Was auch sinnlos sein dürfte, so lang die TE noch gar keine Stelle hat ...
Beiträge von Moebius
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Warum willst du so etwas überhaupt über einen Reiseanbieter buchen?
Einen Flug hast du übers Internet in 5 Minuten auch so gebucht, ein Auto kann man bei den meisten Flugseiten direkt dazubuchen oder auch problemlos über die Autovermieterseiten.
Über einen Reiseanbieter zahlst du für sowas mit sicherheit ein paat Hundert Euro mehr und wenn es wirklich nur um einen Flug und Mietwagen geht, bietet der Null Vorteile. -
Als Lehrer würdest du Landesbeamter sein, für eine genaue Antwort müsstest du aber dein Bundesland angeben.
Grundsätzlich würde ich da aber keine Probleme erwarten.
In viele Bundesländern sind Nebentätigkeiten gar nicht mehr genehmigungspflichtig, sondern nur noch meldepflichtig. Selbst wenn es die Genemigungspflicht noch gibt, kann der Arbeitgeber nicht einfach willkührlich ablehnen, sondern nur in begründeten Fällen. Die zeitliche Belastung sollte überschaubar bleiben (zB indem du die Ausbildung der Trainer vorzugsweise in den Schulferien durchführst) und es darf nicht zu Interessenskonflikten kommen. -
Ist eigentlich wirklich für Lehrer aus 14 Bundesländern nicht zu verstehen... Diesen überflüssigen Quatsch gibt es nur in NRW und Niedersachsen: Bekenntnisschulen in öffentlicher Trägerschaft Zustände schon fast einem Berufsverbot gleich. Es müsste eigentlich ein wichtiges Thema für die Bildungsgewerkschaften sein.
Ich komme sogar aus Niedersachsen und habe mal eine Zeit lang an einer kirchlichen Schule gearbeitet (als bekennender Pastafari). Dass das eine derartige Quanitität wie in NRW annimmt, finde ich trotzdem nicht nachvollziehbar. Schulen in kirchlicher Trägerschaft dürfen in meinen Augen immer nur Ergänzung eines bestehenden Angebotes sein. (Und selbst dann gibt es einen sehr kritischen Aspekt und zwar das Motiv einiger Eltern ihre Kinder an diesen Schulen anzumelden: kirchliche Schule = keine Ausländer).
Für die meisten Lehrer ist die Bewerbung in den kirchlichen Ersatzschuldienst hier auch eher zweite Wahl wenn man keine Stelle an einer staatlichen Schule kriegt, da die Bedingungen meist unattraktiver sind. -
Ok, der Anteil katholischer Grundschulen in NRW ist tatsächlich sehr hoch, ca. bei 30 %.
Deswegen aber eine bestimmte Religion anzunehmen, könnte ich mir trotzdem nicht vorstellen. -
ich schätze, dass etwa 80% aller schulen in NRW kath. grundschulen sindHä? In Deutschland besuchen 7 % der Schüler Schulen in privater Trägerschaft, darin sind die kirschlichen Schulen enthalten und bei den Grundschulen in NRW sollen es 80% sein?
Oder meinst du damit, dass der größere Anteil der Schüler katholisch sind und evtl. nur katholischer Religionsunterricht erteilt wird? Deswegen werden dort aber noch lange nicht nur ausschließlich katholische Lehrer eingestellt und das kann doch wohl nicht ernsthaft ein Argument für die Entscheidung für eine Religionsgemeinschaft sein. -
Wenn ich die Posts von Andran lese frage ich mich ernsthaft, ob er Lehrer ist, oder vielleicht Schüler der glaubt hier ein paar Lehrer in Richtung "mehr Lässigkeit bei Betrugsversuchen" manipulieren zu können. Kein Kollege, der seine sieben Sinne beisammen hat wird bemerkte Betrugsversuche bei einer zentralen Prüfung durchgehen lassen, da die Situation sonst in den Folgejahren erst recht eskaliert und überhaupt nicht mehr zu händeln ist. Im Übrigen gibt es viele zeitlich und nervlich belastende Situationen im Lehrerberuf, der Umgang mit eindeutigen Betrugsfällen gehört für mich nicht dazu. Bei regulär bewerteten Klausuren, bei denen ein schlechtes Ergebnis am Ende steht, kann es viel eher sein, dass die Bewertung zu Problemen mit Eltern führt.
