grundsätzlich nicht an Regeln hält, kann natürlich von der Teilnahme an einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden. So etwas würde ich aber immer über die Klassenkonferenz absichern. (Natürlich kannst du aber als Verntwortlicher immer sagen, dass du die Verantwortung für einen Schüler nicht übernehmen kannst, dann lkann er auch nicht mit.)


    Grüße,
    Moebius

    Wir hatten bei uns bisher sowohl Quereinstieger über das Ref als auch direkte Seiteneinsteiger, mir wäre auch nicht bekannt, dass sich an der Rechtslage was geändert hat. Es sollte also auch am Gymnasium grundsätzlich beides möglich sein.


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    Original von janinenini
    Den Quereinstieg ins Referendariat machen? ...
    Hätte den Nachteil der extremen Stressbelastung, ...


    Ich glaube hier liegen falsche Vorstellungen vor. Der Quereinstieg über das Ref hat zwar den Nachteil, dass man die Prüfungen am Ende bestehen "muss", daraus aber zu schließen, dass der direkte Seiteneinstieg stressärmer wäre ist ein gefährlicher Trugschluss. Wenn du den direkten Seiteneistieg mit voller Stundenzahl machst, solltest du dir bewusst sein, dass das für einen Anfänger 50 - 60 Wochenstunden Arbeit bedeutet (ja, ich habe schon einige Seiteneinsteiger gesehen). Wenn du soweit reduzierst, dass die zu unterrichtenden Stundenzahl in der Größenordnung liegen, in der die normalen Referendare sind, verdienst du auch nicht mehr als die (und hast wahrscheinlich immer noch um die 40 Stunden die Woche zu tun).


    Grüße,
    Moebius

    Das dürfte zunächst mal zulässig sein, wenn es sich über längere Zeit hinzieht, würde ich trotzdem eine Klassenkonferenz einleiten. Sonst könntest Du möglicherweise dem Vorwurf ausgesetzt sein, Du würdest nur für Ruhe in der Klasse sorgen aber keine weiteren nötigen Maßnahmen einleiten, damit der Schüler wieder "beschulbar" wird.


    Auf solche Spielchen wie Aufsicht auf dem Flur bei offener Tür würde ich mich nicht einlassen, das fühlt sich so ein Schüler nur weiter bemüßigt den Unterricht durch Faxen von draußen zu stören und sei es nur, weil du ihn permanent im Auge behalten musst.
    Ich würde das Vorbereiten und schon im Vorfeld mit Kollegen die grade eine Freistunde haben oder dem Sekreteriat absprechen, dass der Schüler an einem anderen Ort beaufsichtigt wird. (Vorzugsweise versorgt mit Aufgabe zur Stillarbeit, die du anschließend auch einsammeln und nötigenfalls zur Dokumentation fortgesetzter Leistungsverweigerung heranziehen kannst.)


    Grüße,
    Moebius

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    Original von Panama
    Meine Frage dazu: bin am Überlegen ob ich ihn nicht einfach jede Stunde vor der Türe an einem Tisch was arbeiten lasse. Ich hab schliesslich auch Verantwortung für die anderen die auch ein Recht auf Bildung haben.
    Darf ich das rein schulrechtlich ?


    Ein Unterrichtsausschluss ist eine Ordnungsmaßnahme, die nur die Klassenkonferenz beschließen kann. Du kannst ihn zwar jedes Mal anlassgebunden rauswerfen, wenn er Stört und du keine andere Möglichkeit hast die Störung zu unterbinden (was in Anbetracht des Verhaltens des Schülers sicher zu rechtfertigen wäre), ein grundsätzlicher Ausschluss über längere Zeit ist aber nicht ohne Klassenkonferenz zulässig.


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    Original von Panama
    Weiteres : ich hab ihm heute im Unterricht Karten abgenommen. Eigentlich ist die Regel bis Freitag- nächste Woche natürlich. Da er mich aber als "scheiss blöde Lehrerin" bezeichnet habe, hab ich ihm gesagt dass er für diese Frechheit die Karten erst eine Woche später bekommt.


    Wie sieht es damit aus?


