Beiträge von Moebius

    Bist du Lehrerin? Ist die Frage so ernst gemeint?
    Wenn ja, würde ich dringend mal über notwendige Präzisierungen nachdenken, wenn du auch ernsthafte Antworten hören willst.

    Hallo, hat jemand Erfahrung damit wie lernbehinderte Schüler an Gymnasien unterrichtet werden? Haben sie denn die gleichen Fächer wie die anderen Schüler? Meiner Meinung nach ist es vollkommen sinnlos, dass lernbehinderte Schüler eine 2 oder überhaupt eine Fremdsprache lernen. Hat jemand Infos wie das ablaufen soll? (NRW)

    [Sarkasmus="on"]


    Es ist auch überwiegend sinnlos, dass Schüler mit einer Lernbehinderung am gymnasialen Mathematikunterricht oder sonst einem Fachunterricht teilnehmen, zumindest wenn man es als Sinn des gymnasialen Unterrichtes sieht einen entsprechenden Abschluss zu erreichen. Das scheint aber bei der Inklusion auch nicht der vorrangige Aspekt zu sein.
    Der Inklusionsgedanke geht ja noch weiter, es gibt auch Leute die dafür sind Schüler aus dem gb-Bereich im Gymnasium zu beschulen. Wenn ich bisher Befürworter des Inklusiionsprinzips habe reden hören, lief es immer darauf hinaus, dass natürlich allen Beteiligten klar ist, dass die entsprechenden Schüler nicht auf ein Abitur hinarbeiten sollen (oder in den späteren Klassen überhaupt noch irgendwelche fachlichen Lernfortschritte erziehlen sollen, was natrülich völlig aussichtslos ist, wenn man nach 2 Schuljahren schon abgehängt ist).
    Wenn ich das Prinzip richtig verstanden habe, sollen die inkludierten Schüler eher so etwas wie soziale Trainigsobjekte für die übrigen Schüler darstellen, die daran dann ihre Sozialkompetenz schulen sollen (oder auch nicht).


    [Sarkasmus="off"]


    Meiner Meinung nach besteht das Lager der starken Inklusionsverfechter in erster Linie aus zwei Gruppen:
    1. Realitätsfernen Idealisten, die meinen Normalität würde sich schon automatisch einstellen, wenn man ein behindertes Kind in eine normale Umgebung steckt.
    2. Politikern, die auf den fahrenden Zug mit aufspringen, weil man damit gleichzeitig Geld sparen und bei bestimmter Wählerklientel punkten kann.

    *einhack*


    Du hast sicher Recht für Grundschulen, an weiterführenden Schulformen gilt das kaum noch, die überwiegende Zahl der Gymnasien ist seit G8 faktisch Ganztagsschule.
    Natürlich hat jede Schulform und -stufe ihre Vor- und Nachteile.
    Bei Grundschulen ist ein Vorteil eben, dass man in vielen Fällen mit einer Präsenz nur zwischen der 1. und 6. Stunde rechnen muss und Kinderbetreuung vergleichsweise gut kalkulieren kann.
    Ein Nachteil, den man dafür in Kauf nehmen muss ist, dass Grundschulen meist nur recht klein sind und wenig "Verschiebemasse" im Kollegium haben, so dass man nach der Elternzeit nicht unbedingt zwingend damit rechnen kann an die gleiche Schule zurück zu kommen, da das einfach nicht immer machbar ist, wenn die Stelle inzwischen besetzt ist.

    Und natürlich auch allen anderen Kolleginnen gegenüber, denen vielleicht 20 Minuten mehr Fahrtzeit nicht der Zacken aus der Krone gebrochen hätte.


    Tut mir leid, aber wer das nicht versteht ist ist selbst in seiner Sichtweise der Dinge äußerst eingeschränkt. Und ihr wollt Lehrer sein, die auch mal Eltern und deren Kinder unterstützend und beratend zur Seite stehen müssen? Oh je!

