Beiträge von Moebius

    Zitat

    Original von Angestellte


    Anders sieht es natürlich bei Dauerkrankheit oder im Alter aus. Bei Beamten gibt es das "Rundum-Sorglos-Paket" aus Steuermitteln, was oft ganz schön teuer sein kann.


    Wenn für dich die ca. 1000 € Mindestversorgung ein "Rundum-Sorglos-Paket" sind, kann man das so stehen lassen, sonst eher nicht (Um darüber hinaus zu kommen, musst du schon ganz schön lange dabei gewesen sein). Ansonsten sollte man auch bei einem Beamten noch knapp 100 € für eine vernünftige Dienstunfähigkeitsversicherung abziehen.

    Auch wenn der letzte Post im vorbildlichen Juristenslang gehalten ist, entspricht er inhaltlich nicht der tatsächlichen Rechtslage, die man zB hier nachlesen kann:


    http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=169376


    oder


    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=37&t=169699&sid=


    Natürlich ist es zulässig, dass Handys ggf. länger als bis zum Ende der Unterrichtsstunde einzuziehen und auch eine Rückgabe nur an die Eltern ist (zumindest in Einzelfällen) zulässig, so lange das von der Schulordnung gedeckt und nicht unverhältnismäßig ist. Auch die Drohung mit solchen Schlagworten wie Diebstahl und Unterschlagung kommt zwar gerne mal von Schülern, geht juristisch aber völlig an der Sache vorbei, da beides eine Zueignungsabsicht voraussetzt, die beim Einziehen eines Handys durch den Lehrer bei Unterrichtsstörung ja offensichtlich nicht gegeben ist.


    Trotzdem würde mich mal interessieren, wie der ursprüngliche Fall ausgegangen ist.


    Grüße,
    Moebius

    Irgendwie versteht dich hier keiner so richtig, habe ich das Gefühl.
    Hast jetzt du die Eltern eingeladen oder haben die Eltern dich um das Gespräch gebeten?

    Rückrufen würde ich nur, wenn der Vater auch aktiv um den Rückruf gebeten hat.
    "Klappe halten" ist zwar sicher nicht besonders freundlich, aber man muss als Lehrer auch nicht jedes noch so unsoziale Verhalten von Schülern immer mit Freundlichkeit beantworten. Wenn Schüler sich daneben benehmen ist manchmal auch eine klare Ansage angebracht.

    Wie man in der aktuellen Wirtschaftslage einen zweijährigen Tarifvertrag zu den Konditionen abschließen kann (für dieses Jahr wird sonst mit durchschnittlichen Gehaltssteigerungen um 3% gerechnet) ist mir ein Rätsel.


    PS: Worum wollen wir wetten, dass für die Beamten zumindest die Einmalzahlung nicht übernommen wird?

    Zitat

    Original von floridapanthers
    Ich nutze mein Smartphone in der Schule, um damit Eltern anzurufen, wenn es dem Kind schlecht geht. Die App müsste auf jedem Smartphone installiert sein und "Telefon" oder so heißen.


    Solche Probleme werden bei uns hardwaremäßig gelöst. Durch ein Externeshilfsmodul names "Sekretariat".

    Das Betreuungsproblem hat jeder andere Arbeitnehmer gelegentlich auch, dass das nicht immer einfach zu lösen ist, ist auch klar. Dass du auf der anderen Seite als Lehrer einen Teil deiner Arbeit frei einteilen kannst und unterm Strich - was Kinderbetreuung angeht - eher günstiger dastehst als viele andere Arbeitnehmer auch.
    Du kannst das ja persönlich sehen, wie du möchtest. Wie viele andere das sehen, kannst du an den Rückmeldungen in diesem Thread ja ablesen und bei den Eltern am Elternsprechtag wird es wohl ähnlich sein. Letztendlich musst du entscheiden, ob du möchtest, dass ein Anteil der Eltern dich am Elternsprechtag mit einem gewissen Unverständniss über deine Haltung verlässt. (Wenn deine Schulleitung dir die Entscheidung nicht abnimmt, indem sie die Kindermitnahme schlicht untersagt.)

    Fachkonferenzvorsitzende sind keine Dienstvorgesetzten. Dienstliche Anweisungen gegenüber Kollegen können sie so allgemein erst mal nicht geben. Sie haben aber einen gewissen Handlungsspielraum Dinge festzusetzen, die in ihren Verantwortungsbereich fallen, auch ohne jeweils vorher einen Fachkonferenzbeschluss einzuholen. Ein Fachgruppen- und Sammlungsleiter Physik kann zum Beispiel den Gebrauch der Schülerübung untersagen, wenn er feststellt, dass diese in einem katastrophalen Zustand und derzeit nicht einsatzbereit ist. Wenn sich die Kollegen dann nicht daran halten hat er zwar keine direkten Sanktiionsmöglichkeiten, er wird aber den Schulleiter einschalten können, der dies dann übernimmt.

