Beiträge von Moebius

    Die letzte ausgeschriebene Stelle die ich in meiner Stadt gelesen habe beinhaltete vier Funktionen:
    - Leitung einer Fachgruppe
    - Betreuung von Wettbewerben
    - Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes für AG's in der Mittelstufe
    - Koordination von Projekten mit außerschulischen Partnern
    Die anfallende Arbeit ist mit A14 abgedeckt, weitere Stundenanrechung gibt es keine.
    Das Problem ist, dass bei uns die Schulleiter frei darin sind, wie sie die Stellen ausstatten, und so lange sich immer noch Leute bewerben, besteht natürlich die Tendenz, immer noch ein bischen mehr mit rein zu packen.

    Zitat

    Original von kleiner gruener frosch



    Du würdest also ggf. jemanden bestrafen, der unschuldig ist, (denn du kannst es ja nciht 100prozentig rekonstruieren), nur damit dein Stand als Lehrer nicht gefährdet wird? Hm.


    Das ist - mit Verlaub - Unsinn, ich habe noch nie einen Fall erlebt, bei bei dem nicht bereits bei oberflächlicher Betrachtung völlig zweifelsfrei klar war, wer von wem abgeschrieben hat, auch wenn ich den genauen Abschreibvorgang nicht genau beobachtet habe. Und mit dem Bestrafen Unschuldiger würde man seinen "Stand als Lehrer" keineswegs schützen, sondern erst recht gefährden. Ich achte bei Arbeiten relativ genau darauf, dass kein Schüler abschreibt oder ähnliches. Im Nachhinein musste ich bisher nur in ganz wenigen Fällen tätig werden, dann war es aber immer eindeutig (wie auch in dem Fall, der hier der Aufhänger war). Natürlich kann man immer irgendwelche hypothetischen Absurditäten konstuieren um das eigene untätig bleiben noch mit moralischen Prinzipien zu rechtfertigen.

    Hallo,


    Leute ihr dreht euch im Kreis. Der beschriebene Fall ist schon hundertfach vorgekommen und längst ausgeurteilt und von qualifizierterer Stelle, als wir es sind, juristisch bewertet worden. Wie, habe ich am Anfang beschrieben, wer mir nicht glaubt, möge in das Buch gucken, das Bolzbold genannt hat (das übrigens sehr zu empfehlen und inzwischen auch in verschiedenen Ausgaben erschienen ist, einfach bei Amazon nach dem Autor suchen).


    Was mir allerdings auffällt: Auch bei Fällen, die juristisch eindeutig sind, gibt es immer wieder Kollegen, die einfach keine negativen Konsequenzen für die Schüler ziehen wollen. Davor kann man eigentlich nur warnen. In einem dermaßen offensichtlichem Fall (zwei Arbeiten, die zum ganz überwiegenden Teil vollständig identisch sind), sich auf den Standpunkt zu stellen "ich kann das Geschehen nicht mehr 100%tig rekonstruieren, also benote ich beide Arbeiten normal", halte ich für höchst gefährlich. Denn so etwas spricht sich ja durchaus in der Klasse rum und wenn die andern Schüler mitkriegen, dass der Abschreiber mit einer solch dreisten Tour durchkommt gibt es für diese nur zwei Interpretationen:
    1.: Der Lehrer ist komplett unfähig und merkt nicht wenn er zweimal den identischen Text liest.
    2.: Der Lehrer hat es gemerkt, alle Beteiligten wissen ganz genau, dass hier Betrug vorliegt, aber der Lehrer lässt die Schüler bewusst damit durchkommen, weil er Angst vor einem möglichen Konflikt hat, den er sich scheinbar nicht zutraut.
    Beide Deutungen sind nicht gerade hilfreich für den eigenen Stand vor der Klasse.
    Auch in der Klasse kann so etwas für böses Blut sorgen, wenn manch ein anderer vielleicht auf "fairem Weg" gescheitert ist und ihm jetzt die 5 auf dem Zeugnis droht. Auch wenn kleinere Mogeleien bei Schülern zum guten Ton gehören und man so etwas auch als Lehrer nicht zu hoch hängen sollte, bin ich überzeugt davon, dass die ganz überwiegende Zahl von Schülern schon Wert darauf legt, dass es in der Schule im Kern nach fairen Spielregeln zugeht und einen solchen ganz massiven Betrugsversuch nicht gut finden.