    Du arbeitest voll und hast nie länger als zur 6. Stunde, man kommt dir also beim Stundenplan offensichtlich stark entgegen (an unserer Schule wäre das ein Wunschtraum und völlig unrealisierbar), auch bei Konferenzen oder anderen nachmittäglichen Terminen scheint man ja auf dich Rücksicht zu nehmen. 20 Minuten Fahrtzeit sind für dich aber unzumutbar. Jeder der deine Sichtweise nicht bestätigt ist eingeschränkt und als Lehrer ungeeignet. Super.


    "Beraten" bedeutet auch, dass man Situationen realistisch einschätzt, besonders wenn der zu beratende sich in sehr subjektiven Sichtweisen versteift. Du redest hier von Unzumutbarkeiten und sozialen Härten, die einem Kinderlosen zuzumuten sind, dir aber nicht. Das ist bei 20 Minuten Fahrtzeit ganz sicher nicht der Fall, deswegen muss niemand umziehen und daran scheitert letztlich auch keine Kinderbetreuung (wenn man denn eine Alternative finden will), so dass hier die Bedürfnisse der Schule im Vordergrund stehen. Und die wird letztlich die Lehrkraft mit den dringender benötigten Qualifikationen halten.

    Meinst du die Frage ernst?


    Wenn ja: z.B. weil Kaffee nicht besonders gesund ist..

    Wie oben schon mal geschrieben: das ist ein heute weitgehend wiederlegtes Vorurteil. Wenn keine gesundheitliche Prädisposition zu einer Unverträglichkeit bestimmter Inhaltsstoffe besteht, ist Kaffee in normalen Maßen gesundheitlich nicht bedenklich. Der einzige belegte Nachteil von Kaffee ist, dass sich der Körper bei starkem regelmäßigen Konsum daran gewöhnt und manche Personen bei vollständigem "Entzug" dann mit Kopfschmerzen reagieren.

    In der Schule würde ich beim Frühstücken mit 13jährigen nicht unbedingt Kaffee anbieten. Meinen eigenen Kindern das erst mit 16 zu erlauben halte ich aber auch für überzogen. Ich glaube ich selbst trinke ungefähr seit meinem 10. Lebensjahr Kaffee, wenn auch die ersten paar Jahre mit 50% Milch.
    Die meisten schädlichen Eigenschaften, die man Kaffee nachsagt, sind wissenschaftlich heute nicht mehr haltbar.

    Dann müsst ihr aber in einer sehr ungünstigen Region wohnen, hier kriegt derzeit in Sek2-Bereich wirklich jeder ne Stelle, weil der Markt total leer ist. Vertretungskräfte mir 2StEx für Sek2 gibt es gar nicht mehr, das machen alles Leute mit deutlich niedrigeren Qualifikationen.


    Ein Versetzungsantrag mit der Begründung der Familienzusammenführung hat ganz gute Chancen. Bei dem, was du dir vorstellst, glaube ich aber nicht dass das so realisierbar ist.
    Dein Mann wohnt schließlich bei euch, einen Versetzungsantrag zur Familienzusammenfühgung kann man wohl erst stellen, wenn es auch etwas zusammenzuführen gibt. Außerdem braucht das 6 Monate Vorlauf. Ich halte es auch für extrem unwahrscheinlich, dass man einen Versetzungsantrag ohne Ziel stellen kann und den Wunschort dann kurz vorher nachreicht (die aufnehmende Schule muss ja auch mit dir planen und dann eine Stelle weniger ausschreiben).
    Ein realistischer Zeitplan für euch sähe dann folgendermaßen aus:
    Dein Mann bekommt eine Stelle zum 1.2.2012, tritt diese an und zieht an den Wunschort. Nachdem er umgezogen ist, stellst du den Versetzungsantrag. Das wird dann frühestens Anfang Februar gehen, also nicht mehr zum 1.8., sondern wahrscheinlich erst zum 1.2.2013. Du kannst versuchen, deine eigene Schulleitung vorher vorzubereiten, sobald dein Mann seine feste Stelle hat und hoffen, dass man dir entgegenkommt und das Ganze doch irgendwie schon zum 1.8. möglich ist, damit rechnen würde ich aber nicht.
    Und auch danach hast du keinen Rechtsanspruch darauf, dass dein Antrag genemigt wird, dass hängt unter anderem davon ab, ob deine Schulleitung den Antrag beführwortet. Alternativen lassen sich möglicherweise finden, aber dann eher auf "good will" Basis der übrigen Beteiligten, ich würde also auf jeden Fall Kontakt zu Schulleitung und (Bezirks)Personalrat aufhemen.
    Ggf. kannst du direkt mit umziehen und einen Antrag auf Elternzeit stellen, wenn du eh nicht zur Verfühgung stehst, wird der Versetzungsantrag in der Regel schnell genemigt.