    Ich wäre als Eltern wohl auch eher irritiert, vielleicht ausgenommen bei einem Säugling, das könnte ich noch am ehesten nachvollziehen. Ein Elternsprechtag ist eine stark verdichtete Kommunikation, die Eltern haben 1 bis 2 mal im Jahr die Möglichkeit für 10 Minuten mit dem Lehrer zu sprechen und erwarten da zurecht, dass der gegenüber konzentriert ist.
    Zwar muss man nicht unbedingt unkonzentriert sein, nur weil das eigene Kind daneben sitzt, aber es kann schon so missverstanden werden.

    http://de.wikipedia.org/wiki/B…tschland%29#Kirchenbeamte


    Zitat

    Die evangelische und die katholische Kirche sind in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts (vgl. „Körperschaftsstatus“). Damit haben sie das Recht, Beamte zu haben (Dienstherrenfähigkeit).


    Das für Kirchenbeamte eine eigene Rechtsgrundlage gilt und sie natürlich nicht 1 zu 1 vergleichbar sind mit Landesbeamten steht auf einem anderen Blatt. Aus Beschäftigtensicht sind die wesentlichen Dinge (Besoldung, Unkündbarkeit, etc) aber übertragbar.
    Eine Verbeamtung als Kirchenbeamter erfolgt in der Regel auch erst nachdem man einige Zeit als Angestellter an der Schule tätig war.

    Doch, das ist möglich, an einer krichlichen Schule kann man arbeiten als


    a) Angestellter


    b) Landesbeamter, der für die Arbeit an einer kirchlichen Schule freigestellt ist (oft werden die Stellen direkt mit dieser Zielvorgabe ausgeschrieben)


    c) Kirchenbeamter, der dem Landesbeamten im Wesentlichen gleichgestellt ist, dessen Dienstherr haber die Kirche ist.


    Letzterer hat gegenüber dem zweiten allerdings den Nachteil, dass er sich nicht so ohne weiteres auf Beförgerungsstellen an öffentlichen Schulen bewerben (er muss Besoldungstechnisch dann wieder "unten anfangen") oder sich dahin versetzen lassen kann.

    Auch wenn die Rechtssprechung des EuGH inzwischen auch den Beamten grundsätzlich Streikrecht zubilligt, ist die Umsetzung dieser Entscheidnung in Deutschland immer noch ein heißes Eisen. Ausgerechnet einem Referendar zu zu raten, sich da in dieses Mienenfeld zu begegen, halte ich für unangebracht.
    Zur Vertretung dürfen Beamte übrigens nicht eingesetzt werden, wenn angestellt Kollegen streiken, lediglich zur Aufsicht. Dies sicherzustellen ist aber auch nicht Aufgabe eines Referendares sondern des Personalrates.

    In Niedersachsen wird an Gymnasien beides nicht unterrichtet, in NRW zwar Pädagogik in einigen Gymnasien in der Kursstufe angeboten, aber auch kein Sozialkunde (ab der Mittelstufe Politik). Mit deiner Fächerkombination würde einen mit ziemlicher Sicherheit kein Gymnasium einstellen, weil du gar nicht mit entsprechender Stundenzahl eingesetzt werden könntest, selbst wenn das Gymnasium Pädagogik anbietet. Und wenn ein Gymnasium jemanden mit Pädagogik sucht, wird man dafür keinen Quereinsteiger nehmen, weil man da auch grundständig ausgebildete Leute bekommt. Am Gymnasium sehe ich eigenltich keine Chance, die ich würde ich am ehesten noch im fachkundlichen Bereich der Berufsschule vermuten.

    Wenn du ausführlichere Tipps willst, wäre es hilfreich wenn du selbst etwas mehr in's Detaill gehst - willst du in ein bestimmtes Bundesland oder bist du da offen, hast du Erfahrung im Umgang mit bestimmten Altersgruppen, irgendwelche Erfahrungen was unterrichtsähnliche Situarionen angeht, schon mal an einer Schule hospitiert / gearbeitet, etc.?
    Es hilft auch mal zu erwähnen, warum du denn Lehrer werden willst. (Weil sich hier viele nur dann die Mühe machen zu antworten, wenn deutlich wird, dass du nicht zur "Will nur Lehrer werden, weil mir die Alternativen ausgehen"-Fraktion gehörst.)

    Danke für eure Rückmeldungen, es geht also auch anders.