    Grüße,
    Moebius

    Juristisch ist das eine klare Sache, wenn die Texte weitgehend identisch sind und klar ist, welcher der Ausgangstext und welcher der abgeschriebene ist, kannst du das als Täuschungsversuch werten. In so einem massiven Fall, wie du beschrieben hast, ist eine Bewertung mit "ungenügend" sicher auch angemessen. Du berufst dich dabei auf den so genannten Anscheinsbeweis. Es gab mal bei uns ein Handbuch vom Philologenverband mit einer juristischen Bewertung der wichtigsten Praxisfragen, da stand das Fallbeispiel fast genau so drin, wie du beschrieben hast.


    Grüße,
    Moebius

    Da hast du sicher recht, aber vieles läuft inzwischen in der Schule nicht mehr im Sinne eines "gesunden Arbeiten".
    Aber mal ganz ehrlich:
    Ich habe noch nie gehört, dass jemand eine Funktionsstelle übernimmt und dann direkt anschließend genau für die mit dem Beförderungsamt verknüpfte Funktion auch noch zusätzliche Entlastung haben möchte. Natürlich macht man mit der Beförderung nach A14 nicht immer ein gutes Geschäft, da die Arbeit oft in größerem Maße zunimmt als das Gehalt. Darüber sollte man sich aber vorher informieren, bevor man ein solches Amt anstrebt.


    Grüße,
    Moebius

    Du stellst das Angebot jetzt schon zum dritten Mal ein. Ich glaube nicht, dass die mangelnde Resonanz daran liegt, dass die Forenteilnehmer deine Posts übersehen, sondern eher daran, dass deine angebotenen Bücher ziemlich veraltet sind und die meisten Kollegen hier aktuellere Ausgaben sowieso gratis als Prüfexemplare bekommen haben.
    Sorry, aber ich glaube nicht, dass du dafür noch Geld bekommst.


    Grüße,
    Moebius

    Die rein statistische Auswertung erhält man auf jeden Fall vom SEIS- Konsortium, die inhaltliche Auswertung kann man dann dazukaufen, wenn ich das richtig im Sinn habe. Übrigens ist die Auswertung auch mit Kosten verbunden, insbesondere wenn man Papier-Fragebögen verwendet, was sich zumindest im Teil mit der Elternbefragung kaum vermeiden lässt. Ich weiß nicht, wie viel wir für die Nummer bezahlt haben, aber im deutlich vierstelligem Bereich wir das sicher gewesen sein. Wenn ich bedenke, was die SEIS-Ergebnisse dann bei uns bewirkt haben - nämlich exakt Null - ist es zwar schade um das Geld aber die rausgeworfene Zeit bedauere ich immer noch deutlich mehr.

    Richtig, aber wie genau man das macht, da hat man ja durchaus Gestaltungsspielräume. Und SEIS ist ein riesen Rundumschlag - teuer, aufwändig, macht ne Menge Wind und am Ende profitiert eigentlich niemand von seinem Einsatz (sozusagen die Atombombe unter den Evaluationsinstrumenten).
    Nach meinen Erfahrungen würde ich auf jeden Fall eher dazu raten eine zielgerichtete Evaluation zu einem Thema zu machen, bei dem man in der Schule schon konkreten Handlungsbedarf sieht. Beispielsweise: Ein Gymnasium sieht das Problem, dass die Integration der Realschüler beim Wechsel in die Oberstufe nicht funktioniert und viele nach zwei bis drei Jahren ohne Abschluss abgehen. Hier könnte man eine Evaluation unter den betroffenen Lehrern und Schülern als Ausgangspunkt nehmen um die wichtigsten Probleme beim Übergang zu identifizieren und zu ermitteln, welche Fördermaßnahmen oder konzeptionelle Änderungen lohnend wären.
    Auch mit solch einer "kleinen" Evaluation kann man seine Pflicht erfüllen und gleichzeitig bei weniger Aufwand viel eher konkrete Ansätze rausziehen.