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Mit "Saldix" steige ich auch immer ein, das klappt ziemlich gut.
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Das Einsetzen verschiedender Schulbücher in Parallelklassen hat nichts mit Individualisierung und Öffnung von Unterricht zu tun, da es ja zunächst mal eine Entscheidung nach den Präferenzen der Lehrerin ist. Die Schüler müssen nach wie vor mit dem Buch arbeiten, das ihnen vorgegeben wird.
Anders sähe es natürlich aus, wenn man die Entscheidung jeweils unter Berücksichtigung der speziellen Stuktur der Klasse trifft. Da habe ich aber gewisse Zweifel. Es besteht auch die Gefahr, dass der Effekt eher das Gegenteil von Öffnung bewirkt - es wird sicher Kollegen geben, die, wenn man sie denn lässt, über Jahrzehnte das immer gleiche Buch einsetzen, weil sie sich dann die Mehrarbeit einer Umstellung ersparen. Wenn ich ein anderes Buch einsetze, reduziert das auch die Möglichkeiten der Absprache und des Austausches mit Kollegen, da sehe ich durchaus die Möglichkeit, dass jeder einfach stur nach seinem Schema vor sich hinarbeitet. -
Die Auswahl eines Schulbuches fällt für mich nicht unter pädagogische Freiheit. Auch wenn die Konferenz zwei alternative Bücher eingeführt hat (was ich an sich schon für reichlich unglücklich halte) dürfte die Vorgabe der Schulleitung, dass das eingesetzte Buch zumindest in einem Jahrgang das gleiche sein muss, durchaus zuläsig sein.
Schon aus organisatorischen Gründen:
Was macht ihr, wenn mal ein Schüler in die Parallelklasse wechseln musss?Grüße,
Moebius -
Soche Veranstaltungen gehören, genau wie ein Tag der offenen Tür, Fahrten oder Konferenzen, zu den allgemeinen Dienstpflichten, dafür wird es nichts geben.
Wenn man keine einvernehmliche Regelung findet, gibt es eine "einfache" Lösung: Antrag an die Gesamtkonferenz stellen, dass diese beschließen mögen, dass künftig zum Schuljahresabschluss jedes Jahr eine gemeinsame Sportveranstaltung der Schule durchgeführt wird, die Fachgruppe Sport möge dann selbst entscheiden, ob es die Bundesjugendspiele oder was anderes sein sollen.
So eine Regelung dürfte unter die Überschrift "pädagogisches Konzept" fallen und somit zu den wenigen Dingen gehören, bei denen die Gesamtkonferenz noch mitreden darf.
Man sollte sich natürlich sicher sein, dass die Mehrheit der Kollegen das dann auch so mitträgt.
Wenn man nicht ganz so sehr auf Konfrontationskurs zu den Sport-Kollegen gehen möchte, kann man ja ein generelles Konzept für (regelmäßige) Sonderveranstaltungen beschließen.Grüße,
MoebiusPS: In den letzten 5 Jahren gab es bei uns 1 mal Bundesjugendspiele, verpflichtend sind die also sicher nicht.
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Warum so leicht reizbar, ist euch der Sprechstein auf den Fuß gefallen?
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diese bezeichung find ich persönlichNana, nicht aufregen, zur Entspannung einfach noch ein Mandala malen.
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Dass Dummheit und Dämlichkeit unabhängig von Geldbeutel und Lehramt sind, beweisen - ob sie wollen oder nicht - auch die Kollegen, die DAS und DASS verwechseln.Solchen Kleinkram überlasse ich gerne dem Germanisten-Fußvolk, die damit ja im demonstrieren, dass sie zum Unkraut-jäten quasi prädestiniert sind - das ist schließlich die landwirtschaftliche Entsprechung zum Fehlersuchen.
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Die Kollegen am Gymnasium verdienen sich doch alle dumm und dämlich.Das kommt dir nur so vor weil du Schwierigkeiten mit den großen Zahlen hast.