    Beim Kauf des Fotos wird man AGB's zugestimmt haben. Aus denen wird dann wahrscheinlich hervorgehen, welche Nutzungsrechte man genau hat.
    Unabhängig von Urheberrecht dürfte aber problematisch sein, dass nicht alle Abgebildeten einer Veröffentlichung zugestimmt haben werden, jeder der mit auf dem Foto ist, hätte also vermutlich einen Anspruch auf Unterlassung.
    Wenn ich auf Fahrten oder Veranstaltungen Fotos mache und den Schülern zur Verfügung stelle, bin ich inzwischen dazu übergegangen immer ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine Veröffentlichung auf irgendwelchen sozialen Netzwerken nur erlaubt ist, wenn jeder Abgebildete damit einverstanden ist.

    So auf´n ersten Blick (kann mich leider nicht für Homöopathie erwärmen) scheint mir das sowas wie Bernstein gegen Zahnen und Magnete gegen schlechtes Karma zu sein...
    Obwohl es toll wäre, wenn es wirken würde.

    Selbstverständlich wirkt das, vorausgesetzt natürlich die Zecken glauben daran.

    Unabhängig davon ob man das nun sinnvoll / gut / oder wie auch immer findet kann man der TE nur raten das auf jeden Fall mit dem Schulleiter abzuklären, der den Wandertag vermutlich nur unter der (berechtigten) Annahme genemigt hat, dass die einzige Aufsichtsperson auch ihre uneingeschränkte Aufmerksamkeit ihren Schülern widmen kann. Sonst dürfte man im Falle eines Falles rechtlich ziemlich einsam darstehen.

    Auch wenn eine Frage beantwortet wurde ist es ganz schlechter Stil anschließend sein Ausgangsposting zu löschen.
    Ganze Threads werden hier eigentlich nicht gelöscht, so lang sie nicht beleidigend sind oder gegen die Forenregeln verstoßen. Vielleicht haben andere später das gleiche Problem oder möchten noch weiter diskutieren, wenn man das nicht will, sollte man vielleicht besser direkt jemanden per PN fragen.

    Man könnte dir vermutlich qualifitierter antworten, wenn du etwas genauer schildern könntest, was denn das Problem ist. "Benimmt sich unmöglich" ist noch kein Grund der einen Ausschluss rechtfertigt, der eigentlich als Ordnungsmaßnahme von der Konferenz beschlossen werden sollte.

    Genau.
    Vor allem im Vergleich mit den Vollzeitkollegen dürfen keine gravierenden Benachteiligungen bestehen. Wenn die pro Woche nur 2 oder 3 Springstunden haben, brauchst du es nicht hinnehmen, wenn du als Teilzeitkraft auf einmal 8 haben sollst.
    Bei 14 Stunden hast du zwar streng genommen keinen Rechtsanspruch auf einen freien Tag, möglich sein sollte das aber eigentlich schon. In solchen Fällen hilft manchmal der Hinweis, dass du aus familiären Gründen auf einen freien Tag angewiesen bist und dich gezwungen sähest auf eine geringere Stundenzahl zu reduzieren, wenn das bei 14 Stunden nicht möglich ist.