    Grüße,
    Moebius

    Wir haben SEIS schon mal gemacht. Es handelt sich um einen extrem umfangreichen Fragebogen (um die 100 Items sowohl für Lehrer, Schüler als auch Eltern), der sämtliche Aspekte des Systems Schule abdeckt und dabei alle möglicherweise kontroversen Fragestellungen weitgehend umschifft. Aufgrund des extremen Umfangs erfolgte nach der aufwändigen Durchführung bei uns eine externe Auswertung der Daten und Analyse durch einen Experten. Ergebnis waren seitenlange Datenschwalle mit diversen Allgemeinplätzen garniert ("Hier und dort sehen die Lehrer die besonderen Stärken, an Punkt xy kann man noch optimieren...") die bei uns im Lehrerzimmer einige Wochen an der Wand hingen und dann in irgendeinem Ordner verschwunden sind, womit wir unserer Pflicht zur Evaluation nachgekommen sind. Die Ergebnisse hätte ich persönlich vorher überwiegend genau so vorhersagen können (und damit der Schule einige hundert Lehrerarbeitsstunden erspart).


    Ich weiß nicht, ob man dass in meinen Ausführungen schon heraushören konnte, aber ich persönlich bin nicht restlos von der Sinnhaftigkeit überzeugt.


    Grüße,
    Moebius

    Hallo,


    Parkettierung ist bei uns ein vorgesehenes Thema in Klasse 5 / 6. (Inzwischen sogar relativ umfangreich.)
    In den entsprechenden Unterrichtswerken steht reichlich dazu drin, aber wir haben es überhaupt nicht gern, wenn die Grundschulen einfach Inhalte der weiterführenden Schulen vorwegnehmen (vor allem wenn es nicht Kleingkeiten sind, sondern ganze Blöcke).


    Grüße,
    Moebius

    Ehrlich gesagt habe ich leichte Zweifel, dass deine Sichtweise so objektiv ist.
    Da du ja schreibst, du hast nichts mehr zu verlieren, willst klagen und hast Angst nie mehr unterrichten zu dürfen nehme ich mal an du bist jetzt das zweite Mal durchgefallen. Dann können die Vornoten so ganz überraschend ja nicht mehr gewesen sein.


    Was du über das Verhalten deiner Prüfer sagst

    Zitat

    1 Woche vorher bei einem UB hat sie noch gesagt, dass sie der Prüfung entspannt entgegensieht und das schon alles klappen würde. Das kann ich dann nicht verstehen. Die Fremdprüferin klopft mir nach der 2. Stunde noch lachend auf die Schulter und sagt: Jetzt haben sie es überstanden, entspannen sie sich erstmal im Lehrerzimmer und trinken einen Kaffee, bis wir sie holen. Sagt man so etwas zu jemandem, der sich gerade zwei Fünfen in den UPP's abgeholt hat?


    kann man auch alles durchaus zu Gunsten deiner Prüfer auslegen - sie haben vielleicht nur versucht dich zu beruhigen und freundlich zu sein. Auf jeden Fall bist du sicher nicht dadurch in der Prüfungssituation benachteiligt gewesen.


    Zitat

    Oder hätte man mir nach einer Stunde schon sagen müssen, dass es nicht mehr zu schaffen ist. Dann hätte ich immer noch krank werden können, um mir eine Chance offen zu halten die Prüfung zu wiederholen. Also alles etwas komisch.


    Weil du dich bei einem Prüfungsteil krank meldest, darfst du die bereits abgeschlossenen noch lange nicht wiederholen. Du beschwerst dich hier darüber, dass die Prüfer dir nicht die Möglichkeit gegeben haben mit einem Taschenspielertrick (der vermutlich gar nicht funktioniert hätte) eine weitere Chance zu ertricksen. Das dürfte kaum ein stichhaltiger Widerspruchsgrund sein.


    Tut mir leid, wenn meine Antwort für dich nicht so angenehm ist, aber nach deiner Schilderung gibt es eigentlich nur zwei mögliche Erklärungen:
    1.: Prüfer samt den dich persönlich nicht kennenden Fremdprüfern haben sich gegen dich verschworen um speziell dich aus reiner Willkühr aus dem Schuldienst fern zu halten.
    2.: Deine Selbstwahrnehmung und Einschätzung der Prüfungssituation ist zu optimistisch und deine Leistungen waren tatsächlich nicht ausreichend.