    Ich muss im Elterngespräch Montag Fakten bringen und alles sollte wasserdicht sein. Mama ist Lehrerin..... :(
    Aber auch so will ich bestens vorbereitet sein......
    Danke schon mal


    Der Hinweis alles weitere schriftlich zu dokumentieren ist sicher sinnvoll. Ich würde der Mutter auch iunmissverständlich klar machen, dass du eine Klassenkonferenz zwecks Ordnungsmaßnahmen einberufen wirst, wenn die Liste eine gewisse Länge erreicht hat. Was die Beleidigung betrifft, würde ich auf jeden Fall jetzt schon den Direktor einschalten. Wenn du weitere Dinge einsammeln musst, würde ich auch jetzt schon ankündigen, das du dem Schüler nicht's mehr direkt wieder gibst, sondern sich die Eltern alle konfiszierten Dinge direkt beim Direktor abholen können (vorher aber Rückendeckung einholen).

    Fachvorsitz gehört zu den Aufgaben, die gemacht werden müssen. Wenn sich niemand freiwillig dafür meldet, muss die Schulleitung jemanden dafür bestimmen. Eine so verteilte Aufgabe dann zum negativen Kriterium in einer Beurteilung zu machen empfinde ich nicht gerade als guten Stil, zulässig ist es aber wohl.
    Gerade in großen Fachgruppen würde ich aber aus dem Fachgruppenvorsitz nicht zwingend schließen, dass der Fachgruppenleiter alle Arbeiten übernehmen muss. Wenn es zB an der Erstellen von Schulcurricula geht, sollten natürlich alle Kollegen mit einbezogen werden, die Aufgabe des Fachvorsitzenden ist zunächst mal die Koordination.

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    Original von Panama
    Naja.... Streiten wir uns nicht ;) aber schauen wir uns mal Pisa an..... Unser Schulsystem ist total veraltet


    Die Pisa Ergebnisse Deutschlands sind Anfang oberes Drittel und das bei Bildungsinvestitionen pro Schüler, die mit den meisten anderen Ländern in dieser oder höherer Region nicht mithalten können. Mehr ist für das Geld nicht zu erwarten, egal ob in einem eigliedrigen, dreigliedrigen oder achtgleidrigen (wie dank der neuen Oberschule in Niederschasen) Schulsystem.
    Die höchste Korrelation besteht auch bei Pisa nicht zwischen Leistung und irgendeiner Systemfrage sondern schlicht zwischen Ergebnis und investiertem Geld. Aber darüber redet keiner, jeder versucht nur aus Pisa irgendwelche Pseudoergebnisse rauszuziehen und bildungspolitisch das durchzudrücken, von dem er vorher auch schon überzeugt war.

    Wir wissen aber auch alle, dass es Phasen im Schuljahr gibt in denen man an den Grenzen seiner Belastbarkeit angelangt ist und ziemlich angespannt auf jeden Zusatztermin reagiert, jetzt hier reihenweise auf die TE einzuprügeln halte ich auch für etwas übertrieben.


    Ganz glücklich vom Schulleiter finde ich es auch nicht, die Verabschiedung eines Kollegen auf den Nachmittag des letzten Schultages zu legen, denn da sind erfahrungsgemäß viele Kollegen einfach "auf", der ein oder andere wird vielleicht auch schon einen Flug für den Nachmittag gebucht haben.


    Das ist aber ein Problem, das man nicht auf dem Wege des Dienstrechtes lösen sollte, sondern eher zwischen Personalrat und Schulleitung klären - im Interesse aller Beteiligten. Bei uns gibt es traditionell am vorletzten Schultag vor den Sommerferien abends eine formlose, "entspannte" Veranstaltung mit dem ganzen Kollegium, die der Personalrat organisiert, in diesem Rahmen werden dann auch die Ausscheidenden verabschiedet.
    Etwas in der Richtung könnte man anregen.


    Auch für die Feier eines Schuljubiläums kann ich mir Formen vorstellen, die alle Beteiligten mehr begeistern (und darum sollte es ja eigentlich gehen) als eine dreistündige feierliche Abendveranstaltung, bei der die Hälfte der Zuhörer nach der dritten Rede weggenickt ist.
    Ich unterstelle lisasil mal einfach, dass diese Form des Ansetzens der Veranstaltungen in einer Form, die das Kollegium nicht wirklich begeistert, das eigentliche Problem ist.


    Grüße,
    Moebius

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    Original von lisasil
    Danke für die Antwort!


    Ist das eine eigene Einschätzung oder eine nachlesbar Festlegung?