Mach dir nichts draus, dass geht vielen Primimäusen so.Der Thread könnte doch noch ganz unterhaltsam werden.
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Schulleiter sind ziemlich frei darin, wie sie die Stellen ausstatten, sprich welche Funktionen mit in die Stellenbeschreibung genommen werden. Dass man Aufgaben aus einer vorherigen A15 Stelle übernommen hat, heißt keineswegs, dass man dadurch Anspruch auf die Stelle hat. Selbst wenn die Stelle dann mit gleichem Funktionsinhalt wiederbesetzt werden soll, muss sie immer noch ausgeschrieben werden, auch wenn du die damit verbundene Arbeit schon drei Jahre gemacht hast. Und dann kann es durchaus passieren, dass noch jemand anders kommt, der die ähnliche Dinge an einer anderen Schule gemacht hat und bei der Bewerbung besser abschneidet. Das Stellen ausgeschrieben werden müssen ist überall so, schon desshalb halte ich es für aussichtslos aus der Übernahme von Funktionen den Anspruch auf eine Beförderung abzuleiten, völlig unabhängig vom Bundesland.
Ganz davon abgesehen steht es dem Schulleiter auch frei ehemalige Inhalte einer A15 Stelle jetzt einfach an A13 Kollegen zu verteilen und dafür Stundenentlastung zu geben. Wenn du die Aufgaben seit zwei Jahren machst, ist die ehemalige Stelle vielleicht ja schon längst wiederbesetzt worden, nur eben mit anderer Stellenbeschreibung. (Schulen haben eine feste Anzahl an A15 Stellen.)
Zu guter letzt: das man sich mit der Arbeit im kirchlichen Ersatzschuldienst gewissen Beschränkungen unterwirft, ist auch nicht neu und dürfte dir bekannt gewesen sein. Ich hatte auch mal ein Vorstellungsgespräch an einer kirchlichen Schule, bei dem man mir auch relativ direkt gesagt hat, dass ich für Beförderungsstellen niemal in Frage kommen würde. Wenn man das nicht möchte gibt es ja genügend andere schöne Schulen, an denen man arbeiten kann.
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Der TE will uns hier entweder verarschen oder er leidet unter Realitätsverlust.
In beiden Fällen hat er nicht die Aufmerksamkeit verdient, die er hier bekommt. -
Ganz davon abgesehen haben nicht unbedingt alle Schüler gleichzeitg Pause, schon um die Mensa zu entlasten.
Ich habe schon Situationen erlebt, bei denen Kollegen 10 Stunden am Stück unterrichten mussten.
Meines Wissens gilt das Arbeitszeitgesetz auch für Beamte bzw. Lehrer, das vorschreibt:Zitat§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Es muss dann allerdings auch sichergestellt sein, dass die 15 Minuten wirklich als Pause zur verfügung stehen.
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Ich hatte auch schon mal einen Fall, bei dem ein Schüler (auch in der 8.) ständig "musste". In letzter Konsequenz ist es schwierig, Toilettengänge zu verbieten, ich habe dann aber gesagt, wenn er sich auf den Standpunkt stellt, dass er unbedingt muss, kann er direkt anschließend in das Sekretariat gehen und dort bis zum Ende der Stunde warten, da ich nicht möchte, dass der Unterricht durch sein Gerenne zweimal gestört wird. Danach ist es nie wieder vorgekommen.
Grüße,
Moebius -
Naja, wenn es in der Schule geklaut hat, gehört schon auch eine entsprechende Notiz in die Akte (am besten eine Kopie der schriftlichen Mitteilung an die Eltern), da die Schule auch in der Pflicht ist, die anderen Schüler vor so einem Verhalten zu schützen und ggf irgendwann weitere Maßnahmen nötig sein werden, wenn sich das Verhalten fortsetzt. Und dann sollte man die vorangegangenen Vorgänge und die Reaktion der Schule darauf schon belegen können.
Eine Mitteilung im Zeugnis ist aber wohl eher nicht der richtige Weg.
Allerdings dürfte es angemessen sein, solche Dinge in den Kopfnoten zu berücksichtigen, falls es die in dem Jahrgang schon gibt.
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