    Es mag durchaus sein, dass Fall 1 in Einzelfällen mal vorkommt, persönlich habe ich das aber nie erlebt. Dafür aber schon einige Male Fall 2.


    Grüße,
    Moebius

    Wenn ich das richtig verstehe, hat er die Vornote doch auf deinen Wunsch hin zugehalten, weil du es nicht wissen wolltest. Aus gleichem Grund hast du den eigentlich vorgesehenen Einsichtstermin nicht wahrgenommen. Willst du jetzt Einspruch einlegen, mit dem Argument, dass man dich hätte dazu zwingen müssen das Gutachten und die Note zu lesen?


    Zitat

    Hätte ich das gewusst, wäre ich wahrscheinlich gar nicht in die Prüfung gegangen.


    Dann hättest du den Versuch von dir aus abgebrochen und er wäre auch mit ungenügend bewertet worden.

    Ein Problem gäbe es nur, wenn die Zeugniskonferenz schon gelaufen wäre und der Schüler versetzt worden ist, einem Kollegen aber später auffällt, dass er statt einer 5 eine 4 eingetragen hat und der Schüler jetzt eigentlich die Versetzungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt. In diesem Fall dürfte die Note zwar auch korrigiert werden, der von der Klassenkonferenz gefällte Beschluss "Versetzt" bliebe aber wohl bestehen.


    Grüße,
    Moebius

    Zitat


    ...sondern den Alltag von uns Lehrern mit all seinen Besonderheiten toll wiedergibt ...


    "Mit wildfremden Frauen tauscht er sexuelle Fantasien aus, ohne dass seine Frau auch nur das Geringste ahnt. Er wird immer unvorsichtiger und chattet sogar während des Unterrichtes. Bis ihn seine Schüler beim Chatten beobachten,.... "


    Ja ne, ist klar, passiert bei uns ständig.


    Wenn ich mal hinzunehme, dass es sich hier um einen relativ exotischen on-demand Verlag zu handeln scheint und das Buch erst vor wenigen Tagen erschienen ist komme ich zu der Schlussfolgerung:
    Eigenwerbung, bitte löschen.

    Das Argument "die Schüler haben sich an meinen Stil gewöhnt" zieht eigentlich nicht so richtig, denn in Niedersachsen läuft es wohl in 2 bis 3 Jahren auf hausexterne Fremdkorrekturen zu, so dass Schüler in der Lage sein müssen eine Aufgabenstellung unabhängig vom Lehrer zu bearbeiten.
    Trotzdem musst du natürlich mit dir selbst ausmachen, wie weit du in solchen Fällen nachgeben willst. Wenn nicht, musst du das halt mit überzeugenden Argumenten begründen. Grade bei älteren Kollegen, die Zweitkorrektor für einen Neuling machen, habe ich es durchaus schon hin und wieder mal erlebt, dass da so eine Eistellung "jetzt zeig ich dem Frischling mal, wie das richtig gemacht wird" durchscheint.


    Grüße,
    Moebius

    Das Kursbuch kann der Klassenlehrer nicht kontrollieren, da er gar keinen Zugriff darauf hat, das bleibt beim Lehrer des Kurses und der müsste eigentlich schon selbst aktiv werden, wenn ein Schüler ständig fehlt.
    Es kommt jedoch auf die Details an. War der Schüler vielleicht schon volljährig? Dann muss der Lehrer da nicht hinterher lauften, sondern wird unentschuldigte Fehlzeiten einfach mit "6" bewerten.
    Ich würde einfach mal nachforschen, wie das Leistungsbild des Schülers sonst so ist, so verhalten sich ja in der Regel nur Schüler, die auch anderweitig auffällig sind (zum Beispiel durch schlechte Leistungen). Vielleicht kriegt der Schüler ja sowieso schon einige Fünfen, dann ist dein Kurs nicht mehr so entscheidend.


    Grüße,
    Moebius

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