    Details kannst du in der Konferenzordnung deines Bundeslandes nachlesen, aber ich glaube nicht, dass du da genaue Regeln über Mindestumfang oder zulässige Tagesordnungspunkte von Dienstbesprechungen finden wirst, das dürfte dem Ermessen des Konferenzleiters - also des Schulleiters - obliegen. Und eine Festveranstaltung zu einem besonderen Jubiläum ist halt genau so eine Dinestveranstaltung wie eine Konferenz, Elternsprechtag oder Tag der offenen Tür, auch daran musst du teilnehmen, wenn der Schulleiter es anordnet. Auch da gibt es keine "Liste" mit erlaubten Zusatzveranstaltungen, es sollte halt nur insgesamt im Rahmen bleiben.


    Zitat

    Original von lisasil
    Wer kommt für die durch die Teilnahme an der möglichen Dienstveranstaltung entstanden Kosten (z. B. Kinderbetreuung, Fahrtkosten, etc. ) auf und wo kann ich diese geltend machen???


    Mit solchen Fragen drückst du wohl nur einen gewissen Unwillen deinerseits aus, denn eigentlich sollte dir klar sein, dass der Lehrerberuf mehr Präsenz in der Schule als nur die reine Unterrichtszeit erfordert und du eine Kinderbetreuung genau so wenig vom Arbeitgeber finanziert bekommst, wie jeder andere Beschäftigte.
    Fahrtkosten kannst du steuerlich geltend machen, wie die normalen Fahrten zur Unterrichtszeiten auch.


    Grüße,
    Moebius

    Ich würde sagen:


    Zitat

    Original von lisasil
    1. Die Verabschiedung eines Kollegen in den Ruhestand wird Freitags nach Schulschluss terminiert, obwohl dies der letzte Schultag vor den Ferien ist. Ist dies eine Dienstveranstaltung, wo Anwesenheitpflicht herrscht?


    Jain. Kommt darauf an, wie geladen wird. Grundsätzlich muss das keine Dienstveranstaltung sein, der Schulleiter kann es aber als (einzigen Tagesordnungspunkt) einer Dienstbesprechung verkaufen, dann herrscht Anwesenheitspflicht. Eine Dienstbesprechung am Nachmittag des letzten Schultages zu terminierten ist zwar höchst ungeschickt, aber meines Wissens zulässig. Für mich hört sich das nach einem Problem an, dass der Personalrat mit der Schulleitung klären müsste, denn niemandem kann daran gelegen sein, dass die Kollegen bei solch einer Verabschiedung reihenweise fern bleiben (und sei es mit Krankmeldung).


    Zitat

    Original von lisasil
    2. Der Geburtstag der Schule jährt sich dieses Jahr zum 75. Mal. Dazu soll eine Feierstunde (ohne Zustimmung der LK) stattfinden, zu der der Dezernet sowie diverse Vertreter des Schulträgers eingeladen sind. Diese Feier findet unter der Woche am Abend (ca. 3 Stunden offizielles Programm mit anschließendem Imbiss) statt. Sowohl am Vormittag als auch am darauf folgenden Tag ist regulärer Unterricht.
    Ist dies eine Dienstveranstaltung, wo Anwesenheitspflicht herrscht?


    Das würde ich klar als Dienstveranstaltung sehen. Es gibt gewisse Einschränkungen über Gesamtarbeitszeit an dem Tag und Mindestpause bis zum Wiederbegin, die einzuhalten wären, aber grundsätzlich ist das eine normale Dienstveranstaltung.

    Zitat

    Original von floridapanthers
    IDer, der am meisten macht, bekommt die Stunden.


    Ich fürchte, das ist eine Fehlannahme - Entlastungsstunden bekommt in der Regel nicht unbedingt der der am meisten macht, sondern der, dessen Arbeit an bestimmten Stellen unverzichtbar ist und der gleichzeitig deutlich macht, dass er das nicht für lau erledigt. In diesem Zusammenhang sind solche Verhaltensweisen


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    Original von Tamina
    Da kann ich auch um Hilfe rufen, aber diese Firma betreut neben unserer Schule noch 16 weitere Schulen und da kann der größere Support schon mal 14 Tage dauern. So lange habe ich dann keine Geduld.


    wahrscheinlich eher kontraproduktiv. Warum soll deine Schulleitung dir Entlastung geben, wenn du sogar freiwillig Dinge zusätzlich machst, für die eigentlich jemand anders bezahlt wird?