    Bei uns werden pro Halbjahr 5 € an Kopierkosten eingesammelt.
    Kleiner Tipp am Rande: Man sollte gelegendlich mal seine Verträge überprüfen und Vergleichsangebote einholen. Bei uns ist vor zwei Jahren das System umgestellt worden, auch auf Betreiben des Personalrates, der es nicht mehr so prickelnd fand, dass Teile der Kopierkosten von den Lehrern privat getragen werden mussten.
    Im Zuge der Umstellung ist dann aufgefallen, dass die bisherigen Verträge uralt waren. Durch die Vertragsumstellung sind die Kosten pro Kopie meines Wissens um ca. 1/3 gesunken.

    @ Raket-O-Katz:


    Dein Text steht völlig im Gegensatz zu einem Konstruktiven Beitrag, würde ich jetzt mal sagen!
    Du begründest nicht und stellst leere Anschuldigungen. Schreib ein wenig genauer,dann können wir besser mit dir kommunizieren.

    Sehe ich überhaupt nicht so, ich kann den Beitrag von Raket-O-katz gut nachvollziehen.
    Dass an regulären Schulen in staatlicher Trägerschaft Stellen - die nichts mit der Erteilung von Religionsunterricht zu tun haben - ausgeschrieben werden mit "der Bewerber sollte katholisch sein" finde ich einen Skandal. Und da kann ich auch nicht die Begründung über die mögliche Zusammenarbeit mit der Gemeinde nachvollziehen, wenn man das will, muss man halt mal Religion als Fach ausschreiben. Man stelle sich vor, ein Schulleiter will einen bestimmten Referendar übernehmen (was wohl in den meisten Fällen dahinter steckt) und schreibt deshalb "der Bewerber sollte ein Mann sein" mit in die Ausschreibung - das wäre im Leben nicht möglich.


    Abgesehen davon wie sich der (Dagegen)Lehrer nun fühlen mag wie er zum Gespött gemacht wurde und nur noch Spießrutenlaufen erlebt, folgende Fragen: Lehrkräfte und Schulleitung üben Gruppenzwang aus und wer sich nicht einbindet wird gemoppt? –Und das unabhängig von gesetzlichen Regeln des Landes?
    Ist das Verhalten seiner Kollegen und der Schulleiterin rechtlich in Ordnung wenn Alkoholkonsum in dem Land erst ab 18 erlaubt ist.

    Nein, ganz sicher nicht. Der Verstoß gegen die Rechtslage im Gastland ist vermutlich nicht mehr relevant, da für dessen Verfolgung die Behörden im gastland zuständig wären und die vermutlich nicht mehr tätig werden, wenn die Gruppe wieder im Heimatland ist. Das deutsche Jugendschutzgesetz dürfte ebenfalls nicht entscheidend sein, da es natürlich nur in Deutschland gilt. Zentral dürfte sein, dass Lehrer und Schulleiter natürlich eklatant gegen ihre Dienstpflicht verstoßen haben. Auf Schulveranstaltungen - und dazu gehören auch Abschlussfarten - herrscht Alkoholverbot.

    Wenn nein, was kann der (Dagegen)Lehrer juristisch und anders unternehmen?

    Wenn das Ganze wirklich so drastisch war wie oben geschildert, wären disziplinarrechtliche Konsequenzen vermutlich angebracht. Es ist nur die Frage, ob man sich als einzelner Kollege das wirklich antun möchte, da mit Dienstaufsichtsbeschwerden tätig zu werden.
    Auf jeden Fall würde ich klarstellen, dass ich unter diesen Umständen auf keinen Fall bereit bin weitere Fahrten zu begleiten, schon um mich persönlich juristisch abzusichern.
    Wenn die Situation an der Schule wirklich so verfahren ist, würde ich persönlich wohl auch sehen, dass ich da wegkomme. Die Schulleitung wird dir ja offensichtlich keine Steine in den Weg legen.

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