    Ich habe sowieso das Gefühl, dass es bei der Regelung Praktikabilität keine große Rolle spielt und sich die Schulleitung auch nicht groß dafür interessiert, ob das wirklich durchgesetzt wird, es scheint mir eher darum zu gehen nach außen hin einen Standpunkt zu vertreten, der einen selbst juristisch maximal möglich absichert, wenn mal was passiert (Bzw. den schwarzen Peter denn dem Fußfolk - sprich den normalen Lehrern - zuschiebt).

    Zitat

    Original von annasun


    Ändert doch einfach den Passus ab in: Mittagessen in der Schule erwünscht ja/nein. Damit ist das Problem doch erledigt, oder? Was die Schüler dann in der Zeit nmachen ist ihre Sache. Ich finde die Fromulierung sehr problematisch bei Euch.


    Wäre auch mein Wunsch, leider ist die Schulleitung der Rechtsauffassung, dass ein Erlauben des Verlassens des Schulgeländes eben ausschließlich zum Zwecke des Mittagessens zu Hause möglich ist. Den Schülern zu gestatten, auch mit Zustimmung der Eltern, das Schulgelände zu verlassen um irgendwo anders was zu essen, ginge nicht.
    Genau das wäre auch meine Frage: gibt es Schulen, bei denen Zehntklässler das Schulelände in der Mittagspause (mit Elternzustimmung) einfach so verlassen dürfen? (Also ohne "Zielvorgabe".)


    Zitat

    Original von Ummon
    Dann gälte quasi die ungeschriebene Regel je weiter weg, desto schwerer zu beaufsichtigen, desto juristisch sicherer für die Lehrer. Da gleichzeitig die jedem einleuchtende Tatsache zutrifft je weiter weg, desto gefährlicher, da mehr Straßen dazwischen, heißt das also juristisch sicherere Variante = gefährlicher für die Schüler. Na super.


    Genau das ist der Knackpunkt. Ca. 10 Minuten von der Schule entfernt ist ein Dönerladen (mit Überquerung einer Hauptstraße). Der regelmäßig in den höheren Klassen nach der Mittagspause feststellbare Knoblauchgeruch hat bisher niemenden dazu veranlasst da irgendwie tätig zu werden. Es geht nur um den Supermarkt direkt gegenüber.

    Hallo allerseits,


    vor unserer Schule hat vor einigen Monaten ein Supermarkt mit Bäcker eröffnet. Dass Schüler das Schulgelände grundsätzlich nicht verlassen dürfen, ist klar. Probleme gibt es bei uns derzeit vor allem in der Mittagspause und da hauptsächlich mit den 10ten Klassen.
    Formal konnten die Schüler (bzw. deren Eltern) bei uns am Schuljahresanfang wählen, welche Option sie für die Mittagspause wünschen, entweder (a) das Kind bleibt in der Schule und nimmt am angebotenen Mittagessen Teil oder (b) die Eltern unterschreiben, dass das Kind in der Mittagspause nach Hause gehen kann um dort zu essen.
    Vor allem letztere Gruppe geht nun stattdessen gerne einfach auf die gegenüberliegende Straßenseite um sich etwas vom Bäcker zu holen. Der Standpunkt unserer Schulleitung ist, dass dies nicht geht, selbst wenn die Eltern Option (b) unterschieben haben. Es gibt sogar den Standpunkt, dass die Schüler nur auf dem Schulweg versichert sind und daher auch vor Beginn oder nach Ende der Schule nicht in den Supermarkt gehen dürfen. Wenn die Lehrer das mitkriegen sollen sie dafür sorgen, dass die Schüler den Supermarkt wieder verlassen und direkt nach Hause gehen. Wenn also ein Schüler von seinen Eltern den Auftrag bekommen hat, auf dem Rückweg einen Liter Milch mitzubringen, muss er erst nach Hause gehen, dort seine Schultasche abstellen und darf dann wieder zurück zum Supermarkt (der 10 m von der Schule entfernt ist) um seine Milch zu kaufen. (Die Tatsache, dass viele Schüler nach der Schule überhaupt nicht nach Hause gehen, sondern noch mit Freunden in die Stadt, oder ähnliches, hat bisher seltsamerweise niemanden gestört.) Praktisch ist das natürlich nicht realisierbar, bzw. führt zu endlosen Diskussionen mit Schülern. Die Folge ist, dass viele Kollegen, wenn sie zB selbst noch was einkaufen wollen, jetzt noch 20 Minuten in der Schule totschlagen, damit die Schüler ihre Einkäufe erledigt haben und weg sind.


    Da es vermutlich vielen Schulen in Städten ähnlich geht, würde mich mal interessieren, wie das so bei euch geregelt wird. Trägt die Schule aktiv dafür Sorge, dass Schüler den direkten (versicherten) Schulweg nehmen? Dürfen Zehntklässler, auch mit Einverständnis der Eltern, das Schulgelände wirklich nur verlassen um direkt nach Hause und zurück zu gehen?


    Grüße,
    Moebius

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