    Grüße,
    Moebius

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    Original von Sonnenkönigin
    einen routinierten eindruck macht deine antwort gar nicht, sorry, aber beschimpfungen helfen nun wirklich überhaupt nicht weiter.


    Wo meinst du denn irgendwelche Beschimpfungen ausgemacht zu haben?


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    Original von Sonnenkönigin
    und du bleibst selbstverständlich immer ganz ruhig, wenn du mit irrationalen vorwürfen konfrontiert wirst, nee, ist klar


    Innerlich bleibe ich auch nicht immer ganz ruhig, auch bei mir gab es in den letzten Jahren Situationen, in denen Eltern schon mal impulsiv reagiert haben. Das ist nicht schön, ein Stück weit kann ich es aber verstehe wenn Eltern emotional reagieren, zB wenn man ihnen als Klassenlehrer mitteilen muss, dass das Kind nicht versetzt wird. Die erste Grundregel als Lehrer sollte sein, sich dann nicht sofort auf eine Diskussion einzulassen, sondern erst mal etwas professionelle Distanz aufzubauen - innerlich und zeitlich (auf deine Post antworte ich ja auch nicht sofort, nachdem ich sie gelesen habe).
    Die Dinge zu versachlichen ist dein Job als Lehrer, nicht primär der der Eltern.


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    Original von Sonnenkönigin
    es tut mir ja leid, nichts genaueres sagen zu können, aber so ist die situation nun mal - willkommen im schulalltag!


    Glücklicherweise scheint mein Schulalltag etwas anders auszusehen als deiner. Oder zumindest haben wir nicht die gleiche Wahrnehmung. Im übrigen entsteht bei mir mehr und mehr der Eindruck, dass du gar keine wirkliche Hilfe suchst, sondern letztlich nur Bestärkung der Art "ja genau, diese bösen Eltern, alle in einen Sack stecken und mit dem Knüppel drauf, trifft immer den richtigen" hören willst. Jeder der in irgendeiner Art darauf hinweist, dass dein Vorgehen (soweit man es denn aus deinen spärlichen Informationen entnehmen kann) vielleicht nicht ganz glücklich ist, wird direkt angepampt. Ich denke, dass diese Gesprächsstrategie zur zielorientierten Problemlösung nicht unbedingt geeignet ist, ist dir in diesem Thread jetzt oft genug gespiegelt worden. Der ganz überwiegende Teil der Eltern und Schüler ist an einem guten Verhältnis zum Lehrer interessiert und verhält sich uns gegenüber völlig normal. Ich erwarte keine Blumensträuße und Dankesreden, aber wenn man genau zuhört, bekommt man von Schülern und Eltern sehr viel positive Rückmeldung. Allerdings oft etwas subtiler als die Kritik, die es natürlich auch gibt. (Ich würde sogar sagen, dass wir als Lehrer da ziemlich privilegiert sind, denn in kaum einem anderen Beruf gibt es so viele positive Kleinigkeiten.)
    Ich wünsche dir viel Erfolg für dein Elterngespräch.


    Grüße,
    Moebius

    Aus zwei Gelegenheiten bei denen man miteinander gesprochen hat, bei einem Fremden eine Alkoholismuserkrankung diagnostizieren zu können, halte ich für zweifelhaft, auch wenn du persönlich starke Vorerfahrungen hast, aber sei es drum.
    Wesentlich ist auf jeden Fall die Frage ob der Alkoholkonsum Einfluss auf die dienstliche Tätigkeit hat, nur dann ist die Schule, bzw. der Dienstvorgesetzte gefordert - und berechtigt - tätig zu werden. Ist das der Fall? So lange die Kollegin ihren Pflichten nachkommt und nicht irgendwie auffällig wird (permanenter Geruch nach Hochprozentigem wäre da sicher ein Faktor, aber du hast ja nicht gesagt, woran du das Alkoholproblem erkannt zu haben glaubst) ist ihr privater Alkoholkonsum zunächst mal genau das - privat. Wenn du dich damit also an den Schulleiter wenden willst, dann nur, wenn auch wirklich dienstliche Dinge vorgefallen sind, die du auch benennen kannst.
    Natürlich sollte man einem Mitmenschen auch sonst helfen, wenn man das Gefühl hat er braucht Hilfe, aber dann nicht über die dienstliche Schiene, sondern als Freund (aber in der Position ihr gegenüber bist du wohl nicht).

    Was aber durchaus zu rechtfertigen ist: jemand der mit 40 einen neuen Beruf einschlägt, wird nirgendwo außerhalb des öffentlichen Dienstes aus dem Stand das gleiche Gehalt bekommen, wie sein gleich alter Kollege, der in dem Beruf über 15 Jahre Erfahrung verfügt.

    Du beantwortest leider die Rückfragen in diesem Thread nicht und irgendwie wird für den Außenstehenden nicht klarer, wie genau eigentlich die Situation ist. Mir stellt sich das Bild im Augenblick so da:


    Du hast über Umwege mitbekommen, dass die Eltern "hintenrum" irgendetwas negatives über dich geäußert haben, kannst aber nicht genau benennen was denn konkret vorgefallen ist, mit Außnahme einiger Lapalien (fehlender Folienstift). Daraufhin hast du die Eltern zu einem Gespräch vorgeladen. Zu dem Gespräch hast du auch den Beratungslehrer dazugebeten. Die Eltern wissen aber weder genau worum es in dem Gespräch geht, noch dass es durch die Anwesenheit des Beratungslehrers einen gewissen "offiziellen Charakter" bekommen wird. Eine konkrete Idee davon, wie du dieses Gespräch angehen willst, hast du nicht, du hast auch keine genauen Vorstellungen davon, was du mit diesem Gespräch erreichen willst oder kannst (abgesehen von dem Wunsch, dass die Eltern sich nicht mehr negativ über dich äußern sollen). Du hast auch die Selbsteinschätzung, dass du selbst emotional eher nicht in der Lage sein wirst, dieses Gespräch sachlich neutral und unaufgeregt zu führen.


    Stimmt das soweit? Was genau erwartest du eigentlich von uns? Wenn du von uns wirklich hilfreiche Tipps zum führen des Gespräches haben möchtest, wirst du nicht umherkommen etwas klarer zu schildern, was genau eigentlich vorgefallen ist und was du in dem Gespräch erreichen möchtest (vielleicht solltest du dir darüber selber erst mal klar werden).
    Deine Posts hier machen insgesamt den Eindruck, dass du hier irgendwie impulsgesteuert agierst, das solltest du unbedingt vor dem Gespräch in den Griff bekommen, sonst kann das nix werden.

    Zitat

    Original von wossen
    Äh, für 1000€ Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung musst Du auf einer TVL 13 Stelle (in Zukunft) über 30 Jahre arbeiten (das Ref. ist zudem praktisch Rentenausfallzeit).
    Ganz davon abgesehen ist die Mindestpension höher (bei 1400 - 1500€)
    Die gibts ab 5 Jahre im Dienst (Referendariat wird voll eingerechnet).


    Die Mindestversorgung beträgt 65% von A4, je nach Bundesland ca. 1350 €. Da man die noch voll versteuern muss bleibt nach Krankenkasse da in der Regel unter 1000 € übrig. Um über diesen Satz hinzaus zu kommen, braucht man ca. 20 Jahre. Das Angestellt noch schlechter dastehen habe ich gar nicht bestritten, ich warne nur vor der Haltung, dass man als Beamter ja automatisch abgesichert ist, auch als Beamter braucht man heute unbedingt eine Dienstunfähigkeitsversicherung.


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    Original von Angestellte
    Aber darum ging es mir auch nicht, sondern es war ja gefragt nach der Gerechtigkeit bei den Brutto- und Nettogehältern. Ich wollte nur deutlich machen, dass das nicht so einfach zu vergleichen ist. Ich selbst bin als Angestellte Mitglied einer Solidargemeinschaft (GKV, Rente, Arbeitslosenversicherung), die ich für sinnvoll halte. Nachteile (und die gibt es!) muss ich dafür eben in Kauf nehmen.


    Das Angestellt unterm Strich ca 500 € weniger raus haben ist ohne Frage daneben, ein Nettogehalt unter 2000 € bei einem Job der eine so lange Ausbildung voraussetzt, macht diesen Beruf sicher alles andere als attraktiv.
    Etwas aufpassen muss man bei dem Vergleich aber bei denjenigen, die aufgrund ihres hohen Alters nicht verbeamtet wurden, denn auch bei Beamten werden bei späterer Verbeamtung die Dienstalterstufen sehr kompliziert berechnet. Jemand der erst mit 45 in den Lehrerberuf geht, darf sich also nicht mit einem Beamten der Dienstalterstufe 10 vergleichen, sondern eher mit der Stufe 7 oder 8.

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